Mitgliedschaft / Anteil einer Genossenschaftsbank

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  1. Avatar von Leve451
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    Frage Mitgliedschaft / Anteil einer Genossenschaftsbank

    Hallo,

    gerade beschäftigt mich folgender Fall:

    Viele Genossenschafts-Banken bieten Anteile die teilweise mit 5% und mehr verzinst sind/werden. (Der Zins kann jährlich neu bemessen werden)

    Im Gegenzug haftet man mit der Einlage und oft geht man eine Nachschusspflicht ein.

    Nach meinem Wissenstand sprang früher immer erst einmal das Bankensicherungssystem ein, bevor die Mitglieder angegangen werden.
    Dies wird sich wohl dann 2015 ändern, oder?

    Anlass für meine Besorgnis sind Artikel über die neuen Beschlüssel zur Haftungsregelung bei der Bankenrettung.

    Leider bin ich für Links nocht nicht freigeschalten, also bitte googeln, wer nicht gleich weis worum es geht

    Damit dürften Anteilsinhaber an der Genossenschaftsbank ebenfalls ab 2015 direkt in Regress genommen werden, oder ?

    Was haltet Ihr von solchen Anteilen als "Geldanlage". Die Banken knausern in der Regel mit diesen Anteilen und diese werden oft nur an gute Kunden ausgegeben. Auch sollen diese Anteile stark nachgefragt werden? Zu unrecht?

    Wie schätzt Ihr das Risiko ein ?

    Über eine aufregende Diskussion würde ich mich freuen !

  2. Avatar von Fynn84
    Fynn84 ist offline

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    Standard AW: Mitgliedschaft / Anteil einer Genossenschaftsbank

    Hallo,

    ich habe damals bei einer Genossenschaftsbank meine Ausbildung gemacht, ist noch nicht soooo lange her, von daher kann ich mit mehr als gesundem Halbwissen glänzen.

    Meines Wissens nach ist es gegenwärtig und war es schon soweit ich denken kann so geregelt das die von dir erwähnte Nachschusspflicht existiert. Diese Nachschusspflicht begründet sich auf die Tatsache, dass du Teilhaber der jeweiligen Bank bist, also quasi auch den Gewinn bzw. erwirtschafteten Verlust zum Teile zu tragen hast.

    Kann einen schon abschrecken auf den ersten Blick, geb ich dir Recht. Zumal die Nachschusspflicht pro Anteil gilt und diese meist den Anteilswert um ein Vielfaches übersteigt. (Bsp.: Anteilswert 100€; Nachschusspflicht 400€)

    Jetzt kommt es darauf an, ob die jeweilige Bank am Bankensicherungsfonds angeschlossen ist. Das sind soweit ich weiß ALLE Banken die solche Anteile ausgeben. Da ich aus Erfahrung weiß das Sicherheit skeptisch macht sag ich jetzt aber nur mal das es 95% aller Banken sind.

    Ferner glaube ich nicht das sich 2015 etwas ändern wird, die Nachfrage nach solchen Anteilen wird nach wie vor bestehen bleiben. Wieso auch nicht? Man erwartet eine für die gegenwärtigen Verhältnisse wirklich hohe, relativ stabile Rendite von meist rund 5%. Das kann man mit anderen Einlagen die als "sicher" gelten nicht erreichen.

    Soviel erstmal zu dem Diskussionsanstoß.

    Gruß

  3. Avatar von Angka
    Angka ist offline

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    Standard AW: Mitgliedschaft / Anteil einer Genossenschaftsbank

    Warum werden die Anteile beschränkt, dass je Mitglied nur soundso viel
    kaufen/besitzen darf ?

  4. Avatar von Leve451
    Leve451 ist offline
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    Standard AW: Mitgliedschaft / Anteil einer Genossenschaftsbank

    Meiner Ansicht nach hat dies folgenden Hintergrund:

    Wenn jemand sehr viele Anteile erwerben würde, welcher sich im Nachgang bei einer Nachschusspflicht als unliquide herausstellt, dann hilft der Genossenschaftsbank die ganze Nachschusspflicht nichts.

    Außerdem macht man dadurch das Angebot "rar" / "besonders" .
    Dadurch fördert man das Kaufinteresse.

  5. Avatar von Fynn84
    Fynn84 ist offline

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    Standard AW: Mitgliedschaft / Anteil einer Genossenschaftsbank

    Stimmt,

    außerdem verhindert man durch eine solche Beschränkung das der Kunde bzw. das Mitglied sein Kapital ausschließlich in solchen Anteilen anlegt. (Was bei einer Rendite von im Schnitt 5% durchaus attraktiv wäre)

    Die gesamte andere Produktpalette einer Bank vor allem im Termingeld bzw. Spareinlagenbereich würde sonst mehr oder weniger durch diese Anteile ersetzt werden.

    Außerdem verbriefen diese Anteile ein Stimmrecht an der Mitglieder/Vertreterversammlung, mehr Anteile => höheres Stimmrecht.

    LG
    Fynn

  6. Avatar von Hopper
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    Standard AW: Mitgliedschaft / Anteil einer Genossenschaftsbank

    Noch eins, wenn man einen Genossenschaftsanteil kauft, sollte man auch schauen, ob die Zinsen nicht von den Kontoführungsgebühren aufgefressen werden. Das kenne ich von manchen Banken, wenn man es verrechnet kommt man auf den gleichen Zinssatz, wie du ihn auf einem Festgeldkonto für 1-2Jahre hättest. (Die Genossenschaftsanteile liegen ja auch immer ein ganzes Jahr und laufen dann weiter, wenn man sie nicht rechtzeitig kündigt.)

    Kommt natürlich drauf an, wieviel Genossenschaftsanteile du kaufen kannst.

    Mehr als einen Gesamtwert von ca. 1500,-EUR habe ich noch nirgends gefunden. Das heißt man kommt nicht über den Betrag hinaus, an dem sich die Kontoführungsgebühren "armortisieren" würden.
    Es gibt auch einige wenige, wo es kostenlos ist. Ich glaube bei Volksbank Hannover und Hamburg, München, Nürnberg und Berlin waren die Zinsen ganz gut und es vielen keine Gebühren für die Nutzung des Girokontos an. Naja, muss man ja eh immer da nachschauen, wo man lebt. Denn die Genossenschaftsbanken sind ja prinzipiell (mal stärker, mal weniger) dem Regionalprinzip verpflichtet. Manchmal gibt es auch Bonussysteme, nachdem sich die Gebühren verringern (z.B. bei hohem Gehaltseingang oder Abschluss eines Riestervertrages).

  7. Avatar von Jesper
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    Standard AW: Mitgliedschaft / Anteil einer Genossenschaftsbank

    Hat hier jemand Erfahrungen mit Darlehen für den Hauskauf von Genossenschaftsbanken bei denen man selber Anteile hält?
    Ich habe an diversen Stellen im Netz den Tipp gelesen über diese Konstellation an besonders gute Konditionen zu kommen. Ist das vielleicht auch nur Unsinn? Danke für eure Erfahrungen.

  8. Avatar von kub0185
    kub0185 ist offline

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    Standard AW: Mitgliedschaft / Anteil einer Genossenschaftsbank

    gerade folgende mitteilung bekommen.

    Mitteilung: Dividendenzahlung 2020
    Sehr geehrte Mitglieder,
    vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie und der daraus erwarteten Rezession erachten
    BaFin und Europäische Zentralbank es als notwendig, dass Banken bis Oktober 2020 keine
    Dividende ausschütten.
    Genossenschaftsbanken zahlen ihre Dividende allerdings nicht an Aktionäre, sondern an
    ihre Mitglieder. Die Auszahlung unserer Dividende kommt also direkt den Menschen in der
    Region zugute.
    Die PSD Bank RheinNeckarSaar eG wäre momentan durchaus in der Lage, zeitnah eine
    angemessene Dividende für das Geschäftsjahr 2019 auszuschütten. Wir werden jedoch der
    Vorgabe der BaFin folgen und den Beschluss über die Dividende auf das vierte Quartal
    2020 verschieben. Aus diesem Grund werden wir auch unsere Vertreterversammlung
    voraussichtlich in diesem Zeitraum durchführen.
    Den PSD MitgliederBonus zahlen wir unabhängig davon ca. Ende Juni 2020 aus.
    Wir alle durchleben momentan eine besondere Zeit, die besondere Wege verlangt. Daher
    hoffen wir auf Ihr Verständnis für das veränderte Vorgehen in diesem Jahr.
    Bleiben Sie gesund.
    Freundliche Grüße
    Stefan Bender Matthias Brändle
    Vorstandsvorsitzender Vorstandsmitglied

    Was mischt sich eigentlich die BAFIN in die Dividendenzahlungen ein?

  9. Avatar von utopus
    utopus ist offline

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    Standard AW: Mitgliedschaft / Anteil einer Genossenschaftsbank

    Zitat Zitat von kub0185
    Was mischt sich eigentlich die BAFIN in die Dividendenzahlungen ein?
    Weil zum Teil in der Finanzkrise 2008/2009 teilweise bei Banken, die staatlich mit Steuergeld gerettet werden mussten, Dividenden-/Bonuszahlungen in nicht unerheblicher Höhe quasi dieses Steuergeld (teilweise) wieder abgeflossen ist - was nicht Sinn der Sache war.

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