KK besteht auf weitere Bindungspflicht? Bitte um Hilfe

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  1. Avatar von Montaine
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    Standard KK besteht auf weitere Bindungspflicht? Bitte um Hilfe

    Hallo zusammen,

    bin komplett neu hier und hab aktuell ein ziemliches Problem. Muss dafür aber ganz kurz die Vorgeschichte schildern.

    Ich bin aktuell noch pflichtversichert bei der AOK Bayern. Bis 31.12.13 lief die KK über meinen alten Arbeitgeber.

    Im Januar hatte ich dann einen neuen Job, konnte aber erst später anfangen da ich vom 23.12.13 bis 31.12.13 im Krankenhaus lag und deshalb vom 02. Januar bis 12. Januar krank geschrieben war.

    13. Januar 2014 dann erster Arbeitstag beim neuen Arbeitgeber, somit war die erste Versicherungslücke komplett gedeckt.

    Blöderweise bin ich durch eine Folgeerkrankung vom 1. Krankenhausauftenthalt direkt am 14.01.14 erneut im Krankenhaus gelandet und lag dort drin bis Samstag den 18.01.14, kam an dem Nachmittag erst nach Hause.

    Wegen dem 2. Krankenhausaufenthalt erhielt ich am 16.01. logischerweise vom neuen Arbeitgeber die Kündigung. Ich bin dann direkt am Montag, 20.01. aufs Arbeitsamt, hab mich arbeitslos gemeldet, die Anmeldung bei der KK lief dann von selbst.

    Soweit so gut.

    Seit dem 01.07. steh ich nun wieder in Lohn und Brot und habe von der AOK nun ehrlich gesagt so die Nase voll das ich die Kasse wechseln will.

    Die Kündigung wurde auch zur AOK hin geschickt, nun bekam ich aber die Rückmeldung das ich aktuell gar nicht wechseln kann weil ich im Januar den einen Sonntag, 19.01.2014, eine Versicherungslücke drin hab und sich somit nun die Bindungsfrist erneut um ganze 1,5 Jahre verlängert hat.

    Ich frag mich nun ob ich da irgendetwas machen kann??

    Denn ich lag ja bis Samstag im Krankenhaus, am Wochenende hat die Arge nicht geöffnet also war der erste mögliche Tag an dem ich mich hätte arbeitslos melden können der 20.01. und an dem Tag erfolgte auch die Meldung.

    Ich will definitiv aus der AOK raus! Ich hab nun darum gebeten mir das ganze schriftlich zu bestätigen mit dem Datum ab wann ich dann kündigen kann. Lohnt es sich dagegen dann Einspruch zu erheben bzw. ist das überhaupt möglich?

    Freu mich über Antworten, denn ich weiß echt nicht wie ich jetzt am besten vorgehen soll bzw. ob da überhaupt was machbar ist.

    Danke im voraus, Montaine

  2. Avatar von Ole47
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    Standard AW: KK besteht auf weitere Bindungspflicht? Bitte um Hilfe

    Hallo,

    so wie das aussieht, waren Sie die ganze Zeit bei der AOK versichert bis zum 18.01.2014. Am 19.01.2014 bestand keine Versicherung, es stellt eine Unterbrechung dar, ab dem 20.01.2014 wird die Mitgliedschaft neu begründet durch Bezug von Arbeitslosengeld und somit fängt die Bindungsfrist wieder an zu laufen.

    Insofern hat die AOK richtig gehandelt. Sie müssen 18 Monate ununterbrochen bei der AOK versichert gewesen sein um dann zu wechseln. Das ist leider so.

    Hoffe ein wenig geholfen zu haben, auch wenn nicht zu Ihrer Zufriedenheit.

    Grüße
    Ole

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