Auf den Abschluss solcher Versicherungen sollte man verzichten können, da in den meisten Fällen ein Glasschaden oder das gestohlene Fahrrad keinen so großen finanziellen Schaden anrichtet, den man nicht verkraften könnte. Abgesehen davon muss man bei der Fahrradversicherung grundsätzlich auch selbst etwas dazu geben. Es gibt zudem auch noch Versicherungsgesellschaften, die die Klausel verwenden, dass nach einem Schadensfall die Versicherung automatisch ungültig wird. Nur bei professionellen Radfahren, die bestimmt sehr teure Fahrräder besitzen, würde nach unserer Auffassung der Abschluss einer Fahrradversicherung Sinn machen. Alles andere bleibt Geldverschwendung.

Da einige Versicherungsgesellschaften bestimmte Arten von Diebstahl ausschließen, sollten Sie auch in diesem Fall sorgfältig das Kleingedruckte lesen. Denn viele Versicherte haben die Überraschung schon erleben müssen, dass ihr Fahrrad gestohlen wurde und sie erst nach der Anzeige bei ihrer Versicherung gemerkt haben, dass genau diese Art von Diebstahl nicht versichert ist.

Daher empfehlen wir statt einer speziellen Fahrradversicherung, mit einer entsprechenden Klausel ihr Fahrrad in die Hausratsversicherung einzuschließen. Durch diese Methode sparen Sie sicher auch eine Menge Geld. Aber auch hier gibt es einige Bedingungen, die Sie vor Abschluss genau gelesen haben sollten.