Bei der privaten Haftpflichtversicherung sind folgende Schäden ausgeschlossen:

•Ein Schaden, den Sie vorsätzlich angerichtet haben
•Ein Schaden in einer geliehenen, gepachteten oder gemieteten Sache
•Ein Schaden, den Sie während der Ausübung Ihres Berufes herbeigeführt haben
•Alle Arten von Schäden, für die es extra Haftpflichtversicherungen gibt

Es ist sehr ärgerlich, wenn Sie zum Beispiel ungewollt einen Gegenstand beschädigen, den Sie von einem Freund geliehen hatten. Aber mittlerweile gibt es Versicherer, die das auch einsehen und auch geliehene Gegenstände einschließen, wenn Sie einen geringen Aufpreis zahlen.