Angabe Rentenversicherung in Steuererklärung

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  1. Avatar von SHenry
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    Standard Angabe Rentenversicherung in Steuererklärung

    Hallo Zusammen,

    ich wollte Euch fragen, ob ich meine priv. RV (aufgeschobene Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht) in der Steuererklärung angeben kann und sollte?
    Police ist aus Ende 2004. Versicherungsbeginn ist auf 2005 datiert.
    Besten Dank!

    Henry

  2. Avatar von Ophelia
    Ophelia ist offline

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    Standard AW: Angabe Rentenversicherung in Steuererklärung

    Hallo,

    jeder Form der Altersvorsorge sollte auf jeden Fall bei der Steuererklärung mit angegeben werden. Denn so verringert sich die Steuerschuld und der Versicherungsnehmer kann in einigen Fällen mit finanziellen Vergünstigungen rechnen. Zum Thema Kapitalwahlrecht kann https://www.rueruprente-testbericht.de/rentenversicherung-mit-kapitalwahlrecht-test/ auch weiterhelfen und Interessenten informieren.

  3. Avatar von uwehaensch
    uwehaensch ist offline

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    Standard AW: Angabe Rentenversicherung in Steuererklärung

    Zitat Zitat von Ophelia
    Hallo,

    jeder Form der Altersvorsorge sollte auf jeden Fall bei der Steuererklärung mit angegeben werden. Denn so verringert sich die Steuerschuld und der Versicherungsnehmer kann in einigen Fällen mit finanziellen Vergünstigungen rechnen.
    Eine private Rentenversicherung (schicht 3) ist in der Ansparphase völlig irrelevant für die EkSt.-Erklärung.

  4. Avatar von Ophelia
    Ophelia ist offline

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    Standard AW: Angabe Rentenversicherung in Steuererklärung

    Ich davon ausgegangen, dass die Police nach 11 Jahren, die Ansparphase überstiegen hat. Sonst hat Du recht

  5. Avatar von Hanomag
    Hanomag ist offline

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    Standard AW: Angabe Rentenversicherung in Steuererklärung

    Zitat Zitat von SHenry
    ich wollte Euch fragen, ob ich meine priv. RV (aufgeschobene Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht) in der Steuererklärung angeben kann und sollte?
    Police ist aus Ende 2004. Versicherungsbeginn ist auf 2005 datiert.
    Angeben kann man sie immer, aber Versicherungsprämien für derartige RV sind nur dann steuerbegünstigt, wenn die Laufzeit des Vertrages spätestens zum 31.12.2004 begonnen hat und bis dahin mindestens ein Versicherungsbeitrag eingezahlt worden ist (§ 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG).

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