Zitat von 
Marc33                                                          Mal was zum Schmunzeln zum Wochenende. Neuer Eintrag auf der Seite von Test.de:
jennanina schrieb am 16.03.2017 um 18:12 Uhr:
Sparkasse fordert bei Rückabwicklung Mieten zurück
Guten Tag,
die Sparkasse Nürnberg hat bei offensichtlich fehlerhaften  Widerrufsbelehrungen oder nach verlorenen Klagen eine neue Masche  entwickelt, meiner Meinung nach an Dreistigkeit nicht mehr zu  überbieten.
Diese behauptet nunmehr, der Darlehensnehmer hätte neben den Zinsen bei  Rückabwicklung auch die vereinnahmten Mieten, wahlweise die ersparten  Mieten bei einem Eigenheim als Nutzungsentschädigung zu ersetzen,  fordert zur Aufstellung dieser Mieten auf, behauptet, diese müssten  sämtlich erstattet werden und bietet dann äußerst großzügig den  Vergleich an, das Darlehen in voller Höhe ohne  Vorfälligkeitsentschädigung und ohne gegenseitige Nutzungsforderungen  zurückzunehmen.
Sind zufällig bereits Urteile bekannt, die dieser Dreistigkeit entgegen gesetzt werden können?
Vielen Dank und viele Grüße"
Da frage ich mich doch tatsächlich, ob meine Bank nach dem Widerruf der  Darlehen auch die Herausgabe meiner Kinder fordert. Ich meine, die sind  alle dort bauplantechnisch zusammen geführt worden...