Restschulden übernehmen Probleme\Fragen.

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  1. Avatar von ChrisWitt
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    Standard Restschulden übernehmen Probleme\Fragen.

    Hallo,

    ich habe eine Frage und hoffe hier die Antwort zu bekommen.
    Ich möchte ein Zweifamilienhaus übernehmen.

    Der jetzige Besitzer ist mit fast 80 schon recht alt.
    Gern würde er das Haus in unsere Hände geben. Wir würden es auch gern nehmen.

    Wir haben uns mit dem jetzigen Eigentümer auf eine Rentenschuld verständigen können. Hintergrund ist das meine Bonität leider nicht ausreichend um eine Finanzierung von einer Bank zu erhalten.

    Dem jetzigen Eigentümer ist auch nicht wichtig das er das Geld in einer Summe bekommt, ihm ist nur wichtig das seine Erben mit dem Haus nichts mehr zu tun haben. Deshalb wäre er froh wenn wir das Haus Übernehmen würden.

    Aber, auf dem Haus liegen im Grundbuch noch etwa 65 TSD Euro Verbindlichkeiten.

    Und genau da liegt meine Frage!
    Kann ich, auch mit schlechter Bonität, die Restschuld übernehmen?

    Ich hoffe auf ein paar nützliche Tipps und Infos.

    Vielen Dank

  2. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Restschulden übernehmen Probleme\Fragen.

    Nein, das wird aus meiner Sicht mit dem KWG (Kreditwesengesetz) nicht vereinbar sein.
    Wenn das Haus lastenfrei wäre könnte der Eigentümer die Immobilie an Sie verkaufen. Und Sie zahlen dann eine Rente.
    Doch bei bestehenden Restschulden wird die bisherige Bank bei schlechter Bonität keiner Schuldübernahme zustimmen.
    Schlechte Bonität ist aber alles " relativ " gesehen.

    Sie könnten ja noch etwas detaillierter schreiben was Sie unter schlechter Bonität verstehen? Mitunter gibt es jedoch noch ein paar Speziallösungen.
    Doch dann kommt es immer darauf auf die genauen Details an falls Sie eine schlechte Schufa haben, die Bonität aber noch bischen in Ordnung ist.

  3. Avatar von ChrisWitt
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    Standard AW: Restschulden übernehmen Probleme\Fragen.

    Hallo, ersteinmal vielen dank für die Antwort.

    Ich befinde mich zurzeit noch in einem laufenden Insolvenzverfahren.
    Die Restschuldbefreiung wird Mitte 2017 Erteilt werden.

    Das ist wahrscheinlich das Hauptproblem.

    Ich würde ja auch noch bis 2017 warten nur leider bin ich ja auch nach Erteilung der Restschuldbefreiung nicht wieder Bonität fähig. Das dauert ja dann nochmal 2-5 Jahre bis die Eintragungen gelöscht sind und ich wirklich wieder bei 0 Anfangen kann.

    Ihrem Benutzernamen nach sind Sie Bankkaufmann.
    Könnten Sie mir folgende Frage beantworten?
    Ist man nach eine Insolvenzverfahren je überhaupt wieder vernünftig Bonitätsfähig?

    Diese Frage konnte mir bisher niemand vernünftig beantworten.

    Danke schonmal vorab.

  4. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Restschulden übernehmen Probleme\Fragen.

    Selbstverständlich wird man "wieder" bonitätsfähig.
    Nach Ende der Restschuldbefreiung und wenn die Eintragungen aus der Schufa gelöscht werden dauert es leider nochmal bis der Schufa Score wieder ganz oben ist.
    Dieser verbessert sich ja dann nach Neuberechnung alle 3 Monate.
    Jedoch kommt es wirklich auch darauf an was Sie jetzt aktuell wollen und wie hoch ihr monatlicher Verdienst ist.Mitunter ist sogar schon jetzt oder 2017 etwas möglich.
    Denn Sie möchten ja nur etwa EUR 65.000 Verbindlichkeiten übernehmen.

    Wie hoch ist Ihr Verdienst?
    Wie hoch ist in der Summe die Summe der ursprünglichen Forderungen?

  5. Avatar von ChrisWitt
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    Standard AW: Restschulden übernehmen Probleme\Fragen.

    Also, unser Einkommen liegt bei etwas über 2000 Euro inklusive Kindergeld für 2 Kinder. Das ist momentan nicht viel, ändert sich aber auch 2017.

    Unabhängig davon handelt es sich bei dem Haus um ein Zweifamilienhaus welches natürlich auch die Kaltmiete der zweiten Wohnung abwirft.

    Im Klartext bedeutet das, eine monatliche Abtragung in Höhe von bis zu knapp 1000 Euro sind möglich. Mein Finanzierungskosten Modell sieht eine Rentenschuld (die im Grundbuch eingetragenen Restschulden vergessen wir für den Moment mal) von 170.000 Euro bei 2% Verzinsung vor. Diese Schuld würde ich gerne mit 750 Euro monatlich zurück zahlen.
    Hintergrund ist das ich gerne Hausgeld bilden möchte um eventuell anfallende Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten durchführen zu können.

    Die Ursprüngliche Höhe der Forderung kenne ich zur Zeit nicht. Das kann man natürlich in Erfahrung bringen.

  6. Avatar von MiriAm
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    Standard AW: Restschulden übernehmen Probleme\Fragen.

    Ohne viel zum Thema beitragen zu können. Aber hast du dir das gut überlegt? Ein Haus kostet nicht nur Abzahlung, sondern auch Grundsteuern, div. Nebenkosten wie Müll, Versicherung, Strom, Gas/ Öl etc ....

    bei 2000 Euro inkl. Kindergeld? Zwei Kinder? Und eigentlich schon mal übernommen und Insolvenz? Bitte, das bürge dir jetzt noch nicht auf. Das kann nicht gut gehen. Auch wenn ich deinen Wunsch schon nachvollziehen kann. Wir sind ja auch bereits dabei etwas zu erwerben.

    Ich wünsch dir viel Glück, egal wie deine Überlegungen ausschauen. Ich wollte nur mein "Ungutes" Gefühl bei der Sache äußern.


    LG

    P.S: Ist überhaupt eine "Neuverschuldung" bei Insolvenz nicht verboten? Weiß das jetzt nicht so genau, aber angenommen er würde Kredit bekommen, wären dann nicht erst Gläubiger zu bedienen?

  7. Avatar von ChrisWitt
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    Standard AW: Restschulden übernehmen Probleme\Fragen.

    Hallo Miriam,

    zunächst einmal danke für deine offenen Worte.
    Aber:
    1) Die Insolvenz ist nicht dadurch entstanden das ich mich übernommen habe sondern das hat leider andere Familiäre Gründe. Aber das kann man ja nicht wissen. Deshalb sage ich das und eigentlich ist das auch unrelevant.

    2) Wer Zahlt denn die von dir gesagten Sachen wie z.b. Grundsteuern, Versicherung, Öl etc?
    Das zahlt der Mieter! Das bedeutet es ist keine wirkliche Mehrlast da ich als Mieter diese Dinge über die Nebenkostenabrechnung zahlen muss.

    Zwar bezahle ich als Mieter monatliche Nebenkosten die 1 mal im Jahr in Form einer selbigen Abrechnung abgerechnet wird, als Besitzer müsste ich z.b. Grundsteuern Quartalsweise zahlen aber dem Grunde nach bezahle ich das so oder so. Sowohl als Mieter als aber auch als Besitzer bzw. Eigentümer.

    3) Nein es ist nicht verboten während der Insolvenz neue Schulden zu machen. Das ist ein sehr weit verbreiteter Irrtum.
    Es ist lediglich so:
    Verschuldet man sich während der Wohlverhaltensphase in der Art das man die Rückzahlung wieder nicht gewährleisten kann so ist das ein Grund die Restschuldbefreiung zu versagen.
    Mache ich neue Schulden und bediene diese Tadellos dann stellt das keine Probleme dar. Weder in Sachen Restschuldbefreiung noch in Sache Strafrechtlicher Verfolgung oder ähnliches.

    Fazit:
    Ich danke dir sehr für deinen Post, ganz sicher hast du es gut gemeint aber die Entscheidung ob ja oder nein ist noch nicht getroffen. Sie ist eben deshalb noch nicht getroffen weil ich die Finanzierung auf einem gesunden, stabilen Fundament sehen will. Genau die Sicherheit nicht erneut in Schieflage zu geraten möchte ich haben, gleichwohl, auch wenn es sich doof anhört, die Insolvenz habe ich eigentlich kaum zu verantworten. Aber es ist wie es ist und dieser Verantwortung habe ich mich gestellt und die Konsequenzen daraus spüre ich seit vielen Jahren. Sei dir also sicher ich werde nichts machen was nicht genauestens überlegt und durchdacht ist und von mehreren Experten abgesegnet wurde.

    Ich hoffe ich konnte dir einen kleinen Einblick in mich und mein denken und vorallem in die Situation geben.

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