hallo,
ich frage hier für meine eltern.
es geht um eine anschlussfinanzierung bei der bhw für 06/19. die bhw macht da druck das alles möglichst schnell abgeschlossen werden soll, wobei mich die konditionen doch etwas irritieren oder sind die zinsen ok.ehrlich gesagt weiss ich nicht genau was die b este möglichkeit wäre.
es geht um eine eigentumswohnung wert ca. 135000€ die bis jetzt zu 4,88% finanziert wurde.
monatliche rate im moment ca 800€.
wenn ich es richtig verstehe sind es 2 bausparverträge( tarif dv3 / vertragsbeginn 12/2008 / guthabenzinsen 105,96 / vereinbarter tilg. beitrag 558 / vorauss. zuteilung 3q/19 / vereinb. sparbetrag 260) und 1 baudarlehn.
ich habe die kontoübersicht mit angehangen da ich da nicht so richtig durchblicke.
angeboten wurden jetzt (restschuld 61000€ 06/19) 2,2% mit
7% tilgung restschuld 5000€ nach 10 jahren rate:467€
oder 8% tilgung ohne restschuld rate:518€
oder 5% tilgung sondertilgungsoption 5% rate:366€
vater 1950 geb. rentner rente:ca 1400€ + geht aber noch voll arbeiten mit unbefristeten arbeitsvertrag ca 2500€ netto
mutter 1959 geb. krankenschwester ca. 2200€ netto
die rate sollte eigentlich so bei 800€ bleiben.
jedoch bin ich noch auf der suche nach einen 2familien haus für mich und meine eltern, es ist aber hier schwer etwas ordentliches zu finden da die preise hier doch extrem angezogen haben(raum gelnhausen). die wohnung sollte dann verkauft oder vermietet werden wenn ich eine immobilie finden sollte.
Sieht mir eher nach 3 Verträgen aus:
04 -> alter DM-Bausparvertrag (Bausparsumme war wohl mal 50.000DM) - dieser wurde wohl schon in der Vergangenheit zugeteilt und das Darlehen in Anspruch genommen.
Hier gelten 5% Darlehenszins auf 4781€ Restschuld - monatlich werden hier 105€ gezahlt -> in Zukunft 118€?
05 -> Bausparvertrag über 93000€ in der Ansparphase - Guthaben 25693€ (die wohl schon Guthabenzins von 105€ erwirtschaftet haben)
54 -> Bauspardarlehen über 93000€ - die mit dem Vertrag 05 abgelöst werden sollen
Wenn nun nur der Zinssatz von 54 geändert wird, gilt dieser nur bis 05 zugeteilt wird und dort das Darlehen in Anspruch genommen wird (zu welchem Zinssatz???)
Da 04 den höchsten Zinssatz hat, würde ich (wenn möglich) hier am meisten einzahlen, damit die Belastung hier verringert werden kann.
Wenn nun 05 auch einen ähnlich hohen Darlehenszinssatz hat, zahlt man dann u.U. wieder höhere Zinsen.
Was ich nicht verstehe: um 5000€ Restschuld zu vermeiden, zahlt man 51€ im Monat mehr für 120 Monate? (10 Jahre) -> da legt man aber drauf.
Kann man bei Bauspardarlehen nicht jederzeit sondertilgen?
Teilweise soll der Erlös mit in die Finanzierung das 2 fam. Haus, für evtl. Renovierung/Sanierung.
Ist das Angebot der bhw gut, könnte man dies so machen oder gibt es andere Alternativen?
Hallo,
Könnte ich den 04 Bausparvertrag ablösen (etwas Geld ist vorhanden) ?
Und in den 05er Bausparvertrag zu 2,2% 800€ einzahlen damit schneller abbezahlt werden kann? Ich möchte nur etwas vorbereitet sein um nicht ganz blöde zur bhw gehen.
Meine Eltern zahlen schon seit Jahren 840€ könnte es sein das es da noch einen Vertrag gibt oder ist die Aufstellung im Anhang komplett?
Wenn das Darlehen in den kommenden Monaten abgelöst werden kann oder soll, dann nehmt diese blöden und teuren Bauspardarlehen in Anspruch und löst diese dann nach Verkauf ab.
Sollte allerdings Geld in das neue Vorhaben fleißen, kann sehr wohl eine neue Finanzierung geziehchnet werden, denn das gezeichnete Darlehen kann dann nach Verkauf im Zuge eines Pfandtauschs auf das neue Objekt übergehen. Einen gewissen Differenzbetrag können sie den Eltern dann ggf. aus ihrem EK ausbezahlen, sollte nicht der gesamte Erlös in das neue Vorhaben übergehen, bzw. weniger als die Restschuld, die dann ja auf dem neuen Objekt lastet.
Für diesen Fall bietet sich ganz klar an die Restschulden um das Bausparguthaben zu mindern und den Restbetrag als neues Darlehen zinsgünstig auf zu nehmen, um dieses dann nach Verkauf der Wohnung auf das neue Objekt mit rüber zu nehmen. Macht man das nicht so, zahlt man den teuren Bauspardarlehenszins solange, bis das neue Objekt gefunden ist/die Wohnung verkauft wurde/werden konnte.
Also wäre das beste bei der bhw alles zu kündigen und den Rest über eine andere Bank zu finanzieren? Oder erstmal gar nichts machen und bis 2018/2019 warten?
Ich kann nicht sagen wann ich ein geeignetes Objekt finde evtl. noch dieses Jahr aber vielleicht auch erst nächstes Jahr!?
Das sind für Sie vielleicht blöde fragen aber ich habe von der ganzen Materie gar keine Ahnung.
Sie können bei der BHW ja gar nichts kündigen, wenn nicht verkauft wurde.
Ich persönlich empfehle immer wenn der Bauspardarlehenszins unattraktiv ist (und das ist er fast immer bei den Altverträgen) von der Resstschuld die Guthabenstände abzuziehen und dieses Geld neu aufzunehmen. Bei ihnen aber ist zu beachten, wann die Darlehen auslaufen und dass es 2 oder 3 sind. Zu dem, dass die neue Schuld dann auf das neue Objekt mit rüber genommen werden muss. Andernfalls würde man das viel zu teuer Bauspardarlehen in Anspruch nehmen, damit man dieses bei Verkauf (und gleichzeitigem zur Verfügung stehen der Gelder unter Abzug der Restvaluta der Darlehen) ohne Vorfälligkeitsentschädigung zurück zahlen kann.
Man müsste sich die Verträge im Detail anschauen, ebenso in Erfahrung bringen, was mit dem restlichen Geld geschehen soll, dann kann man eine klare Empfehlung abgeben.
Wenn aus dem Verkaufserlös ihnen etwas zum Erwerb ihrer Immobilie zur Verfügung stehen soll - wovon ich ausgehen muss da die Eltern dort ja mit einziehen sollen - dann kann man das Ding jetzt ggf. auch fest machen und das Darlehen auf der ETW im Pfandtausch auf das neue Objekt übernehmen. In der Summe ist das gehüpft wie gesprungen, man nutzt auf diese Summe das heutige Zinsniveau auf die derzeitige Valuta und hat dieses sicher. Für den Fall des Verkaufs steht ihren Eltern ja auch nur der Übererlös zur Verfügung und wenn dieser eingesetzt werden soll oder Teile davon und diese nicht höher sind als die Summe des Pfandtauschs hat man mit einer sofortigen Umschuldung nichts verkehrt gemacht. Zumal bei einem Pfandtausch dann ja der gesamte Verkaufserlös zur Verfügung steht, wovon die Differenz als EK eingesetzt werden kann für das neue Objekt.
Ist blöde zu beschreiben in Schrift und Form, aber in der Erklärung ganz einfach von der Abwicklung her. Geklärt werden müsste aber auch ohnehin erstmal, wann die BSV zugeteilt werden können. Ggf. steht in den Darlehensverträgen ja sogar....fest bis Zuteilung....dann könnte man sofort umschulden!!! Auch das müsste man mal prüfen!
Es sind 2 Bausparverträge und ein Vorfinanzierungskonto. Der 04 ist schon in der Bauspardarlehensphase und kann jederzeit abgelöst werden. Der 54 ist das Vorfinanzierungskonto, wo nur Zinsen drauf bezahlt werden. Die Tilgung ist die Sparrate für das 05 Konto, welches ein Bausparvertrag ist der angespart wird. Dieser wird im 3 Quartal 2019 regulär zugeteilt. Durch eine Einmalzahlung kann man die Zuteilung vorziehen, so dass dann das Vorfinanzierungskonto 54 abgelöst wird. Zu diesem berechneten Datum würde man die Anschlussfinanzierung unter heutigem Zinsniveau bereitstellen lassen.
Möglicherweise aber steht in dem Darlehensvertrag für das Vorfinanzierungskonto 54 der Passus.....fest bis Zuteilung....drin, dann kann man sofort das Vorfinanzierungskonto unter Abzug des Guthabens von knapp 26.000 Euro ablösen. Hinzu noch die 4.781 Nassen aus dem zugeteilten Vertrag 04 und schon hat man die Ablösesumme von derzeit 71.700 Euro, um der BHW Tschüss zu sagen.
Gerne kannst du den Darlehensvetrag mal anonym einstellen oder mir per Mail zusenden.
Danke für Ihre schnelle und ausführliche Antwort. Ich werde den Vertrag mal raussuchen lassen und gerne auf Ihr Angebot zurück kommen, das sie mal drüber schauen.
Buhman, keine Zinsbidung bis Zut. In der Auskunft steht klar drinnen wann das ZBE ist.
Mathias: Wenn du dieses Angebot annimmst und dann doch eine neue Immobilie kaufst, musst du das Darlehen umschreiben lassen. Kostet mind 700 € oder dann eine Nichtabnahmeentschädigung, meist mehrere tausend Euro bezahlen. Dafür hast du dir den Zins gesichert
Ob das Angebot der BHW gut ist, ist ohne weitere Angaben schlecht zu sagen. Allerdings ist BHW momentan generell nicht günstig, deswegen denke ich das du anderswo einen günstigeren Zins bekommst.
Wenn du mir deine BS Nr sendest per PN, kann ich mir das mal anschauen.
Spiegelei, du Schlaumeier! Hast du den Vertrag schon gesehen? Ich sah vorest hier nur einen Kontoauszug!
Die Thematik ist etwas komplexer, als mal eben so aufgrund eines Kontoauzuges beurteilen zu können, ob aufgrund dieses Passus ein Ausstieg möglich ist.
Leider hast du dich mal wieder disqualifiziert, als Experte Hilfestellung leisten zu können und wenn ich als absoluter Experte - übrigens in erster Linie aufgrund meines Netzwerkes und der Tatsache kein Bauchladen haben und der Experte nur auf einem Sektor sein zu wollen - etwas anbiete, frage ich mich warum du zu dem eine Alternative aufbauen willst und musst! Der TE ist doch informiert und wusste was zu tun ist!
du hast dich gerade selbst DISQUALIFIZIERT als Experte. In dem Kontoauszug steht EINDEUTIG Zns fest bis Datum und nicht fest bis Zut.
Das ist ein BHW Kontoauszug. Die Dinger drücke ich täglich mehrfach aus und kann die lesen. Scheinbar im Gegensatz zu dir. Und das mache ich bei BHW seit 17 Jahre. Dafür brauche ich keinen Darlehenvertrag. Aber bin ja auch Experte nach 23 Jahren Baufierfahrung.
Also lass die blöden Sprüche.
Daukind, danke für deine Bestätigung, das könnt und sollt ihr von mir aber auch erwarten.
Die IG Widerruf benötigt für die Bewertung selbstverständlich den Darlenensvertrag und nicht einen lumpigen Kontoauszug. Aus diesem sind keine Bewertung über die Fehlerhaftigkeit vor zu nehmen. Der Passus...fest bis Zuteilung alleine....bewirkt gar nichts, Zeitpunkt, Widerrufsbelehrung und Darlensvetrag im Ganzen lassen eine Bewertung vornehmen.
Ich habe angeboten, mir diesen zukommen zu lassen und durch Experten kostenlos prüfen zu lassen. Wenn Spiegelei das dann auch anbietet soll das seine Sache sein, einen Mehrwert erkenne ich nicht. Wenn er dann aber sagt, ist doch klar, geht aus dem Kontoauszug hervor, dann stehen mir die Nackenhaare zu Berge. Klar ist dadurch nur für Spiegelei etwas, zu dem, mit der von ihm gefoderteten Darlehensnummern erreicht er gar nichts, denn dadurch hat er den Darlehensvertrag nicht und nur dieser ist entscheidend, um fundiert helfen zu können.
Insofern noch mal danke Daukind, dass du das gut hast einschätzen und meine Aussage und meinen Stand sehr gut hast bewerten können.
noel, Du trägst hier inzwischen in mehreren Threads stolz deine Unwissenheit zur Schau, machst simpelste Anfängerfehler und brüstest Dich damit DER Experte zu sein? Lächerlich.
Daukind??? Verfällst du doch in alte Verhaltensmuster? Sollte ich mich getäuscht haben und zu stellst abermals Unwahrheiten auf, wo es dir darum geht, meine Person du diffamieren?
In diesem Threat alleine findest du nicht einen Punkt, der seind Aussage untermauert! Nicht einen einzigen. Sollte dem so sein, dann begründe ihn bitte!
Ohne Darlehensvertrag geht hier überhaupt nichts. Sowohl der Kontoauszug als auch die Darlehensnummer bringt keine fundierte Erkenntnis, um den TE helfen zu können, ok?!?
Da du andere Threats auch ansprichst, bitte ich dich mir mitzuteilen, wo Aussagen meinerseits Erkenntnisse darüber erlangen, kein Experte zu sein, bzw. erkennen lassen, wo ich mich dieser in meinem grossen Netzwerk nicht bediene!
Es wäre mal wieder für alle hier besser gewesen, du hättest dich mit deinem Kommentar - der scheinbar wieder nur gegen mich gehen sollte - zurück gehalten oder diesen ehrlich gemeint, weil ich, so man fundiert helfen will, mit der Aussage dass der Darlehensvertrag benötigt wird mal wieder fundiert Recht hatte.
Es geht ja auch blablabla, aber das muss ja nicht sein, wollen wir Qualität und echte Hilfe anbieten.
Hier hast Du dich blamiert und das BGH Urteil zum Sicherheitentausch kanntest Du auch nicht, also schwafel einfach weiter... blamieren kommt dann von ganz alleine.
Daukind? Hier ?
Begründe mir wo ich mich hier blamiert habe, na los, liefere mal ein einziges Argument! Nur eins! Rechtfertige dein Gepöbel mal mit einem Argument! Läuft ohne Darlehensvertrag, wa Mit Kontoauszug und/oder Darlehensnummer, wa? Spiegelei lässt sich dann den Darlehensvertrag mit der Darlehensnummer zusenden, besser noch, er kann sich den dann anschauen im System Herrlich, besser aber noch, man kann den TE fundiert mit dem Kontoauszug weiter helfen Ja, damit die Bank dazu bringen, dass er ablösen kann ohne VFE, sofort rauskommt, weil man der Bank zuruft, da ist was falsch! Ich kriege mich gar nicht mehr ein!
Was war mit dem BGH? Da habe ich ein BGH Urteil erwähnt, welches es nicht gegeben hat, jo um dann zu erwähnen, dass es zahlreiche OLG Urteile gibt! Nichts mit Sicherheitentausch! Ich kann mich nicht entsinnen bezüglich eines Sicherheitentauschs und eines BGH Urteils mich irgendwo streibar oder rechthaberisch verhalten zu haben, auch kann ich mich an eine Falschaussage nicht entsinnen, wo ich auf die Richtigkeit einer falschen Annahme meinerseits gepocht habe! Bring das Ding mal bitte!
Und noch was, BGH Urteile sichern dir vorinstanzlich noch überhaupt keinen Erfolg!