DEVK Riester-Rente Reduzierung auf Mindestbeitrag oder Beitragsfreistellung?

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  1. Avatar von DonPenne
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    Standard DEVK Riester-Rente Reduzierung auf Mindestbeitrag oder Beitragsfreistellung?

    Hallo zusammen,

    ich habe der DEVK vor 10 Jahren (mit 18 zum Beginn des Ausbildung) eine Riester-Rente abgeschlossen; Meiner Ansicht heute nach damals zu Gutgläubig bei meiner Hausbank. Der Zinssatz ist mit 2,25 % noch besser als der heutige. Den Vertrag habe auch immer ordnungsgemäß (Beträge) bedient. Dann sind mir jedoch Falschberatung/auskunft einige Zulagen wieder weggenommen worden; Grund Wechsel ins Beamtenverhältnis, Einwilligungserklärung lag nicht vor. Seitdem bin ich ständig mit der DEVK ständig im Schriftverkehr bzgl. Aufklärung und Aufschlüsselung der Abrechnungen. Die Ursache ist inzwischen geklärt und die Zulagen gibt es nicht zurück.

    Nachdem ich nun selber das IST ausgewertet habe komme ich zum nüchternen Ergebnis das nach knapp 10 Jahre der Vertrag knapp 200 Euro Rendite gebracht hat. Mir anderen Anlagen hätte ich deutlich mehr erzielt. Wären die Zulagen nicht gestrichen worden sähe es etwas besser aus.

    Nun habe ich im nächsten Schritt auch mal ausgerechnet, was mit der Vertrag in Zukunft noch kosten wird, wenn ich Ihn Betragsmäßig korrekt bedienen und auch diese Kosten sind erschreckend hoch. Es wird zwar etwas weniger, da die Fristen für die Abschluss- und Vertriebskosten immer mehr auslaufen aber dafür steigend die Verwaltungskosten und es kommen, wenn auch kleinere Abschluss- und Vertriebskosten immer wieder hinzu.

    Ich bin daher nun am Überlegen, ob ich den Vertrag beitragsfrei stellen lassen sollte oder aber ob ich nicht den Beitrag besser auf den Mindestbeitrag von 5 Euro (60 im Jahr) reduzieren sollte.
    Im letzteren Fall kostet mich das Ganze 14,40 Euro für die eingezahlten 60 Euro. Das entspricht 24 % Kosten für die Einzahlung; nicht gerade wenig wie ich finde. Dafür würde ich aber die Zinsen weiter voll gezahlt bekommen und auch eine Überschussbeteiligung wenn Sie vorliegt.

    Die Alternative wäre die Beitragsfreistellung. Leider lässt sich diese Anhand der Vertragsbedingungen und Anlagen nicht wirklich berechnen. In den einzelnen Paragraphen wird auf andere Paragraphen und die anerkannten Versicherungsmathematischen Methoden verwiesen. Also absolut Kunden unfreundlich. Die Zinsen würde aber weitergezahlt werden.

    Stand oder steht eventuell jemand vor einer ähnlichen Entscheidung? (Auch anderer Anbieter)
    Lohnt sich die Beitragsfreistellung oder wäre diese Vorteilhafter?

  2. Avatar von Studi24
    Studi24 ist offline

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    Standard AW: DEVK Riester-Rente Reduzierung auf Mindestbeitrag oder Beitragsfreistellung?

    Hallo DonPenne,
    über die Riester-Beratung der meisten Banken muss ich glaube ich nicht mehr viele Worte verlieren.
    Nach Abschluss interessiert die meisten Banker leider überhaupt nicht mehr, ob der Vertrag richtig eingestellt ist oder ein Dauerzulagenantrag gestellt ist.
    Da wäre eine wirklich unabhängige Beratung der bessere Weg gewesen, denn grade Verträge vor dem LVRG sehen nach aktuellem Vertragsstand und immer "richtig" bespart teilweise
    sehr gut aus.
    Die DEVK war nie einer der empfehlenswerten Riester-Anbieter aus meiner Sicht, wobei ein Garantiezins in Höhe von 2,25% heute am Markt logischerweise nicht mehr erhältlich ist.
    Die heutige Blüte an alternativen Riester-Produkten ist für den Laien kaum überschaubar und für mich schlicht nicht mehr nachvollziehbar. Riester ist auf eine Versicherungslösung
    optimiert und durch die mind. 70% Verrentung auch unumgänglich.
    Die Verrentungsproblematik kommt auf jeden Riester-Kunden zu, egal welche Riester-Variante er nutzt.
    Die laufenden Kosten in Riester-Versicherungen sind jedoch sehr sehr unterschiedlich, wobei billig auch nicht immer gleich gut ist. Die DEVK ordnet sich da mit ihrem Vertrag aber ziemlich im oberen Ende ein.
    Riester rechnet sich grundsätzlich nur, wenn der Vertrag auch auf die vollen Zulagen optimiert ist und natürlich rechnet sich Riester am besten für Gutverdiener und Eltern mit Kinderzulagen.
    Wie sieht es denn mit dem Verrentungsfaktor in ihrem Vertrag aus und ist dieser bei der DEVK aus dem Jahre 2007 auch wirklich gesichert (inklusive Überschüsse)?
    Blick in die AVB wäre da sehr sinnvoll.
    Beitragsfreistellung ist meiner Meinung nach, Kündigung mal ausgeklammert, die letzte Lösung. Wichtig wäre es zu klären, ob und wie die Verrentung bei der DEVK geregelt sind.
    Da gibt es nämlich erhebliche Unterschiede bei den Versicherern.
    Grüße
    Studi24

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