PKV tritt zurück als wäre Vertrag nie bestanden

+ Antworten
3Antworten
  1. Avatar von muchacho2014
    muchacho2014 ist offline
    Themen Starter

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    22.07.2014
    Beiträge
    1
    Danke
    0

    Beitrag PKV tritt zurück als wäre Vertrag nie bestanden

    Hallo,

    ich habe heute ein Schreiben meiner PKV bekommen, dass sie den Rücktritt vom Vertrag gemäß §19 ff VVG erklären. Und im Sinne des BGBs anfechten.

    Weiterhin sagen sie, dass der Versicherungsschutz rückwirkend entfällt und so anzusehen ist, als hätte er nie bestanden. Die Beiträge sind trotzdem fällig.

    Es geht wohl darum, dass ich eine Erkrankung nicht angegeben habe.

    Meine Frage:

    1. War ich jetzt seit Beginn der PKV NICHT krankenversichert? Und wenn nein, warum zahle ich dann Beiträge?
    2. Kann ich mich rückwirkend versichern lassen z.B. bei einer anderen PKV / GKK?
    3. Wie hoch sind die Chancen, dass eine andere Krankenkasse die angefallenen stationären Behandlungskosten übernimmt? Ist das überhaupt möglich?

    Status: Selbstständig, bald Hartz4

  2. Avatar von uwehaensch
    uwehaensch ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    28.06.2014
    Ort
    Paderborn
    Beiträge
    623
    Danke
    113

    Standard AW: PKV tritt zurück als wäre Vertrag nie bestanden

    Hallo, sehr problematisch. Ich versuche es mal ganz allgemein. Ihren konkreten Fall kann hier keiner genau beurteilen, dafür wären jede Menge persönlicher Daten (u.a. die Details der Anzeigepflichtverletzung und des Antrages / Vermittlers) von Nöten. Das Nachfolgende ist also definitiv keine Rechtsberatung, alle Angaben ohne Gewähr.

    Rücktritt gem. § 19 ff VVG bedeutet dass die PKV der Meinung ist, Sie hätten ihre vorvertraglichen Anzeigepflichten min. grob fahrlässig verletzt. Die Anfechtung klingt dann auch noch nach dem Vorwurf der arglistigen Täuschung.
    zu 1.:
    In diesem Fall steht der PKV tatsächlich die Beiträge zu (§ 39 Abs. 1 VVG). Sie sind nun in der Tat sei dem (ehemaligen) Vertragsbeginn der PKV nicht krankenversichert.
    zu 2.:
    Grundsätzlich geht das aber eine andere PKV können Sie definitiv vergessen (wegen des o.g. Vorgangs). Eventuell kommt der Basistarif in Frage, inkl. der entsprechenden Regelungen bei Hartz IV.
    zu 3.:
    m.E. Null.

    VG,

  3. Avatar von Lisa2013
    Lisa2013 ist offline

    Title
    Banned
    seit
    03.11.2013
    Beiträge
    43
    Danke
    2

    Standard AW: PKV tritt zurück als wäre Vertrag nie bestanden

    Ich stimme der Meinung von uwehaensch voll und ganz zu. Auch ich würde die hier geschilderte Situation so sehen. Wenn sie tatsächlich eine Angabe bei der Gesundheitsfrage nicht erwähnt haben, kann die Versicherung sich sofort aus der Haftung nehmen. Die Chancen stehen in diesen Fall auch nicht sehr gut, falls sie einen Kontakt mit dem Ombudsmann aufnehmen.

  4. Avatar von MC Muffin
    MC Muffin ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    13.09.2014
    Ort
    Deutschland
    Beiträge
    113
    Danke
    2

    Standard AW: PKV tritt zurück als wäre Vertrag nie bestanden

    Sollte die PKK im recht sein, müsste die Kostenübernahme von der vorherigen GKV sofern vorhanden übernommen werden. In Deutschland besteht Versicherungspflicht. Diese wird dann aber auch rückwirkend Beiträge einfordern.
    Dennoch auf jeden Fall nicht einfach ( Einzelfall Prüfung ).

Ähnliche Themen

  1. Ursprung einer Ware erkennen

    Von Nimtok im Forum Sonstige Finanz-Themen
    Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 07.01.2014, 06:55
  2. Rückgabe defekter Ware, Bargeld zurück?

    Von Wendo im Forum Sonstige Finanz-Themen
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 10.12.2013, 20:56
  3. Wann genau tritt eine Unfallversicherung ein?

    Von Jumino im Forum Sonstige Versicherungen
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 23.01.2012, 14:42
  4. Bank tritt von Vertrag zurück

    Von Sonnenblume im Forum Baufinanzierung
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 03.05.2011, 07:25
  5. Wann tritt eine Reiserücktrittversicherung in Erscheinung?

    Von Mauerblümchen im Forum Sonstige Versicherungen
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 26.10.2010, 14:39