Wenn es Ihr ausdrücklicher Wunsch ist, haben Sie bei bestimmten Versicherungsverträgen die Möglichkeit eines Sofortschutzes. Denkbar wäre zum Beispiel eine Unfallversicherung. Sie planen gleich nach Abschluss des Vertrags einen Abenteuerurlaub, der unter Umständen auch Gefahren in sich beherbergen könnte.

Widerrufs- oder Widerspruchsrecht bestehen auch für diese Art von Versicherungen, aber der Vertrag kann dann nur ab dem normalen Beginn aufgehoben werden. Ein Kurzzeittarif muss aber dennoch für die Zeit zwischen der Zusage der sofortigen Deckung und Beginn des Versicherungsjahres entrichtet werden. Dieser Kurzzeittarif könnte Sie negativ überraschen, denn gehen Sie nicht davon aus, dass sie anteilhaft nur die Beitragshöhe für einen Monat zahlen müssen. In den meisten Fällen werden bis zu 25 % entrichtet.

Wenn Sie den jeweiligen Versicherungsvertrag nach dem 29.07.1994 abgeschlossen haben und dieser Vertrag eine mehrjährige Laufzeit hat, können Sie Ihren Antrag widerrufen. Ihren Widerruf müssen Sie binnen 14 Tagen, nachdem Sie Ihren Antrag unterschrieben haben und der Versicherungsgesellschaft übersandt haben.

Unter folgenden Umständen beginnt diese Frist nicht zu laufen:

•Wenn Sie die Widerrufsbelehrung nicht mit Ihrer Unterschrift bestätigt haben
•Wenn die Widerrufsbelehrung im Antrag nicht vorhanden war
•Wenn die Widerrufsbelehrung falsch gewesen ist
•Wenn Sie von der Widerrufsbelehrung oder dem Antrag keine Durchschrift erhalten haben

Unter diesen Umständen würden Sie, spätestens nachdem Sie den ersten Versicherungsbeitrag gezahlt haben, Ihr Widerrufsrecht verlieren.