Die Beiträge einer Versicherung für Berufsunfähigkeit, die keinen Schutz bei Todesfall gewährt, sind sehr hoch. Deshalb bietet es sich an, statt dieser Police eine Risikolebensversicherung mit einer Zusatzpolice für Berufsunfähigkeit abzuschließen. Vor allem Nichtraucher sollten diesen Hinweis beachten.

Selbständigen wird empfohlen, ggf. die Risikolebensversicherung mit der Kapitalversicherung zu verbinden. Eine Kapitalversicherung wird von den meisten Selbständigen sowieso abgeschlossen, da die Prämien als Extraausgaben steuerlich abgesetzt werden können.

Es ist ratsam, dass Sie sich bei der Verbraucherzentrale ausgiebig informieren, bevor Sie eine Versicherung für Berufsunfähigkeit abschließen. Denn bei dieser Versicherungsgruppe gibt es gravierende Unterschiede was das Preis-Leistungsverhältnis anbelangt.

Im Falle einer Berufsunfàhigkeit werden Rentenbeiträge und sonstige Beiträge für die Familienabsicherung weiterhin vom Versicherten gezahlt. Dies sollte deshalb bei der Festsetzung der Höhe der Berufsunfähigkeitsrente unbedingt berücksichtigt werden.

Das bedeutet, dass Sie in der Lage sein sollten mit Ihrer gesetzlichen Erwerbsminderungs- und Privat-Berufsunfähigkeitsrente und anderen Einkünften, sowohl Ihre monatlichen Standartausgaben als auch z. B. die Beiträge für eine Risikolebens- und Altersvorsorgeversicherung abzudecken.

Dieser Druck, der die Versicherten belastet, ist auch den Versicherungsanbietern bewusst. Deshalb werden zwischenzeitlich Versicherungen für Berufsunfähigkeit angeboten, die kundenfreundlichere Bedingungen beinhalten. Die Versicherungsgesellschaften haben unterschiedliche Tarifangebote. Sie sollten sich von Bezeichnungen wie “Comfort BUZ” oder “Comfort” nicht täuschen lassen.

Es gibt Angebote, wo die Versicherungsgesellschaft darauf verzichtet, den Versicherten auf eine andere Beschäftigung zu verweisen. D.h. die Gesellschaft prüft nicht mehr ob Ihnen zugemutet werden kann, eine andere Beschäftigung auszuüben. Die Leistungen der Versicherung bleiben aus, wenn Sie trotz Ihrer Berufsunfähigkeit einer Tätigkeit nachgehen, die es Ihnen möglich macht, Ihren Lebensstandart wie zu Zeiten Ihrer Berufsfähigkeit zu gewähren. Bei Versicherten, die selbständig sind, wird recherchiert, ob eine Umorganisation der Firma möglich ist, so dass sie innerhalb des Betriebes einer anderen Tätigkeit nachgehen können. Diese Tätigkeit sollte die gleiche Stellung wie die bisherige haben und natürlich mit dem bisherigen Einkommen ungefähr gleich sein.