Frage zum Riestertrag Zulage oder Steuervorteil ?

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  1. Avatar von Martin79HN
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    Standard Frage zum Riestertrag Zulage oder Steuervorteil ?

    Hallo,

    ich habe einen Riester Banksparplan der 85% der Umlaufrendite
    mir als Guthabenzins bietet.

    Die Verwaltung des Vertrags kostet mich 10 € im Jahr.

    Muss ich zwingend 4% vom Vorjahresbrutto abzgl. Zulage 154 € einzahlen
    um Steuervorteil zu bekommen?

    Für die Zulage (154€) ist es zwingend!
    Was passiert wenn ich aber z.B. nur 2% vom Vorjahresbrutto einzahle
    habe ich dann noch einen kleinen Steuervorteil?

    Mir ist bekannt das eine Günstigerprüfung durchgeführt wird.
    Es gibt entweder die Zulage oder Steuervorteil.

  2. Avatar von brainy
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    Standard AW: Frage zum Riestertrag Zulage oder Steuervorteil ?

    Für die volle Zulage sind 4% vom Brutto nötig.

    Wenn man nur 2% einzahlt, bekommt man die halbe Zulage.

    Steuerlich sind maximal 2.100 EUR abzgl. Zulage absetzbar. Da spielen die 4% nur eine Rolle für die abzuziehende Zulage.

    Als "normalvedienender" Mann, sollte die Steuervariante gelten.

    Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht.

    P.S. die Rendite von diesem Sparplan ist sicher grottig, oder?

  3. Avatar von Reibold
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    Standard AW: Frage zum Riestertrag Zulage oder Steuervorteil ?

    Hallo Martin79Hn,

    es gibt keine Verpflichtung in einen Riester-Vertrag 4 % vom letzten Sozialversicherungspflichtigen Einkommen einzuzahlen.
    Das ist nur die Voraussetzung um die volle Zulage zu bekommen. Wenn sie 2 % einzahlen bekommen sie eben nur die halbe Zulage usw.

    Es ist durchaus möglich eine Zulage und eine Steuerrückerstattung zu bekommen. Bei kinderlosen Zulageberechtigten ist das sogar häufig der Fall. Die Günstigerprüfung prüft ob man bei einer steuerlichen Absetzung der gezahlten Beiträge mehr bekäme als die Zulage. Wenn das so ist, dann zahlt die Zulagenstelle die Zulage in den Vertrag und den Rest bekommt der Steuerzahler mit der Steuererklärung zurück.
    So ist sicher gestellt, dass man immer mindestens so hoch gefördert wird wie wenn man den Beitrag von der Steuer absetzt.
    Wer mehrere Kinder hat und kein hohes Einkommen, kann auch deutlich mehr als seinen Steuersatz bekommen.

    Steuerlich gemeinsam veranlagte Ehepartner werden allerdings auch hier gemeinsam bewertet.
    Wenn eine Familie mit zwei Kindern und einem Elternteil das nicht oder nur in Teilzeit arbeitet riestert, können daher die Kinderzulagen des einen Partners die Steuervorteile des anderen "auffressen". Hier lohnt es sich manchmal nur einen Vertrag für den Partner mit geringerem Einkommen zu machen. Andererseits lohnt es sich für sehr gut verdienende aber auch, wenn der Geringverdienende Ehepartner mehr als 4 % seines Einkommens einzahlt.

    Ihre Bank müsste ihnen diese Varianten vorrechnen können.

    MfG

    Alexander Reibold
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  4. Avatar von Martin79HN
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    Standard AW: Frage zum Riestertrag Zulage oder Steuervorteil ?

    Hallo Reibold,

    danke für die Ausführung.
    Meine Frau hat ein geringes Einkommen und die Kinder laufen auf Ihren Riester Vertrag. (154 € Zulage Frau + 3 x 300€ für Kinder)
    Deshalb muss Sie auch nur 60 € im Jahr in Ihren Vertrag einzahlen. (wegen den Zulagen)

    Bei mir sieht es anders aus. ;-)
    Ich bekomme nur die Zulage für mich selbst 154 € (wenn ich 4% abzgl. Zulage vom Vorjahresbrutto einzahle.)
    Mir persönlich sind die 4% abzgl. Zulage allerdings zuviel weil ich lieber die Eigenheimfinanzierung sondertilgen möchte.

    Jetzt aktuell habe ich 2% vom Vorjahresbrutto einbezahlt.
    Bekomme ich dann 1/2 Zulage und habe zudem auch einen Steuervorteil?

    Es gibt doch eine Günstigerprüfung.
    Wie ist das mit der Zulage von meiner Frau?
    Die hat keinen Steuervorteil sondern die schöne Zulagen.

    Wir als Familie zahlen ca. 25% Steuern.

  5. Avatar von Matthew Pryor
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    Standard AW: Frage zum Riestertrag Zulage oder Steuervorteil ?

    Ihr werden zusammen veranlagt. Natürlich gilt das auch für den Sonderausgabenabzug. Das „weniger“ an gezahlten Steuern, dass sich durch den Sonderausgabenabzug ergibt, müsste also höher sein als der Zulagenanspruch. Der beträgt bei euch immerhin gut über 1100 € (3 Kinderzulagen, 1 ½ Grundzulagen). Kann ich mir daher nicht vorstellen.
    Selbstverständlich wirken sich die der Frau zugeschriebenen Kinderzulagen auch auf deine individuelle Förderung aus, die sinkt dadurch erst einmal. Betrachten müsst ihr demnach immer das große Ganze.
    Warum du in dieser Konstellation weiter riestern möchtest, ist mir ein Rätsel. Für die Frau grundsätzlich attraktiv, für dich persönlich nun wahrlich nicht. Und da die Frau auch ohne dich unmittelbar förderberechtigt ist, wäre es ein Leichtes, hier an der Optimierungsschraube zu euren Gunsten zu drehen.

  6. Avatar von Reibold
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    Standard AW: Frage zum Riestertrag Zulage oder Steuervorteil ?

    Hallo Martin79HN,

    vorausgesetzt ihre Frau ist selbst Sozialversicherungspflichtig, verdient also über 450 € oder zahlt freiwillige Beiträge in die Rentenkasse oder ein Kind ist noch bis 3 Jahre alt, dann bekommt sie die 1.054 € Zulage auch ohne den zweiten Vertrag.
    Sie selbst bekommen nur die Hälfte der Zulage die ihnen zusteht. Allerdings fällt mit Sicherheit bei gemeinsamer Veranlagung kein Steuervorteil mehr an. Ergebnis der Günstigerprüfung wird sein, dass ihnen gemeinsam nicht mehr als 1.054 € + 77 € zustehen. Daher bleibt es bei den Zulagen.

    Das würde sich auch nicht ändern, wenn sie nun doch auf 4 % erhöhen würden. Sie bekämen dann 154 € Zulage statt 77 € aber keine Steuern.
    Das Verhätnis von Eigenbeitrag zu Zulage ist bei ihrem Vertrag sehr schlecht und bei dem ihrer Frau extrem gut.
    Wenn man nun bedenkt, dass die Rente die sie später bekommen steuerpflichtig sein wird, ist ihr Vertrag im Moment sinnlos. Sie sollten ihn Beitragsfrei stellen und das Geld lieber für eine Sondertilgung verwenden.

    Sollte ihre Frau nur mittelbar zulagenberechtigt sein, dann wäre die Situation und das Fazit ein anderes. Dann würde sie im Moment mit einer Halbierung ihrer Zulage und der Kinderzulagen bestraft werden, weil ihr zulagenberechtigter Ehepartner nur 2 % vom Einkommen einzahlt. Dann könnte es sinnvoll sein ihren eigenen Vertrag doch mit 4 % zu besparen.


    MfG

    Alexander Reibold
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  7. Avatar von Martin79HN
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    Standard AW: Frage zum Riestertrag Zulage oder Steuervorteil ?

    Hallo Herr Reibold,

    wie richtig angenommen ist meine Frau unmittelbar zulagenberechtigt und hatte 2016
    einen 50% Job. Auf Ihren Vertrag laufen die Zulagen 3 x 300 € (3 Kinder) + 1 x 154 € für Sie.

    Ist als sinnvoll Ihren weiter laufen zu lassen. :-)

    Bei mir ist die Einzahlung auch noch im Rahmen. (ca. 110 - 130€ pro Monat)
    Und einer Zulage von 154 € im Jahr. Kann es da nicht die Überlegung sein sich in 15 Jahren
    mit einem Geldbetrag in Höhe von ca. 25.000 € zu entschulden? (mein Alter dann 53 Jahre)

    Der Vertrag kostet 10 € Gebühr im Jahr und bringt 85% der Umlaufrendite
    an Guthabenzinsen. (aktuell ca. 0,25%)
    Durch Banksparplan hab ich kein Kursrisiko und habe zu 100% auf Sicherheit gesetzt.

    In 15 Jahren haben wir einen Schuldenberg von ca. 150 - 200t da tun
    25t die man tilgen kann schon gut.

    Gruß

    Martin

  8. Avatar von brainy
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    Standard AW: Frage zum Riestertrag Zulage oder Steuervorteil ?

    Sie dürften keinerlei Steuerersparnis haben, da sehr hohe Zulagen gezahlt werden.

    Ihre 110-130 EUR im Monat für Riester sind wohl besser in der Tilgung der doch recht hohen Kredite aufgehoben.

  9. Avatar von xlarge
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    Standard AW: Frage zum Riestertrag Zulage oder Steuervorteil ?

    Bei aktuell angenommenen 2% Inflation machst du aber miese ... und wenn damit mit 53 Jahren eine Baufinanzierungsnutzung (Wohnriester) gemacht wird, wird das dann bis zur Rente mit 2% verzinst
    (Bei Renteneintritt mit 67 sind das 14 Jahre -> dann werden aus 25000 rund 33000€ die entweder als fiktive Rente versteuert werden müssen oder einmalig Steuer zu zahlen ist) und die Immobilie ist "Riesterinfiziert".
    Aber das wirst du dir bestimmt bei Vertragsabschluss erklärt haben lassen.

  10. Avatar von Martin79HN
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    Standard AW: Frage zum Riestertrag Zulage oder Steuervorteil ?

    Guten Morgen Xlarge,

    danke für die Hochrechnung. Da sind so die Tücken vom Riester. :-)
    Ich habe ja jetzt schon eine Riesterentnahme (vor ca. 1 Jahr) die bis zur Rente hochgerechnet wird. 15.000 € x 31 Jahre 2% (da kommt was zusammen) :-(

    Allerdings könnte ich die Entschuldung ja auch 5 oder 10 Jahre später erst vornehmen.
    Sprich ich bespare Riester weiter und entschulde mich in 25 Jahren. (mit 63)

    25 Jahre mal 154 € Zulage = 3850 € Zulagen + Zinsen 1100 €
    25 Jahre x 140 € Monat = 42.000 € Einzahlungen bei 2% Zinsen = ca. 12.400 € Zinsen
    Endkapital: 59350 €

    59350 € * 4 Jahre zu 2% = 64242 €

    -30% Abschlag = 44969 € zu Renteneintritt zu versteuern

    Ist es sinnvoll für mich die Zulagen mitzunehmen?
    Oder habe ich das nachsehen im Alter?

    Meine Betriebliche Altersvorsorge darf ich glaub auch dann versteuern. (Garantiebetrag 50.000 €)

  11. Avatar von Reibold
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    Standard AW: Frage zum Riestertrag Zulage oder Steuervorteil ?

    Hallo Martin19HN,

    leider kennt heute noch niemand die Steuersätze mit denen ihre Rente später belegt wird.
    Doch eine Förderung der Eigenbeiträge von ca. 10 % kann sich meiner Meinung nach nicht lohnen.
    (Wenn sie 140 € monatlich einzahlen sind das ja 1.680 € pro Jahr. Dafür bekommen sie derzeit 154 € Zulage und ab 2018 175 €.)
    Ich fürchte, dass ihr Steuersatz im Rentenalter höher sein wird. Ob die Gesamtsumme an Steuern dann höher ist, hängt natürlich auch von der Dauer ihrer Rentenphase ab, die zum Glück kein Mensch genau vorhersagen kann.

    Gleichzeitig zahlen sie für das Immobiliendarlehen ja sicher Zinsen die für den Teil den sie Tilgen wegfallen.
    Da ihre Frau die Zulagen sowieso bekommt, auch ohne dass sie selbst einen Riester-Vertrag besparen, würde ich nach jetzigem Wissensstand dazu raten, diesen beitragsfrei zu stellen.

    Ihre BAV könnte bei der Auszahlung tatsächlich auch steuerpflichtig sein. Das kommt darauf an, wann sie diese abgeschlossen haben und wie die Förderung aussieht. Bis 2004 gab es Verträge die nach §40 b EStG niedrig besteuert wurden. Die sind bei der Auszahlung steuerfrei.
    Ab 2005 wurden Verträge nach § 3 Nr. 63 EStG angeboten. Für diese zahlt man in der Ansparphase keine Steuern und Menschen die unter der Beitragsbemessungsgrenze verdienen sparen auch die Sozialversicherungsbeiträge. Dafür werden Renten aus diesen Verträgen besteuert.
    Für alle Auszahlungen aus BAV zahlt man nach heutigem Recht im Rentenalter Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, wenn man dann gesetzlich versichert ist.

    MfG

    Alexander Reibold
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