Falsche Beratung bei BU - rechtliche Optionen?

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  1. Avatar von Funkeline
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    Böse Falsche Beratung bei BU - rechtliche Optionen?

    Hallo zusammen!

    Ich bin neu in dem Forum, deswegen möchte ich mich schon einmal im Voraus entschuldigen, falls ich mit meiner Anfrage etwas falsch mache...

    Ich bin vor knappen zwei Jahren auf einen unseriösen Verkäufer der DVAG reingefallen. Ich hatte in privat kennengelernt und dachte dummerweise, ich könne ihm vertrauen, so dass ich im Vorfeld leider keine genauen Ermittlungen angestellt habe und ihm alles blind geglaubt habe. Ziemlich naiv von mir, ich weiß... Jetzt möchte ich den Vertrag kündigen, den er mir unter Vorspiegelung falscher Tatsachen verkauft hat, und frage mich, ob es rechtliche Optionen gibt, einen Teil meiner Beiträge zurück zu erhalten. Ich bin mir eigentlich sicher, dass das nicht geht, aber vielleicht hat ja einer der Anwesenden doch noch eine schlaue Idee?

    Es geht um folgende Versicherung: Eine BU der Aachen Münchener mit Vermögensaufbau für eine lebenslange Rentenversicherung (und noch diverse andere Bausteine). Abgesichert ist aktuell eine BU-Rente von 500 Euro (hab das Ganze zu Studentenzeiten abgeschlossen), da wäre natürlich eine Erhöhung vorgesehen gewesen. Monatlich zahle ich nach Abzug der Überschussanteile 25 Euro, davon gehen 8 Euro in den Vermögensaufbau. So weit, so gut. Das Problem: mein Berater hat mit mir eine jährliche Dynamik von 9% vereinbart mit dem Argument, dass ich diese ja nicht annehmen müsse, sie mir aber im Falle einer Berufsunfähigkeit zugute komme, weil dann die Versicherung meine Beiträge für den Vermögensaufbau übernehmen würde mit einer jährlichen Steigerung von 9%. Mir kam 9% natürlich sehr viel vor, deswegen habe ich da mehrmals nachgehakt. Er hat mir versichert, dass ich sie ja nie annehmen müsse, mir aber empfohlen, sie jedes 3. Jahr anzunehmen, um die Inflation auszugleichen. Also war ich zufrieden und der Annahme, dass ich z.B. alle 5 Jahre annehmen könne, denn jedes 3. Jahr wäre mir bei 9% immer noch zu viel gewesen.

    Vor einem halben Jahr habe ich bei einem Beratungsgespräch bei einem anderen Makler erfahren, dass man bei der Aachen Münchener jede 3. Dynamik annehmen muss, da sie sonst erlischt. Davon war in dem Beratungsgespräch nie die Rede gewesen, die Annahme jedes 3. Jahr war immer nur mit der Inflation begründet. Außerdem bedeutet für mich die Aussage, man müsse "nie" annehmen, dass die Dynamik zumindest immer angeboten wird. Wenn sie nach der 3. Ablehnung erlischt, kann man nämlich gar nicht mehr annehmen. Da ich nie die AVB bekommen hatte, hätte ich auch keine Möglichkeit gehabt, das nachzulesen. Ich habe sie dann Ende letzten Jahres bei der Versicherung nachgefordert und das Ganze noch einmal selbst nachgelesen.

    Leider habe ich zu diesem Zeitpunkt nicht von meinem 30-tägigen Rücktrittsrecht (weil ja jetzt erst Erhalt der AVB) Gebrauch gemacht, weil mir empfohlen worden war, nie eine BU zu kündigen, ohne bereits eine neue sicher zu haben. Im Nachhinein betrachtet war das doof, weil der Berater bei dem Ausfüllen der Gesundheitsfragen meine Vorerkrankungen so uminterpretiert hat, dass die Versicherung im BU-Fall wahrscheinlich sowieso nicht gezahlt hätte.

    Jetzt ärgere ich mich, weil ich die Versicherung nie in dieser Form abgeschlossen hätte, wenn ich gewusst hätte, dass ich jede 3. Erhöhung annehmen muss um die Dynamik zu erhalten und bin der Meinung, dass mich der Berater bewusst getäuscht hat. Damit habe ich ca. 500 Euro Beiträge in den Sand gesetzt.

    Leider kann ich nicht wirklich etwas beweisen. Ich weiß, dass er einem Freund von mir die Versicherung in der gleichen Form verkauft hat, der wusste auch nichts davon, dass die Dynamik irgendwann erlischt und hat auch nie die AVB erhalten. Ich habe überlegt, mich an den Versicherungsombudsmann zu wenden, aber halte die ganze Sache für ziemlich aussichtslos. Dazu kommt, dass ich zur Zeit sehr, sehr viel privat um die Ohren habe, und ich deshalb nicht sinnlos Zeit wegen 500 Euro verplempern will. Soll ich also einfach kündigen, mich noch ein bisschen ärgern und dann die Sache vergessen? Was denkt ihr?

    Und selbst wenn ich keine Entschädigung bekomme: Darf er seine ganze Provision behalten, wenn ich nach knapp zwei Jahren kündige? Und sollte ich die DVAG auf seine Verkaufsstrategien aufmerksam machen, damit das nicht noch vielen anderen passiert, oder bekommt er dann eher eine Bonus-Zahlung, weil er so toll verkauft?

    Auf jeden Fall vielen Dank schon einmal für eure Meinungen!

    Gruß
    Funkeline


    PS: Sorry für den langen Post...

  2. Avatar von soundjunk
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    Standard AW: Falsche Beratung bei BU - rechtliche Optionen?

    Beweisführung musst du führen und wenn du blind vertraut hast, gehe ich davon aus, dass die beratungsprotokolle zu deinem Nachteil geschrieben wurden.
    Es gilt eine 5 jährige Stornohaftung, sodass der Vermittler in deinem Fall 3 Jahre an die AM zurück bezahlen wird.

    Einen Brief an die DVAG halte ich für sinnfrei, denn du machst - Achtung: Schublade - damit auf die generelle Verkaufsstrategie der DVAG aufmerksam...

  3. Avatar von finance
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    Standard AW: Falsche Beratung bei BU - rechtliche Optionen?

    Wenn keine AVBs vor Abschluss ausgehändigt wurden, besteht ein Rücktrittsrecht.

  4. Avatar von soundjunk
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    Standard AW: Falsche Beratung bei BU - rechtliche Optionen?

    Stimmt. Kann das bewiesen werden?

  5. Avatar von Funkeline
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    Standard AW: Falsche Beratung bei BU - rechtliche Optionen?

    Zitat Zitat von soundjunk
    Beweisführung musst du führen und wenn du blind vertraut hast, gehe ich davon aus, dass die beratungsprotokolle zu deinem Nachteil geschrieben wurden.
    Das Protokoll ist total allgemein gehalten, da steht im Endeffekt nur drin, dass u.a. zum Thema BU beraten wurde, der Name des mir empfohlenen Vertrags und dass ich ihn gerne hätte. Die Dynamik wird nicht extra erwähnt. Ich hätte ja erwartet, dass da etwas steht von wegen "Auf die finanziellen Risiken durch eine hohe Dynamik wurde hingewiesen, sie wird aber von der Kundin ausdrücklich gewünscht", ist aber gar nicht...


    Zitat Zitat von finance
    Wenn keine AVBs vor Abschluss ausgehändigt wurden, besteht ein Rücktrittsrecht.
    Zitat Zitat von soundjunk
    Stimmt. Kann das bewiesen werden?
    Kann dann diese Regelung jemals Anwendung finden? Selbst wenn ich bei der Beratung ständig einen unabhängigen Zeugen dabei gehabt hätte, könnte der Berater noch behaupten, er hätte mir die AVB per Post geschickt. Sonst muss man ja auch bei jedem Quark unterschreiben, dass einem das und das ausgehändigt worden ist (komme aus dem Medizin-Bereich). In der Versicherungsbranche gilt dann wahrscheinlich nicht die Beweislastumkehr bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, oder?

  6. Avatar von finance
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    Standard AW: Falsche Beratung bei BU - rechtliche Optionen?

    Es ist keine gesetzlich Vorschrift die Beratungsdokumentation vom Kunden unterschreiben zu lassen, aber aus Gründen der Beweislast sehr ratsam.

    Meistens unterschreibt der Kunde im schon im Versicherungsantrag, dass er alle Unterlagen, wie z.B. die AVB, vor Abschluss erhalten hat.

  7. Avatar von Matthew Pryor
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    Standard AW: Falsche Beratung bei BU - rechtliche Optionen?

    Mal abgesehen davon hast du kein Geld in den Sand gesetzt,sondern für deine Beiträge einen (wenn auch geringen,aber woher soll es bei der Beitragshöhe auch kommen) Versicherungsschutz eingekauft.Nicht mehr,nicht weniger.
    Hättest du deine Versicherung in Anspruch nehmen müssen,wäre die Denke gewiss eine andere.

  8. Avatar von Funkeline
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    Standard AW: Falsche Beratung bei BU - rechtliche Optionen?

    Zitat Zitat von Matthew Pryor
    Mal abgesehen davon hast du kein Geld in den Sand gesetzt,sondern für deine Beiträge einen (wenn auch geringen,aber woher soll es bei der Beitragshöhe auch kommen) Versicherungsschutz eingekauft.Nicht mehr,nicht weniger.
    Hättest du deine Versicherung in Anspruch nehmen müssen,wäre die Denke gewiss eine andere.
    Da hast du schon Recht, wenn ich an einen anderen Berater geraten wäre, hätte ich auch eine BU für wahrscheinlich ähnliche Beiträge, nur mit passenderen Konditionen abgeschlossen. Mich stört die Kombination daraus, dass ich Beiträge für eine Versicherung gezahlt habe, die ich bei korrekter Information so nicht abgeschlossen hätte, und aber gleichzeitig wahrscheinlich nicht abgesichert war, weil mir der Berater bei manchen Vorerkrankungen gesagt hat, das sei mit der Frage aber nicht gemeint, so dass sich die Versicherung im BU-Fall wahrscheinlich auf eine Verletzung der Anzeigepflicht berufen hätte.
    Ich habe mir inzwischen von einer Maklerin mehrere Angebote für eine BU machen lassen, die waren alle mit Risiko-Zuschlag.

    Ich Trottel hab den ja auch weiterempfohlen. Einer Freundin von mir hat er gesagt, sie solle die chronisch venöse Insuffizienz nicht angeben, und wenn es deswegen Probleme gäbe, behaupten, sie hätte ja nicht wissen können, was das ist. Zu dem Zeitpunkt war sie kurz vor Abschluss ihres Medizinstudiums, da kann man doch nicht solche Ratschläge geben! (Sie hat auch zum Glück nicht bei ihm abgeschlossen)

    Objektiv betrachtet weiß ich auch, dass mir da kein riesiger finanzieller Schaden entstanden ist, deswegen werde ich das wahrscheinlich auch nicht weiter verfolgen (hätte ja auch tatsächlich keine Erfolgsaussichten, was ich hier so gelesen habe). Wütend bin ich aber trotzdem, dass er mit sowas einfach durchkommt, und das wahrscheinlich die nächsten 30 Jahre weiter so durchziehen wird!

    Nur so als Randbemerkung: für die Aachen Münchener ist das natürlich eine win-win-Situation, wenn ihre Vermittler beim Vertragsabschluss ihre Kunden zur Verletzung der Anzeigepflicht drängen, müssen keine Verträge ablehnen aber auch im Leistungsfall nicht zahlen. Aber eine Sauerei ist das schon...

  9. Avatar von soundjunk
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    Standard AW: Falsche Beratung bei BU - rechtliche Optionen?

    Denke immer an den tollen Werbeslogan der AM
    "Mit Geld spielt man nicht"

    Ich würde dir vor Abschluss der BU eh empfehlen, die Gesundheitsfragen mal mit dem Hausarzt durch zu gehen.

  10. Avatar von Matthew Pryor
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    Standard AW: Falsche Beratung bei BU - rechtliche Optionen?

    und aber gleichzeitig wahrscheinlich nicht abgesichert war, weil mir der Berater bei manchen Vorerkrankungen gesagt hat, das sei mit der Frage aber nicht gemeint, so dass sich die Versicherung im BU-Fall wahrscheinlich auf eine Verletzung der Anzeigepflicht berufen hätte.
    Das ist deutlich zu kurz gedacht.Nur weil Fragen im Antrag nicht "richtig" beantwortet worden sind,heißt das noch lange nicht,dass der Versicherer den Leistungsfall per se ablehnen kann.Da muss schon ein bisschen mehr schief gelaufen sein.
    Ich möchte allerdings auch nicht,dass der Eindruck entsteht,dass das Verhalten des Vermittlers auch nur im Ansatz gutzuheißen wäre.

  11. Avatar von Funkeline
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    Standard AW: Falsche Beratung bei BU - rechtliche Optionen?

    Zitat Zitat von soundjunk
    Ich würde dir vor Abschluss der BU eh empfehlen, die Gesundheitsfragen mal mit dem Hausarzt durch zu gehen.
    Das wäre ne Idee, danke für den Tipp!

    Da hätte ich gleich noch eine Frage, wie ihr das einschätzt: Ich soll ja die Erkrankungen der letzten fünf Jahre angeben. Vor etwas über fünf Jahren hatte ich eine Borreliose, die folgenlos ausgeheilt ist (habe keine Symptome mehr). Als Ärztin weiß ich aber, dass Borreliosen auch gern chronisch verlaufen können und Jahre später noch einmal Beschwerden machen können (gibt bei mir aber keine Anzeigen dafür). Muss ich das angeben oder nicht?
    Meine Maklerin sagt nein, weil > 5 Jahre her. Bei den anderen Vorerkrankungen war sie sehr genau, aber da rät sie zur Zurückhaltung, um mir unnötig schlechte Konditionen zu ersparen. Was denkt ihr?

  12. Avatar von finance
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    Standard AW: Falsche Beratung bei BU - rechtliche Optionen?

    Es muss nur das im Antrag angegeben werden, wonach der Versicherer explizit für einen (un-)bestimmten Zeitraum fragt - nicht mehr und nicht weniger.

  13. Avatar von Torsten Breitag
    Torsten Breitag ist offline

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    Standard AW: Falsche Beratung bei BU - rechtliche Optionen?

    Die Frage ist, wann war die Behandlung effektiv zu Ende und was steht dazu in der Akte des Hausarztes. Du bist zwar im Rahmen der Anzeigepflicht gem. VVG zunächst mal nur zu dem verpflichtet, was du "wissen kannst".

    Wenn du jedoch selbst Arzt bist, kann von dir sehr wohl etwas mehr Wissen verlangt werden, als vom durchschnittlichen Kunden.

    Heißt im Klartext: Einblick in die Arztakte (idR Hausarzt) nehmen, wann wurde die Behandlung vollständig abgeschlossen? Oder wann wurde entsprechend vermerkt "ausgeheilt". Evtl. noch gar nicht? Dann Klarheit schaffen in der Arztakte.

    In den Anträgen der guten BU Versicherer (davon gibts eigentlich nur 4-6, AM ist keiner davon) ist im Regelfall mind. eine relativ offene Frage über 5 Jahre hinaus enthalten, nur mal so als ergänzender Hinweis.

    Diese "Antragserleichterung", welche deine Maklerin anzustreben scheint, trifft in letzter Konsequenz dich. Die Maklerin haftet nicht für die von dir ausgefüllten Gesundheitsfragen.

    ---

    Abgesehen davon: Deine jetzige BU Rente ist nicht angemessen als Einkommensabsicherung für einen Arzt. Solche Verträge werden immer gern als "Hartz 4 Vermeidungspolice" bezeichnet. Such dir einen bedarfsgerechten Schutz für deine Arbeitskraft, ist schließlich dein wertvollster Vermögenswert.

    ---

    Was den DVAGler angeht. So viel "Kosten" hast du nicht verloren und sei dir gewiss, sonderlich viel davon hat auch der DVAGler nicht bekommen.

  14. Avatar von Matthew Pryor
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    Standard AW: Falsche Beratung bei BU - rechtliche Optionen?

    Es muss nur das im Antrag angegeben werden, wonach der Versicherer explizit für einen (un-)bestimmten Zeitraum fragt - nicht mehr und nicht weniger.
    Das ist zunächst unbestritten.Wer aber einen gefahrerheblichen Umstand arglistig verschweigt,ohne dass der Versicherer danach gefragt hätte,kann sich trotzdem in die Nesseln setzen.

  15. Avatar von Peter Wolnitza
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    Standard AW: Falsche Beratung bei BU - rechtliche Optionen?

    Moin,

    ohne das jetzt allzu sehr ins "Esoterische" abdriften zu lassen...

    was sollte denn ein "gefahrerheblicher Umstand" sein, den ich als Antragsteller dem Versicherer melden soll, obwohl der gar nicht danach gefragt hat?????

    Das gibt es schlicht und ergreifend nicht.

    Alles, was der Versicherer in Textform fragt, muss ich als Antragsteller wahrheitsgemäß beantworten. Punkt. Eine Gewichtung, ob ich das für relevant oder erwähnenswert halte, steht mir nicht zu.

    Umgekehrt kann ich mich darauf verlassen, wenn ich das getan habe, dass ich dann auch Versicherungsschutz habe.
    So - mal grob zusammen gefasst - ist der Tenor der Rechtssprechung.
    Auch der Versicherer hat an der Stelle eine Obliegenheitspflicht:
    Nämlich all das in Textform zu erfragen, was er für relevant erachtet. Er kann mir als Antragsteller nicht aufbürden, zu entscheiden, was relevant sein könnte und ihm zu melden.

    Daher nochmal: Das wahrheitsgemäss beantworten, wonach der Versicherer in Textform fragt - und gut ist!

    Viele Grüße aus dem sonnigen Hessen.

  16. Avatar von Funkeline
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    Standard AW: Falsche Beratung bei BU - rechtliche Optionen?

    Herzlichen Dank an alle für die Antworten!

  17. Avatar von tippitoppi76
    tippitoppi76 ist offline

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    Standard AW: Falsche Beratung bei BU - rechtliche Optionen?

    Guten Morgen alle miteinander

    Nun hab ich mich doch mal durchgerungen, hier beizutreten

    Damit auch alle Bescheid wissen, ja ich bin Vermögensberater ( leidenschaftlicher) der Deutschen Vermögensberatung

    Nun mein Senf zum Beitrag:

    Dynamik in der Berufsunfähigkeitsversicherung
    Eine Berufsunfähigkeitsversicherung läuft über viele Jahre oder Jahrzehnte. Deshalb sollten Sie schon zu Beginn die Inflation berücksichtigen. Wenn Sie bei Vertragsabschluss einen Schutz in Höhe von 1.500 € benötigen ist der Schutz bei einer Inflation von 2 % nach 10 Jahren noch 1.115 € Wert, nach 15 Jahren noch 914 €. Die durchschnittliche Inflation von 1968 bis 2012 lag übrigens bei 2,84 %, von 1993 bis 2012 bei 1,78 % (Quelle: Statistisches Bundesamt).

    Warum eine Dynamik?
    Wäre es nicht eine Alternative, einfach nach einem gewissen Zeit die Versicherungssumme um den benötigten Betrag zu erhöhen? Nein! Der wichtige Vorteil der Dynamik ist, dass keine erneute Gesundheitsprüfung stattfindet. Der Versicherer muss Ihnen die Erhöhung anbieten, egal, ob Sie gesund oder krank sind!

    Im Versicherungsvertrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) müssen zwei Arten von Dynamiken unterschieden werden. Die Dynamik vor dem möglichen Eintritt der Berufsunfähigkeit und die Dynamik nach dem möglichen Eintritt einer Berufsunfähigkeit.

    Dynamik vor Eintritt einer Berufsunfähigkeit
    Bei einer Dynamik vor Eintritt der Berufsunfähigkeit erhöht der Versicherer jedes Jahr Leistung und Beitrag in der von Ihnen gewünschten Höhe. Sie können jedes mal widersprechen oder die Erhöhung annehmen. Voraussetzung für die Beibehaltung ist jedoch meist, dass Sie die erste Erhöhung und jede dritte Erhöhung annehmen. Sonst verfällt die Dynamik im Vertrag.

    Dynamik nach Eintritt der Berufsunfähigkeit
    Ein Inflationsausgleich soll auch stattfinden, wenn der Versicherer nach Eintritt der Berufsunfähigkeit die Rente auszahlt. Je nach Gesellschaft werden die Renten zwischen 0,5 % und 2,5 % angepasst. Dies jedoch ohne Garantie. Manche Versicherer bieten eine garantierte Anpassung gegen Mehrbeitrag an. Fragen Sie bei Vertragsabschluss nach den zur Zeit gültigen Anpassungen und überlegen Sie, ob Sie nicht auch eine garantierte Anpassung vereinbaren möchten.

    So nun noch ein Wort zu allen Skeptikern und Verächter der DVAG:
    DANKE.....

  18. Avatar von Peter Wolnitza
    Peter Wolnitza ist offline

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    Standard AW: Falsche Beratung bei BU - rechtliche Optionen?

    leidenschaftlich = ahnungslos und brain-washed

  19. Avatar von EasyD
    EasyD ist offline

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    Standard AW: Falsche Beratung bei BU - rechtliche Optionen?

    Zunächst finde ich es erstmal sehr gut und interessant, dass auch ein Mensch der DVAG sich hierzu äußert.

    An dieser Stelle auch herzlich Willkommen im Forum, tippitoppi76!

    Dennoch verstehe ich nicht ganz den Sinn und Zweck ihres Beitrages? In wie weit hilft er dem Themenersteller? Wie ist ihre Positionierung zu dem geschilderten Fall?

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