Kein EK aber vermietet Immobilie als Sicherheit.

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  1. Avatar von Baufinanz
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    Standard Kein EK aber vermietet Immobilie als Sicherheit.

    Hallo Liebes Finanz Forum,

    seid einem halben Jahr habe ich mit meinem angesparten Geld die Baufi meiner Eigentumswohnung vorzeitig abbezahlt.

    Da mir diese Wohnung inzwischen zu klein wird und das Gehalt es auch zulässt, würde ich diese Wohnung gerne vermieten und eine größere Eigentumswohnung kaufen/finanzieren.

    Leider fehlt mir derzeit flüssiges Eigenkapital, weil der Kredit der alten Wohnung damit abbezahlt wurde.

    Ist es Bspw. möglich die neue Wohnung über 110% zu finanzieren, wenn ich die jetzige Wohnung zusätzlich als Sicherheit (Grundschuld) einsetze?

    Wenn ja wie sieht das mit den Zinsen aus? Normalerweise fällt der Zinssatz recht hoch aus wenn eine Vollfinanzierung gemacht wird.

    Vielleicht kennt sich ja jemand aus oder hat Erfahrungen?

    Liebe Grüße

  2. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Kein EK aber vermietet Immobilie als Sicherheit.

    Richtig bei einer Vollfinanzierung ziehen die Zinsen nochmal kräftig an.
    Bei einer Einbindugn einer lastenfreien ETW als Zusatzsicherheit zählt das für die Beleihungsprüfung wie Eigenkapital.
    Bedeutet dass Sie weitaus günstigere Zinsen erhalten als bei einer Vollfinanzierung.
    Letztendlich kommt es aber auch darauf an wie hoch die Bankd ie vorhandene ETW als Zusatzsicherheit bewertet.

  3. Avatar von Immoherkules
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    Standard AW: Kein EK aber vermietet Immobilie als Sicherheit.

    Zitat Zitat von Baufinanz
    Ist es Bspw. möglich die neue Wohnung über 110% zu finanzieren, wenn ich die jetzige Wohnung zusätzlich als Sicherheit (Grundschuld) einsetze?

    Wenn ja wie sieht das mit den Zinsen aus? Normalerweise fällt der Zinssatz recht hoch aus wenn eine Vollfinanzierung gemacht wird.

    Vielleicht kennt sich ja jemand aus oder hat Erfahrungen?
    Auch ich sehe das so, ist machbar. Sie haben mit einer lastenfreien Wohnung ein gute Position gegenüber der Bank, auch was das Thema Zinsen / Konditionen betrifft.

    Mit der Bank würde ich aber vereinbaren, dass die Zusatzgrundschuld irgendwie begrenzt wird. Z. B. bis xy EUR vom Darlehen getilgt sind oder bis zum Tag xy. Grund ist, dass Sie sonst Ihre Sicherheit eventuell nicht wieder frei bekommen.

    Steuerlich sinnvoller ist übrigens eine Beleihung der vermieteten Wohnung, da Sie so die Zinsen steuerlich geltend machen können. Das geht steuerlich aber höchstwahrscheinlich nur, wenn Sie die Wohnung verkaufen, z. B. an Ihre Frau - unbedingt mal mit dem Steuerberater sprechen - vor dem Kauf des Hauses!

    Ich spreche da aus Immobilieninvestoren-Erfahrung (schönes Wort).

  4. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Kein EK aber vermietet Immobilie als Sicherheit.

    Lögisch, wenn Sie die Wohnung als Zusatzsicherheit anbieten, dann können Sie die Schuldzinsen nicht in Vermietung Verpachtung ansetzen.

    Bei einer Gesamtgrundschuld wird sich in der Regel keine Bank auf eine Begrenzung der Grundschuld auf einem Objekt einlassen. Dann kann man von vorne herein schon eher sagen, es gibt eine Grundschuld auf Objekt 1 und eine Grundschuld auf Objekt 2, also keine Gesamtgrundschuld. Da macht die Bank sicherlich mit.

    Jedoch sollte man dann den Wunsch in den Vertrag vereinbaren dass die erste Tilgung auf die Grundschuld von einem speziellen Objekt angerechnet werden soll.
    Das ist sogar möglich.Jedoch wird die Bank mitunter ein Argument bringen dass man dann in der Zukunft das verbleibende Objekt neu berechnet. Eine Hintertür lässt man sich da offen.

  5. Avatar von Immoherkules
    Immoherkules ist offline

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    Standard AW: Kein EK aber vermietet Immobilie als Sicherheit.

    2 Grundschulden sind der richtige Weg

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