Sondertilgung anders als geplant

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  1. Avatar von becksgoldpc
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    Standard Sondertilgung anders als geplant

    Hallo liebes Forum,

    bei meiner jährlichen Unterlagen-Abheftung ist mir etwas aufgefallen was ich mir so nicht vorgestellt habe.
    Da ich mit Unterlagen usw. wirklich nicht viel am Hut habe fällt mir dieses Thema auch sehr schwer.

    2009 haben meine Frau und ich einen Darlehensvertrag zum Hausbau bei der BHW mit 15 Jahre Zinsbindung abgeschlossen.
    Dieses Darlehen ist so aufgebaut, das eine Teil auf ein Darlehenskonto geht und ein anderer Teil auf ein Bausparkonto.
    Unser Ziel war es immer Sonderzahlungen zu leisten wenn es geht. Dies war auch so mit der BHW besprochen und stellte keine Probleme oder irgendwelchen Redebedarf dar.
    Nun konnten wir 2015 und gleich im Januar 2016 eine Sonderzahlung leisten und freuten uns schon über die gewonnen Zeit. Die Zahlung ging auf das Darlehnskonto. Jetzt habe ich auf dem Kontoauszug gesehen das unsere Monatliche Rate gesunken ist. Das war von uns natürlich so nicht gedacht und führt uns nicht schneller zum Ziel. Ich bin sogar richtig erschrocken das es jetzt mit verminderter Rate weiter geht.

    Unter dem Punkt Sondertilgung im Vertrag steht: ohne laufende Tilgung....... monatliche Leistungsrate wird herabgesetzt
    mit laufender Tilgung........ monatliche Leistungsrate wird beibehalten
    Was ich jetzt habe finde ich nicht im Vertag. Sieht ja ganz so aus als wäre es "ohne laufende Tilgung"

    Kann mir jemand sagen ob das alles so richtig ist?
    Ob ich was machen kann?
    Muss ich evtl. bei de Bank irgend einen Antrag stellen usw.?
    Wie sollten meine nächsten Schritte aussehen wenn ich ohne laufende Tilgung abgeschlossen habe?
    Ist die Sondertilgung dann noch interessant für mich? Oder lieber das Geld sparen und nach 10 Jahren Laufzeit Künden und dann das Geld für eine Anschlussfinanzierung aufbrauchen?

    Wie Ihr seht habe ich wirklich nicht viel Ahnung von dem ganzen und hoffe das mich hier jemand ein wenig an die Hand nimmt.

    Vielen Dank im Voraus


    becksgoldpc

  2. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Sondertilgung anders als geplant

    Man könnte hier auch prüfen ob die Widerrufserklärung falsch ist da der Zeitraum passt.
    Ansonsten könnten Sie auch nach BGB 489 das Darlehen nach 10 Jahren mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten kündigen.

  3. Avatar von becksgoldpc
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    Standard AW: Sondertilgung anders als geplant

    Hallo und danke für die Antwort.

    In den letzten Wochen habe ich mehrere Termine wahrgenommen und Informationen gesammelt.
    Meiner erster Schritt war ein Termin bei der BHW zu machen. Leider ist jetzt eine andere Bearbeiterin zuständig als zur Vertragsunterzeichnung. Sie war erst ganz nett. Als ich aber immer wieder auf unsere Variante "ohne laufende Tilgung" gedrängt habe und wissen wollte wie es dazu gekommen ist da wir das nie so wollten brach sie zügig das Gespräch ab mit der Begründung das Sie sich alle Unterlagen besorgen muss. Sie wollte uns dann mehrer Varianten durchrechnen und uns mitteilen wie man die Angelegenheit noch halbwegs gerade biegen kann. Unzufrieden ist sie mit der aktuellen Variante auch. Nebenbei schlug Sie vor die geleisteten Sonderzahlungen auf das Bausparkonto umbuchen zu lassen. Ob das Sinn macht kann ich nicht abschätzen. Was meint Ihr, macht das Sinn und warum? Gemeldet hat sich die Frau nie wieder bei uns. Parallel habe ich mir noch einen Anwalt gesucht. Dieser meint nach erster Prüfung das die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Er schreibt noch das eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung grundsätzlich zur Rückabwicklung des Vertrages und zur Rückgewähr der empfangenen Leistung führt. Es ist jedoch auch möglich der Bank zu unterbreiten den Darlehensvertrag mit vergünstigen Konditionen weiter laufen zu lassen. Kann mir bitte jemand die Rückabwicklung erklären? Bedeutet es alles eingezahlte Geld ( auch den Zinsanteil )zurück zu bekommen und dann erneut bei einer Bank einen Darlehen aufnehmen. Wenn das so ist wäre es ja der Wahnsinn und ist der anderen Variante doch vorzuziehen.?? Besonders aus dem Grund der problematischen Sondertilgung ohne laufende Tilgung. Welche Variante ist zu Empfehlen? Mein Anwalt hatte noch keine Zeit mir genau darauf zu Antworten aber schlägt mir vor mich in dem Fall der Falschberatung sofort zu vertreten und zusätzlich der Bank noch die vergünstigen Zinsen wegen der Widerrufsbelehrung zu unterbreiten. Wenn die Bank darauf nicht eingeht kann auch da gerichtlich vorgegangen werden.

    Ist das so Sinnvoll? Wenn die Widerrufsbelehrung zur Rückabwicklung führt, wäre ich doch alle Probleme los! Oder verstehe ich das falsch?

    Vielen Dank für Eure Teilnahme

  4. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Sondertilgung anders als geplant

    Hallo becksgoldpc,

    den Widerrufsjoker dazu nutzen, dass die BHW sie ohne Vorfälligkeitszinsen aus den Vertrag lässt. Das die Widerrifsbelerhung fehlerhaft ist legt nahe, da aus 2009. Wir haben diverse Fälle der BHW aussergereichtlich im Vergleich.

    Ohne Anwalt wird es nicht gehen, zu prüfen wäre ob sie eine Rechtschutzversicherung haben und diese Deckungszusage erteilen kann, da kein Neubau, Vermietung oder geenhmigungspflichtige An-, oder Umbauten seinerzeit bei Finanzierung mitfinanziert worden.

    Ist Rechtschutz nicht vorhanden empfehle ich ihnen einen Anwalt, der erfolgsorientiert das Mandat annimmt. Entsteht kein Vorteil oder nehmen sie den Vergleich nicht an, sind auch keine Vergütungen fällig, ansonsten bemisst sich die Vergütung auf einen kleinen prozentualen Anteil.

    Die Finanzierungszinsen ihrer Finanzierung sind zu hoch, das endfällige Modell gegen einen Bausparvertrag - da nur Zinszahlungen - ein schlechtes Geschäft. Mit diesem schlechten Gechäft kaufen sie sich ein Darlehen welches bei um die 3,5 % liegen düfte, damit würde mit einem schlechten Geschäft das nächste schlechte Geschäft eingekauft. Das bessere Geschäft schafft jetzt der WRJ, diese mit einem Anwalt im Rücken, der verbraucherorientiert das Mandat annimmt. Achten sie hierbei darauf, dass es sich um einen Fachanwalt für Banken-, und Kapitalmarkrecht handelt und vor allem schon Vergleiche mit der BHW vorweisen kann.

    Gut durchdacht, sensibel angegangen und wie beschrieben mit einem fairen und rotinierten Anwalt im Rücken wird es eine wunderbare Korrektur der damaligen Fehler geben!!

  5. Avatar von becksgoldpc
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    Standard AW: Sondertilgung anders als geplant

    Hallo noelmaxim,

    danke erst mal für die Antworten.

    Habe ich es richtig verstanden den bestehenden Vertrag nicht mit niedrigen Zinsen weiter zu führen und lieber eine Rückabwicklung zu verlangen? Oder einen vorzeitigen Austritt ohne Vorfälligkeitszinsen erwirken? Was passiert dann mit der schon gezahlten Summe? Ist eine Rückabwicklung möglich und was bedeuten sie genau?

    Eine Rechtsschutzversicherung habe ich. Ob die greift weiß ich aber nicht. Ein Modul ( Immobilien ) der Rechtsschutzversicherung habe ich erst später hinzugefügt. Da sind wir gerade in das neu gebaute Haus eingezogen. Wie hoch kann der prozentuale Anteil der Vergütung für den Anwalt sein? Von welcher Summe? Darlehenssumme?

    Ist die Variante die mein Anwalt vorschlägt ( erst Falschberatung und dann Widerruf ) nötig? Der Widerruf würde doch alles beenden.

    Ich weiß es sind viele Fragen. Aber für die Beantwortung ( bitte leicht verständlich ) wäre ich echt dankbar.

    LG

  6. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Sondertilgung anders als geplant

    Falschberatung ist totaler Blödsinn, damit kommt kein Anwalt durch, das zu belegen ist fast unmöglich! Aber auch gar nicht notwendig, denn sie haben Recht, ein Widerruf erledigt alles weitere.

    Wenn es ein Neubau war, erhalten sie eh keine Deckungszusage. Wenn wäre es auch Privatrechtschutz, Untersparte Vertragsrechtsschutz.

    Ziel ist ohne Rechtschutz ein aussergerichtlicher Vergleich auf Ausstieg ohne Vorfälligkeitszinsen. Man müsste die Widerrufsbelehrung kennen, um die Vergleichsbereitschaft der BHW einschätzen zu können. Fakt ist, bis zum 21.6.2016 muss der Widerruf von ihnen ausgesprochen sein, sonst läuft gar nichts mehr.

    Rückabwicklung halte ich ohne Rechtschutz für zu gewagt, sie müssten die Verfahrenskosten möglicherweise durch 2 Instanzen bezahlen, dann würde die Revision folgen. Das kann man nicht empfehlen. Ein Ausstieg ohne Vorfälligkeitszinsen wäre schon ein immenser Vorteil für sie, derzeitige Valuta (Ursprungsschuld abzgl. Sondertilgung abzgl. Bausparguthaben) zu dem heutigen Zinsenniveau ablösen und endlich eine annuiätische Tilgung in das Darlehen integrieren.

    Gegenstandswert/Streitwert wäre nach derzeitiger aktueller Rechtssprechung BGH alle gezahlten Zins-, und Tilgungsleistungen in der Addition. Vorher nach dem Urteil des OLG Stuttgart Darlehenssumme mal Zins mal 3,5.

  7. Avatar von becksgoldpc
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    Standard AW: Sondertilgung anders als geplant

    Ok. Da wittert mein Anwalt wohl ein Geschäft . Ich habe meine Rechtsschutzv. bei der Allianz. Da habe ich den Privat, Beruf und Immobilien- Rechtsschutz. Ob da auch die Untersparte Vertragsrechtsschutz integriert ist kann ich nicht sagen. Da muss ich heute Abend nach sehen. Die Widerrufsbelehrung habe ich angehangen.

    Da sollte ich mit meinem Anwalt wohl noch mal reden. Nur leider erreiche ich Ihn so schlecht, dass das Gespräch sich zu 90 % auf Email- Verkehr beschrenkt.

    Vielen vielen Dank schon mal

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  8. Avatar von eugh
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    Standard AW: Sondertilgung anders als geplant

    Ich empfehle dringend einen Blick ins Unterforum "Widerrufsjoker von Immobilien-Darlehensverträgen" und im Thread "Widerrufsjoker - Widerrufsbelehrung unwirksam?" die WRB einzustellen, um erste Einschätzungen (unverbindlich, von Laien, aber mit bereits einiger Erfahrung zum Thema) zu bekommen.

    Und noch eins:
    Es wäre viel zu wenig angestrebt, nur ohne VFE aus dem Vertrag zu kommen. Es gibt einige Anwälte, die hier das schnelle Geld machen wollen, d.h. Klage nur auf Erlass oder Erstattung der VFE und kein Gedanke an die komplette Rückabwicklung (weil einige Anwälte die Rückabwicklung nicht nachrechnen wollen). Aber gerade wer eine RSV im Rücken hat, sollte schon mehr wagen, d.h. das Vertragsverhältnis hat sich aufgrund des wirksamen Widerrufs in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt. Die Modalitäten sind seit dieser beiden BGH-Beschlüsse eindeutig:
    BGH, Beschluss vom 22.09.2015 - XI ZR 116/15
    BGH, Beschluss vom 12.01.2016 - XI ZR 366/15 (bestätigt den Beschluss vom 22.09.2015)

    So sieht es im Kern aus (Beschluss vom 22.09.2015 - XI ZR 116/15):
    Insbesondere sind die Rechtsfolgen höchstrichterlich geklärt, die nach Widerruf der auf Abschluss eines Darlehensvertrages gerichteten Willenserklärung in Altfällen eintreten, in denen § 357a BGB noch keine Anwendung findet. Der Senatsrechtsprechung (Senatsurteil vom 10. März 2009 - XI ZR 33/08, BGHZ 180, 123 Rn. 19 f.) lässt sich ohne weiteres entnehmen, dass der Darlehensnehmer dem Darlehensgeber gemäß § 346 Abs. 1 Halbsatz 1 BGB Herausgabe der gesamten Darlehensvaluta ohne Rücksicht auf eine (Teil-)Tilgung und gemäß § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 BGB Herausgabe von Wertersatz für Gebrauchsvorteile am jeweils tatsächlich noch überlassenen Teil der Darlehensvaluta schuldet. Der Darlehensgeber schuldet dem Darlehensnehmer gemäß § 346 Abs. 1 Halbsatz 1 BGB die Herausgabe bereits erbrachter Zins- und Tilgungsleistungen und gemäß § 346 Abs. 1 Halbsatz 2 BGB die Herausgabe von Nutzungsersatz wegen der (widerleglich) vermuteten Nutzung der bis zum Wirksamwerden des Widerrufs erbrachten Zins- und Tilgungsleistungen (vgl. Senatsurteil vom 10. März 2009 aaO Rn. 29). Soweit Darlehensgeber oder Darlehensnehmer gegenüber den gemäß § 348 Satz 1 BGB jeweils Zug um Zug zu erfüllenden Leistungen die Aufrechnung erklären, hat dies nicht zur Folge, dass der Anspruch des Darlehensnehmers gegen den Darlehensgeber gemäß § 346 Abs. 1 Halbsatz 2 BGB auf Herausgabe von Nutzungsersatz als nicht entstanden zu behandeln wäre.
    Viel Erfolg und willkommen im Club!

  9. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Sondertilgung anders als geplant

    @eugh

    Ich kann dem nicht ganz beipflichten, denn ich differenziere in Absprache mit einem ihnen bekannten Rechtsanwalt bei der Zielfestlegung zwischen Rechtschutz und ohne Rechtschutz. Da es sich bei becksgoldpc um einen Neubau handelt, wird es einen Rechtschutz nicht geben, entsprechend vorsichtig argumentiere ich da auch.

  10. Avatar von eugh
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    Standard AW: Sondertilgung anders als geplant

    Ja, ich versteh das schon. Aber es wäre auch zu pauschal zu sagen, dass Kunden/Kläger ohne RSV von vornherein auf eine komplette Rückabwicklung verzichten müssen. Denn auch ohne RSV gibt es Möglichkeiten, das Prozesskostenrisiko zu minimieren: Wer z.B. mit derselben Bank mehrere Darlehensverträge abgeschlossen hat, die alle dieselbe (oder zumindest weitestgehend identische) und vor allem natürlich fehlerhafte/irreführende und vom Mustertext abweichende WRB enthalten, kann ja (nach Widerruf aller Verträge) Klage nur zum "billigsten" Darlehensvertrag erheben. Mit "billig" meine ich natürlich den Streitwert. Dabei sollte man mit seinem Fachanwalt besprechen, ob/was da möglich ist, wie der Streitwert angesetzt wird und welcher Kredit eben der "billigste" im Rahmen einer Klage wäre. Was den Streitwert angeht, hat der BGH mit dem o.g. Beschluss vom 12.01.2016 ja "Fakten" geschaffen (gut, man muss aufpassen, ob die eigene Konstellation dazu passt - auch das sollte man mit seinem Fachanwalt besprechen). Wenn man also in der Verhandlung merkt, dass das Gericht einem "wohlgesonnen" ist, kann man ja - ggf. auch unter Vorschlag eines Vergleichs - die anderen Verträge ins Spiel bringen, sozusagen als Gesamtpaket. Mir ist klar, dass es auch Kunden ohen RSV gibt, die nur ein großes Darlehen haben, wo sich höhere Streitwerte und damit größere Prozesskostenrisiken ergeben, die es abzuwägen gilt. Aber auch da muss man genau in Hinblick auf den o.g. BGH-Beschluss schauen, ob der Streitwert wirklich so groß ist. Wie auch immer: Ich stimme zu, dass ein guter Fachanwalt seinem Mandanten Chancen aber auch Risiken aufzeigen muss. Aber wie geschrieben: Man muss ohne RSV nicht zwingend auf eine komplette Rückabwicklung verzichten. Das Thema "Prozesskostenfinanzierer" habe ich hier noch gar nicht erwähnt, ist aber für manche evtl. auch interessant (nicht für mich).

  11. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Sondertilgung anders als geplant

    @eugh

    Ich habe auf den Post geantwortet, wollte kein neues Thread aufmachen, auch würde diese Diskussion in unsere anderen Threads gehören.

    Die Ausgangslage war ja klar definiert, darauf habe ich Stellung bezogen. Meine Aussage "das kann man nicht empfehlen" schließt nicht aus, das Prozeßkostenrisiko tragen zu können, auch stellt man das dann individuell in Aussicht. Dafür schreibe ich dann PN an den Fragenden und empfehle einen Anwalt, der weiß was zu tun ist, der verbraucherorientiert seine Einschätzung abgibt und sein Salär bemisst. Einem Anwalt, dem du auch viel Vertrauen bemisst und für dessen Unterstützung auch du dankbar bist.

    Ich ändere meine Meinung nicht, der WRJ öffnet alle Türen, ein Geschenk vom Himmel aufgrund der Dummheit der Banken. Bin ich nicht zu gierig, will ich nicht das Risiko ausschöpfen für die letzten 2.000 Euro, dann schaffe ich mit dem Ausstieg aus dem Darlehen und einer Umschuldung zu historisch tiefen Zinsen einen Mehrwert, an dem vor 2 Jahren nicht zu denken war.

    Wer mehr will, bitte schön, dafür haben wir die anderen hervorragenden Threads, auch dank deiner großartigen Unterstützung und deines Einsatzes. Diese sind informativ, abendfüllend, durch Anwälte begleitet, von Hobbyadvokaten moderiert und mit fundierten Ergebnissen und Feststellungen, vor allem Erfahrungen gefüllt. Sie zeigen aber auch auf, ein Zuckwerschlecken ist das alles nicht, geschenkt bekommst du - schon gar nicht im Prozeß - nichts, auch ist nichts bzw. fast noch nichts gesichert, die Risiken liegen da eindrucksvoll auf dem Tisch. Da muss jeder sehen wo er sich wiederfindet

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    Standard AW: Sondertilgung anders als geplant

    Volle Zustimmung! Ich hatte schon überlegt, die Beiträge dieses Threads in den "Erfahrungen" Thread zu verschieben, aber das geht aus 2 Gründen nicht so gut: 1. würde es der Eingangsfrage (siehe 1. Beitrag oben) nicht gerecht, wo es noch um die Frage der Sondertilgung ging und 2. tauchten die Beiträge von hier dann auseinandergerissen (da von der Forensoftware chronologisch einsortiert) zwischen all den anderen Beiträgen auf und es würde unübersichtlich. Also lassen wir es mal so.

    PS: Der von Dir erwähnte RA wirkt in der Tat sehr kompetent und engagiert, auch wenn ich ihn nur aus dem Forum kenne.

    Allen einen schönen Abend!

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    Standard AW: Sondertilgung anders als geplant

    Viele Dank für die Teilnahme!

    Ich habe mir viele Stichpunkte gemacht und werde diese mit meinem Anwalt besprechen. An fast alle diese Dinge habe ich nicht gedacht.

    Ich halte Euch weiter auf dem laufenden und sage hiermit

    VIELEN DANK

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    Standard AW: Sondertilgung anders als geplant

    Grundsätzlich wäre es die Aufgabe des Anwaltes daran zu denken, nutze die Gelegenheit des Forums zu überprüfen, wie gut und ehrlich dein Anwalt ist

    Viele Anwälte sind auf den Zug Widerrufsjoker aufgesprungen, ohne dass sie in dieser Fachrichtung Erfahrung haben, denn diese muss man haben um dieser Thematik Herr zu werden. Informiere dich hier, lass dir von uns helfen und beraten ob dein Anwalt der richtige Partner ist oder vertrau auf unsere bewährten Anwälte.

  15. Avatar von eugh
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    Zitat Zitat von noelmaxim
    ... Informiere dich hier, lass dir von uns helfen und beraten ob dein Anwalt der richtige Partner ist oder vertrau auf unsere bewährten Anwälte.
    Nur damit es klar ist: Ich fühle mich bzgl. "uns" bzw. "unsere ... Anwälte" nicht angesprochen, d.h. ich vermittele keine Anwälte, sondern gebe als Laie meine persönlichen Erfahrungen und Meinungen wieder.

  16. Avatar von noelmaxim
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    @eugh

    Jeder trägt sein Anteil - entsprechend seiner Qualifikation, seines Wissens und seiner Möglichkeiten - dazu bei, dass die Threads lebendig und informativ sind. Dass nicht alle für alles zuständig sind und sich immer entsprechend aus der Masse die entsprechenden Personen zuständig fühlen muss doch klar sein, trotzdem ist es ja ein wir und wir nehmen uns der Fälle an. Dazu gehörst dann auch du, womit ja nicht gesagt ist, dass Anwälte empfiehlst. Informieren tust du, helfen tust du und beraten auch, denke dass du dann zumindest da bei wir und uns auch dich einbeziehen darf

    Empfehlen ja nicht alle Anwälte, denke dass ist aber auch jedem Forenleser bewusst

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