Widerrufsjoker - Ratenkredite und Restschuldversicherungen

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  1. Avatar von eugh
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    Standard Widerrufsjoker - Ratenkredite und Restschuldversicherungen

    Hallo,

    ich erlaube mir, diesen neuen Thread speziell zum Widerruf von Ratenkreditverträgen (nicht grundpfandrechtlich abgesichert, also keine Immobilienfinanzierung) aufzumachen, welche häufig verbunden sind mit Verträgen über Restschuld-/Restkredit-/Ratenversicherungen (dafür gibt es mehrere Begriffe).

    Auch solche Kreditverträge sowie die verbundenen Restschuldversicherungen lassen sich möglicherweise auch noch Jahre später widerrufen - ähnlich wie beim "Widerrufsjoker" bei Immobiliendarlehen.

    Um Widerholungen zu vermeiden, verweise ich auf entsprechende Threads hier im Forum sowie externe Informationsquellen zum Immobiliendarlehen, welche auch für Ratenkreditverträge gelten:

    WRB unwirksam? - Erfahrungen - Klageschrift - RAW - Restschuldversicherungen - BGH-Entscheidungen & Musterbelehrungen
    Zinsstatistik - Prozesskosten - Basiszins - Verzugszins


    In diesem Thread hier soll es jedoch speziell um Ratenkreditverträgen (nicht grundpfandrechtlich abgesichert) sowie verbunde Restschuld-/Restkredit-/Ratenversicherungen gehen.


    Disclaimer:
    Als juristischer Laie biete ich keine Rechtsberatung an. Meine Beiträge sind meine persönliche Meinung. Ich verdiene nichts hieran und biete über meine Beiträge hinaus hier auch keinerlei Dienste dazu an.



    Anbei schon einmal ein paar Urteile zum Thema (Hervorhebungen in den Zitaten von mir):


    LG Berlin, 23.09.2014 - 4 O 65/14: TeamBank AG gewährte mit Vertrag vom 22.10.2008 einen Nettokreditbetrag von 20.000,00€. Gesamtbetrag: 39.034,31€, davon Einmalbetrag von 5.445,83€ für eine Restkreditversicherung für den Fall des Todes oder der Arbeitslosigkeit des beklagten DN (=versicherte Person). Versicherungsnehmer war die klagende Bank. Zitat aus dem Urteil:
    III. Folge des Widerrufs ist, dass die Parteien einander das jeweils Empfangene zurückzugeben haben.

    1. Der Beklagte schuldet der Klägerin zunächst Rückzahlung des Darlehensnettobetrages zuzüglich des marktüblichen Zinses als Ersatz der Gebrauchsvorteile. Dass sich hieraus ein Betrag in Höhe von 24.045,62 EUR ergibt, hat die Klägerin nicht bestritten, so dass sich abzüglich des bereits gezahlten Betrages von 21.830,76 EUR zunächst eine restliche Forderung der Klägerin von 2.214,86 EUR ergibt.

    2. Darüber hinaus kann die Klägerin Wertersatz für den Versicherungsschutz verlangen, den der Beklagte für die Zeit vom Abschluss des Vertrages bis zum Widerruf erlangte. Durch die Restschuldversicherung waren die Zahlungsverpflichtungen des Beklagten aus dem Darlehensvertrag abgesichert, so dass der Beklagte bis zum Widerruf Versicherungsschutz und damit einen Vermögensvorteil erlangte. Der gemäß § 495 Absatz 2 Satz 1 i.V.m. § 357 Absatz 1 Satz 1 und § 346 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 BGB zu ersetzende Wert dieses Vermögensvorteils bestimmt sich nach der vertraglich vereinbarten Versicherungsprämie, anteilig für den Zeitraum der tatsächlichen Vertragslaufzeit (vgl. OLG Hamm, a.a.O. [Anm.: OLG Hamm, 11.12.2013 - 31 U 127/13]). Die vereinbarte Prämie in Höhe von 5.445,38 EUR wurde für eine Vertragslaufzeit von 84 Monaten gezahlt, so dass sich rechnerisch ein Betrag von 64,83 EUR je Monat ergibt. Für die Zeit vom 15.12.2008 bis zum Widerruf des Darlehens am 12.03.2013 (52 Monate) war deshalb ein Betrag von (5.445,38 EUR : 84 x 52 =) 3.370,95 EUR anzusetzen.

    Allerdings ist zu berücksichtigen, dass auch die Klägerin durch die Restschuldversicherung einen Vorteil erlangte, denn mit der Versicherung war auch eine Absicherung der Ansprüche der Klägerin auf Rückzahlung des Darlehens verbunden. Da dieser Vorteil in etwa dem Vorteil des Beklagten als Darlehensnehmer entspricht, ist es angemessen, den Anspruch der Klägerin auf Wertersatz im Rahmen der Rückabwicklung des Darlehensvertrages auf die Hälfte der auf den Zeitraum der tatsächlichen Vertragslaufzeit entfallenden Versicherungsprämie zu begrenzen (vgl. OLG Hamm, a.a.O.). Der Beklagte schuldet deshalb als Wertersatz für den erlangten Versicherungsschutz einen Betrag von (3.370,95 EUR : 2 =) 1.685,48 EUR.

    OLG Hamm, 11.12.2013 (Az. 31 U 127/13), Rn. 37:
    Da aber auch die Klägerin durch die Restschuldversicherung aufgrund der damit verbundenen Absicherung ihrer Ansprüche gegen die Beklagten einen Vermögensvorteil erlangt hat, der in etwa dem der Beklagten als Darlehensnehmer entspricht, erscheint es dem Senat angemessen, bei der Rückabwicklung der Darlehensverträge den zu ersetzenden Vermögensvorteil der Beklagten auf die Hälfte der Restschuldversicherungsprämie zu begrenzen (vgl. dazu BGH Urteil v. 02.12.1982, Az.: III ZR 90/81). Der Klägerin steht daher insgesamt Wertersatz in Höhe von 1.993,08 Euro für die Restschuldversicherung zu.

    OLG Zweibrücken, Hinweis- und Beweisbeschluss vom 10.05.2010 (Az. 7 U 84/09):
    I. 3. ...
    Auf die Vorschrift des § 358 Abs. 4 Satz 2 BGB kann sich der Kläger nur insoweit berufen, als das Darlehen zur Finanzierung des verbundenen Vertrages diente, also hier zur Finanzierung der Rechtsschuldversicherung. Denn nur insoweit muss sich der Darlehensgeber im Verhältnis zum Darlehensnehmer so behandeln lassen, als ob der Darlehensnehmer auch das verbundene Geschäft widerrufen hätte. Nur
    hinsichtlich des Anteils des Darlehens, der für die jeweiligen Restschuldversicherungen zu zahlen war, kann daher der Anspruch des Darlehensgebers auf Zinsen und Kosten entfallen. Dass der Wegfall des Anspruchs auf Zinsen und Kosten sich auch auf das weitere Darlehen beziehen würde, ist entgegen der Ansicht des Klägers nicht der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 15. Dezember 2009 zu entnehmen. Zu dieser Frage verhält sich die Entscheidung nicht.
    4.Entgegen der Ansicht der Beklagten steht dem Widerruf nicht entgegen, dass die Kreditverträge vollständig abgewickelt sind. Ist eine Widerrufsbelehrung nicht ordnungsgemäß erteilt, so wird die Widerrufsfrist nicht in Lauf gesetzt. Der Widerruf kann daher _unbefristet_ erfolgen. Ein Widerruf ist auch dann noch möglich, wenn der Vertrag vollständig erfüllt ist. Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der zitierten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs. In dieser Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof lediglich eine im Haustürwiderrufsgesetz enthaltene Regelung für rechtmäßig erklärt, dass bei vollständiger Erfüllung der Verträge ein Widerruf nicht mehr möglich ist. Eine solche Bestimmung findet sich aber weder bei den Regelungen über einen Verbraucherkreditvertrag noch bei den allgemeinen Widerrufsregelungen von Verbraucherverträgen nach § 355 ff. BGB. Das Haustürwiderrufsgesetz ist hier nicht einschlägig.
    5. Es ist daher
    Beweis darüber zu erheben, ob der Marktzins für die drei widerrufenen Darlehen niedriger als der jeweils vereinbarte Vertragszins war, wobei Zinsen und Kosten nur für die jeweiligen Darlehen abzüglich der Restschuldversicherung zu berechnen sind und in welcher Höhe sich hieraus gegebenenfalls eine Überzahlung des Klägers ergibt. Die Beweislast liegt insoweit beim Kläger.
    II. 4. ... Der Sachverständige soll bei seiner Berechnung einer eventuellen Überzahlung entsprechend den Hinweisen des Senats davon ausgehen, dass die Beklagte von dem Kläger die jeweils auf die Restschuldversicherungsprämien entfallenden Darlehensanteile (nebst hierauf entfallener Zinsen und Kosten) nicht von dem Kläger beanspruchen kann und dass der Kläger die vereinbarten monatlichen Raten auf die Kredite sowie als Ablösung des letzten Kredites den von der Beklagten gemäß dem Abrechnungsschreiben vom 03.04.2007 (Anlage K 26 - Bl.136 d.A.) errechneten Betrag gezahlt hat.

    BGH, 02.12.1982 (Az. III ZR 90/81), Rn. 33 (nach Jurion):
    b)
    Durch den Abschluß des Versicherungsvertrages und die Zahlung der Prämie haben die Beklagten durch Leistung der Klägerin Versicherungsschutz und damit einen Vermögensvorteil erlangt, dessen Wert sie nach §§ 812 Abs. 1 Satz 1, 818 Abs. 2 BGB ersetzen müssen. Der Wert für die Beklagten ist jedoch nicht mit der vollen Versicherungsprämie gleichzusetzen (so im Ausgangspunkt Canaris WM 1981, 978, 984). Wie bereits aufgezeigt, hat die Restschuldversicherung auch einen Vermögenswert für die Klägerin, weil sie eine weitere Sicherung erhält. Der erkennende Senat hat in anderem Zusammenhang (BGHZ 80, 153, 168) [BGH 12.03.1981 - III ZR 92/79] anerkannt, daß dieser Wert grundsätzlich für den Darlehensgeber in etwa gleichgewichtig gegenüber dem Wert ist, den die Restschuldversicherung für den Darlehensnehmer hat. Da dieses Verhältnis sich im Falle der Nichtigkeit des Darlehensvertrages jedenfalls nicht wesentlich verschiebt (vgl. dazu Canaris WM 1981, 978, 984/85), ist es im Regelfall gerechtfertigt, den Bereicherungsanspruch unter Anwendung des § 287 Abs. 2 ZPO auf die Hälfte der angemessenen - nicht der hier tatsächlich berechneten, überhöhten - Restschuldversicherungsprämie zu begrenzen, wobei hier mangels entsprechenden Parteivortrags auch vernachlässigt werden kann, daß wegen des geringeren Risikos möglicherweise die Versicherung für die Darlehensnehmer einen etwas geringeren Wert hat.

    BGH, 18.01.2011 (Az. XI ZR 356/09), Rn. 27:
    Die Revision beruft sich gegenüber der Verpflichtung zur Zinszahlung ohne Erfolg auf § 358 Abs. 4 Satz 2 BGB. Nach dieser Vorschrift sind im Falle des § 358 Abs. 1 BGB, also bei Widerruf des mit dem Darlehensvertrag verbundenen Geschäfts, Ansprüche auf Zahlung von Zinsen und Kosten aus der Rückabwicklung des Verbraucherdarlehensvertrages ausgeschlossen. Diese Vorschrift gilt nicht für den Teil des Darlehens in Höhe von 26.617,89 €, der nicht zur Finanzierung des verbundenen Geschäfts verwendet, sondern dem Kläger ausgezahlt worden ist. ...
    Hier ist mir nicht klar, ob das so zu verstehen ist, dass - entgegen anderslautender Entscheidungen (u.a. s.o.) - die Bank keinerlei Anspruch darauf hat, dass der Kunde nach Widerruf überhaupt Prämien für die Restschuldversicherung zahlen muss.


    Und noch 2 Entscheidungen - Quelle: test.de ("Geld zurück auch bei Ratenkrediten"):

    OLG Düsseldorf, Anerkenntnisurteil vom 23.05.2014 (Az. I-7 U 252/12)
    Klägervertreter: Rechtsanwalt Arnd S. Tenfelde, Viersen

    LG Osnabrück, Urteil vom 23.04.2014 (Az. 7 O 1919/13)
    Klägervertreter: Rechtsanwälte Lindemann-Többen & Markus, Esterwegen


    Weitere Infos zum Thema des Widerrufs von Ratenkrediten gibt es auch in diesem Artikel von finanztip.de zu lesen.


    Weiß jemand, ob es vergleichbar zu den Mustertexten für die Widerrufsbelehrungen (WRBen) in den Kreditverträgen auch Mustertexte für die WRBen in den Restschuldversicherungen gibt? Welche Gesetze und Paragraphen gelten für diese? Dieselben?

    Wenn die WRBen in den Restschuldversicherungen hinsichtlich des Fristbeginns (oder anderer Punkte) irreführend sind, hat das dann dieselben Konsequenzen wie bei den WRBen der Kreditverträge? Nämlich, dass die Frist zum Widerruf nie zu laufen begonnen hat und damit die Restschuldversicherung noch Jahre später wirksam widerrufen werden kann?

  2. Avatar von Jehan
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Ratenkredite und Restschuldversicherungen

    Hallo,

    super, bis jetzt geht es ja fast immer um Grundpand-abgesicherte Kredite. Wie sieht es mit der neuen Regelung durch die EU Richtlinie aus, verändert sich da was - auch rückwirkend?

    Grüße,
    Jehan

  3. Avatar von abcd123
    abcd123 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Ratenkredite und Restschuldversicherungen

    Hallo,

    ich hole den Thread einmal hoch, weil das alles auch eine spannende Sache für den Verbraucher ist, insbesondere wenn ein Auto finanziert wurde - unabhängig Dieselproblematik.

    https://www.test.de/VW-Skoda-Seat-Au...fer-5165777-0/

    Anscheinend wird von seiten der Anwälte noch gemauert, um welche konkrten Mängel in den WBs es gehen könnte.

    Gibt es schon Urteile insbesondere Commerz Finanz GmbH bei Ratenkredit mit Restschuldversicherung bei Autokauf auf Grund von Widerruf bei Verträgen z.B. ab 13.Juni.2014 ?

    "Informationen zur Versicherungsvermittlung

    Der Vermittler ist im Zusammenhang mit der Kreditvermittlung beauftragt, Versicherungsschutz auf Basis der Gruppenversicherungsverträge zwischen der Commerz Finanz GmbH als Versicherungsnehmer und den Versicherungsgesellschaften CARDIF Lebensversicherung, Zweigniederlassung der CARDIF Assurance Vie, Paris sowie CARDIF Allgemeine Versicherung, Zweigniederlassung Deutschland der Assurances Risques Divers, Paris zu vermitteln."

    Das sind die spassbefreiten RSVs, wo mit diesen "Gruppenversicherungsverträgen" gearbeitet wird und der DN nicht VN wird sondern der DG.

    Gab es dazu schon OLG/ BGH Urteile ?

    Die BGH Urteile zu abgeschlossenen Verträgen bis Mitte 2010 sind mir bekannt bei diesen Art der verbundenen Geschäfte und auserzählt.

  4. Avatar von Bitte
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    Beitrag AW: Widerrufsjoker - Ratenkredite und Restschuldversicherungen

    Unverbindlich als Mustervorlage.


    Adresse der Bank.


    Absender.


    Darlehnsvertrags Nr. ____________________________

    Kündigung der Ratenschutzversicherung ( RSV ) vom


    Sehr geehrte Damen und Herren,
    hiermit kündige ich die zum o.g. Darlensvertrag gehörende Ratenschutzversicherung zum ( Beispiel. 30.06.2018 ). Da im Vertrag bei der Ratenschutzversicherung SC2101 unter Punkt 8 steht, Kündigung ist unter einer Kündigungsfrist von einem Monat zum schluss eines jeden Monats zulässig.


    Bitte senden Sie mir umgehend die Kündigungsbestätigung schriftlich zu.

    Die nicht verbrauchten Beiträge überweisen sie bitte auf das folgende Konto.


    Bank Name

    Name des Konto inhabers

    IBAN.

    BIC.





    Mit freundlichen Grüßen



    Hier noch ein link was seit dem 23. Februar 2018 muss der Kunde eine Woche nach Vertragsabschluss erneut eine Belehrung über sein Widerrufsrecht sowie das Produkt-Informationsblatt erhalten.

    https://www.finanztip.de/kredit/restschuldversicherung/






    Eine weitere Info.

    In der Ratenschutzversicherung ( Standart ) ist,
    Arbeitsunfähigkeit,
    Unfalltot,
    Karteversicherung ( z.B. Clever Card ). Aber ACHTUNG, es steht einmal Ratenschutz-Lebensversicherung dabei die genau diese 3 Punkte Versichert.


    Zusätzlich kann noch die Arbeitslosigkeit versichert werden.



    Die Sandanter Bank schreibt auch in ihrer zusätzlicher Information zur Verbraucherkredite auf Seite 3/3, ( die Vertragsanbahnung unterliegt deutschem Recht.) Das bedeutet das ein Kredit unabhängig ohne RSV gemacht werden darf, sprich eine Restschuldversicherung mit anzubieten als Pflicht ist unseriös und nicht erlaubt !!


    Ratenschutzversicherung ist ein anderes wort für Restschuldversicherung.



  5. Avatar von Dzenna
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Ratenkredite und Restschuldversicherungen

    Grüße in die Runde
    Meine Frage ist, ich habe einen Kredit bei der Sparkasse laufen und mein Bankberater sagte ICH MUß ein Versicherung zu dem Kredit abschließen, da er sonst nicht genehmigt würde. Da ging es um 15T€. Die Versicherung "schützte" vor Arbeitsverlust. Nach etwas über einem Jahr (die Raten habe ich IMMER pünktlich bezahlt), habe ich nochmal auf 5500€ erhöht. Jetzt MÜSSE es aber eine Versicherung sein die im Todesfall greift. Ich bin 39 falls relevant. Ich habe in dem Moment der Vertragsunterzeichnung nicht wirklich geschaltet, erst als eine Woche später ich ein Schreiben der Versicherung bekam mit Widerrufsbelehrung etc habe ich ohne zu zögern von meinem Widerrufsrecht gebrauch genommen.
    Meine Frage hierzu, habe ich richtig gehandelt oder erwartet mich jetzt ein " böses Erwachen " ?
    Ich möchte so eine Versicherung gar nicht haben.
    Wer kann mir diesbezüglich weiterhelfen ?
    Vielen lieben Dank im Voraus!

  6. Avatar von Herrmueller
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Ratenkredite und Restschuldversicherungen

    Targobank ?

    Das ist halt das beliebte Spiel, Du musst die Versicherung abschließen, im Vertrag steht aber "Kunde wollte es so".....
    Somit müssen die Kosten hierfür nicht im eff. Zins ausgewiesen werden.

    Andererseits sind das halt Banken, die so was (Kredit aufnehmen, 1 Jahr später aufstocken usw) mitmachen und davon gibt es nicht viele. Die meisten wollen sehen, das der Kredit auch wieder komplett zurückbezahlt wird. Denn So wie bei Dir ist es ja nun mal, dass Du dem ersten Anschein nach über Deine Verhältnisse lebst und dann alle 1-2 Jahre wieder aufstocken oder zusammenfassen wirst.

    Solche Banken rechnen gar nicht damit, dass Du jemals den kredit fertig bezahlst, sondern dass dieser quasi ewig läuft. Verdient wird das Geld dann an den relativ hohen Zinsen (>6%) und eben den dabei immer wieder verkauften und mitfinanzierten Versicherungen.

  7. Avatar von Dzenna
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Ratenkredite und Restschuldversicherungen

    Herr Müller erstmal Danke für die Mühe jedoch völlig an meiner Frage vorbei und ich bediene mich jetzt mal ihrer Vorurteile und gehe stark davon aus, das es in ihrer Natur liegt, ihren Senf dazugeben zu müssen,ohne den tatsächlichen Hintergrund zu kennen Und Nein, ich lebe nicht über meine Verhältnisse wie gesagt ein anderer Hintergrund. Der auch nicht's zur Sache tut. Viele hören nur um zu Antworten jedoch die wenigsten hören zu um zu verstehen. Sparkasse !!! Steht ja klar und deutlich.
    Über eine tatsächliche Beantwortung meiner Frage, wäre ich sehr dankbar. Danke im Voraus

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Ratenkredite und Restschuldversicherungen

    Zitat Zitat von Herrmueller
    Denn So wie bei Dir ist es ja nun mal, dass Du dem ersten Anschein nach über Deine Verhältnisse lebst und dann alle 1-2 Jahre wieder aufstocken oder zusammenfassen wirst.​



    Das ist die Ansicht der Bank.....
    Es mag da Ausnahmen geben, aber wenn man einen Kredit aufnimmt und 1 Jahr später nochmal 1/3 Aufstocken muss, dann passt halt was nicht in der Finanzplanung.

    Aber schau mal in den Vertragsunterlagen, ob da nagekreuzt ist "Kunde wünscht die Versicherung".... Wenn ja (und davon gehe ich aus) dann kannst Du Dir das selbstverständlich auch anders überlegen und die Versicherung wieder kündigen ohne dass es Auswirkungen hat auf den Kreditvertrag.

    das es in ihrer Natur liegt, ihren Senf dazugeben zu müssen,ohne den tatsächlichen Hintergrund zu kennen
    Nicht ganz richtig, ich schreibe aus meiner Lebenserfahrung und in genau Deiner Situation war ich auch schon. Da es hier ein anonymes Forum ist, kannst Du doch gerne mal die Umstände schildern, welche zu dieser Situation geführt haben.

    Sparkasse hatte ich tatsächlich überlesen.

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Ratenkredite und Restschuldversicherungen

    Mir wurden Schulden von meinem Exmann überlassen. Aus dem einzigen Grund weil er es nicht verkraften konnte das ich mich getrennt habe. Ich hatte zwei Möglichkeiten, Insolvenz oder eben Kredit um die Gläubiger zu bedienen. Den größten Teil habe ich abbezahlt, dann Arbeitsverlust und zur überbrückung (ca 6Monate) habe ich eine Teilzeitstelle angenommen. Ich wollte auf keinen Fall Harz 4 beantragen. Verdienst ca 670€ !!!!! Davon habe ich gelebt und alle fixkosten und Schulden weiterbezahlt. Mit der Unterstützung von Familie und Freunden haben meine Tochter und ich es irgendwie geschafft zu überleben. Mit der neuen Vollzeitstelle ging es dann endlich Bergauf. Jetzt habe ich aber die Finazielle Unterstützung von Familie und Freunden nicht vergessen und habe aus diesem einzigen Grund den Kredit aufgestockt. Um es dankend zurückzuzahlen.

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Ratenkredite und Restschuldversicherungen

    Top !

    Wie gesagt, wenn im Vertrag steht, dass Du die Versicherung gewünscht hast, kannst Du diese getrost kündigen.

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Ratenkredite und Restschuldversicherungen

    Danke, ich werde dieses überprüfen.

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Ratenkredite und Restschuldversicherungen

    Und wenn es so ist, nochmal Gedanken darüber machen, warum der Bankberater sagt "Das muss so sein....."

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Ratenkredite und Restschuldversicherungen

    Ich blicke im Vertrag nicht ganz durch.... habe mir überlegt eventuell die Bank zu wechseln ? Weiß nicht ob es ein kluger Zug wäre ? Und ob dies überhaupt möglich ist ?
    Der Bankberater hat gesehen das ich 6 Monate trotz Minigehalt nie in Verzug geraten bin und nicht auf die Versicherung zurückgegriffen habe (die ja bei Arbeitsverlust greift). Und bei der Aufstockung hat er dann gesagt, eine VS die bei Arbeitsverlust greift wäre in diesem Fall nicht zu bezahlen. Ich habe gar nicht geschaltet und habe einfach abgenickt. Ich gehe mal stark davon aus, das es ihm um seine Provision hierbei geht.

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Ratenkredite und Restschuldversicherungen

    Die RKV habe ich aber schon gekündigt und warte was jetzt kommt

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