Arger mit l-bank wer kann helfen

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  1. Avatar von sorgenvater
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    Standard Arger mit l-bank wer kann helfen

    Hallo Gemeinde, und Experten
    ich habe vor ca. 10 Jahren eine baufi für ein objekt bei der lakra abgeschlossen. Die Auszahlung erfolgte damals nach baufortschritt so kam eine zeitliche staffelung der einzelnen darlehen...und deren laufzeitende .*
    2013 konnte ich ein darlehen das 2015 fällig wäre vorzeitig mit neuen zinsen verlängern. Das zweite Teildarlehen welches 2016 fällig wird will mann heute plötzlich nicht vorzeitig verlängern, mit der Begründung hierzu wäre die Bank nicht verpflichtet.
    Ich habe meine hausbank angesprochen. Die wollen nicht ...entweder alles oder nichts...finanzieren. ich fragte die l-bank ob ich den schon geschlossenen Vertrag auflöst ,klaro hies es vorfalligkeitsentschadigung da die zinsen 0,5 % gefallen wären . Kennt jemand eine bank die teilfinanziert...oder hat jemand einen anderen tip ???
    soll ich an den Ombudsman herantreten ? Ist das nicht knebelung ???
    über info und tips wäre ich froh bin ein wenig verzweifelt...
    Sorgenvater...

  2. Avatar von S. Schweers
    S. Schweers ist offline

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    Standard AW: Arger mit l-bank wer kann helfen

    Vielleicht geht es mit dem Widerrufsjoker. Wenn lediglich die Zinskonditionen verändert wurden, läuft rechtlich der alte Vertrag weiter und könnte widerruflich sein, sofern die Belehrung nicht ordnungsgemäß ist und nicht dem Muster aus der BGB-InfoVO entspricht. Gleiches könnte für den weiteren Vertrag gelten, der noch nicht anschlussfinanziert wurde. Sind in den einzelnen Verträgen Bearbeitungsgebühren enthalten, könnten diese gegen die Vorfälligkeitsentschädigung aufgerechnet werden. Der Rückforderungsanspruch bzgl. der Bearbeitungsgebühren verjährt zum 31.12.2014.

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