Bürgschaft trotz Grundschuld?

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  1. Avatar von Baufi2015
    Baufi2015 ist offline
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    Unglücklich Bürgschaft trotz Grundschuld?

    Guten Morgen liebe Forenmitglieder!

    Hoffentlich können Sie uns helfen, wir sind mit den Nerven schon etwas zu Fuß...

    Die Situation: mein Lebensgefährte und ich möchten zusammen mit meiner Mutter ein Haus kaufen. Meine Mutter stellt dabei 50% des Kaufpreises als vorhandenes Eigenkapital. Ich selbst werde meine Eigentumswohnung verkaufen und mit dem Erlös den Kredit meines Lebensgefährten so weit es geht ablösen.

    Dieser Kredit ist nun das Problem. Mein LG möchte 100.000 Euro aufnehmen, als variablen Kredit. Die Bank hat vieles verzögert. Nun soll morgen der Kreditvertrag geschlossen werden, aber nun sollen meine Mutter und ich plötzlich diesen Vertrag mit unterschreiben, also wohl bürgen, obwohl morgen beim Notar die Grundschuld eingetragen werden wird. Davon war vorher nie die Rede und wir möchten das nicht. Wir fragen uns nun, ob das so normal ist und seine Richtigkeit hat?

    Vielen Dank schon einmal und viele Grüße
    Sonja P.

  2. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Bürgschaft trotz Grundschuld?

    Hallo Baufi2015,

    entscheidend ist doch was die Bank ihnen angeboten hat bei den Darlehensverhandlungen und wenn sie was gefordert hat, warum sie das getan hat.

    Grundsätzlich, so denn die Bonität ihrer Lebensgefährten ausreicht, sehe ich diese Bürgschaften als völlig übeflüssig an! Zumal der Beleihungsauslauf der Grund nicht sein dürfte. Welche Bank fordert das?

  3. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Bürgschaft trotz Grundschuld?

    So wie es auch Noelmaxim schreibt ist es korrekt. Es zählt das, was Ihnen im Darlehensvertrag angeboten wird. Der Darlehensvertrag ist rechtsverbindlich. Steht dort Ihre Mutter mit drin, klären sie die offenen Fragen bitte vorher, vor dem Notartermin.
    Ansonsten, wenn Ihre Mutter nicht mit im Darlehensvertrag aufgeführt ist, dann muss sie auch nicht Bürgen. Auch nicht wenn ein Mitarbeiter das mündlich erzählt. Vielleicht verwechseln Sie die Bürgschaft des Darlehens damit, dass Ihre Mutter mit beim Notar unterschreiben muss als Miteigentümerin des Grundstückes? Kann das sein? Denn Sie schreiben ja dass Ihre Mutter auch am Kauf beteiligt ist.

  4. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Bürgschaft trotz Grundschuld?

    ich vermute einfach dass die Bank sich wieder 2-3 fach absichern will und/oder die Mutter auch mit in den Darkehensverträgen drin steht, möglicherweise muss sie dass sogar, weil sie Miteigentümerin ist und die Bank dass aufgrund ihrer Herauslagekriterien zur Bedingungen macht.

    Erstens aber hätte das im Vorfeld alles geklärt, kommuniziert und Bestandteil des Angebotes sein müssen und zweitens ist diese Bedingungen - Miteigentümer müssen auch Darlehensnehmer werden - nicht Bedingung aller Banken und dann hätte man von dem Angebot Abstand nehmen müssen, so man das nicht wünscht. Oder aber - wie schon beschrieben und vermutet - reicht die Bonität ihres Mannes nicht aus, was ich aber nicht glaube.

    Wenn sie das nicht wünschen, dann verschieben sie die Grundschuldbestellung und sichern sich eine Finanzierung nach ihren Wünschen und Bedürfnissen.

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