Lastschriftgebühren

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  1. Avatar von grimmlin
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    Standard Lastschriftgebühren

    Hallo,

    ich war heute bei meiner Bank zu einem Gespräch weil ich mich ärgere, dass seit der Sepa Einführung scheinbar Gebühren berechnet werden dürfen, wenn eine Lastschrift nicht ausgeführt werden konnte. Ich weiß, dass es vor Sepa nicht erlaubt war Gebühren zu erheben!
    Es handelt sich dabei um 5€ entgeld an die Bank und das ist auch nicht viel Geld aber ich ärgere mich über das Gespräch das geführt wurde. Der Bankangestellte wollte einfach nicht verstehen das es auf dieser Welt viele Menschen gibt, welche nicht so gut betucht sind und das jede Mitteilung der Bank über eine geplatzte Lastschrift mit einer Zusätzlichen Belastung von 5€ für finanziell schwache Menschen nicht tragbar ist.
    Mir wurde gesagt ich sollte mein Konto genügend decken und somit wäre das Problem ja erledigt. Aber für mich ist es nicht erledigt. Ich finde es eine Unverschämtheit, dass die Banken einfach Sepa einführen dürfen und dann fröhlich all die Gebühren in ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen schreiben die bisher nicht erlaubt waren. Der Endkunde muss das Theater ja mitmachen, weil niemand NEIN zu Sepa sagen kann, ohne seinen Bankaccount zu verlieren. Sepa gilt jetzt Europa Weit!

    Viele Urteile sind zu Lastschriftgebühren in den letzten 30 Jahren gefallen und jetzt dürfen die Banken von einem Tag auf den anderen einfach wieder gebühren erheben nur weil es jetzt nicht mehr Lastschrift heißt sondern Sepa- Lastschrift?

    Gibt es Möglichkeiten, die Bank etwas zu sticheln und dagegen vorzugehen. Ich bin mir sicher es gibt in Deutschland mehrer 1000 Menschen die jeden Tag geplatzte Lastschriften haben. Stellt euch mal vor, was da an Gebühren versendet werden, von Banken jeden Tag. Das ist eine völlig neue Einnahmequelle bei denen Menschen die eh nicht so viel haben. Die reichen sind davon natürlich nicht betroffen.

    Beste Grüße

    Grimmlin@web.de

  2. Avatar von Daukind
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    Standard AW: Lastschriftgebühren

    Und deine Zeit war/ist Dir nicht mehr Wert als 5 Euro?

  3. Avatar von grimmlin
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    Standard AW: Lastschriftgebühren

    Hallo,

    da haben wir schon den nächsten der es einfach nicht verstehen will.

    Es geht hier nicht um mich, sondern um uns alle! Zumindest die Menschen die nicht ständig das Konto dick gefüllt haben. Jeden Tag gibt es Menschen die viele Gebühren zu unrecht bezahlen müssen und die anderen schauen tatenlos zu.

    Verstehst du das?

    Beste Grüße

    Grimmlin

  4. Avatar von Daukind
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    Standard AW: Lastschriftgebühren

    Willst Du mich verarschen? Du gehst eine Zahlungsverpflichtung ein obwohl Du kein Geld (auf dem Konto) hast und stellst Dich als Opfer dar?

    Wer zwingt Dich denn deine Rechnungen per Lastschrift von einem ungedeckten Konto zu bezahlen?

  5. Avatar von Escorpio
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    Standard AW: Lastschriftgebühren

    Ich sehe das ähnlich wie Daukind.

    Ich kann nicht scheiße bauen und der ganzen Welt die Schuld geben, nur ich habe keine. Eine Rücklastschrift bedeutet Arbeit für die Bank des Schuldners, des Gläubigers und für den Händler, der sie einreicht. Die Leute die sich damit beschäftigen wollen am Ende des Monats auch ihr Gehalt haben.

    Und mit Geld ordentlich umgehen, hat nichts mit Arm oder reich zu tun... Es gibt Multimillionäre die alles verprassen und es gibt Hartz4 Empfänger die am Ende des Monats sogar noch Geld auf das Sparbuch packen.... Es liegt also an jedem selber.

  6. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Lastschriftgebühren

    Es wäre sinnvoll wenn Sie einen Tag in einer Bank arbeiten und einen Fall nachvollziehen können von A-Z damit Sie sehen wieviel dahinter steckt.

  7. Avatar von verschaukelt
    verschaukelt ist offline

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    Standard AW: Lastschriftgebühren

    Den Unmut kann ich durchaus verstehen. Und 5 Euro sind zu viel.
    Meine Bank nimmt 2,50 Euro seit neuestem.
    Allerdings habe ich schon einer Bank auf Nimmerwiedersehen gesagt, nachdem das rein online geführte Konto plötzlich Gebühren kosten sollte.
    Man hat als Kunde ja die Wahl. Also einfach mal schauen wer wie viel nimmt.

    Und es hat manchmal gar nichts mit eine schlecht gedeckten Konto zu tun. Wenn mehrere Lastschriften gleichzeitig eintreffen, dazu noch ohne Vorankündigung und damit nicht für den Kunden steuerbar, wird es schon manchmal eng. Gerade zum Monatsende. Da muss der Arbeitgeber nur mal verspätet zahlen und schwupps geht was zurück. Ich hatte leider mal so einen Arbeitgeber. Mal am 30. des Monats und mal erst am 6. des Folgemonats kam das Geld. Nicht lustig...Wenn der Vermieter immer am ersten sein Geld haben will und der Rest sich auch noch am Anfang des Monats bedient...

  8. Avatar von Bankkaufmann
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    Man kann auch auf Dauerauftrag umstellen.

  9. Avatar von Daukind
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    Seit Sepa kommen Lastschriften nie ohne Ankündigung.

    Auch vor Sepa kann ich micht daran erinnern jemals eine Einzugsermächtigung erteilt zu haben ohne zu wissen wann diese genutzt werden soll.

    Wer die bequeme Art des Zahlens nutzen möchte, muss eben auch für Deckung sorgen. Ansonsten Dauerauftrag oder manuelle Überweisung.

  10. Avatar von grimmlin
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    Standard AW: Lastschriftgebühren

    Hallo,

    finde ich interessant wie meine Mitmenschen darüber denken. Und außerdem geht es hier nicht nur um mich sondern um andere Menschen.

    Naja, nur noch eine einzige Sache dann habt ihr mich los:

    Warum war es die letzten 30 Jahre kostenlos für Kunden, wenn eine Lastschrift geplatzt ist und seit neustem werden dafür Gebühren verlangt. Es gab viele Gerichtsurteile gegen eine Gebühr, warum führen die Banken jetzt trotzdem eine Gebühr ein?

    Ich verstehe das nicht.

    Beste Grüße

    Grimmlin

  11. Avatar von Escorpio
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    Zitat Zitat von grimmlin
    Hallo,

    finde ich interessant wie meine Mitmenschen darüber denken. Und außerdem geht es hier nicht nur um mich sondern um andere Menschen.

    Naja, nur noch eine einzige Sache dann habt ihr mich los:

    Warum war es die letzten 30 Jahre kostenlos für Kunden, wenn eine Lastschrift geplatzt ist und seit neustem werden dafür Gebühren verlangt. Es gab viele Gerichtsurteile gegen eine Gebühr, warum führen die Banken jetzt trotzdem eine Gebühr ein?

    Ich verstehe das nicht.

    Beste Grüße

    Grimmlin
    Es war nie kostenlos, der Händler (Lastschrift Gläubiger) hat nur die ganzen Kosten übernommen. Das war defacto schon immer Unsinn. Der Händler kann weder etwas dafür, noch kann er steuern das der Schuldner Deckung auf seinem Konto hat.

    Zitat Zitat von verschaukelt
    Und es hat manchmal gar nichts mit eine schlecht gedeckten Konto zu tun. Wenn mehrere Lastschriften gleichzeitig eintreffen, dazu noch ohne Vorankündigung und damit nicht für den Kunden steuerbar, wird es schon manchmal eng. Gerade zum Monatsende. Da muss der Arbeitgeber nur mal verspätet zahlen und schwupps geht was zurück. Ich hatte leider mal so einen Arbeitgeber. Mal am 30. des Monats und mal erst am 6. des Folgemonats kam das Geld. Nicht lustig...Wenn der Vermieter immer am ersten sein Geld haben will und der Rest sich auch noch am Anfang des Monats bedient...
    Auch das kann man steuern wenn man das weiß... Man kann sich z.B. einen Puffer schaffen, wie man es mit Versicherungen macht die man jährlich zahlt.

    Also ich hatte noch nie eine Rücklastschrift... Auch nicht als ich ein Azubi-Gehalt hatte und Miete und co. alles selber tragen musste. Auch meinen Dispo habe ich noch nie genutzt. Wenn man will, funktioniert das alles ;-)

  12. Avatar von Bankkaufmann
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    Ich kann mir einiges vorstellen. Aber nicht, dass man ein Urteil fällt für die Abschaffung von Gebühren für geplatzten Lastschrifteinzug.

    Denn es steckt schon ein Bankaufwand für die Bearbeitung dahinter.
    Alleine schon wieviele Personen ohne Deckung im Supermarkt einkaufen.
    Das soll ohne Gebühren bearbeitet werden?
    Vielleicht dann, wenn man ein Gerät so konstruiert dass man am Supermarkt an der Kasse abgewiesen wird wenn man keine Deckung auf dem Konto hat.
    Möchten Sie dann an der Kasse stehen und die Sachen wieder ins Regal zurücklegen müssen?

  13. Avatar von Daukind
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    @Bankkaufmann

    Die Prozesse laufen doch vollautomatisch. Da sitzt kein Banker und drückt Knöpfchen...

  14. Avatar von Bankkaufmann
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    Äh, brauchen Sie mir nicht zu sagen, ich wollte das ganze nur "bildlich" aufmalen. Passt schon.

  15. Avatar von Daukind
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    Und wo ist nun der Bearbeitungsaufwand bei einer Rücklastschrift mangels Deckung?

    Übrigens, die Echtzeitprüfung auf Kontodeckung (in Supermärkten) gibt es schon lange. Nennt sich EC Kartenzahlung mit PIN.

  16. Avatar von Bankkaufmann
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    Ich spinne den Gedanken weiter. Innerhalb einer Bank gibt es immer einen Bearbeitungsaufwand wenn der Kunde im Supermarkt nicht zahlt. Automatische Mahnung, weitere Briefe, Inkasso...usw.

  17. Avatar von Daukind
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    Sorry, den Aufwand hat der Gläubiger und nicht die Bank des Schuldners.

  18. Avatar von Escorpio
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    Zitat Zitat von Daukind
    Sorry, den Aufwand hat der Gläubiger und nicht die Bank des Schuldners.
    So stimmt das nicht... Es fängt schon beim Brief an, der wegen der Rücklastschrift verschickt werden muss... Porto, Druck / Papier-Kosten... die Maschinen müssen ebenfalls überwacht werden. Nach mehreren Rücklastschriften bekommen je nach Bank die jeweiligen Betreuer eine Meldung dazu und müssen sich das "näher" anschauen... So etwas kann z.b. auch den Dispo kosten. "Voll-"automatisch läuft das nicht.

    Eine Pin-Zahlung heißt noch lange nicht, dass auch die Deckung geprüft wird. Meist wird eine Deckungsprüfung nur bei schlechter Bonität aktiviert.

    Meist wird mit einer Pin-Zahlung ein gewisser vorgegebene Betrag angegeben und freigeben. Dieser liegt meist bei 500 Euro. So lange diese 500 Euro nicht ausgegeben wurden, wird keine neue Deckungsanfrage gemacht und nur geprüft, ob die Karte aktiv und die Pin korrekt ist. (Die Freigabe verfällt auch nach einem gewissen Zeitraum).

    Eine Pin Zahlung ist lediglich eine Zahlungsgarantie für den Händler... Eine Deckung wird aber nicht zwingend abgefragt und die Bank würde auf den Kosten sitzen bleiben, da eine Pin-Zahlung nicht "platzen" kann.

    Wir haben sogar einen Kunden gehabt (vor circa 1 Jahr) der hat es geschafft ohne Dispo sein Konto über 7.000 Euro mit Pin-Zahlungen zu überziehen... Wie das geht, werde ich hier jetzt aber nicht erläutern.

  19. Avatar von wiener
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    Meist kündigen Banken neue Gebühren in Ihren AGB´s an. Wenn man sich mal die Zeit nehmen würde diese zu lesen wüßte man rechtzeitig Bescheid.
    Ich denke aber schon, dass es mal passieren kann, das eine Lastschrift zurück geht. Es reicht doch schon aus, wenn man sein Gehalt nicht rechtzeitig vom Arbeitgeber erhält.

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    Zitat Zitat von Escorpio
    Eine Pin-Zahlung heißt noch lange nicht, dass auch die Deckung geprüft wird. Meist wird eine Deckungsprüfung nur bei schlechter Bonität aktiviert.

    Meist wird mit einer Pin-Zahlung ein gewisser vorgegebene Betrag angegeben und freigeben. Dieser liegt meist bei 500 Euro. So lange diese 500 Euro nicht ausgegeben wurden, wird keine neue Deckungsanfrage gemacht und nur geprüft, ob die Karte aktiv und die Pin korrekt ist. (Die Freigabe verfällt auch nach einem gewissen Zeitraum).
    Bei EC mit Chip ist das so, aber da wird es auch keine Rücklastschrift geben. Es findet lediglich eine (geduldete) Überziehung des Kontos statt.

    Nur um das nochmal klar zu stellen. Ich finde Gebühren für Rücklastschriften durchaus gerechtfertigt, aber man sollte auch nicht so tun als wären Rücklastschriften ein enormer Bearbeitungsaufwand für eine Bank.