Tilgungsrate bei Vorfälligkeitsentschädigung

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  1. Avatar von StitchJones
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    Standard Tilgungsrate bei Vorfälligkeitsentschädigung

    Hallo,
    ich habe mich nun schon durch Internet gegoogelt und nicht so wirklich was zu meiner Frage gefunden.

    Eckdaten:
    Finanziert: 193.000
    Seit: 05.12.2012
    Zins: 3,12%
    Tilgungsrate: 3%
    Laufzeit: 15 Jahre
    monatliche Rate: 985€

    Im Oktober 2014 habe ich das erste mal nach der ungefähren Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung gefragt.
    Damals waren es ca. 20.500€.
    Im Januar habe ich, da ich alleine im Haus wohne, die Tilgungsrate weit möglichst runtergesetzt - nun ca. 1,16%,
    monatliche Rate neu: 745€

    Nun ist das Haus zum 01.11. verkauft, ich habe den Aufhebungsvertrag mit Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung zugeschickt bekommen. Es sind nun 22.720€(!!). Also 2000mehr als noch im Oktober letzten Jahres.
    Bei der Berechnung sind mir folgende Dinge aufgefallen:

    - die Sondertilgung beginnt erst ab 2016
    - es wird für die Restlaufzeit (7,x Jahre) lediglich mit der jetzigen Rate gerechnet

    Ist der Grund für die erhöhte Vorfälligkeit also nun aufgrund der Tilgungsratenänderung von 3 auf 1,x% ?
    Muss man nicht annehmen, dass ich die Tilgungsrate auf das Maximum ändere?

    Hoffe, dass ich dieser Berechnung in irgendeiner Form widersprechen kann.

    Hoffe sehr auf gute Tipps / Hilfe.
    DANKE

  2. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Tilgungsrate bei Vorfälligkeitsentschädigung

    Das mit der Sondertilgung ist wirklich rätselhaft. Wie steht denn die Sondertilgung in Ihrem Vertrag drin? Also Datum ab wann?

  3. Avatar von StitchJones
    StitchJones ist offline
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    Standard AW: Tilgungsrate bei Vorfälligkeitsentschädigung

    Pro Jahr kann ich bis zu 10.000€ Sondertilgung vornehmen.
    Es wurden immer 9.650€ ab 2016 angesetzt.

    Aber das wesentliche - wirkt sich die im Januar reduzierte Tilgunsrate nachteilig auf die Vorfälligkeitsentschädigung aus?
    Denn diese wird für die Restlaufzeit angesetzt.

    Oder kann ich widersprechen und sagen, man müsse davon ausgehen, dass ich für die Restlaufzeit die Tilgungsrate (im vertraglich möglichem Rahmen) auf max. 5% ändere?

    Denn ansonsten kann ich mir den Unterschied zu Okt.2014 (20.500€) zu jetzt (22.720€) nicht erklären...

  4. Avatar von Kass Finanz
    Kass Finanz ist offline

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    Standard AW: Tilgungsrate bei Vorfälligkeitsentschädigung

    Es kann vielleicht an den seit Oktober 2014 weiter gesunkenen allgemeinen Darlehenszinsen liegen.
    Die Vorfälligkeitesentschädigung richtet sich ja auf den Gewinnausfall zwischen Vertragskontitionen und einer imaginären neuen Verwendung der Finanzmittel. Je größer die Differenz, so höher die VFE.

  5. Avatar von StitchJones
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    Standard AW: Tilgungsrate bei Vorfälligkeitsentschädigung

    Ja, das ist mir bewusst.

    Aber hat die Berechnung denn nun grundsätzlich auch etwas mit der Tilgungsrate zu tun?

  6. Avatar von StitchJones
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    Standard AW: Tilgungsrate bei Vorfälligkeitsentschädigung

    Kann hierzu wirklich niemand noch etwas besteuern?
    Die Zinsen Okt2014 zu jetzt haben sich auch nicht wirklich so entscheidend verändert, soweit ich das beurteilen kann.

  7. Avatar von StitchJones
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    Standard AW: Tilgungsrate bei Vorfälligkeitsentschädigung

    Folgendes hat sich zwischenzeitlich ereignet.

    Habe letzte Woche mit der Bank geklärt und konnte folgende Punkte klären:

    - Sondertilgung waren 5% (=9.650€) vereinbart OK
    - vertraglich ist Sondertilgung nur bis 31.03. eines Jahres möglich - auch OK

    Dann habe ich erfragt, wieso für die Restlaufzeit immer die jetzige Tilgungsrate berücksichtigt wird, obwohl ich vertraglich (in 2x 0,5% Schritten/Jahr) bis zu 5% tilgen kann.
    Das konnte sich mein Ansprechpartner auch nicht erklären und wollte dies hinterfragen.
    Es hieß dann 2 Tage später, die Kollegen hätten einen Fehler gemacht und ich würde eine neue Berechnung bekommen, mit der angepassten Tilgungsrate.

    Heute jedoch rief mich die Bank erneut an und teilte mir mit, sie sei gesetzlich nicht dazu verpflichtet die Tilgungsrate (analog zur imaginären Sondertilgung) auf das Maximum von 5% zu erhöhen.
    Somit würde sich keine Verbesserung für mich ergeben.

    Meine Frage nun:
    - wo steht dies? (welches Gesetz?)
    - ist es nicht schon "arglistig" von der Bank noch im Januar (im Wissen, dass ich verkaufen will, da ich ja schon VFE angefragt hatte) die Tilgungsrate auf ein Minimum (weiter runter als sogar vertraglich erlaubt) herunterzusetzen?
    - welche Möglichkeiten habe ich hier gegenan zu gehen?

  8. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Tilgungsrate bei Vorfälligkeitsentschädigung

    Es muss bei der Berechnung der Vorfälligkeitszinsen die höchstmögliche Tilgung unterstelt werden!! Ohne wenn und aber!

  9. Avatar von StitchJones
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    Standard AW: Tilgungsrate bei Vorfälligkeitsentschädigung

    OK, das klingt wieder anders.
    Eine bekannte, welche auch bei einer Bank arbeitet, sagte mir, dass die in ihrem System gar keine Möglichkeit hätten eine andere Tilgungsrate als die
    aktuelle bei der Berechnung zu berücksichtigen...

    Wie sollte ich dann weiter vorgehen? Brief verfassen und ablehnen?
    Direkt zum Verbraucheramt?

  10. Avatar von eugh
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    Standard AW: Tilgungsrate bei Vorfälligkeitsentschädigung

    Und selbstverständlich muss die Bank bei der Berechnung der VFE auch die jährlich maximale Sondertilgung berücksichtigen - und zwar völlig unabhängig davon, ob sie vom Kunden ausgenutzt wurde oder nicht. Grund: Die Bank musste bei ihrem Vertragsabschluss das "Risiko" einplanen, dass der Kunde die maximale Sondertilgung jedes Jahr ausnutzt, wodurch das Darlehen schneller zurückgezahlt wird. Das wirkt sich darauf aus, dass der Bank eine geringere VFE zusteht im Vergleich zu einem Vertrag mit einer geringeren jährlichen Sondertilgungsmöglichkeit oder gar keiner.

    Es lohnt sich auch, die VFE bei FMH, Interhyp, Wehrt oder mittels anderer Online-Rechner nachzurechnen.

  11. Avatar von StitchJones
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    Standard AW: Tilgungsrate bei Vorfälligkeitsentschädigung

    Hallo zusammen,
    kleines UPDATE :

    habe mich mit meinem Fall (musste zunächst wegen des Verkaufs die zu hohen VVE an die DB bezahlen) an die Verbraucherzentrale in
    HH gewendet. Die waren sehr hilfsbereit und schnell und haben für 75€ eine neue Berechnung erstellt und Erklärungen hierzu abgegeben.

    In meinem Fall war lt. Verbraucherzentrale die VVE rund 4.000€ zu hoch - vor allem aufgrund der Nichtbeachtung der möglichen 5% Tilgung auf die Restlaufzeit.

    Diese Berechnung hatte ich dann der DB geschickt mit der Bitte um Stellungnahme/Neuberechnung/Gutschrift.
    Die DB hat dies weiterhin abgelehnt - sie sei "gesetzlich nicht dazu verpflichtet, den höchstmöglichen Tilgungssatz zu berücksichtigen".

    Damit habe ich mich nun an meine Rechtschutzversicherung gewendet...

    Sobald es etwas neues gibt - werde ich schreiben.

  12. Avatar von eugh
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    Standard AW: Tilgungsrate bei Vorfälligkeitsentschädigung

    Ist dies bekannt? https://www.bundesgerichtshof.de/Shar...tml?nn=6128288
    Siehe auch Beitrag #10659 im anderen Thread.

  13. Avatar von StitchJones
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    Standard AW: Tilgungsrate bei Vorfälligkeitsentschädigung

    Danke - nein, war mir nicht bekannt.

    In meinem Fall geht es nicht um vereinbarte Sondertilgung, sondern um die Veränderung der Tilgungsrate (1-5% sind vertraglich möglich).

    Die Bank hat die vertraglich möglichen 5% nicht berücksichtigt, sondern meine im Januar2015 von 3% auf 1,5% reduzierte Tilgungsrate zugrunde gelegt.

  14. Avatar von eugh
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    Standard AW: Tilgungsrate bei Vorfälligkeitsentschädigung

    Verstehe. Allerdings sollte der Grundsatz, dass die max. mögliche Sondertilgung berücksichtigt wird, auch übertragbar sein auf die max. mögliche Tilgungsrate. Denn die Bank musste doch von Anfang an damit rechnen, dass Du/der Kunde diese max. Tilgungsrate ausnutzt. Allerdings sind mir zu Deinem konkreten Fall keine Gerichtsentscheidungen bekannt. Schau doch einmal in den Haupt-Thread (siehe meine Signatur) zum Thema "Erfahrungen" rein. Vielleicht kann sich dort noch jemand anderes konkreter dazu äußern.

  15. Avatar von guest
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    Standard AW: Tilgungsrate bei Vorfälligkeitsentschädigung

    Wenn es auf einen Rechtsstreit hinaus läuft, sollte außer der erwähnten Tilgungssatzerhöhung auf das vertragliche Maximum, auch noch das eingesparte Risiko der Bank in Abzug gebracht werden.

    Wenn die Bank kein Geld verleiht, hat diese auch kein Risiko es wieder zu bekommen.

    Auch dieser Punkt wird gerne "vergessen".

    Grundsätzlich tendiere ich als juristischer Laie dazu, dass die Auffassung der Bank falsch ist. Da es eine Reihe an Kunden betreffen wird, von denen sich eine bestimmte Anzahl nicht traut vor Gericht zu gehen, wird diese Praxis bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung sicher fortgesetzt.

    Viel Erfolg

    guest

  16. Avatar von eugh
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    Standard AW: Tilgungsrate bei Vorfälligkeitsentschädigung

    Am 23.02. wird sich der BGH zum WR äußern können.



    Und bereits zuvor speziell zu den Auszahlungsabschlägen bei KfW-Krediten:



    Und am 16.03. geht es weiter mit dem Widerruf des Kaufs einer Taschenfederkernmatratze (durchaus interessant):


  17. Avatar von StitchJones
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    Standard AW: Tilgungsrate bei Vorfälligkeitsentschädigung

    Hallo,
    kleines update....

    Nach langen Erklärungen, unzähligen Kopien und einscannen etc bei Rechtschutz und Anwalt, ist die Kanzlei zu dem Ergebnis gekommen,
    dass die Bank die vertraglich möglichen 5% Tilgungsrate berücksichtigen MUSS.
    Die Berechnungen der Bank belaufen sich auf ca. 16.100€ (im Gegensatz zur DeutschenBank ca. 22.700€).

    Die Bank wurde mit Frist aufgefordert die Differenz an mich zurückzuzahlen.

    Die Bank hat innerhalb der Frist keine Stellung bezogen - der Fall ist nun beim Gericht....

    Es tut gut zu sehen, dass all diese Bemühungen zu etwas führen. Ich hoffe, es ist am Ende mit Erfolg gekrönt.

    ...auf die Gerechtigkeit...

    Werde vom Ausgang berichten.

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    Standard AW: Tilgungsrate bei Vorfälligkeitsentschädigung

    Könntest Du Deinen DV noch widerrufen, weil die WRB fehlerhaft ist? Wenn ja, wäre eine komplette Rückabwicklung denkbar, was Dir uU zigtausende Euro bringt. Vor allem mit einer RSV solltest Du Dir darüber Gedanken machen. Nähere Infos findet Du im Unterforum zum Thema Widerruf (siehe auch meine Signatur).

  19. Avatar von StitchJones
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    Standard AW: Tilgungsrate bei Vorfälligkeitsentschädigung

    ...der DV ist aus dem Jahr 2012 - der Widerruf ist klar definiert.
    Der ganze Kram lag ja nun auch Verbraucheramt, RSV und Anwalt vor.

    Also die Tür ist leider zu.

  20. Avatar von eugh
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    Standard AW: Tilgungsrate bei Vorfälligkeitsentschädigung

    Auch in 2012 wurden noch etliche falsche WRBen verwendet. Stell Deine doch einmal anonymisiert in den Thread WRB unwirksam ein.

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