Verständnisproblem Wohnriester mit Bausparvertrag

+ Antworten
9Antworten
  1. Avatar von elminster
    elminster ist offline
    Themen Starter

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    06.11.2014
    Beiträge
    5
    Danke
    0

    Standard Verständnisproblem Wohnriester mit Bausparvertrag

    Hallo,

    ich habe nun schon so einige Stunden mit der Bewertung des Finanzierungsvorschlags meiner Bank zugebracht. Ergebnis ist, dass ich es noch nicht verstanden habe.

    Folgende Situation:
    Immobilienkauf, für den noch ein Darlehen von 160.000 € benötigt wird.

    Der Vorschlag umfasst zwei Säulen. Einmal ein Annuitätendarlehen über 80.000 und ein Wohnriester über ebendiesen Betrag. Und ganz ehrlich: ich habe noch nicht verstanden, wie das funktioniert. Ich werde sowieso nochmal zur Bank gehen. Ich würde aber gerne vorher wissen, von was der Gute spricht. Deswegen würde ich euch um ein wenig Unterstützung bitten.

    Die Konditionen des Wohnriesters sind: Laufzeit 8 Jahre und Sollzins 1,1% (bei 10 Jahren 1,3%). Zuteilung des 80.000-Bausparers erfolgt bei 40% der einbezahlten Summe.

    Nun meine Fragen, die sich durch das viele Lesen eher vermehrt als aufgeklärt haben.
    So habe ich das Ganze verstanden:

    Ich bezahle zB 500€ im Monat. Zusätzlich für mich und durch 2 nach 2008 geborene Kinder 154+2*300/12=62,83 Zuschuss/Monat. Macht im Mittel übers Jahr 562,83€/Monat (die Förderung wird ja glaube ich zum Teil jährlich ausbezahlt, aber das ist ja erstmal egal)
    Hiervon gehen im ersten Monat an Zinsen weg: 80.000,0,013/12=86,67€ (wenn 10 Jahre und 1,3%). Und 562,38-86,67=476,16 werden getilgt.

    Sobald ich 32.000 zusammen habe erfolgt die Zuteilung und die 80.000 werden frei.

    Was passiert denn nach dem Tag der Zuteilung? Das habe ich noch nicht durchstiegen.

    Und hier noch die Bonusfrage: Sinnvoll wäre doch, solange das Annuitätendarlehen läuft, hierfür möglichst viel des monatlich verfügbaren Gelds zu verwenden und auf den Riestervertrag nur das Minimum einzubezahlen. Denn zum einen bekomme ich dann länger die Förderung der 754€ und zum anderen wird dieses fiktive Wohnförderkonto später voll und ich zahle geringere Summen Steuer im Alter. Oder?

    Vielen Dank vorab für die Hilfe für einen recht ahnungslosen. Ich stehe schon kurz davor, einfach 140.000 Annuitäten zu machen und den Rest zu vergessen...

  2. Avatar von uwehaensch
    uwehaensch ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    28.06.2014
    Ort
    Paderborn
    Beiträge
    623
    Danke
    113

    Standard AW: Verständnisproblem Wohnriester mit Bausparvertrag

    Zitat Zitat von elminster
    Die Konditionen des Wohnriesters sind: Laufzeit 8 Jahre und Sollzins 1,1% (bei 10 Jahren 1,3%). Zuteilung des 80.000-Bausparers erfolgt bei 40% der einbezahlten Summe.
    Ich gehe davon aus dass es sich um den Zinssatz für das Vorausdarlehen (bis der BSV zugeteilt wird) handelt, der Zuteilungszeitpunkt steht doch fest, warum gibt es diese beiden Optionen ?

    Zitat Zitat von elminster
    Ich bezahle zB 500€ im Monat. Zusätzlich für mich und durch 2 nach 2008 geborene Kinder 154+2*300/12=62,83 Zuschuss/Monat. Macht im Mittel übers Jahr 562,83€/Monat (die Förderung wird ja glaube ich zum Teil jährlich ausbezahlt, aber das ist ja erstmal egal)
    Hiervon gehen im ersten Monat an Zinsen weg: 80.000,0,013/12=86,67€ (wenn 10 Jahre und 1,3%). Und 562,38-86,67=476,16 werden getilgt.
    Na ja, das mit den 86,67 pro Monat Zinsen stimmt, das sind die monatlichen Zinsen für das o.g. Vorausdarlehen.
    Gleichzeitig müssen Sie ja den BSV ansparen, um zusammen mit den hier hineinfliessenden 754,- Euro jährlich (Zulagen) dann nach 10 Jahren auf die 32.000,- Euro zu kommen. Der Höchstbetrag für die Riesterförderung ist aber (inkl. Zulagen !) 2100,- Euro pro Jahr. Alles darüberhinaus sind ungeförderte Beiträge ! Mir ist schleierhaft wie ohne Überschreitung dieser Grenze die 32.000,- Euro nach 10 Jahren erreicht werden sollen.


    Zitat Zitat von elminster
    Was passiert denn nach dem Tag der Zuteilung? Das habe ich noch nicht durchstiegen.
    Der BSV löst das Vorausdarlehen ab. Dann fangen Sie an den BSV zu tilgen, d.h. die 48.000,- Euro Bauspar-Darlehen zurück zu zahlen. Der Zinssatz hierfür wäre interessant. Sie können weiter die 754,- Euro Zulage bekommen, diese fliessen direkt in die Tilgung. Wie lange das dauert und wie hoch der monatliche Tilgungsbetrag ist, steht in dem Angebot.

    Zitat Zitat von elminster
    Und hier noch die Bonusfrage: Sinnvoll wäre doch, solange das Annuitätendarlehen läuft, hierfür möglichst viel des monatlich verfügbaren Gelds zu verwenden und auf den Riestervertrag nur das Minimum einzubezahlen. Denn zum einen bekomme ich dann länger die Förderung der 754€ und zum anderen wird dieses fiktive Wohnförderkonto später voll und ich zahle geringere Summen Steuer im Alter. Oder?
    Die Förderung bekommen Sie mindestens so lange bis das Bauspar-Darlehen komplett zurück gezahlt ist. Für die Steuer später interessiert nur der Stand es Wohnförderkontos bei Rentenbeginn (z.B. mit 67), nicht vorher.
    Das Hauptproblem ist aber, wenn Sie den BSV langsamer besparen müssen Sie für das Vorausdarlehen länger Zinsen zahlen. Und, je nach Höhe der Sparrate für den BSV (auch hier kann man nicht beliebig niedrig sparen, da gibt es tarifliche Bestimmungen), bekommen Sie möglicherweise dann nicht die vole Förderung / Zulage.

    Zitat Zitat von elminster
    Vielen Dank vorab für die Hilfe für einen recht ahnungslosen. Ich stehe schon kurz davor, einfach 140.000 Annuitäten zu machen und den Rest zu vergessen...
    Vielleicht sollten Sie das wirklich tun !
    Ihr Berater sollte Ihnen verständlich (z.B. mit Hilfe von Diagrammen) den Ablauf erklären können, Sie sollten diesen komplett verstehen.
    Sie sollten alle Bestimmungen bezüglich der Immobilie bei Wohnriester kennen, hier gibt es jede Menge Einschränkungen.
    Wenn Sie den riestergeförderten BSV überzahlen (= mehr als 2100,- p.a.), dann sollten Sie die Folgen kennen, es wird nämlich der geförderte und der ungeföderte Teil getrennt betrachtet, vor Allem steuerlich.
    Sie sollten den prognostizierten Verlauf des Wohnförderkontos kennen und noch so Einiges mehr.

    Das Ganze ist sehr kompliziert, wird sich aber wohl bei Ihnen lohnen.
    Grundsätzlich haben Sie Recht, der Riester-Anteil sollte nur so groß wie nötig sein. Im Prinzip reicht Ihr Mindesteigenbeitrag hier aus.

    VG,

  3. Avatar von elminster
    elminster ist offline
    Themen Starter

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    06.11.2014
    Beiträge
    5
    Danke
    0

    Standard AW: Verständnisproblem Wohnriester mit Bausparvertrag

    Vielen herzlichen Dank für Ihre hilfreiche Antwort. Ein paar Rückfragen bleiben aber leider nicht aus.

    Zitat Zitat von uwehaensch
    Ich gehe davon aus dass es sich um den Zinssatz für das Vorausdarlehen (bis der BSV zugeteilt wird) handelt, der Zuteilungszeitpunkt steht doch fest, warum gibt es diese beiden Optionen ?

    Na ja, das mit den 86,67 pro Monat Zinsen stimmt, das sind die monatlichen Zinsen für das o.g. Vorausdarlehen.
    Gleichzeitig müssen Sie ja den BSV ansparen, um zusammen mit den hier hineinfliessenden 754,- Euro jährlich (Zulagen) dann nach 10 Jahren auf die 32.000,- Euro zu kommen. Der Höchstbetrag für die Riesterförderung ist aber (inkl. Zulagen !) 2100,- Euro pro Jahr. Alles darüberhinaus sind ungeförderte Beiträge ! Mir ist schleierhaft wie ohne Überschreitung dieser Grenze die 32.000,- Euro nach 10 Jahren erreicht werden sollen.
    Warum steht denn der Zuteilungszeitpunkt fest? Meinen Sie dadurch, dass max. 2100€/a bezahlt werden sollten? Ich bin davon ausgegangen, zwar solange das Annuitätendarlehen noch läuft, lediglich die 2100€ jährlich zu zahlen, danach aber das verfügbare Geld, das ja nun nicht mehr zur Tilgung der Annuitäten benötigt wird, für den Wohnriestervertrag aufzubringen. Dann würde die Zuteilung auch leicht in 10 Jahren erfolgen.
    Warum wäre es so verkehrt, mehr als 2100€/a zu bezahlen? Sie schreiben ja weiter unten, dass der Mehrbetrag dann steuerlich anders betrachtet wird. Meinen Sie, dass ich max. 2100€ Steuerfreibetrag/a bekomme und für den Mehrbetrag keine steuerlichen Vorteile?

    Zitat Zitat von uwehaensch
    Der BSV löst das Vorausdarlehen ab. Dann fangen Sie an den BSV zu tilgen, d.h. die 48.000,- Euro Bauspar-Darlehen zurück zu zahlen. Der Zinssatz hierfür wäre interessant. Sie können weiter die 754,- Euro Zulage bekommen, diese fliessen direkt in die Tilgung. Wie lange das dauert und wie hoch der monatliche Tilgungsbetrag ist, steht in dem Angebot.
    Ich habe schon vermutet, dass mir noch eine Zahl fehlt. Die wird dann vermutlich merklich höher als die für den Zeitrahmen bis zur Zuteilung liegen. Um ehrlich zu sein bin ich bislang davon ausgegangen, dass wir das Ganze Wohnriester (also 80.000€) in den 10 Jahren tilgen und hierfür die 1,3% bekommen. Dass das nicht ganz stimmen kann, habe ich schon vermutet. Sonst wäre es ja ein gewöhnliches Annuitätendarlehen mit Riesterförderung.


    Zitat Zitat von uwehaensch
    Die Förderung bekommen Sie mindestens so lange bis das Bauspar-Darlehen komplett zurück gezahlt ist. Für die Steuer später interessiert nur der Stand es Wohnförderkontos bei Rentenbeginn (z.B. mit 67), nicht vorher.
    Das Hauptproblem ist aber, wenn Sie den BSV langsamer besparen müssen Sie für das Vorausdarlehen länger Zinsen zahlen. Und, je nach Höhe der Sparrate für den BSV (auch hier kann man nicht beliebig niedrig sparen, da gibt es tarifliche Bestimmungen), bekommen Sie möglicherweise dann nicht die vole Förderung / Zulage.



    Vielleicht sollten Sie das wirklich tun !
    Ihr Berater sollte Ihnen verständlich (z.B. mit Hilfe von Diagrammen) den Ablauf erklären können, Sie sollten diesen komplett verstehen.
    Sie sollten alle Bestimmungen bezüglich der Immobilie bei Wohnriester kennen, hier gibt es jede Menge Einschränkungen.
    Wenn Sie den riestergeförderten BSV überzahlen (= mehr als 2100,- p.a.), dann sollten Sie die Folgen kennen, es wird nämlich der geförderte und der ungeföderte Teil getrennt betrachtet, vor Allem steuerlich.
    Sie sollten den prognostizierten Verlauf des Wohnförderkontos kennen und noch so Einiges mehr.

    Das Ganze ist sehr kompliziert, wird sich aber wohl bei Ihnen lohnen.
    Grundsätzlich haben Sie Recht, der Riester-Anteil sollte nur so groß wie nötig sein. Im Prinzip reicht Ihr Mindesteigenbeitrag hier aus.

    VG,
    Recht kompliziert ist das schon, ja. Und zum einen will ich, wenn wir den Wohnriester wirklich umsetzen, das vor der Unterzeichnung auch wirklich genau verstehen und zum anderen sträube ich mich dagegen, die Option sausen zu lassen nur weil es mir zu aufwendig ist...

  4. Avatar von uwehaensch
    uwehaensch ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    28.06.2014
    Ort
    Paderborn
    Beiträge
    623
    Danke
    113

    Standard AW: Verständnisproblem Wohnriester mit Bausparvertrag

    Zitat Zitat von elminster

    Warum steht denn der Zuteilungszeitpunkt fest? Meinen Sie dadurch, dass max. 2100€/a bezahlt werden sollten? Ich bin davon ausgegangen, zwar solange das Annuitätendarlehen noch läuft, lediglich die 2100€ jährlich zu zahlen, danach aber das verfügbare Geld, das ja nun nicht mehr zur Tilgung der Annuitäten benötigt wird, für den Wohnriestervertrag aufzubringen. Dann würde die Zuteilung auch leicht in 10 Jahren erfolgen.
    Ich glaube wir reden ein bisschen aneinander vorbei. Sie zahlen den vertraglich vereinbarten monatlichen Betrag in Ihren Riester-BSV ein, dazu kommen die jährlichen Zulagen. Dadurch ergibt sich ein bestimmter Zuteilungszeitpunkt, dieser ist, neben anderen Parametern, davon abhängig dass Sie die 40 % der Bausparsumme (also die 32.000,- Euro) angespart haben (es sei denn, es besteht die Möglichkeit der Wahlzuteilung, aber das wird hier zu komliziert). Wie soll das mit 2100,- pro Jahr plus Zulagen gehen in nur 10 Jahren. Nebenher zahlen Sie Zinsen auf das Vorausdarlehen (eben z.B. die 87,- euro monatlich), aber dieses Voarsudarlehen hat eine Zinsbindugn die i.d.R. bis zum Zuteilungszeitpunkt geht, denn danach wird ja das Vorausdarlehen durch das Bauspardarlehen abgelöst. Und je länger nun dieses Vorausdarlehen laufen soll oder muss, desto höher ist der Zinssatz. Wenn nun also das ende der Zinsbindugn erreicht ist und der BSV ist nicht zuteilungsreif, müssen Sie das Vorausdarlehen weiter finanzieren, zu welchen Zinsen dann auch immer.

    Zitat Zitat von elminster
    Warum wäre es so verkehrt, mehr als 2100€/a zu bezahlen? Sie schreiben ja weiter unten, dass der Mehrbetrag dann steuerlich anders betrachtet wird. Meinen Sie, dass ich max. 2100€ Steuerfreibetrag/a bekomme und für den Mehrbetrag keine steuerlichen Vorteile?
    Verkehrt ist das nicht grundsätzlich, es hat dann nur Nichts mehr mit Riester(förderung) zu tun. Ob Sie überhaupt, neben der Zulage, noch eine zusätzliche steuerliche Förderung bekommen, kann ich nicht beurteilen, das hängt u.a. von Ihrem Einkommen und Ihrer steuerlichen Situation ab.
    Korrekt - Alles über 2100,- (und das ist inkl. der Zulagen) ist riestertechnisch irrelevant.

    Zitat Zitat von elminster
    Ich habe schon vermutet, dass mir noch eine Zahl fehlt. Die wird dann vermutlich merklich höher als die für den Zeitrahmen bis zur Zuteilung liegen. Um ehrlich zu sein bin ich bislang davon ausgegangen, dass wir das Ganze Wohnriester (also 80.000€) in den 10 Jahren tilgen und hierfür die 1,3% bekommen. Dass das nicht ganz stimmen kann, habe ich schon vermutet. Sonst wäre es ja ein gewöhnliches Annuitätendarlehen mit Riesterförderung.
    Genau, das haben Sie völlig richtig erkannt. Ab Zuteilungszeitpunkt läuft sozusagend er zweite Teil des riestergeförderten Bauspar-Kombiproduktes, nämlich das Bauspardarlehen. Dieses tilgen Sie mit einem bestimmten monatlichen Betrag und die Zulagen fliessen ebenfalls in die Tilgung. Der Tilgungsbetrag und der Zins für das Bauspardarlehen stehen im Angebot / Vertrag, sie sind fest und damit garantiert.
    Sie können nun während dieser Tilgungsphase des Bauspardarlehens, wie bei jedem BSV, Sonderzahlungen als zusätzliche Tilgung leisten.


    Zitat Zitat von elminster
    Recht kompliziert ist das schon, ja. Und zum einen will ich, wenn wir den Wohnriester wirklich umsetzen, das vor der Unterzeichnung auch wirklich genau verstehen und zum anderen sträube ich mich dagegen, die Option sausen zu lassen nur weil es mir zu aufwendig ist...
    Das finde ich richtig und löblich, nicht Jeder leider diesen Anspruch an sich selbst.
    Wenn Sie sagen "wie ... umsetzen", kommt hier auch Ihr Ehepartner bzw. LG ins Spiel ? Oder sind Sie der alleinige Darlehensnehmer ?

    VG,

  5. Avatar von Hanomag
    Hanomag ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    05.09.2014
    Beiträge
    1.942
    Danke
    331

    Standard AW: Verständnisproblem Wohnriester mit Bausparvertrag

    Zitat Zitat von elminster
    Die Konditionen des Wohnriesters sind: Laufzeit 8 Jahre und Sollzins 1,1% (bei 10 Jahren 1,3%). Zuteilung des 80.000-Bausparers erfolgt bei 40% der einbezahlten Summe.
    .
    .
    So habe ich das Ganze verstanden:

    Ich bezahle zB 500€ im Monat. Zusätzlich für mich und durch 2 nach 2008 geborene Kinder 154+2*300/12=62,83 Zuschuss/Monat. Macht im Mittel übers Jahr 562,83€/Monat (die Förderung wird ja glaube ich zum Teil jährlich ausbezahlt, aber das ist ja erstmal egal)
    Hiervon gehen im ersten Monat an Zinsen weg: 80.000,0,013/12=86,67€ (wenn 10 Jahre und 1,3%). Und 562,38-86,67=476,16 werden getilgt.

    Sobald ich 32.000 zusammen habe erfolgt die Zuteilung und die 80.000 werden frei...
    Die 500 € im Monat ist doch Dein Gesamtaufwand? Nur für die Riesterfinanzierung hätte der BSV nach 10 Jahren folgendes Eigenkapital (476,16€x12Monx10J.=)57.139,20 €. Wenn der BSV nicht schon vorher zugeteilt worden wäre, dann hättest Du nach 10 Jahren eine Bausparschuld von nur noch 22.860.80 €. Das klingt sehr unrealistisch.

    Vermutlich zahlst Du monatlich ca. 290 € für den Riester-BSV und ca. 310 € für das Annuitäten-Darlehen. Hierzu eine überschlägliche Berechnung der Restschuld nach 10 Jahren:

    1. Bausparvertrag: 80.000 € - (290 - 86,67 x 12 + 754 x 10 = 31.939,60 € ) = 48.060,40 €

    2. Annuitätendarlehen: 80.000 € x 4,65 % / 12 = 310 €. Je nachdem wie viel von den 4,65 % für den Zins aufgewendet werden müssen, reduziert sich die Restschuld bei 2,65 % auf 61.703 € oder bei 1,65 % auf 53.926 €.

    Weil die Riester-Zulagen schon hoch genug sind greift die zusätzliche Steuerersparnis über den Sonderausgabenabzug nicht.

    edit: uwehaensch war zwar schneller, aber ich glaube es ergänzt sich dennoch sehr gut.

  6. Avatar von elminster
    elminster ist offline
    Themen Starter

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    06.11.2014
    Beiträge
    5
    Danke
    0

    Standard AW: Verständnisproblem Wohnriester mit Bausparvertrag

    Zitat Zitat von uwehaensch
    Ich glaube wir reden ein bisschen aneinander vorbei. Sie zahlen den vertraglich vereinbarten monatlichen Betrag in Ihren Riester-BSV ein, dazu kommen die jährlichen Zulagen. Dadurch ergibt sich ein bestimmter Zuteilungszeitpunkt, dieser ist, neben anderen Parametern, davon abhängig dass Sie die 40 % der Bausparsumme (also die 32.000,- Euro) angespart haben (es sei denn, es besteht die Möglichkeit der Wahlzuteilung, aber das wird hier zu komliziert). Wie soll das mit 2100,- pro Jahr plus Zulagen gehen in nur 10 Jahren. Nebenher zahlen Sie Zinsen auf das Vorausdarlehen (eben z.B. die 87,- euro monatlich), aber dieses Voarsudarlehen hat eine Zinsbindugn die i.d.R. bis zum Zuteilungszeitpunkt geht, denn danach wird ja das Vorausdarlehen durch das Bauspardarlehen abgelöst. Und je länger nun dieses Vorausdarlehen laufen soll oder muss, desto höher ist der Zinssatz. Wenn nun also das ende der Zinsbindugn erreicht ist und der BSV ist nicht zuteilungsreif, müssen Sie das Vorausdarlehen weiter finanzieren, zu welchen Zinsen dann auch immer.



    Verkehrt ist das nicht grundsätzlich, es hat dann nur Nichts mehr mit Riester(förderung) zu tun. Ob Sie überhaupt, neben der Zulage, noch eine zusätzliche steuerliche Förderung bekommen, kann ich nicht beurteilen, das hängt u.a. von Ihrem Einkommen und Ihrer steuerlichen Situation ab.
    Korrekt - Alles über 2100,- (und das ist inkl. der Zulagen) ist riestertechnisch irrelevant.



    Genau, das haben Sie völlig richtig erkannt. Ab Zuteilungszeitpunkt läuft sozusagend er zweite Teil des riestergeförderten Bauspar-Kombiproduktes, nämlich das Bauspardarlehen. Dieses tilgen Sie mit einem bestimmten monatlichen Betrag und die Zulagen fliessen ebenfalls in die Tilgung. Der Tilgungsbetrag und der Zins für das Bauspardarlehen stehen im Angebot / Vertrag, sie sind fest und damit garantiert.
    Sie können nun während dieser Tilgungsphase des Bauspardarlehens, wie bei jedem BSV, Sonderzahlungen als zusätzliche Tilgung leisten.




    Das finde ich richtig und löblich, nicht Jeder leider diesen Anspruch an sich selbst.
    Wenn Sie sagen "wie ... umsetzen", kommt hier auch Ihr Ehepartner bzw. LG ins Spiel ? Oder sind Sie der alleinige Darlehensnehmer ?

    VG,
    Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich glaube, jetzt habe ich es umfasst. Nach Ihrer Antwort habe ich nochmal bei der Bank angerufen und die Bedingungen des BSVs erfragt. Das Ganze würde dann ja wie folgt ablaufen:
    Einbezahlen, bis die 32.000€ zusammen sind. Das, was über 2100€/a ist, ist dann eben riestertechnisch irrelevant. Das sollte in 10 Jahren klappen, ohne viel über die geförderte Höchstgrenze zu kommen, da aus einem anderen ("normalen") Riestervertrag etwa 10.000€ entnommen werden können. Wollte mein mangelndes Prinzipverständnis dadurch nur nicht noch weiter beanspruchen.
    Dann erfolgt die Zuteilung und es wird zB (gemäß der Auskunft, die ich vorhin eingeholt habe) monatlich mit 8€/1000 geliehenen €, also 80000/1000*8=640/Monat. Zinssatz wäre 1,5%, womit auch die Laufzeit fix wäre.
    Während beiden Abschnitten profitieren wir sowohl von den 754€/a als auch von etwaigen Steuervorteilen.

    Es kommt übrigens noch ein Ehemann hinzu. Es soll aber max. ein Wohnriester werden, denn die jährliche Zulage für den anderen wäre dann ja nur noch 154/a. Wir haben vielmehr vor (dadurch, dass die monatlich aufzubringende Summe für den Riester gering ist) für das nebenher laufende Annuitätendarlehen eine kurze Laufzeit zu wählen und schnell abzubezahlen.
    Natürlich bedeutet das aber, dass wir nach Abbezahlen des Annuitätendarlehens monatlich Geld zur Verfügung haben, mit dem wir den Wohnriester zusätzlich tilgen könnten. Der Riester läuft aber ja bevorzugt langsam. Deswegen müssen wir uns das nochmal durchrechnen.

  7. Avatar von elminster
    elminster ist offline
    Themen Starter

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    06.11.2014
    Beiträge
    5
    Danke
    0

    Standard AW: Verständnisproblem Wohnriester mit Bausparvertrag

    Zitat Zitat von Hanomag
    Die 500 € im Monat ist doch Dein Gesamtaufwand? Nur für die Riesterfinanzierung hätte der BSV nach 10 Jahren folgendes Eigenkapital (476,16€x12Monx10J.=)57.139,20 €. Wenn der BSV nicht schon vorher zugeteilt worden wäre, dann hättest Du nach 10 Jahren eine Bausparschuld von nur noch 22.860.80 €. Das klingt sehr unrealistisch.

    Vermutlich zahlst Du monatlich ca. 290 € für den Riester-BSV und ca. 310 € für das Annuitäten-Darlehen. Hierzu eine überschlägliche Berechnung der Restschuld nach 10 Jahren:

    1. Bausparvertrag: 80.000 € - (290 - 86,67 x 12 + 754 x 10 = 31.939,60 € ) = 48.060,40 €

    2. Annuitätendarlehen: 80.000 € x 4,65 % / 12 = 310 €. Je nachdem wie viel von den 4,65 % für den Zins aufgewendet werden müssen, reduziert sich die Restschuld bei 2,65 % auf 61.703 € oder bei 1,65 % auf 53.926 €.

    Weil die Riester-Zulagen schon hoch genug sind greift die zusätzliche Steuerersparnis über den Sonderausgabenabzug nicht.

    edit: uwehaensch war zwar schneller, aber ich glaube es ergänzt sich dennoch sehr gut.
    Danke auch Dir für Deine Hilfe. Welchen Vertrag wir wie lange laufen lassen und wie hoch wir jeweils tilgen wollen, müssen wir noch austarieren. Aber sicherlich eher so, dass anfänglich nur die Mindestmenge in den Riester geht (etwa 200€) und der Rest (ca. 1100€) in das Annuitäten.

    Ich denke auch, dass die Steuerersparnis nicht zum Tragen kommt. Stimmt folgende Rechnung?:
    2100€*0,25 (Steuersatz mit 25% angenommen)=525. das ist geringer als die 754€, womit es zu keiner Steuerersparnis kommt.
    Bei 2 Riesterverträgen aber schon:
    4200*0,25=1050. Steuerersparnis wäre 1050-(754+154)=142€.

    Stimmt das so? Keine Ahnung, ob die 25% bei uns stimmen, aber ein Totschlagargument für einen zweiten Riester wäre das für mich nicht wirklich. Dafür sind mir die Nachteile (Wohnförderkonto; wohnen wir wirklich immer in einem Eigenheim?) zu groß. Da streue ich lieber die Risiken ein wenig.

  8. Avatar von Hanomag
    Hanomag ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    05.09.2014
    Beiträge
    1.942
    Danke
    331

    Standard AW: Verständnisproblem Wohnriester mit Bausparvertrag

    Zitat Zitat von elminster
    2100€*0,25 (Steuersatz mit 25% angenommen)=525. das ist geringer als die 754€, womit es zu keiner Steuerersparnis kommt.
    Bei 2 Riesterverträgen aber schon:
    4200*0,25=1050. Steuerersparnis wäre 1050-(754+154)=142€.

    Stimmt das so? Keine Ahnung, ob die 25% bei uns stimmen,
    Ja, falls der Steuersatz richtig wäre. Es müsste der Durchschnittssteuersatz aus den letzten 2.100 € oder 4.200 € der steuerpflichtigen Einkünfte sein. Am besten rechnest Du mit dem Einkommensteuerrechner das zu versteuernde Einkommen mit und ohne Riester-Sonderausgaben, dann siehst Du die Ersparnis.
    Zitat Zitat von elminster
    ...ein Totschlagargument für einen zweiten Riester wäre das für mich nicht wirklich. Dafür sind mir die Nachteile (Wohnförderkonto; wohnen wir wirklich immer in einem Eigenheim?) zu groß. Da streue ich lieber die Risiken ein wenig.
    Das sehe ich genau so.

  9. Avatar von uwehaensch
    uwehaensch ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    28.06.2014
    Ort
    Paderborn
    Beiträge
    623
    Danke
    113

    Standard AW: Verständnisproblem Wohnriester mit Bausparvertrag

    Zitat Zitat von elminster
    Das, was über 2100€/a ist, ist dann eben riestertechnisch irrelevant. Das sollte in 10 Jahren klappen, ohne viel über die geförderte Höchstgrenze zu kommen, da aus einem anderen ("normalen") Riestervertrag etwa 10.000€ entnommen werden können. Wollte mein mangelndes Prinzipverständnis dadurch nur nicht noch weiter beanspruchen.
    Aha, das erklärt Manches, diese Info hätte mindestens zwei Leuten Einiges an Zeit und Rechnerei erspart.

  10. Avatar von elminster
    elminster ist offline
    Themen Starter

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    06.11.2014
    Beiträge
    5
    Danke
    0

    Standard AW: Verständnisproblem Wohnriester mit Bausparvertrag

    Oh nein, ganz und gar nicht! Ohne konkrete Zahlen hätte ich die Rechnung nicht nachvollziehen können. Jetzt habe ich es (denke ich zumindest) verstanden und kann ein wenig mit Laufzeiten und Zinssätzen herumrechnen, was für uns der beste Weg ist.

Ähnliche Themen

  1. Wohnriester - Zuteilung Wohnriester - Auflösung

    Von kama83 im Forum Baufinanzierung
    Antworten: 22
    Letzter Beitrag: 12.09.2019, 17:17
  2. Verständnisproblem Finanzierungsvorschlag

    Von Nachteule im Forum Baufinanzierung
    Antworten: 9
    Letzter Beitrag: 12.11.2015, 07:49
  3. Wohnriester

    Von AT85 im Forum Baufinanzierung
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 21.07.2015, 10:58
  4. Klärungsnot, neuer Bausparvertrag, Wohnriester

    Von Maverick im Forum Baufinanzierung
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 24.08.2012, 23:54
  5. Wohnriester

    Von bill2002 im Forum Baufinanzierung
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 19.01.2012, 17:57