Es gibt zwei Arten der privaten Rentenversicherung:

1.Die sofort beginnende Rentenversicherung
2.Die aufgeschobene Rentenversicherung

Bei beiden Rentenversicherungsarten wird ein Zeitpunkt vereinbart. Ab diesem Zeitpunkt beginnt die Rentenzahlung. Sie dauert in garantierter Höhe bis zum Tod des Versicherten an. Diese Rente wird mit einer Überschussrente ausgebessert. Die Aufstockungshöhe der Überschussrente wird vom Versicherer nicht wie die eigentliche Rente schon bei Versicherungsabschluss festgelegt.

Die aufgeschobene Rentenversicherung bietet im Vergleich zur sofort beginnenden Rentenversicherung die Möglichkeit, dass man nach Vertragsablauf eine einmalig ausgezahlte Kapitalabfindung bekommt. Dieser Abfindungsbetrag setzt sich aus einer garantierten und einer nicht garantierten Überschusssumme zusammen.

Im Vergleich zur Kapitallebensversicherung weist die Auszahlung der Kapitalabfindung bei einer privaten Rentenversicherung einen wesentlichen Unterschied auf: Beim Ableben des Versicherten haben die Erbberechtigten oder die Angehörigen ein Recht auf unverzinste Auszahlung der bisher eingezahlten Prämien.
Vorsicht: Es gibt durchaus Versicherungspolicen, die diese Auszahlungsbedingung nicht beinhalten.