Optimale Aufteilung eines Wohnriester-Darlehens

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  1. Avatar von Phrank
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    Standard Optimale Aufteilung eines Wohnriester-Darlehens

    Hallo zusammen,

    wir planen in möglichst naher Zukunft den Bau eines Einfamilienhauses. Die Baukosten betragen 350000€, das Grundstück ist schon vorhanden, außerdem 100000€ an Eigenkapital.
    Der Finanzierungsbedarf liegt also bei 250000€, wovon 50000€ von der kfw kommen sollen (Energieeffizient Bauen).
    Es bleiben 200000€, für die wir günstige Riester-Darlehen der Hausbank bekommen.
    Wir müssen laut Bank zwei Riesterdarlehen abschließen, da Riesterverträge sich grundsätzlich immer auf eine Einzelperson beziehen. Nur wie sollten diese aufgeteilt werden?

    Daten zur Situation:
    Einkommen (brutto):
    Ehemann: 41500€
    Ehefrau: 8500€
    Zwei Kinder (nach 2008 ), zwei weitere sind geplant
    Durch Werbungskosten, Abschreibungen, Freibeträge etc. landen wir bei 17% Einkommensteuerbelastung laut Bescheid des Finanzamtes

    Ich dachte, man sollte zwar die Zulagen sichern, aber möglichst wenig Eigenanteil erzeugen, um den Stand des Wohnförderkontos niedrig zu halten - also sollte der größere Teil des Darlehens meiner Frau wegen ihres niedrigen Einkommens zugeschrieben werden.
    Sie läge bei 4% bei 340€/Jahr, hätte aber Anspruch auf die Zulagen (bisher dann 185€+2*300€=785€). Der darüber hinausgehende Ratenteil wird ja (hoffentlich) nicht aufs Wohnförderkonto gehen. Ich würde trotz Riester-Darlehen ohne Förderung meinen kleineren Kredit bezahlen. Der jährliche Zuwachs auf dem Wohnförderkonto müsste so bei gleichen Einkommensverhältnissen bei 1125€ liegen, richtig?

    Ein Finanzberater hat mir am Telefon jetzt gesagt, dass man bei Riester-Verträgen immer die vollen Beträge (2100€) wählen sollte aufgrund der Steuererleichterung. Schließen wir jetzt zwei Risterverträge ab, so müssten wir entsprechend 4200€/Jahr inkl. Zulagen einzahlen und könnten so eine hohe Steuererleichterung erwirken. Auf dem Wohnförderkonto würden entsprechend pro Jahr 4200€ dazukommen.
    Mein Gedanke ist jetzt aber folgender:
    Reduziere ich das zu versteuernde Einkommen um 4200€, so bleibt bei unseren knapp 20% Belastung ein Steuervorteil von ca. 800€/Jahr. Unsere Förderungen liegen aber schon jetzt bei diesem Wert, ab Kind 3 deutlich darüber - fällt dann durch die Günstigerprüfung der Steuervorteil nicht weg? Wir hätten also ggf. keinen Steuervorteil, aber nach 25 Jahren Abzahlung ein Wohnförderkonto mit über 100000€ +Zinseszinsen zu versteuern, richtig?

    Ich bekomme zwar schon Knoten ins Hirn, aber ist die Maximalförderungs-Variante nicht Blödsinn bei dann drei Kindern, bei vieren erst recht? Wenn ich keinen Denkfehler habe, lohnt sich das doch nur für kinderlose und gutverdienende Mitmenschen, oder?


    So, wer sich tatsächlich durch den langen Text gekämpft hat, den bitte ich um Aufklärung - oder ggf. um genaue Fragen, was zur Beurteilung der Situation noch bekannt sein muss.

    Vielen Dank!
    Frank

  2. Avatar von Phrank
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    Standard AW: Optimale Aufteilung eines Wohnriester-Darlehens

    Zitat Zitat von noelmaxim
    aber vorschreiben tut die Bank ihnen das doch nicht, oder?
    Wenn die abgemachten Zinskonditionen erhalten bleiben sollen, dann schon...

  3. Avatar von obelix
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    Standard AW: Optimale Aufteilung eines Wohnriester-Darlehens

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Naja, das war aber klar dass einen nachträglich gezahlte Förderung als Einmalzahlung nur eine Sondertilgung sein kann.
    ist zwar häufiger der Fall, aber nicht immer.

    Bei Finanzierungen mit z. B. WohnRiester-Bausparverträgen werden je nach Finanzierungsmodell und Anbieter die Zulagen als "Belastungsmindernd" berücksichtigt. Je nach vereinbarter Tilgungsrate muss der Kunde bei Veränderungen der Zulagenhöhe nachschießen oder kann seine Eigenleistungen senken.

    Einfacher und übersichtlicher für die Anbieter ist allerdings, dass nur die fest vereinbarten Eigenbeiträge berücksichtigt werden.

  4. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Optimale Aufteilung eines Wohnriester-Darlehens

    Ja, aber eben ein Wohnriester soll es ja nicht werden.

  5. Avatar von obelix
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    Standard AW: Optimale Aufteilung eines Wohnriester-Darlehens

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Ja, aber eben ein Wohnriester soll es ja nicht werden.
    ein Wohnriester schon, aber ohne Bausparvertrag. Sofern ich die bisherigen Aussagen richtig verstanden habe.

  6. Avatar von Phrank
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    Standard AW: Optimale Aufteilung eines Wohnriester-Darlehens

    So, ich komme gerade vom Steuerberater. Zusammenfassend hält er die letzte Version (4) für stimmig und gut - mal sehen, was das Gespräch mit vorheriger Einarbeitung (ich habe ihm meine obigen Berechnungen vorher zukommen lassen) kostet...

    Jetzt muss ich "nur noch" die Kreditaufteilung mit der Mindesttilgung und der Bedingung anpassen, dass die geförderten Beiträge immer nur Sondertilgungen sind.

    Zitat Zitat von obelix
    ein Wohnriester schon, aber ohne Bausparvertrag. Sofern ich die bisherigen Aussagen richtig verstanden habe.
    Ein Annuitätendarlehen mit Riester-Zertifikat.

  7. Avatar von Phrank
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    Standard AW: Optimale Aufteilung eines Wohnriester-Darlehens

    Zitat Zitat von obelix
    nochmals: ALLE Einzahlungen des Förderberechtigten inkl. Zulagen BIS 2.100 Euro werden für das Wohnförderkonto berücksichtigt. [...] Freiwillig kann natürlich mehr auf den Riestervertrag gezahlt werden. Bis 2.100 Euro finden sich diese Einzahlungen dann im Wohnförderkonto wieder
    Das hat übrigens der Steuerberater heute anders dargestellt:
    Es werden nur alle geförderten Einzahlungen für das Wohnriesterkonto berücksichtigt - also der Eigenteil und die Zulagen, denn nur diese Beträge werden gefördert. In unserem Fall ist das also "nur" die resultierende jährliche Sondertilgung, nicht die normale Tilgung.

    Sind Sie da anderer Meinung oder habe ich Ihre Beschreibung nur falsch verstanden?

    Wenn das so stimmt, dann wäre die Aufteilung des Kredits doch schon fast egal, und wir könnten die Kreditsumme einfach z.B. hälftig aufteilen....

  8. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Optimale Aufteilung eines Wohnriester-Darlehens

    Das Aufteilen der Kreditsumme ist aber auch von der Zustimmung des Darlehensgebers abhängig.
    Alles im Vorfeld besprechen.

  9. Avatar von obelix
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    Standard AW: Optimale Aufteilung eines Wohnriester-Darlehens

    Zitat Zitat von Phrank
    Es werden nur alle geförderten Einzahlungen für das Wohnriesterkonto berücksichtigt - also der Eigenteil und die Zulagen, denn nur diese Beträge werden gefördert.
    korrekt, etwas anderes habe ich nie geschrieben.

    Alle Einzahlungen auf einen Riestervertrag bis zur einer Höhe von 2.100 Euro p. A. (inkl. Zulagen) sind "geförderte Einzahlungen" (förderfähige Einzahlungen) und werden auf dem Wohnförderkonto verbucht.


    Ob gemäß "4%-Berechnung" geringere Beiträge zu leisten wären, spielt dabei keine Rolle. Alle Einzahlungen bis 2.100 Euro sind maßgebend.

    Werden weniger als 2.100 Euro p. A. (inkl. Zulagen) auf den Riestervertrag gezahlt, wird natürlich nur diese geringere/tatsächliche Summe auf das Wohnförderkonto gebucht.

  10. Avatar von Phrank
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    Standard AW: Optimale Aufteilung eines Wohnriester-Darlehens

    Dann hat sich der Steuerberater für mich missverständlich ausgedrückt - ich spreche ihn heute nochmal darauf an. Ist diese "Feinheit" irgendwo verständlich aufbereitet in einer offiziellen Information zu lesen? Im Netz finde ich unterschiedliche Formulierungen, die beide Interpretationen zulassen.
    Jetzt muss ich für die Kalkulation also auch noch den Zinsaufschlag für den Riester-Teil des Kredits bei Aufteilung und geringerer regulärer Tilgung (oder sogar Tilgungsfreiheit) erfragen und berechnen, ab wann sich da der Nachteil durch die nachträgliche zusätzliche Besteuerung ausgleicht. Soll nämlich die momentane reguläre Tilgungsrate von 3,4% erhalten bleiben, so liege ich bzw. meine Frau ja fast immer bei >= 2100€ Einzahlung, weil eben die Riesterbeträge "nur" Sonderzahlungen sind.

    Bei vollen 2100€ pro Jahr hätte ich einen zum Modell 4 um gut 4000€ geringeren Vorteil - also "nur noch" rund 19500€ Plus, wenn alles so eintrifft wie für die Berechnung vorausgesetzt.

  11. Avatar von obelix
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    Standard AW: Optimale Aufteilung eines Wohnriester-Darlehens

    Es ist gut, dass Sie sich so gut es geht informieren. Ob es möglich ist alle "Feinheiten" zu verstehen, weiß ich nicht.

    Der Steuerberater sollte die obige Regelung kennen, ebenso jeder Finanzierungsberater der mit Wohnriester arbeitet und letztendlich auch das Finanzamt.

    Wie bereits erwähnt, muss das Gesamtkonzept passen. Eine Berechnung auf die dritte Stelle hinter dem Komma bringt nicht viel, da dabei "nur" die heutigen Bedingungen und Einschätzungen berücksichtigt werden können.

    Grundsätzlich - auch in Ihrem Beispiel - rechnet sich Wohnriester für die Kunden. Das Wohnförderkonto und die nachgelagerte Besteuerung ist dabei nur ein Punkt, der leider - aus meiner Sicht - viel zu hoch bewertet wird (Klappern mit dem Sargdeckel). Beispiele dazu habe ich genügend geschrieben. In ~25-30 Jahren kaufen Sie sich wieder einen VW-Käfer.

  12. Avatar von Phrank
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    Standard AW: Optimale Aufteilung eines Wohnriester-Darlehens

    Sie haben einerseits recht, dass mein weiterer Optimierungsversuch in Relation zur gesamten Finanzierung nicht mehr viel aus macht, und der Wohnriester lohnt bei unserem 1-Personen-Modell auch so - andererseits möchte ich natürlich den maximalen Vorteil ziehen, und dazu gehört es auch, den Förderkontostand bei maximalen Zulagen möglichst nur minimal anwachsen zu lassen.

    Ich schreibe hier dann, was daraus geworden ist, und wie die unterschriebene Variante aussieht.
    Evtl. weigert sich die Bank ja auch, ein Darlehen (bis auf 60€) tilgungsfrei zu stellen, um beim größeren die Tilgungsrate zu erhöhen. Auch das erfahre ich am Montag. Schade wäre das, denn für die Bank dürfte es egal sein, so lang sich die Summen der Raten und der Darlehenssummen nicht verändern - für mich ergäbe sich aber der beschriebene Vorteil.


    Insgesamt scheint es übrigens so zu sein, dass meine Version mit einem Riester-zertifizierten Darlehen kaum verbreitet ist - die meisten nutzen lt. Bank und STB doch (noch) Bausparverträge, z.B. mit Kombidarlehen...wenn überhaupt "geriestert" wird. Mir wollte das generell nicht gefallen, da man mehrere Jahre Geld mit 0,5 oder gar 0,25% anlegt, anstatt auf der Kreditseite 2 oder 2,5% Zinsen zu vermeiden.

  13. Avatar von Phrank
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    Standard AW: Optimale Aufteilung eines Wohnriester-Darlehens

    Leider konnte ich die Tilgung des Riester-Darlehens nicht auf 60€ Mindestbeitrag pro Jahr begrenzen, da der Kreditrechner des Anbieters nur dreistellige Monatszahlen für die Gesamtlaufzeit bei Darlehen akzeptiert. Der Riesterteil hat jetzt 999 Monate Regellaufzeit bei anfänglicher Tilgung von 250€ p.a. - bei der nachträglichen Besteuerung kostet mich diese Einschränkung gegenüber dem auf 60€ p.a. optimierten Plan ingesamt ca. 1000€.

    Das Riesterdarlehen wird übrigens bei der Bank wenig nachgefragt und bedeutet - wie besonders in meinem Fall - viel Arbeit für die Mitarbeiter, so dass es jetzt aus dem Programm genommen werden soll.

    Ich bin auf jeden Fall zufrieden mit dem Ergebnis - maximale Zulagen mit geringen Eigenanteilen und entsprechend geringem Wohnförderkontostand bei Renteneintritt, dazu gute Zinssätze und eine passende Zinsbindungsfrist.

    Vielen Dank noch einmal an alle Beteiligten!

  14. Avatar von obelix
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    Standard AW: Optimale Aufteilung eines Wohnriester-Darlehens

    Zitat Zitat von Phrank
    Das Riesterdarlehen wird übrigens bei der Bank wenig nachgefragt und bedeutet - wie besonders in meinem Fall - viel Arbeit für die Mitarbeiter, so dass es jetzt aus dem Programm genommen werden soll.
    Danke, diese Aussage bestätigt in großen Teilen meine Erfahrungen und Beobachtungen.


    Aus der Praxis:

    Das liegt weniger an der Nachfrage durch die Kunden (woher sollen die das wissen?), sondern an den Beratern. Diese scheuen bedingt durch das komplexe Thema vor allem den enormen Arbeitsaufwand bzw. die Banken/Finanzierer die dann dadurch entstehenden (Mehr-)Kosten. Der Berater, der WohnRiester in den Finanzierungsvorschlag mit einbaut (einbauen darf/soll), gewinnt in aller Regel den Wettbewerb um den Kunden.

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