EFH + Sanierung umsetzbar?

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  1. Avatar von Nowak555
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    Standard EFH + Sanierung umsetzbar?

    Hallo,
    Folgendes zu unserer Situation:

    Zur Zeit zur Miete 560€
    Verheiratet ohne Kinder monatliches Netto zusammen circa 4000€ ( jeder jeweils 2000 (
    Kinderwunsch besteht in den nächsten 2 bis 3 Jahren
    EK zur Zeit bei 10000
    2 Bausparverträge in der Ansparphase
    Weitere Verbindlichkeiten 250€ mtl für die nächsten 5 Jahre

    Unser Vorhaben:
    Ein/Zweifamilienhaus für 130.000
    Sanierung und Renovierung 50.000
    Kaufnebenkosten liegen bei circa 16.000

    Es besteht die Möglichkeit für die ersten Jahre in dem Haus eine Wohnung zu vermieten, um noch etwas mehr Geld reinzubekommen.

    Was würdet ihr mir raten? Wie viel Jahre und wie hoch der Zins? Kfw möglich ?

    Vielen Dank schonmal für die Antworten und Ideen.
    Lg

  2. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: EFH + Sanierung umsetzbar?

    Hallo Nowak555, So wie ich das lese habt Ihr aktuell EUR 15.000 Schulden und etwa EUR 10.000 Eigenkapital. (Wie hoch ist das Ansparguthaben der Bausparverträge?)

    Wenn Ihr einen Kinderwunsch in den nächsten 2-3 Jahren habe würde ich an Eurer Stelle versuchen mit dem Eigenkapital den bestehenden Kredit mit EUR 250 mtl. abzulösen damit Ihr sobald wie möglich schuldenfrei seit.
    Ist dann das Kind da fällt ja ein Einkommen weg.
    Und dann kann man immer noch eine Finanzierung für eine Baufinanzierung prüfen.

  3. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist gerade online

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    Standard AW: EFH + Sanierung umsetzbar?

    Bankkaufmann, Wieso 15.000 Euro und 10.000 Euro?

    Ich würde schauen ob und wie ich die BSV durch Einzahlungen/Auffüllungen zeitnah in die Zuteilung bekomme, ggf. auch durch eine Zwischenfinanzierung, um mit einem Blankodarlehen das Eigenkapital zu erhöhen. Möglicherweise reicht dass um die Nebenkosten abzudecken und den Kredit abzulösen.

    Ggf. kann es auch Sinn machen mit einem Nachrangdarlehen den Kredit abzulösen und diesen dann erhöht zu tilgen. Solange ihr mehr mtl. tragen könnt, da noch 2 Einkommen, solltet ihr das teure Darlehen oder Nachrangdarlehen erhöht tilgen.

    Auf jeden Fall ist die Ausgangsposition so zu beurteilen, dass einer Darstellbarkeit des Vorhabens nichts im Wege steht und ich dieses im Hiblick auf den Nachwuchs und dem größeren Wohnraum als gut durchdacht ansehe.

  4. Avatar von Nowak555
    Nowak555 ist offline
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    Standard AW: EFH + Sanierung umsetzbar?

    Es handelt sich tatsächlich um nur 10.000 Euro.

    BSV 1: Fuchs Standart Sparzins 1% Bewertung zum 31.12.16 12,518% Vertragsbeginn 31.05.2012.

    BSV 2: Fuchs Junge Leute Sparzins 0,5%
    Bewertung zum 31.12.16 0,542%
    Vertragsbeginn 22.05.2015

    Beide werden mtl. Mit nur 50 Euro gefüllt. VL fließt dort mit rein.

    Es sollte eine zeitnahe Lösung gefunden werden, da Wunschhaus zur Zeit zur Verfügung steht.

    Als monatlichen Abtrag ist 1000 € möglich. Besser natürlich weniger aufgrund Wegfall eines Gehaltes bei Geburt. Somit optional 800 €.

    Lg

  5. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: EFH + Sanierung umsetzbar?

    Wie meinst du das, dass zeitnah eine Lösung gefunden werden muss und wem sagst du das?

  6. Avatar von Nowak555
    Nowak555 ist offline
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    Standard AW: EFH + Sanierung umsetzbar?

    Ich meine damit nur, dass wir nicht so lange warten wollen, bis ein Bausparvertrag zuteilungsreif ist oder die Verbindlichkeiten abbezahlt sind. Ich weiß ja auch nicht wie lange sodass dauert. Gehe davon aber aus, dass durch sowas gleich mal 6 Monaten vergehen können.
    Sorry

  7. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist gerade online

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    Standard AW: EFH + Sanierung umsetzbar?

    Nee, Verträge sichten, verändern und mit Zwischenfinanzierung zuteilen. Erhöht wie gesagt das - wenn auch fredfinanzierte - Eigenkapital und lässt weitere Möglichkeiten bezüglich des Konzeptes offen, bzw. zu. Zurück zahlen müssen die dann das Bauspardarlehen, in dieser Summe dann aber nicht mehr die Hypothek, denn die wurde ja durch den Einsatz des Bausparvetrages gemindert.

    Ohne Sichtung der Unterlagen und der individuellen Beurteilung und Einschätzung ihrer gesamten Ausgangsposition kann man eh nur oberflächlich helfen bzw. oberflächlich eine Beurteilung und Einschätzung abgeben.

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