Widerrufsjoker - Widerrufsbelehrung unwirksam?

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  1. Avatar von picotto
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    Standard Widerrufsjoker - Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Ich habe erst heute davon gelesen, dass bei Verträgen zwischen 2002 und 2008 bzgl. der Widerrufsbelehrung unwirksam sein können.

    Wir haben selber 2008 bei der DSL Bank ein Darlehen abgeschlossen. Nun ist die Widerrufsbelehrung wie folgt bei uns im Vertrag geschrieben:

    Beginn der Widerrufsfrist:
    Die Widerrufsfrist beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem der Darlehensnehmer
    - ein Exemplar dieser Belehrung
    - und eine Urkunde oder eine Abschrift des Darlehensvertrages oder das Vertrags-/Darlehensangebot des Darlehensnehmers, das alle Vertragsbedingungen enthält, - im Original oder in Abschrift - sowie die Finanzierungsbedingungen
    erhalten hat

    Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.


    Hat jemand bereits mit Einsprüchen Erfahrungen gemacht und kann mir sagen, ob wir bei dieser Form der Widerrufsbelehrung eine Chance auf eine Unwirksamkeit haben?

  2. Avatar von nico_f
    nico_f ist offline

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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Ich habe da ein eher praktisches Problem: meine Bank hat geschrieben, dass sie mich nur aus dem Vertrag lässt, wenn ich ihr den Nachteil durch ein Vorfälligkeitsantgelt ausgleiche. Wenn ich mich darauf einlasse, akzeptiere ich das und ich kann nicht mehr widerrufen und auch die Entschädigung nicht zurückfordern. Wenn ich mich nicht darauf einlasse, lassen die mich nicht aus dem Vertrag und ich bekomme so lange auch keine Anschlussfinanzierung.

    Wie soll ich das klären, wenn mir die neue Bank kein Angebot gibt, an welches diese gebunden ist, bis ich eine Einigung mit meiner jetzigen Bank getroffen habe?

    Und was ist mit den Zinsen? Bei einer Rückabwicklung, könnte die bisherige Bank den marktüblichen Zinssatz verlangen. Was, wenn dieser höher ist, als der Darlehenszins. Und wie ermittle ich den marktüblichen Zinssatz?

  3. Avatar von horscht
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Ich bin nicht vom Fach, daher kann ich Dir nur meine Einschätzung mitteilen. Du müsstest das zur Sicherheit von einem Rechtsanwalt prüfen lassen. Soweit ich weiß, ist der marktübliche Zins aber der im Darlehensvertrag vereinbarte Zinssatz für dein Darlehen. Wenn dieser zwischenzeitlich deutlich gesunken ist, könnte es allerdings sein, dass er sogar etwas niedriger angesetzt werden kann.

    Sollte der Zinssatz zwischenzeitlich jedoch gestiegen sein, steht der Bank gar keine VFE zu, da sie das Kapital dann ja gewinnbringender wieder anlegen kann, als es Dir zu einem günstigeren Zinssatz zu überlassen. Das würde aber auch aus deiner Sicht gar keinen Sinn ergeben, das Darlehen dann kündigen zu wollen. Es sei denn natürlich, Du brauchst das Geld nicht mehr.

    Wie das im Einzelnen ist, wenn Du dich mit der VFE einverstanden erklärst und dann aber doch eine Rückzahlung verlangst, solltest Du ebenfalls einen Anwalt prüfen lassen. Hast Du mal die Widerrufsbelehrung angeschaut, ob die evtl. fehlerhaft ist und auf diesem Weg ein Weiterkommen möglich wäre?

    Gruß,
    horscht

  4. Avatar von nico_f
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Zitat Zitat von horscht
    Wie das im Einzelnen ist, wenn Du dich mit der VFE einverstanden erklärst und dann aber doch eine Rückzahlung verlangst, solltest Du ebenfalls einen Anwalt prüfen lassen. Hast Du mal die Widerrufsbelehrung angeschaut, ob die evtl. fehlerhaft ist und auf diesem Weg ein Weiterkommen möglich wäre?

    Gruß,
    horscht
    Ja, die Widerrufsbelehrung ist wohl unwirksam. Ich habe aber kein Geld, dass durchzuklagen, wenn sich die Bank querstellt. Meine Befürchtung ist eben, dass wenn ich die Bank anspreche und sage, dass ich widerrufen kann und weniger Vorfälligkeitsentgelt bezahlen möchte, dass die dann ihr Angebot zurückziehen und mich gar nicht mehr aus dem Vertrag lassen.

  5. Avatar von horscht
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Frag doch mal bei JWAH nach, der kann dir in etwa sagen, welche Kosten auf dich zukommen für den Anwalt im außergerichtlichen Verfahren. Ich glaube fast, dass das weniger ist als die VFE. Kommt halt auch auf die einzelnen Umstände an, aber fragen kostet ja nix.

    Wichtig beim Widerruf wäre aber auf jeden Fall, dass man eine andere Bank im Rücken hat, falls der Widerruf akzeptiert wird, denn dann muss das Darlehen innerhalb von 30 Tagen zurück gezahlt werden.

  6. Avatar von JWAH
    JWAH ist offline

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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Hallo Ihr beiden.
    Nico, an deinen Fragen merke ich, dass Du sehr wenig Ahnung hast. Das macht nichts, aber Du solltest NICHTS ohne Anwalt machen. Deine Vorsicht ist begründet, denn ein Fehler oder eine falsche Aussage, und Du könntest unter Druck geraten.

    Nun zu deinen Fragen:
    1. Du kannst auch noch NACH der Abwicklung des Kredites und Zahlung der VFE den Kredit widerrufen, weil die Widerrufsfrist nicht erlischt. Im Prinzip auch nicht, wenn der Kredit ganz abgezahlt wäre.
    2. Der Anwalt würde außergerichtlich die Bank anschreiben und einen Vergleich anbieten, zB. bessere Konditionen oder Entlassung aus dem Vertrag, mit dem Hinweis, dass man sonst der Vertrag widerruft. Sollte die Bank nicht darauf eingehen, geht es vor Gericht und wird verhandelt und mit dem Urteil beginnt die 30 Tage Frist. Aber so weit ich das weiß, läuft die Abwicklung dann so wie so über der Anwalt und Zeitverzögerungen gehen zu Lasten und Verantwortung der Bank.

    Zu den Kosten:
    wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, lass den Anwalt sofort anfragen, außergerichtlich bezahlst Du zwischen 800 und 1200, im Erfolgsfall noch mal 3000 bis 4000, aber dann hast Du ja Geld übrig.

  7. Avatar von Mandarine
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Hallo zusammen,
    ich bin auch an diesem Thema interessiert.
    Die bisher aufgeführten Beiträge haben mir schon sehr geholfen.
    Deswegen möchte ich auch etwas beitragen.
    Es gibt noch eine Möglichkeit kostenlos einen Widerruf herbeizuführen, und zwar kann man den Ombudsmann der Banken anrufen. Dies gilt aber nicht für Sparkassen, dort gibt es eine separate Stelle.
    Die Anschrift lautet: Bundesverband deutscher Banken e.V., Postfach 04 03 07,
    10062 Berlin.
    Diese Stelle ist eine sogenannte Schlichtungsstelle. Der Vorteil ist, dass das Verfahren kostenlos ist. Der Nachteil, dass die Bank nur bis zu einem Schadensersatz bis 5000,00 Euro an die Entscheidung des Ombudsmannes gebunden ist.
    Ich erwarte innerhalb des nächsten Monats eine Entscheidung bzgl. meines Widerrufes und melde mich dann wieder.
    Weiter gibt es eine neue Entscheidung zum Thema: Ewiges Widerrufsrecht.
    Dieses Urteil ist im März ergangen und führt zu einer Aufhebung dieses Rechtes. Ich weiß nicht, wann das rechtskräftig umgesetzt wird, hat aber wohl mit einer europaweiten EU-Richtlinie zu tun.
    Gruß
    Mandarine

  8. Avatar von horscht
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Hallo Mandarine,

    gib doch bitte mal eine Quelle oder nähere Info zu diesem Urteil, denn das hätte ja weitreichende Folgen für alle, die widerrufen möchten.

    Gruß,
    horscht

  9. Avatar von Mandarine
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Hallo Horscht,
    habe diese Info auf der Homepage der IHK Region Stuttgart gefunden.
    Das Gesetz tritt wohl ab 13.06.2014 in Kraft.
    Ich gehe davon aus, dass laufende Widerrufe davon nicht betroffen sind.
    Bei Google einfach "ewiges Widerrufsrecht" eingeben.
    Gruß
    Mandarine

  10. Avatar von horscht
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Danke Mandarine, das ist eine sehr wichtige Info für uns alle und vor allem für diejenigen, die den Widerruf noch planen. Ich hoffe, es haben auch alle hier registriert. Ich werde das morgen direkt meinem Anwalt noch mitteilen, denn wenn das so stimmt, dann erlischt das Widerrufsrecht auch nach fehlender oder fehlerhafter Belehrung zwölf Monate nach Vertragsbeginn. Bei bereits ausgesprochenen Widerrufen, so denke ich auch, dürfte das keinen Einfluss haben, aber das soll mir der Fachmann noch bestätigen.

    Gruß,
    Horscht

  11. Avatar von Bibi
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Hallo zusammen,
    ich habe auch 2 Darlehensverträge bei der DSL-Bank. Beide Widerrufsbelehrungen sind identisch wie die von JWAH.
    Ich bin mir unsicher wie ich an die Sache rangehen soll. Ich hatte bereits bei der Bank angefragt, wie hoch die Vorfälligkeit wäre (42.000 Euro)
    Ich habe leider keine Rechtsschutzversicherung. Was habt ihr für Erfahrungen gemacht? Soll ich mich an eine Verbraucherzentrale wenden oder lieber an einen Anwalt? Wie hoch sind ca. die Kosten für einen Anwalt? Und kann mir vielleicht jemand einen empfehlen?
    Ich bin im moment etwas ratlos und hoffe auf eure Ratschläge.
    Viele Grüße
    Bibi

  12. Avatar von horscht
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Hallo Bibi,

    was die Verbraucherzentrale zu der Belehrung schreibt, kannst Du ja weiter oben lesen und die etwaigen Kosten hat JWAH schon gepostet. Wenn Du das durchziehen willst, solltest Du dich vor allem beeilen, siehe Beitrag von Mandarine.
    Ich empfehle Dir, schnellstmöglich einen passenden Anwalt zu kontaktieren, denn die Verbraucherzentralen machen ja nur den außergerichtlichen Bereich und wenn sich die Bank dann quer stellt, musst Du eh zum Anwalt. Ich denke auch, wenn Klage angedroht wird, ist das schon ein ganz anderes Druckmittel. Denn auch für die Bank geht das mit einem unklaren Risiko einher, sollte die Sache vor den Richter kommen.

    Gruß,
    horscht

  13. Avatar von Bobderbaumeiste
    Bobderbaumeiste ist offline

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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Hallo zusammen,

    auch ich habe zwei Baufinanzierungen bei der DSL-Bank abgeschlossen und muss/will diese jetzt widerrufen. Der Vertrag wurde Ende 2005 als Forwarddarlehn zum 1.7.09 und 1.7.08 abgeschlossen. Ich habe von meiner RSV grünes Licht für eine Erstbewertung bekommen und bin jetzt nach der Suche nach einem qualifizieren Rechtsanwalt. Ich bin nicht an einem langen Gerichtsverfahren interessiert, sondern will lieber mit einem Vergleich schnell aus der Sache raus. Kann mir jemand einen Rechtsanwalt, vorzugsweise Rhein-Main-Gebiet, empfehlen (per E-Mail)? Und hat denn schon jemand ein Vergleichsangebot von der Bank bekommen oder hat Erfahrung mit Vergleichsangebote?

    Gruß
    Bob der Baumeister

  14. Avatar von Krawuschke
    Krawuschke ist offline

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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Guten Tag,

    ich bin neu hier und habe 2 Darlehen, die ich ggf. widerrufen möchte. Einmal handelt es sich um ein laufendes DSL-Darlehen aus dem Jahre 2005 und einmal um ein Darlehen der "Hannoversche Leben", welches aber bereits mit Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung abgelöst wurde.

    1. Das DSL-Darlehen aus 2005 enthält folgende Widerrufsbelehrung: Der Darlehensnehmer kann seine auf Abschluss des Darlehensvertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von 2 Wochen der DSL-Bank - Ein Geschäftsbereich der Deutsche Postbank AG, Bonn - gegenüber schriftlich oder in lesbarer Form auf einem anderen dauerhaften Datenträger (z.B. per Telefax oder per E-Mail) widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten. Der Widerruf beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.....

    Hierzu hätte ich gern mal ein Statement über die Gültigkeit aus dem Forum.

    2. Das Hannoversche-Leben-Darlehen aus Mitte November 2002 enthält folgende Widerrufsbelehrung: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) wiederrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:.... Das Darlehen wurde 2006 mit Zahlung einer VFE in Höhe von ca. 5400 Euro zurückgezahlt.

    In einem Artikel eines RA habe ich gelesen, dass hier eine Frist von 5 Jahren gelten würde. Diese Auffassung habe ich so jedoch noch nicht wieder lesen können.

    Auch hier würde ich mich über ein Feedback freuen.

    Gern hätte ich auch Kontakt zu einem RA in Niedersachsen, der sich in dieser Sache gut auskennt. Ich habe hier ein Angebot eines RA für eine "erste Einschätzung" über 190,- zzgl. Mwst. Das kommt mir recht teuer vor. Er deutete zudem telefonisch an, dass die Frist für die Rückforderung der VFE wohl angelaufen wäre, da ich ja auch vermutlich nicht unter Vorbehalt gezahlt hätte.

    Vielen Dank für Eure Meinungen!

  15. Avatar von Gertrud_Geyer
    Gertrud_Geyer ist offline

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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Schaut alle doch auch mal in den Strang "Widerrufsjoker - Erfahrungen".

    Da wurde auch rege diskutiert und unter anderem bereits klargestellt, dass Finanzdienstleistungen bei der Gesetzesänderung offensichtlich außen vor sind.

  16. Avatar von Widerrufer
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Hallo miteinander,

    ich bin auch gerade bestrebt, meine Darlehen bei der DSL Bank zu widerrufen, und ich habe EXAKT die gleiche Klausel wie

    picotto

    Sie unterscheidet sich ja ein wenig von der Klausel der anderen und wurde bei mir am 27.10.2007 erstellt.

    Ich sehe es eigentlich so, dass die Frist ja unmöglich beginnen kann zu laufen bevor ich rechtswirksam den Antrag unterschrieben habe. Dies würde dieser Passus aber bedeuten.
    Das LG Köln hat ja exakt mit der o.g. Formulierung entschieden.

    Was gibt es neues an der Front?
    Freue mich auf Feedbacks der Mitstreiter

  17. Avatar von horscht
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Hi Widerrufer,

    meine Meinung zu dieser WB habe ich ja weiter oben schon kundgetan, bin ja aber kein Fachmann! Ich habe aber auch zu dieser WB eine Beurteilung einer Verbraucherzentrale gelesen, die zum gleichen Ergebnis kommt. Es gibt auch ein Urteil des BGH zu einer ähnlichen WB, da kannst Du gerne mal nachlesen:
    BGH, Urteil vom 10.03.2009, XI ZR 33/08, BGH, Beschl. vom 15.02.2011, Az.: XI ZR 148/10.

    Aber auch von mir nochmal die dringende Empfehlung, dir einen Anwalt zu nehmen!

  18. Avatar von Widerrufer
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Hallo horscht,

    ja das Urteil kenne ich und deine Meinung hat mir auch weitergeholfen.
    Allerdings habe ich genau zu dieser WB zwei Urteile der LG Köln, Az. 15 O 601/09 bzw. des OLG Köln, Az. 13 U 176/10, gefunden.
    Die machen mir zwar weniger Hoffnung, aber die sind ja mittlerweile auch mehr als drei Jahre alt UND es handelt sich nicht um ein BGH Urteil.

    Ich dachte vielleicht ist picotto mittlerweile ein Stück weiter und könnte so seine Erfahrung weitergeben.

    Ich habe mal bei der Bank angerufen und die nette Dame am Telefon meinte, ich solle mal davon ausgehen, dass die WB fehlerhaft. Mein Anwalt hat mir allerdings weniger Hoffnungen gemacht.

    Warten wir mal ab, Widerruf ist geschrieben. Nach Ostern geht er raus.

  19. Avatar von horscht
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Habe ich Dich jetzt richtig verstanden? Die Dame von der Bank meinte, dass die WB fehlerhaft ist!?

    Das wäre ja mal eine gute Mitarbeiterin - allerdings weniger für die Bank...

  20. Avatar von Widerrufer
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Ja das hat sie gesagt. Sie klang sehr nett am Telefon. Aber vielleicht war es ja auch nur vorgespielt. Wer weiß. ...

  21. Avatar von alexhh
    alexhh ist offline

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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Hallo zusammen !

    Ich habe bei der DSL Bank im März 2008 2 darlehensverträge abgeschlossen.
    Einen ganz '' normalen '' Darlehensvertrag und einen mit Finanzierungsmitteln aus dem KfW-Wohneigentumsprogramm. Beide Zinssätze belaufen sich bei knapp 5 %.

    Die Widerrufsbelehrungen sind in beiden Fällen identisch mit denen vom user JWAH !!

    Auch ich überlege einen Anwalt einzuschalten, aber ich bin noch leicht im zweifel.....

    Meine Situation ist folgende:
    Der Darlehensvertrag der KfW ist bereits durch angespartes Eigenkapital zurückgezahlt worden. Aber auch nur da wir eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von knapp 2600.- € gezahlt haben. Ist diese nun rechtswidrig ? Hat man Chancen das Geld nachträglich zurück zu bekommen ? Habe nämlich gelesen das öffentlich-rechtliche Förderung von Bauvorhaben und eine vorzeitige Rückzahlung ohne Vorfälligentschädigung eigentlich üblich wäre.

    Bei dem zweiten Darlehensvertrag gehts mir rein um die Widerrufsbelehrung und das ich aus dem Vertrag komme. Denn die aktuellen Zinssätze sind unglaublich niedrig zur Zeit.
    Ich habe beide Verträge schon durch die Verbraucherzentrale Hamburg prüfen lassen und es wurden auch jeweils Fehler in der Belehrung entdeckt, doch auch darauf hingewiesen, dass man sich auf jedenfall anwaltliche Hilfe holen sollte.

    Hat schon jemand versucht direkt mit der DSL Bank ( oder einer anderen Bank ) über dieses Thema zu sprechen ? Gibt es Erfolgsstories zu berichten ? Bzw. Konnte jemand einen Erfolg mit Anwalt verzeichnen ?

    Kann mir jemand einen Anwalt in Hamburg vorschlagen mit dem er gute Erfahrungen in diesem Thema gemacht hat ??

    Vielen dank im voraus für eure Info's !
    Beste Grüsse
    Alex

    P.s. einen hab ich noch --> wie muss ich mir diese ''Darlehens-Rückabwicklung'' praktisch vorstellen ??

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