Beitragshöhe gerechtfertigt trotz nicht vorhand. Ver.Schutz?

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  1. Avatar von Karlmann
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    Standard Beitragshöhe gerechtfertigt trotz nicht vorhand. Ver.Schutz?

    Hallo zusammen,

    Habe da ein Problem mit der DAK.

    Kurz zu meiner Situation:

    Hatte bis Februar dieses Jahres keine KV und das seit 2010. (war Freiberufler und konnte irgendwann die Beiträge nicht mehr zahlen)
    Habe Ende Februar dieses Jahres eine Antrag zu Wiederversicherung gestellt.
    Die KV schrieb mir ich, sie benötigten den "aktuellen" Einkommensteuerbescheid, den ich nicht mehr zu Verfügung hatte und nochmals neu ausfüllte (also für 2014) und 4 Wochen später vom FA erhielt und der DAK sofort zuschickte...

    Danach hörte ich 6 Wochen lang garnichts von der DAK. Dann kam ein Schreiben in dem gefordert wurde nun doch die "Einkommenssteuerbescheide der letzten zwei Jahre" ! vorzulegen !
    ;(
    Also schickte ich denen auch den SB von 2013 zu und wartete wieder wochenlang, nachdem ich dort anrief, taten die recht überrascht, Missverständnis, andere Mitarbeiter sei Schuld wegen Verzögerung ...
    Meine Frage ob jetzt endlich Versicherungsschutz bestehen würde, wurde verneint (das war Mitte Mai), das hab ich auch schriftlich.

    Im Mai war ich also noch nicht Krankenversichert !
    Ende Juli bekam ich dann ein Schreiben mit der Auflistung meiner Beitragsschulden und dem Hinweis jetzt Versicherungsschutz zu genießen.

    So und jetzt wird's wirklich seltsam. Die Jahre VOR Antragsstellung also von ca. Ende 2010 bis Februar 2015, als ich unversichert war, werden mit ca. durchschnittl. 44 EURO berechnet. Soweit sogut.

    Allerdings wird bereits ab Februar der volle "normale" Monatsbeitrag von 240 Euro berechnet, obwohl im Februar, März, April, Mai, Juni kein Versicherungschutz bestand !
    Versicherungschutz wurde erst im Juli wiederhergestellt !

    Wie kann ein Monat ohne Versicherungsschutz einmal mit 44 und einmal mit 240 Euro berechnet werden ? Ist das Rechtens ?

    Auf telef. Nachfrage wurde die Mitarbeiterin recht pampig, sagte ich solle ihr dankbar sein für die Senkung der ausstehenden Beiträge auf 44 Euro, und dass die 240 Euro Monatsbeitrag bereits ab Monat der Antragsstellung ! fällig seien, das hätte angeblich nichts mit tatsächlichem Versicherungsschutz zu tun.

    Als ich die Dame darauf nochmal hinwies, dass der Vers.Schutz erst im Juli wieder aktiv wurde, sagte Sie, dass sei ja auch nur meine Schuld gewesen mit der Verzögerung ... Als ich Sie darauf hinwies, dass die DAK die Hauptschuld an dieser monatelangen Verzögerung trüge, Stichwort Falschauskunft Steuerbescheide und wochenlanges nicht Melden, sagte Sie mir allen Ernstes, da könne Sie nichts dafür, dass sei die Schuld einer Kollegin gewesen ...
    Und Widerspruch würde eh nichts bringen, das könne ich mir sparen ...

    Besuche morgen jetzt persönlich die DAK Aussenstelle, hab genug von telefonischen Auskünften.

    Meine Fragen:
    Sind diese in meinen Augen willkürlichen Beitragsfestsetzungen so in Ordnung ?
    Ist es Rechtens in Monaten in denen kein Versicherungsschutz bestand einmal 44 und dann aber 240 Euro zu verlangen ?

    Da ich jetzt ALG II Empfänger bin, kann ich die mom ausstehenden 3000 Euro nur per Ratenzahlung stemmen ...
    Hab jetzt ohne Rücksprache zu meiner finanziellen Situation auch noch eine Rate von 130 Euro pro Monat "vorgeschlagen" bekommen inkl. Drohung, dass der Versicherungsschutz sofort entfällt, bei Ausbleiben (zuerst würde der gesamte ausstehende Betrag sofort fällig), was ich natürlich nicht zahlen kann. Müssen die auf meine finanzielle Situation Rücksicht nehmen und sagen wir eine Monatsrate von 50 Euro akzeptieren ?

    Wäre dankbar für Hilfe !

    Gruss KM.

  2. Avatar von EasyD
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    Standard AW: Beitragshöhe gerechtfertigt trotz nicht vorhand. Ver.Schutz?

    Ihr Ärger ist voll und ganz nachzuvollziehen, Karlmann. Gerade wenn man ohnehin relativ wenig Geld zur Verfügung hat und dann noch eine höhere Summe nachzahlen soll.

    Die DAK Gesundheit kommt ihnen jedoch in der Tat sehr entgegen. Seit Bestehen der Krankenversicherungspflicht in Deutschland muss jeder jederzeit versichert sein. Auch rückwirkend. Nach der Gesetzgebung wäre die Krankenkasse dazu berechtigt neben den normalen Beitrag auch einen "Strafzins" von 1% pro Monat zu berechnen. Und das in ihrem Fall auch rückwirkend seit 2010. Die benannten 44 Euro sind da vergleichsweise sehr angenehm.

    Als erste Anlaufstelle für diese Situation würde ich ihnen das Amt empfehlen, von dem sie das ALG II erhalten. Hier sollten sie Zuschüsse, auch für die rückwirkenden Beiträge, erhalten.

  3. Avatar von Karlmann
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    Standard AW: Beitragshöhe gerechtfertigt trotz nicht vorhand. Ver.Schutz?

    Hi, Danke für deine Antwort.

    Ok, also ist der volle Betrag von mir bereits rückwirkend ab Februar 2015 zu entrichten, obwohl ich da keinen Versicherungsschutz hatte, sondern nur den Antrag gestellt habe ?

    Gruss.

  4. Avatar von EasyD
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    Standard AW: Beitragshöhe gerechtfertigt trotz nicht vorhand. Ver.Schutz?

    Zitat Zitat von Karlmann
    Ok, also ist der volle Betrag von mir bereits rückwirkend ab Februar 2015 zu entrichten, obwohl ich da keinen Versicherungsschutz hatte, sondern nur den Antrag gestellt habe ?
    Offiziell werden sie rückwirkend versichert und haben seit 2010 ununterbrochen Versicherungsschutz.

    Und nach dem Gesetz müssten sie als freiwillig Versicherter nicht nur die Prämien seit Februar voll nachzahlen, sondern seit 2010. Beitragserlässe, wie sie ihn von der DAK Gesundheit bekommen haben, gibt es eigentlich nur für Pflichtversicherte.

    Siehe auch: https://www.gkv-spitzenverband.de/se...engesetz_1.jsp

  5. Avatar von Karlmann
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    Standard AW: Beitragshöhe gerechtfertigt trotz nicht vorhand. Ver.Schutz?

    Hi,

    Danke für die Antworten.

    "Hier sollten sie Zuschüsse, auch für die rückwirkenden Beiträge, erhalten"

    Ja werde ich tun, kennen Sie den Paragraphen des SGB II der das regelt ?

    Besteht da ein rechtl. Anspruch oder ist das vom Wohlwollen des JC abhängig ?

    Gruß.

  6. Avatar von EasyD
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    Standard AW: Beitragshöhe gerechtfertigt trotz nicht vorhand. Ver.Schutz?

    Zitat Zitat von Karlmann
    "Hier sollten sie Zuschüsse, auch für die rückwirkenden Beiträge, erhalten"

    Ja werde ich tun, kennen Sie den Paragraphen des SGB II der das regelt ?

    Besteht da ein rechtl. Anspruch oder ist das vom Wohlwollen des JC abhängig ?
    Über die konkreten Möglichkeiten und Abläufe zum ALG II habe ich keine Ahnung.

    Aus dem SGB II konnte ich auf die schnelle das ergoogeln: https://dejure.org/gesetze/SGB_II/26.html

    Aber vielleicht weiß hierzu jemand anders aus dem Forum näheres?

  7. Avatar von verschaukelt
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    Standard AW: Beitragshöhe gerechtfertigt trotz nicht vorhand. Ver.Schutz?

    Ab der Antragstellung ALG 2 sind sie pflichtversichert und die Beiträge werden vom Jobcenter direkt an die Krankenversicherung abgeführt.
    Jetzt kommt es darauf an, wann Sie den Antrag auf ALG 2 gestellt haben. Dieser wirkt auch am letzten des Monats noch für den vollen Monat und auf Ihren Status im SGB 2- also werden sie als erwerbslos geführt oder als selbständiger mit zu geringem Einkommen ?
    Für die ausstehenden Beiträge aus der Zeit der erwerbstätigkeit jedoch ohne die gesetzlich vorgeschriebene Versicherung sind sie allein zuständig. Da gibt es keine Zuschüsse vom Jobcenter. Für die Zeit ab Antragstellung schon, allerdings kann es nach dem Zuflussprinzip passieren, dass man Ihnen rückwirkend zu zahlende Beiträge nicht rechnet und daher auch nicht erstattet wenn sie zu dem Zeitpunkt für den diese Beiträge wirken sollen nicht im ALG 2 Bezug waren oder eben zwar im im Bezug aber als selbständiger geführt. Dann haben Sie lediglich noch eine Chance über die abschließende EKS die Beiträge in einem Rutsch nach zu zahlen und diese durch die 6 Monats Betrachtung noch in die Gewinnermittlung reinfließen zu lassen.

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