Hallo, nach der Vorstellung direkt in die Vollen .

Ich versuche durch Senkung des "steuerpflichtigen Jahreseinkommens" meine ständigen Nachzahlungen (3/5-Problematik) in den Griff zu bekommen.
Folgendes habe ich gehört (hui, gefährliches Halbwissen):

Man kann für angefallene Dienstreisen Kilometerpauschalen und Tagessätze angeben. Diese werden dann als "außergewöhnliche Belastungen für Auswärtstätigkeiten" (oder ähnlich) berücksichtigt und verringern die Steuerlast.
Das kann ich unter Umständen nachvollziehen, aber jetzt geht's weiter:
"Das Finanzamt errechnet den Anspruch der sich aus den Dienstreisen ergibt und verrechnet ihn mit den (falls) gezahlten Zuschüssen des Arbeitgebers. So kann man von einer eventuellen Differenz profitieren"
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Ich erhalte von meinem Arbeitgeber einen Dienstwagen zur Verfügung gestellt, bekomme Kraftstoff bezahlt (ich lege hier vor) und erhalte Tagespauschalen für Verpflegung (je nach Dauer der Reise 12 oder 24 €).
Eigentlich ist für mich hier der Ofen aus. Ich trage die steuerfrei erhaltenen Zuschüsse von der Lohnsteuerbescheinigung auf der Erklärung ein und ergänze bei "Kosten für Dienstreisetätigkeiten" den gleichen Betrag.
Jetzt stellt sich mir die Frage, ob mit der Arbeitgeberpauschale alles abgegolten ist.
Macht es einen Sinn, wenn ich alle Dienstreisen einzeln in der Steuererklärung aufführe?
Gibt es Pauschalen, die ich neben der Arbeitgeberleistung geltend machen kann?

Vielen Dank

Michael