Die Versicherungssumme sollte so festgelegt werden, dass im Falle eines Totalschadens zum Beispiel die Wiederaufbaukosten Ihres Hauses damit vollständig gedeckt werden. Denn wenn Sie dies nicht tun und sich auf andere durch den Anbieter vorgeschlagene Summen einlassen sollten, tragen Sie das Risiko für einen bestimmten Teil des Schadens in die eigene Tache greifen zu müssen.

Die Folgen einer solchen Unterversicherung möchten wir Ihnen gerne anhand eines konkreten Beispiels deutlich machen: Nehmen wir an, Ihr Haus ist mit 500.000 Euro wieder aufzubauen und Ihre Versicherungssumme beträgt aber nur 250.000 Euro. Es entsteht durch ein Erdbeben ein Schaden in Höhe von 300.000 Euro. Wegen der Unterversicherung würde die Versicherungsgesellschaft lediglich eine Leistung von 50 %, also 150.000 Euro, erbringen. Wenn Sie eine solche Versicherung abschließen, dann sollten Sie auch vom Schlimmsten ausgehen und die Versicherungssumme so festlegen, dass sie den Wiederaufbaukosten des Hauses entspricht.
Wenn Sie selbst nicht in der Lage sind die eventuellen Kosten im Falle eines Wiederaufbaus festzulegen, dann sollten Sie unbedingt auf die Hilfe eines Sachverständigen zurückgreifen oder sich ganz auf die Versicherungsgesellschaft verlassen.