Riesterentnahme auch für "Wohnkredit"?

+ Antworten
3Antworten
  1. Avatar von fraulehrerin
    fraulehrerin ist offline
    Themen Starter

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    20.04.2010
    Beiträge
    10
    Danke
    0

    Standard Riesterentnahme auch für "Wohnkredit"?

    Hallo zusammen,

    seit Anfang des Jahres kann man ja nun Geld aus Riester-Verträgen auch entnehmen, um laufende Hauskredite zwischenzutilgen.

    Dazu hab ich zwei Fragen:

    1. Wenn man das macht, entstehen dadurch irgendwelche Bindungen, in so fern, dass ich irgendwas zurückzahlen muss (Zulagenteil?), sollte ich die Hütte doch in 5 Jahren verkaufen??

    2. Kann man das Geld auch für die Tilgung eines so genannten "Wohnkredites", also eines "normalen", erst nach dem Hausbau aufgenommenen Verbraucherkredites mit dem weitere Arbeiten am Haus (z.B. Terassenerstellung) finanziert wurden verwenden?
    Oder nur für die originären Hauskredite?

    Für eine kleine Info wäre ich sehr dankbar!
    Merci!

  2. Avatar von Matthew Pryor
    Matthew Pryor ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    10.12.2012
    Beiträge
    1.475
    Danke
    372

    Standard AW: Riesterentnahme auch für "Wohnkredit"?

    Hallo,
    1. Wenn man das macht, entstehen dadurch irgendwelche Bindungen, in so fern, dass ich irgendwas zurückzahlen muss (Zulagenteil?), sollte ich die Hütte doch in 5 Jahren verkaufen??
    Jein.Zulagen und ggbfs. Steuererstattungen müssen zurückgezahlt werden.Sie haben aber die Möglichkeit,das Geld bis zu 5 Jahre nach dem Verkauf in eine andere (Immobilien-)Finanzierung einzubringen.Oder sie übertragen das auf dem Wohnförderkonto befindliche Guthaben auf einen anderen Riestervertrag.
    2. Kann man das Geld auch für die Tilgung eines so genannten "Wohnkredites", also eines "normalen", erst nach dem Hausbau aufgenommenen Verbraucherkredites mit dem weitere Arbeiten am Haus (z.B. Terassenerstellung) finanziert wurden verwenden?
    Oder nur für die originären Hauskredite?
    Nein,das geht nicht.Umbaumaßnahmen können nur dann finanziert werden,wenn es sich dabei um alters- und/oder behindertengerechte Maßnahmen handelt.

  3. Avatar von HAS-SI
    HAS-SI ist offline

    Title
    Benutzer
    seit
    28.06.2013
    Beiträge
    44
    Danke
    2

    Standard AW: Riesterentnahme auch für "Wohnkredit"?

    Hallo zusammen,
    eine Frage noch dazu: gibt es noch Kriterien zu Entnahme aus dem Riestervertrag ? Ich hatte in Januar 2014 bei der Zulagestelle angerufen und mir wurde gesagt, dass min. 3000,-Euro muss sich angesammelt haben damit es möglich wäre eine Entnahme überhaupt zu machen. Und es soll noch eine bestimmte Summe noch auf dem Vertrag übrig bleiben.

  4. Avatar von Torsten Breitag
    Torsten Breitag ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    18.02.2014
    Beiträge
    197
    Danke
    36

    Standard AW: Riesterentnahme auch für "Wohnkredit"?

    Du findest alle Voraussetzungen im §92a EStG (im Absatz 1).

    In Kurzfassung:
    - Das Kapital muss mind. 3.000 Euro betrag
    - Bei Teilentnahmen müssen 3.000 Euro im Vertrag bleiben
    - Aber es ist auch die vollständige Entnahme möglich
    - Höhere Grenzen gelten für Umbauten

Ähnliche Themen

  1. Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 27.08.2018, 19:07
  2. "Teures Geld" mit "Billigerem Geld" ablösen?

    Von Kaufen im Forum Baufinanzierung
    Antworten: 8
    Letzter Beitrag: 17.08.2015, 17:13
  3. Antworten: 22
    Letzter Beitrag: 28.04.2015, 16:07
  4. Relativierungen und Erfahrungen zur "Hochfinanz", "HYIP's", "High Yield Investment Pr

    Von schnurpel im Forum Geldanlagen: Fest-, Tagesgeld & Investmentfonds
    Antworten: 14
    Letzter Beitrag: 10.10.2012, 17:02
  5. Unterschied "strukturierte Derivate" & "strukturierte Finanzprodukte"

    Von Steffen88 im Forum Währungen - Zertifikate - Derivate
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 04.12.2011, 17:36