Früher hatte diese Gruppe nur Anspruch auf eine Rente aus der Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn eine vollständige Erwerbsunfähigkeit eingetreten war. Die Standartbedingung für den Verweis auf eine ungelernte Beschäftigung auf dem ganzen Arbeitsmarkt war gegeben, denn sowohl Auszubildende als auch Hausfrauen-/männer waren Personengruppen, die keine berufliche Qualifikation hatten.

Die Versicherungsbedingungen haben sich in der Zwischenzeit zugunsten dieser Versichertengruppe geändert. Demnach haben z. B. Hausfrauen bzw. Hausmänner Rentenanspruch, sobald sie ihrer Haushaltsbeschäftgung zu 50 % nicht nachgehen können.

Für junge Auszubildende, die ihre angefangene Berufsausbidung aus Gesundheitsgründen nicht zu Ende bringen können, gibt es die Möglichkeit eine Berufsunfähigkeitsrente zu beziehen. Nach der Beendung einer anderen Ausbildung besteht kein Anspruch mehr auf diese Rente.

Vor Vertragsabschluss sollten Sie die Versicherungsklauseln gut durchstudieren. Es gibt gravierende Unterschiede bei den Versicherungsbedingungen für Auszubildende, Hausfrauen oder –männer, die die einzelnen Gesellschaften anbieten. Diese Klauseln sind bei einigen Versicherungsgesellschaften nur als Mogelpackung anzusehen. Denn die Rentenzahlung setzt voraus, dass der Versicherte vollständig erwerbsunfähig ist. Bei den preisgünstigen Standartbedingungen ist dies auch der Fall.

Die Beiträge für eine Berusunfähigkeitsversicherung sind relativ hoch. Es ist jedoch statistisch bewiesen, dass Hausfrauen/-männer oder junge Menschen eher unfallbedingt berufsunfähig bzw. invalide werden. Die Gefahr, dass besonders bei jungen Personen eine Berufsunfähigkeit bedingt durch eine Krankheit eintritt, ist kaum gegeben. Wenn Sie über ein geringes monatliches Einkommen verfügen, bietet die preiswertere Unfallversicherung eine Alternative. Sie sollte aber nach Möglichkeit Zusatzbedingungen beinhalten.