Prinzip der fondsgebundenen Kapitalversicherung nicht verstanden?

+ Antworten
4Antworten
  1. Avatar von hojutsu
    hojutsu ist offline
    Themen Starter

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    06.06.2014
    Beiträge
    2
    Danke
    0

    Ausrufezeichen Thema bitte löschen.

    Fehlerhafte Eingabe

  2. Avatar von EasyD
    EasyD ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    02.02.2011
    Ort
    Göttingen
    Beiträge
    855
    Danke
    77

    Standard AW: Prinzip der fondsgebundenen Kapitalversicherung nicht verstanden?

    Die Irritation hierbei ist völlig nachvollziehbar.

    Zwei Dinge sollten sie jedoch hierbei beachten:

    1. Die Vertragskosten für die komplette Laufzeit einer solchen Lebensversicherung zahlen sie innerhalb der ersten fünf Jahre. Das bedeutet bei ihnen, dass erst seit 2009 auch wirklich ein Großteil ihres Monatsbeitrages tatsächlich im Fonds landet.

    2. Abzuziehen sind hier auch die Kosten für den Todesfallschutz, der ja auch Geld kostet. Das landet logischerweise nicht im Fonds selbst.

    Dadurch kann es durchaus sein, dass das aktuelle Vertragsguthaben bei den benannten rund 2.500 € liegt. Wenn ich mir den Kursverlauf vom Templeton jedoch anschaue, wo sie seit 2009 durchaus günstig im Vergleich zum aktuellen Kurs eingekauft haben, käme mir der Wert zumindest auf den ersten Blick auch ein wenig niedrig vor. Aber wie gewohnt schwierig das per Ferndiagnose genau zu bewerten.

  3. Avatar von hojutsu
    hojutsu ist offline
    Themen Starter

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    06.06.2014
    Beiträge
    2
    Danke
    0

    Standard AW: Prinzip der fondsgebundenen Kapitalversicherung nicht verstanden?

    Guten Tag und vielen Dank für die Antwort.

    Ich denke, ich habe den Kontostand meiner Versicherung erst gestern richtig verstanden, sodass sich die Verwirrung etwas gelegt hat. Der Gesamtbetrag meiner Versicherung beträgt ca. 4.900 Euro, was mehr als meine Einlage ist.

    Deswegen habe ich gestern noch versucht, den Beitrag zu löschen, was mir nicht geglückt ist - vielleicht kann jemand der Admins das Thema löschen, um nicht noch mehr Verwirrung zu erzeugen...

    Herzlichen Dank für die Antwort!

    Viele Grüße
    Tonio

  4. Avatar von Michael66
    Michael66 ist offline

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    26.05.2014
    Beiträge
    28
    Danke
    3

    Standard AW: Prinzip der fondsgebundenen Kapitalversicherung nicht verstanden?

    @EasyD:

    Wie ich mittlerweile schmerzlich erfahren musste stimmen diese Aussagen leider so nicht. Ich weis, exakt diese Aussagen wurden uns auch von den sogenannten "Beratern" der DVAG gemacht. Mir hat aber nun "meine" Versicherung (Aachen Münchener) nach hartnäckiger Nachfrage und Einschalten des Ombudsmannes meinerseits mitterweile mitgeteilt wie die ganze Sache in Wahrheit aussieht:

    Meine fondsgebundene LV besteht seit 1991:

    Bisher eingezahlte Beiträge: 52.610 Euro
    Einbehaltene Abschlußkosten: 3.034 Euro (also 5,76%)
    einbehaltene "laufende Kosten": 4.161 Euro (also 7,9 %)
    (darin enthalten knapp 1000 Euro als Todesfallversicherungsbeitrag)
    -> laufende "Verwaltunggebühren" ~3.200 Euro (also ~ 6%)

    1) Den Todesfallschutz rausgerechnet, zahle ich 6% von jedem Monatsbeitrag an "Verwaltungskosten". Auch jetzt noch und auch in der Zukunft. Damit ist natürlich die Werbeaussage, die Anlage in Fondsanteile wäre ohne Ausgabeaufschlag blödsinn. Der Ausgabeaufschlag beträgt bei dieser "Anlageform" 6% und nennt sich nur eben "Verwaltungskosten".

    2) Auch die Abschlußkosten sind nicht nach 5 Jahren "abgezillmert". Zumindst nicht bei LVs mit Dynamik. Wie mir die Aachen Münchener auf Nachfrage mitteilte: "Weiter Abschlusskosten entstehen nach Annahme jeder weiteren Erhöhung".

    Fazit: Eine fondsgebundene LV lohnt sich nur für die Versicherung und den Vermittler. Im Gegensatz zu einer klassichen LV gibt es keinen Garantiezins. Das Anlageriskio trägt also voll der Versicherte selber. Die Versicherung kann aber die "Verwaltungsgebühren" als feste Einnahme ohne Risiko verbuchen, der Vermittler die "Abschlussgebühr". Die "Versicherung" macht also nichts weiter als sich 6% von jeder Zahlung einzustecken und für den Rest Fonds auf den Namen des Versichten zu kaufen. Für die Versicherung völlig ohne Risiko.

    Für den Versicherten ist meiner Meinung nach dasher die direkte Anlage in Fonds und wenn nötig der zusätzlich (davon unabhänigige) Abschluss einer NICHT KAPITALBILDENDEN Riskolebensversicherung wesentlich besser.

    just my 2 cent

  5. Avatar von EasyD
    EasyD ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    02.02.2011
    Ort
    Göttingen
    Beiträge
    855
    Danke
    77

    Standard AW: Prinzip der fondsgebundenen Kapitalversicherung nicht verstanden?

    Zitat Zitat von Michael66
    Fazit: Eine fondsgebundene LV lohnt sich nur für die Versicherung und den Vermittler. Im Gegensatz zu einer klassichen LV gibt es keinen Garantiezins. Das Anlageriskio trägt also voll der Versicherte selber. Die Versicherung kann aber die "Verwaltungsgebühren" als feste Einnahme ohne Risiko verbuchen, der Vermittler die "Abschlussgebühr". Die "Versicherung" macht also nichts weiter als sich 6% von jeder Zahlung einzustecken und für den Rest Fonds auf den Namen des Versichten zu kaufen. Für die Versicherung völlig ohne Risiko.
    Hallo Michael,
    wir hatten ja bereits in einem anderen Thread über ihre fondsgebundene Lebensversicherung geschrieben. Was ihren Vertrag betrifft gebe ich ihnen da auch voll und ganz recht! Die Kostenstruktur aus diesem Vertrag der Aachen Münchener ist unfassbar hoch!

    Dennoch sollten wir nicht Äpfel mit Birnen vergleichen und bei allen fondsgebundenen LV's pauschalisieren. Wie in diesem Thread beschrieben ist die fondsgebundene LV vom Volkswohl Bund von hojutsu nach kürzerer Laufzeit im Plus. Was auch daran liegt, dass die Kostenstruktur hier deutlich niedriger ausfällt.

    In wie weit der Anleger bei einem Versicherungsprodukt das Risiko komplett selbst trägt, also genau in identischer Form wie eine Direktanlage in einen Investmentfonds, hängt vom jeweiligen Tarif ab. Das kann so sein, muss es aber nicht.

    Ansonsten gebe ich ihnen auch da wieder komplett recht. Einen Todesfallschutz sollte man, wenn denn Bedarf da ist, als eigenständige Risikoversicherung abschließen.

Ähnliche Themen

  1. Renten-/Kapitalversicherung - Einmalbeitrag 50.000 Euro

    Von obelix im Forum Altersvorsorge
    Antworten: 9
    Letzter Beitrag: 08.01.2017, 08:45
  2. Was tun mit bestehender fondsgebundenen RV?

    Von Trash1980 im Forum Altersvorsorge
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 28.11.2011, 08:27
  3. Eure Meinung zu Fondsgebundenen Lebensversicherungen

    Von iluvatar im Forum Geldanlagen: Fest-, Tagesgeld & Investmentfonds
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 27.07.2011, 08:38
  4. Kapitalversicherung vor Fälligkeit auf Kind übertragen?

    Von Friedrich im Forum Altersvorsorge
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 15.11.2010, 22:17
  5. Vorteile einer fondsgebundenen Altersvorsorge

    Von Bubi02 im Forum Altersvorsorge
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 17.03.2010, 12:44