Grundschulden

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  1. Avatar von Angka
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    Frage Grundschulden

    Angenommen:
    X finanziert sein Grundstück bei Bank A, Grundschuld 50000,-
    später bei Bank B, 2.Grundschuld 30000,-

    1.
    Muß X vor dem Grundschuldeintrag zu Gunsten von Bank B die Einwilligung von Bank A einholen ?


    Weiter wird durch Gläubiger C Zwangshypothek 10000,- in Grundbuch eingetragen.

    2.
    Inwieweit werden die Vorgänger Gläubiger A und B vom Grundbuchamt über den Hypothekeintrag mitgeteilt ? Bei jeder Änderung ?

  2. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Grundschulden

    Nein durch die Sicherungshypthek C wird durch Änderung Grundbuch nicht A und B informiert.
    Jedoch möglich bei Veränderung der Schufa was ja hier sicher der Fall ist wegen Sicherungshypothek.
    Das Grundbuch genießt öffentliches Recht.
    Was im GB steht gilt als wahr.
    Insofern gehen Sie einfach davon aus, dass A und B das von C mitbekommen haben.

    Ansonsten muss B nicht die Einwilligung für eine Grundschuld von A einholen.

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