Fragen zu Bürgschaft

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  1. Avatar von Sandra1412
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    Standard Fragen zu Bürgschaft

    Hallo und Guten Morgen,

    wir beschäftigen uns z.Zt. mit folgendem:
    Wir wollen unserer Tochter und Ihrem Freund unser EFH verkaufen.
    KP 178.000, Darlehen nehmen beide gemeinschaftlich auf. Eigentumgsverhälnisse 60% Tochter, 40 % Freund.
    Einzige Bedingung der Bank: Ich soll für 40.000 € bürgen und werde aus der Bürgschaft nach Tilgung der 40.000 € entlassen.

    Die 40.000 sind nicht das Problem für uns, wir wissen nur nicht, wie wir uns absichern können gegen den Freund, da das Haus mehr wert ist und wir befürchten, dass die Beziehung nicht hält und dieser Freund anschließend von dem eigentlichen Immobilienwert ausgeht und dann davon 40% haben will.

    Ich hoffem dass war verständlich.
    VG
    Sandra

  2. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Fragen zu Bürgschaft

    Sorry, entweder richtig oder gar nicht.
    Es ist aber auch möglich,dass Sie und Ihre Tochter die Immobilie kaufen und Ihr Freund lediglich als Darlehensnehmer auftritt. Doch ehrlich gesagt, dass kann es auch nicht sein.
    Man vermutet schon dass es knapp ist wenn Sie mit EUR 40.000 bürgen müssen.
    Doch ich schlage eher vor, 50% für beide und dann prüfen ob man Sie überhaupt mit EUR 40.000 benötigt.

  3. Avatar von Sandra1412
    Sandra1412 ist offline
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    Standard AW: Fragen zu Bürgschaft

    Danke für Ihre Antwort. Bürgen muss ich auch bei 50/50.
    die Frage ist ja, wie kann ich mich notariell absichern? Würde ja auch bei Trennung den Anteil des Freundes übernehmen, damit unsere Tochter das Haus nicht verliert, möchte nur nicht dass der Freund dann mit Traumpreisvorstellungen ankommt.

  4. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Fragen zu Bürgschaft

    Warum nicht einfach den Notar fragen. Oder das in die Grundschuldbestellungsurkunde mit aufnehmen?
    Rückkauf durch Sie als Bürge innerhalb 10 Jahre mit genau dem Kaufpreisanteil des Freundes möglich. So könnte es doch dann klappen.
    Oder nach Kauf von Tochter Freund mit einer Auflassungsvormerkung ins Grundbuch....Gibt einige Möglichkeiten. Doch Ehrliches Miteinander wäre hier am sinnvollsten vor einem Kauf.

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