Hallo,
ich habe zu 4 kleinen Krediten, die bereits abbezahlt sind, den Widerruf erklärt und um Rückabwicklung gebeten da in den Widerrufsbelehrungen der Fristbeginn unklar und u.a.nicht auf verbundene Geschäfte hingewiesen wurde.

Mir geht es jetzt darum,
wie muss bei einer evtl. Rückabwicklung die Restschuldversicherung berücksichtigt werden?

Vielen Dank.