Erworbene Eigentumswohnung - Eigennutzung

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  1. Avatar von phre22
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    Standard Erworbene Eigentumswohnung - Eigennutzung

    Hallo,

    ich hoffe, dass ich in diesem Teil richtig bin. Folgende Situation:

    Ich habe im Juni eine Eigentumswohnung erworben welche ich selbst nutze. Meine Freundin wohnt mit mir zusammen. Ich trage alle kosten alleine und Sie ist auch nicht im Grundbuch. Dennoch überweist Sie mir jeden Monat die hälfte des Hausgeld. Meine Frage, wäre es sinnvoll mit ihr einen Mietvertrag zu schließen und hätte ich dadurch steuerliche Vorteile?

    Vielen Dank für die Antworten!

  2. Avatar von Daukind
    Daukind ist offline

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    Standard AW: Erworbene Eigentumswohnung - Eigennutzung

    Welche Kosten willst Du Steuermindernd angeben, wenn Du Geld/Miete bekommst?



  3. Avatar von phre22
    phre22 ist offline
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    Standard AW: Erworbene Eigentumswohnung - Eigennutzung

    Ich muss gestehen ich habe keine Ahnung, deswegen frage ich ja, ob es eine Möglichkeit gibt am ende etwas abzusetzen...

  4. Avatar von verschaukelt
    verschaukelt ist offline

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    Standard AW: Erworbene Eigentumswohnung - Eigennutzung

    Also- eine Kostenbeteiligung der Freundin ist keine Miete . Sie leben gemeinsam in einer Wohnung. Miete wird als Einnahme versteuert, wenn man eine abgeschlossene Wohnung vermietet! Dann kann man im Gegenzug auch Kosten absetzen. Dies ist bei ihnen aber nicht der Fall.
    Was absetzbar ist wären Handwerkerkosten die durch Reparaturen/Modernisierungen anfallen. Einmal natürlich für das Sondereigentum und anteilig auch für das Gemeinschaftseigentum . Die Rückstellung ist nicht absetzbar, jedoch das was tatsächlich für die WEG angefallen ist. Das erscheint dann auch in der jährlichen Hausgeldabrechnung.

  5. Avatar von Suxxess
    Suxxess ist offline

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    Standard AW: Erworbene Eigentumswohnung - Eigennutzung

    Zitat Zitat von phre22
    Wäre es sinnvoll mit ihr einen Mietvertrag zu schließen und hätte ich dadurch steuerliche Vorteile?
    Das Gegenteil wäre der Fall, du hättest dann Mieteinnahmen die du als Einnahmen versteuern müsstest. Ihr seid nun eine Bedarfsgemeinschaft. Um wirkliche Mietzahlungen zu generieren müsste sie einen eigenen abgeschlossenen Wohnbereich haben mit eigenem Eingang und einem getrennten Haushalt. Wie verschaukelt schon geschrieben hat, kannnst du höchstens die Handwerkerrechnungen absetzen für Reparaturen / Mordernisierungen.

    Also lass einfach alles wie es ist.

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