Invalidität, die durch einen Unfall hervorgerufen wurde, bedeutet eine zusätzliche finanzielle Belastung für die betroffene Person und ggf. für die Familie. Die Einstellung einer Aushilfskraft, die spezielle Ausbildung und der Wohnungsausbau muss sichergestellt werden. Aus diesem Grund ist es sowohl besonders für Studenten und Schüler, als auch für Kinder und Hausfrauen und Arbeitnehmer mit weniger Berufsqualifikation ratsam, auf solche Finanzrisiken vorbereitet zu sein.

Meistens sind diese Personengruppen nicht gesetzlich rentenversichert. Auch haben sie meist keine Rentenansprüche aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung, da sie nach den herrschenden Versicherungsbedingungen auf eine andere Beschäftigung verwiesen werden können. Führt ein Unfall zur Invalidität hat der Versicherte ein Anspruch auf eine Zahlung. Diese bemisst sich an dem Grad der Invalidität und soll die finanzielle Belastung und die Zusatzausgaben kompensieren. Voraussetzung dafür ist natürlich die Versicherungshöhe. Deshalb kann man die Unfallversicherung teilweise mit der Berufsunfähigkeitsversicherung vergleichen.