Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von Fishtowner
    Fishtowner ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Das Gutachten wurde im Klageantrag gefordert. Darauf ist das Gericht in Bremen nicht eingegangen
    Jetzt 3 Wochen her, also die Frage ob mein RA da nochmal was fordern soll

  3. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Neues von heute bei test.de:

    02.09.2016 Verbraucherfreundliches Urteil aus Westfalen: Das Oberlandesgericht Hamm verurteilte eine Bank, einer Frau nach Widerruf ihres Kreditvertrags eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 23 726,59 Euro zu erstatten. Das Landgericht Bochum hatte die Klage noch abgewiesen, obwohl es sich um eine von vielen Gerichten für falsch gehaltene Widerrufsbelehrung handelte. Begründung: Die Kreditnehmerin habe den Vertrag vor Ort abgeschlossen, so dass klar gewesen sei, wenn die Widerrufsfrist beginnt und wie lange sie dauert. Doch das Oberlandesgericht Hamm kassierte die Klageabweisung. Die Widerrufsbelehrung sei schon wegen zu kleiner Schrift und der Platzierung innerhalb des Vertragswerks ungenügend. Außerdem sei es falsch, zwei unterschiedliche Fristen anzugeben, je nachdem, ob die Widerrufsbelehrung bis zum Vertragschluss erfolgt oder erst danach. Erstaunlich: Die betroffene Bank hat gegen das Urteil Rechtsmittel zum Bundesgerichtshof eingelegt, obwohl das angesichts der verbraucherfreundlichen Urteile vom 12.7.2016 als aussichtslos erscheint. Welche Bank betroffen ist, will die Klägerin noch nicht sagen, möglicherweise hofft sie darauf, dass die Bank ihr Zug um Zug gegen die Verpflichtung zur Verschwiegenheit noch einen lukrativen Vergleich anbietet. Die Widerrufsbelehrung lässt vermuten: Es handelt sich um eine Genossenschaftsbank; da die Klage beim Landgericht Bochum erhoben wurde, dürfte sie ihren Sitz im Bezirk dieses Gerichts haben.
    Unbekannte Bank, Vertrag vom 19.04.2010
    Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 18.07.2016
    Aktenzeichen: 31 U 284/15
    Klägerinvertreter: Schütte Schölzel Maurer Peetsch Rechtsanwälte und Notare, Gevelsberg

    Wer kennt das Az beim BGH?

  4. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von eugh
    Kennt Ihr eigentlich bereits diese schöne Übersicht über gerichtliche Leitsätze aus dem Bankrecht?
    Nicht interessant?



    Noch etwas:

    Wie zu erfahren war, wurde das Urteil des OLG Stuttgart vom 14.07.2016 - 7 U 60/16 - gegen eine RSV von der Kanzlei Gunkel, Kunzenbacher & Partner erstritten. Es war um die von der RSV verweigerte Deckungszusage zur Rechtsverfolgung nach Widerruf eines DV mit der ING-DiBa AG gestritten worden.
    Leitsätze

    Ein Versicherungsnehmer verstößt im Rahmen einer bestehenden Rechtsschutzversicherung nicht gegen seine Obliegenheit zur Schadensminderung, wenn er nach Widerruf eines Darlehensvertrages gegen die kreditgewährende Bank Klage erhebt mit dem Antrag auf Freigabe der Grundschuld Zug um Zug gegen Zahlung eines bezifferten Restbetrages aus dem Darlehen.
    Weitere Urteile gegen RSVen kann man auf der Homepage der Kanzlei nachlesen: klick

  5. Avatar von tobias-0815
    tobias-0815 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    0,3% - wie gesagt, die BHW konnte glaubhaft darlegen, dass das KfW durchgereicht wurde, und die Marge entsprechend hoch war...

  6. Avatar von dogfight76
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hi,

    das wäre genau meine WRB von der Volksbank, hoffe der BGH entscheidet in dem Fall auch Verbraucherfreundlich. Wenn die Bank selber zum BGH will wird doch wohl vorher nicht das Scheckbuch gezückt !!!
    Bin mit der WRB ja auch in Berufung vorm OLG

    Gruß

    Zitat Zitat von eugh
    Neues von heute bei test.de:

    02.09.2016 Verbraucherfreundliches Urteil aus Westfalen: Das Oberlandesgericht Hamm verurteilte eine Bank, einer Frau nach Widerruf ihres Kreditvertrags eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 23 726,59 Euro zu erstatten. Das Landgericht Bochum hatte die Klage noch abgewiesen, obwohl es sich um eine von vielen Gerichten für falsch gehaltene Widerrufsbelehrung handelte. Begründung: Die Kreditnehmerin habe den Vertrag vor Ort abgeschlossen, so dass klar gewesen sei, wenn die Widerrufsfrist beginnt und wie lange sie dauert. Doch das Oberlandesgericht Hamm kassierte die Klageabweisung. Die Widerrufsbelehrung sei schon wegen zu kleiner Schrift und der Platzierung innerhalb des Vertragswerks ungenügend. Außerdem sei es falsch, zwei unterschiedliche Fristen anzugeben, je nachdem, ob die Widerrufsbelehrung bis zum Vertragschluss erfolgt oder erst danach. Erstaunlich: Die betroffene Bank hat gegen das Urteil Rechtsmittel zum Bundesgerichtshof eingelegt, obwohl das angesichts der verbraucherfreundlichen Urteile vom 12.7.2016 als aussichtslos erscheint. Welche Bank betroffen ist, will die Klägerin noch nicht sagen, möglicherweise hofft sie darauf, dass die Bank ihr Zug um Zug gegen die Verpflichtung zur Verschwiegenheit noch einen lukrativen Vergleich anbietet. Die Widerrufsbelehrung lässt vermuten: Es handelt sich um eine Genossenschaftsbank; da die Klage beim Landgericht Bochum erhoben wurde, dürfte sie ihren Sitz im Bezirk dieses Gerichts haben.
    Unbekannte Bank, Vertrag vom 19.04.2010
    Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 18.07.2016
    Aktenzeichen: 31 U 284/15
    Klägerinvertreter: Schütte Schölzel Maurer Peetsch Rechtsanwälte und Notare, Gevelsberg

    Wer kennt das Az beim BGH?

  7. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.08.2016 - 10 W 38/16
    Zum Streitwert bei Klagen wegen Widerrufs grundschuldbesicherter Darlehen:
    Leitsatz:
    Bei einer Klage wegen Widerrufs eines grundschuldbesicherter Darlehens ist für den Streitwert die Grundschuld nicht zu berücksichtigen, wenn nicht die Rückgewähr oder Löschung der Grundschuld beantragt wird.

    Anmerkung:
    Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.

    Tenor:
    Die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Kläger gegen den Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 08.07.2016 - Az.: 2/7 O 380/15 - wird zurückgewiesen.

    Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
    Soweit war uns das inzwischen auch schon bekannt, aber folgendes finde zumindest ich erinnerungswert:
    ...
    Ein Anspruch auf Freigabe bzw. Löschung der Grundschulden besteht regelmäßig auch dann nicht, wenn sich das Darlehensverhältnis aufgrund eines wirksamen Widerrufs in ein Abwicklungsschuldverhältnis umwandelt. Die von den Klägern abgetretenen Grundschulden sichern nicht nur die Ansprüche der Beklagten aus den Darlehensverträgen auf Rückzahlung der Valuta und auf Zahlung der Zinsen. Wenn solche vertraglichen Ansprüche nicht bestehen oder - etwa durch Widerruf der Darlehenserklärungen - erlöschen, erstreckt sich der Sicherungszweck der Grundschulden grundsätzlich auf Folgeansprüche aus der Rückabwicklung. Dies gilt auch dann, wenn diese Erstreckung im Sicherungsvertrag nicht geregelt worden ist (BGHZ 114, 57, 72 f.; BGH NJW 2004, 158, 159 [BGH 28.10.2003 - XI ZR 263/02]; Palandt/Bassenge, BGB, 75. Aufl., § 1191 Rdn. 19). Anders ist dies nur, wenn die Parteien den Sicherungszweck auf die reinen Vertragsansprüche beschränkt haben. Dafür bestehen aber vorliegend keine Anhaltspunkte.
    ...
    Ich nehme an, dass letzteres (in Grün) die sog. "enge Sicherungsabrede" (ist das der korrekte Begriff?) darstellt, wohingegen ersteres (in Rot) die sog. "weite Sicherungsabrede" darstellt, welche (wenn ich mich nicht irre) wohl in der Mehrzahl der DVe üblich ist.

  8. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von eugh
    ....

    Wie zu erfahren war, wurde das Urteil des OLG Stuttgart vom 14.07.2016 - 7 U 60/16 - gegen eine RSV von der Kanzlei Gunkel, Kunzenbacher & Partner erstritten. Es war um die von der RSV verweigerte Deckungszusage zur Rechtsverfolgung nach Widerruf eines DV mit der ING-DiBa AG gestritten worden.

    Dazu passend das von ihm erstrittene Urteil vom OLG HAMM gegen eine RSV

    https://www.gunkel-partner.eu/widerru...te-kanzlei-bi/

  9. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @Eughen


    anzunehmen...weite und enge...Sicherungszweckerklärung. Bei letzterer wird wohl der Zweck genau bestimmt sein...

  10. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Anbei die aktuelle Übersicht "Entscheidungen - Rechtsschutzversicherung" - siehe auch Beitrag #5 in unserer "Sammlung" zum späteren Wiederfinden.
    Zitat Zitat von eugh

    • OLG Hamm, Beschluss vom 23.11.2011 - I-20 U 166/11
    • OLG München, Beschluss vom 21.04.2010 - 25 U 5645/09 - Beschränkung der Deckungszusage unter dem Gesichtspunkt der Kostenminderungspflicht
    • Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 16.02.2016 - 9 U 159/15:
      Tenor:

      Auf die Berufung des Klägers wird das am 24.9.2015 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 24 O 153/15 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:

      Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, bedingungsgemäßen Versicherungsschutz für die außergerichtliche und gerichtliche Interessenvertretung 1. Instanz des Klägers ab dem 25.8.2014 gegen die T O eG, mit folgenden dortigen Anträgen zu übernehmen:

      a) Es wird festgestellt, dass der Beklagten aus dem Darlehensvertrag vom 4.10.2010 keine Zahlungsansprüche gegen den Kläger zustehen.

      b) Die Beklagte wird verurteilt, die Löschung der nachfolgend bezeichneten Grundschulden gemäß § 19 GBO gegenüber dem zuständigen Grundbuchamt zu bewilligen und zu beantragen,

      - Grundschuld ohne Brief über 62.000 € eingetragen im Grundbuch von G, Bd. 595, Bl. 20177.

      Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

      Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

      Die Revision wird nicht zugelassen.

      (Von der Darstellung der tatsächlichen Feststellungen wird gemäß §§ 540 Abs. 2, 313 a Abs. 1 Satz 1 ZPO abgesehen.)
      • LG Köln, 24.09.2015 - 24 O 153/15 (Vorinstanz):
        Begehren von Versicherungsschutz für die außergerichtliche und gerichtliche Interessenvertretung i..R. des Widerrufs eines Darlehensvertrages; Vornahme einer Willenserklärung oder Rechtshandlung vor Beginn des Versicherungschutzes



    • OLG Stuttgart, Urteil vom 14.07.2016 - 7 U 60/16 - siehe auch Bericht auf der Seite der Kanzlei Gunkel, Kunzenbacher & Partner (neu)

    • OLG Hamm, Beschluss vom 20.07.2016: Berufung der beklagten RSV gegen das Urteil des LG Bielefeld (s.u.) wurde zurückgewiesen (aaO) (neu)
      • LG Bielefeld, Urteil vom 29.01.2016 - 5 O 153/15 - Volltext auf der Seite der Kanzlei (ebenda)

    • OLG Celle, Hinweis vom 13.07.2016 - Az. unbekannt - siehe Bericht (ebenda) (neu)
      • LG Verden, Urteil vom 30.03.2016 - 8 O 245/15 - siehe Bericht (ebenda)

    • LG Bochum, Urteil vom 13.07.2011 - 4 O 64/11 - Deckungszusage ggü. RSV für zukünftige Ansprüche aus Berufsunfähigkeitsversicherung
    • LG München, Urteil vom 02.12.2009 - 23 O 17281/09 - Beschränkung der Deckungszusage unter dem Gesichtspunkt der Kostenminderungspflicht

  11. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Heute 23 Uhr ZDF Zoom: Probleme bei Kombination von Lebensversicherung und Immobilien

    PS: Sendung vom 31.08., aber in der Mediathek verfügbar. Und der Dank gebührt HeinzWalter drüben in seinem Thread.

  12. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Danke Eughen, so zusammen fassen kann keiner... das ist....unbezahlbar!

    Dafür herzlichen DANK!

  13. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hey, so viele Leute hier haben schon so viel Gutes beigesteuert, da macht es einfach Spaß mitzumachen. Danke auch nochmals für den Hinweis zum OLG Hamm zur RSV - hatte ich übersehen.

  14. Avatar von Widerruf jetzt
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von eugh
    Entschuldige bitte nochmal die Frage, aber ist Dir bekannt, gegen welches Kreditinstitut dieses Urteil ergangen ist? Danke!

    nein weiß ich leider nicht

  15. Avatar von Widerruf jetzt
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    auch interessant

    "
    Widerrufsfrist verpasst? Kein Problem – wir prüfen weiter. Es gibt immer noch Ausnahmen

    Die Gesetzesänderung zum 21.06.2016 nach § 38 Abs. 3 zu Art. 229 EGBGB (Übergangsvorschrift zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie) lässt genügend Raum für Interpretation und Auslegung, die erst einmal gerichtlich geklärt werden muss.

    • Betroffen sind nur Immobiliardarlehensverträge aus der Zeit zwischen 01.08.2002 und 10.06.2010.
    • Weiterhin sind nur Darlehensverträge betroffen, die unter § 492 Abs. 1a S. 2 BGB fallen (Wortlaut: „Immobiliardarlehensverträge sind Verbraucherdarlehensverträge, bei denen die Zurverfügungstellung des Darlehens von der Sicherung durch ein Grundpfandrecht abhängig gemacht wird und zu Bedingungen erfolgt, die für grundpfandrechtlich abgesicherte Darlehensverträge und deren Zwischenfinanzierung üblich sind; der Sicherung durch ein Grundpfandrecht steht es gleich, wenn von einer Sicherung gemäß § 7 Abs. 3 bis 5 des Gesetzes über Bausparkassen abgesehen wird.“).
    • Das Widerrufsrecht muss wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung fortbestehen.
    • Die Widerrufsbelehrung muss gegen die Anforderungen des bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verstoßen (aber was ist bei einem Verstoß gegen die BGB Informationspflichtenverordnung?)
    • Was ist, wenn aufgrund von sonstigen Mängeln bei der Vertragsabwicklung die Widerrufsfrist nicht zu laufen begonnen hat?
    • Bei Haustürgeschäften gilt das nur, wenn der Vertrag vollständig erfüllt ist. Aber welche Haustürgeschäfte meint der Gesetzgeber? Nach der letzten Definition betrifft das Geschäfte an allen Örtlichkeiten „außerhalb von Geschäftsräumen des Unternehmers“ und damit ganz schön weit gefasst…; hier gilt es also genau hinzuschauen, wie das Darlehen zu Stande gekommen ist (erzählen Sie uns die Geschichte in kurzen Stichpunkten).

    Aufgrund der oben genannten Einschränkungen des Gesetzgebers sehen wir weiterhin sehr gute Chancen auf einen erfolgreichen Widerruf z.B. bei der DSL Bank, der INGDiba, der AXA Versicherung trotz vermeintlichem Fristablauf. Es handelt sich um Institute, die schwerwiegende Fehler bei der laufenden Abwicklung zum Vertragsschluss gemacht haben, die auch nicht mehr nachgeholt werden können. Der Widerruf ist somit auch jetzt noch möglich – auch für bereits mit Vorfälligkeitsentschädigung zurückgezahlte Darlehen. Die Chancen stehen gut, diese Vorfälligkeitsentschädigung (und gegebenenfalls mehr) wieder zurück erhalten.
    Unabhängig von den oben genannten Fragen es ist auch keineswegs sicher, dass die ersatzlose Streichung des Widerrufsrechts verfassungsgemäß oder europarechtskonform ist. Auch hier wird zu prüfen sein, ob das Gesetz überhaupt wirksam ist."

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    https://www.gunkel-partner.eu/widerru...lei-bielefeld/

  16. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Es werden ja Banken benannt und bei der DSL Bank kann ich mir das alles auch gut vorstellen, werden denn auch Beispiele der aufgezählten Banken benannt?

  17. Avatar von donifl
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo zusammen,

    nachdem die Gegenseite bis zum Fristablauf des Gerichts keine Klageerwiederung eingereicht hat, hat das Gericht den Verhandlungstermin für unseren ersten Darlehenswiderruf gegen die DKB auf den 16.02.17 gelegt.

    Hatte eigentlich mit einem etwas früheren Termin gerechnet, aber was solls...

    Wie ist es denn jetzt zu werten das die Gegenseite keine Klageerwiederung abgegeben hat?

    Gibt es jetzt für uns bis zum Termin im Februar noch etwas zu tun, oder heißt es jetzt einfach nur Zeit absitzen?

    Das zweite Verfahren, ebenfalls gegen die DKB, ist zeitlich etwas hinterher, wird aber vermutlich den selben Gang gehen.... allerdings anstatt vor der 10. Kammer dann vor der 37.

    Ein schönes Wochenende allen noch

  18. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @donifl:
    Hat die beklagte Bank denn die Verteidigungsbereitschaft angezeigt?
    Eine ganz schnelle Suche zeigte mir diese Info dort: "Klageerwiderungsfrist nicht eingehalten – keine Zurückweisung bei frühem 1. Termin wenn Streitbeendigung in diesem Termin ausscheidet" - BGH, Urteil vom 09.06.2005 - VII ZR 43/04
    Passt das zu Deinem Fall/Deinem Beitrag?


    In dem Zusammenhang fand ich auch den Artikel "So verzögern Sie für den Beklagten den Rechtsstreit" (01.09.2005 | ZPO: Prozesstaktik) - m.E. auch noch heute lesenswert.


    Nochmal @donifl: Falls der Beklagtenvertreter um Fristverlängerung bittet, könnte Dein RA ggf. Widerspruch dagegen einlegen oder eine Rüge erheben?

  19. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Folgendes Urteil wird einige Makler weniger erfreuen, aber ich erlaube mir trotzdem darauf hinzuweisen, da es Parallelen zum Widerruf bei Kreditverträgen gibt:

    LG Tübingen, 28.04.2016 - 7 O 20/16:
    Keine Maklerprovision für vermittelten Wohnungsverkauf nach Widerruf!
    1. Dem Makler steht bei erfolgreicher Vermittlungstätigkeit nach wirksamem Widerruf kein Anspruch auf Zahlung des Maklerlohnes zu.
    2. Die Ausübung des Widerrufsrechtes ist nicht an ein berechtigtes Interesse des Verbrauchers gekoppelt. Die Ausübung des Widerrufsrechtes ist allein dem freien Willen des Verbrauchers überlassen.
    3. Die Ausübung des Widerrufsrechtes ist nur wegen Rechtsmissbrauchs oder unzulässiger Rechtsausübung nach § 242 BGB ausgeschlossen.

  20. Avatar von donifl
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @eugh

    Die Verteidigungsanzeige wurde auf den letzten Drücker aber fristgerecht abgegeben.

    Danach hat mein Rechtsanwalt nochmal in einem Schreiben an die Gegenseite unsere Vergleichsbeteitschaft signalisiert.

    Eine Antwort darauf blieb aus, ebenso auf die Frist zur Klageerwiederung.

  21. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hierher habe ich 2 Beiträge (der erste schon älter) aus einem (unnötigen) Extra-Thread verschoben. Vielleicht kann noch jemand etwas dazu schreiben...
    Zitat Zitat von duennschi
    Hallo,
    Ich habe in 2010 einen Darlehensvertrag für eine Immobile mit der Sparkasse abgeschlossen.

    Hier mal die Widerrufsbelehrung:

    Zunächst die gesetzliche Vorlage für den Zeitraum, in welchem mein Darlehensvertrag geschlossen wurden:

    „Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von [zwei Wochen] ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E.Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:“

    Und hier die Belehrung aus meinem Vertrag:

    „Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von [zwei Wochen] ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E.Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht, bevor Ihnen auch eine Vertragsurkunde, Ihr schriftlicher Antrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt worden ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:“

    Mein Problem:

    Anwaltskanzlei A hat mir schriftlich als Ergebnis ihrer Prüfung gute Erfolgsaussichten bestätigt und bietet mir ihre Dienste an. Diese Kanzlei soll bereits viele solche Widerrufe erfolgreich zum Abschluss gebracht haben.

    Anwaltskanzlei B hat mir auf die gleiche Anfrage wie folgt geantwortet:

    „… sind zu dem Ergebnis gelangt, dass eine gerichtliche Geltendmachung letztendlich nicht genügend Erfolgsaussichten hat.“

    „Dabei stimmt es tatsächlich, dass die Widerrufsbelehrung nicht mit dem gesetzlichen Muster übereinstimmt. Darüber hinaus muss eine Widerrufsbelehrung aber auch zu Lasten des Verbrauchers fehlerhaft sein. Die vorhandenen Fehler bewerten wir nicht so schwerwiegend, dass wir zur Klageerhebung anraten.“

    Kanzlei B ist aus meiner Gegend und ich weiß nun nicht, ob die eventuell die "Entscheidungsgewohnheiten" der Richter hier bei uns besser kennen, als Kanzlei A, die ca. 250 km entfernt von mir ist. Andererseits hat Anwalt A schon viele Erfolge gehabt...

    Ich würde einerseits ungern auf die Möglichkeit des Widerrufs verzichten, kann mir aber andererseits nicht leichtfertig erlauben viel Geld in Form von Anwalts-/Gerichtskosten in den Sand zu setzen. Es besteht KEINE Rechtsschutzversicherung.

    Bitte um Eure Bewertung und/oder Erfahrungen.

    Danke.

    MfG
    Zitat Zitat von ramokap
    Hallo,

    wie ist es denn weiter gegangen. Widerspruch ausgesprochen? Ich habe auch einen ähnlichen Vertrag der SPK (siehe mein Beitrag)
    Erfahrungsaustausch möglich: ramokap@hotmail.de

    Grüße
    ramokap

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    Letzter Beitrag: 07.11.2014, 10:42