Erfahrungen mit MW Global Investments CVBA

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  1. Avatar von StrohzuGold
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    Standard Erfahrungen mit MW Global Investments CVBA

    Guten Tag zusammmen,


    Hat von Euch zufällig jemand Erfahrung mit MW Global Investments CVBA?
    Im Verkaufsprospekt wir mit 4 % Festzins p.a. + ~ 20-50 % geworben.
    Es handelt sich wohl um Genossenschaftsanteile mit Sitz dieser in Belgien.


    Im Netzt kann man dazu nicht viel finden,


    Danke vorab & Grüße,

  2. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Erfahrungen mit MW Global Investments CVBA

    Hier ein kleiner tipp!
    MW Finance Group - Beratungsgesellschaft mit besonderer Expertise
    Die MW Global Investments CVBA ist eine Investmentgesellschaft in der Rechtsform einer Genossenschaft nach belgischem Recht. Der Zweck dieser Gesellschaft ist die Anlage von Kapital in Unternehmensbeteiligungen, was auch in der Form von Multi-Asset-Beteiligungen geschehen kann.
    IN Belgien
    Gesellschaftsformen
    Es gibt verschiedene Typen von Gesellschaften und Vereinigungen, jeweils mit eigenen Merkmalen.
    ::
    Es gibt verschiedene Typen von Gesellschaften und Vereinigungen, jeweils mit eigenen Merkmalen.
    Genossenschaft (Gen): Die Genossenschaft ist eine Gesellschaft, deren Anteilseigner ein genossenschaftliches Ideal verfolgen. Diese Gesellschaftsform erfordert stets mindestens drei Gründer. Hauptzweck der Kommanditgesellschaft ist die Befriedigung der Bedürfnisse ihrer Gesellschafter, wobei sie als Instrument zur Befriedigung der wirtschaftlichen bzw. sozialen Bedürfnisse ihrer Gesellschafter genutzt wird.

    Nach der Rechtsform
    Müssen einen Jahresabschluss bei der Bilanzzentrale hinterlegen:

    Gesellschaften die in einer der folgenden Rechtsformen gegründet worden sind, mit sozialer Zielsetzung oder auch nicht:
    eine Aktiengesellschaft (AG)
    eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
    eine Privatgesellschaft mit beschränkter Haftung (PGmbH)
    eine Genossenschaft mit beschränkter Haftung (Gen.mbH)

    Krisenmanagement

    Hauptziel der neuen europäischen Rahmenbedingungen für Ausfälle ist es, den in Schwierigkeiten geratenen Instituten jeder Kategorie und jeder Größe und insbesondere den Instituten von systeminhärenter Bedeutung einen Konkurs zu ermöglichen, ohne dadurch die Stabilität des Finanzsystems zu gefährden und ohne dies auf Kosten des Steuerzahlers geschehen zu lassen.

    Ich rate hier mal, dass einer eine Strafanzeige in Belgien zu stellen ist! Wenn diese wirklich eine Genossenschaft nach belgischen Recht ist, würde dies zumindest die belgischen Behörden aufwachen und noch das Kapital einfrieren!

    Und evtl. auch einen Schadensersatzanspruch gegenüber der belgischen Einlagenabsicherung ermöglichen.

    Aber dies muss schnell geschehen.

    bruno68

  3. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Erfahrungen mit MW Global Investments CVBA

    Einer schrieb mir eine PN!

    Nach der Überlegung dazu entschied ich mich diese Fragen und Antworten zu veröffentlichen. Ohne den Namen zu nennen!
    Hallo bruno68,
    hast du Erfahrung mit der MW Group?
    Die Anlagen der Finance wurden ja 2020 zu einer stillen Beteiligung in die MW Group gewandelt und da gibt es gewaltigen Ärger.
    Viele Anleger bangen um ihre Einlagen und bekommen zudem gerade Post von der Steuerfahndung.
    VG xxxx.
    Hallo Herr xxxx,

    nun ja, nach ca. 25 Jahre in der Branche, kenne ich den Unterschied, zwischen den weißen, grauen und schwarzen Kapitalmarkt!

    Grundsätzlich erkennt man erst nach Jahren, wie das Spiel funktioniert!

    Aber es gib immer Hinweise:

    - Teurere Autos
    - komplizierte Strukturen (Steinhoff, Benko, S&K, P&R,..)
    - Veranstaltungen, bei dem das "wir" und "die" Gefühl verwendet wird
    - Auch Zins- und Renditen Versprechen, die weit über die Kredit- oder Immobilienzinsen liegen!
    Die Gegenüberlegung wäre hier:
    Ja, warum gehen "Die" nicht zu einer Bank und versuchen eine Finanzierung billiger zubekommen?

    Stattdessen will man direkt ohne Schutz für Gläubiger mit Kleinstbeträgen und damit auch den höchsten Scheiterrate zuarbeiten!

    Jetzt ist wohl das Ponzi-System, wegen Steuervergehen und fehlenden Kapital zusammengebrochen!

    Die Mehrheit, die letzten der Reihe, wird wohl ohne eine zivilrechtliche Verfolgung dastehen, weil das Ponzi-System für diese keine Zinsen mehr vorsieht.
    Und damit auch keine Steuerunterschlagung vorliegen kann, denn was man nicht bekommen hat, kann auch nicht versteuert werden!

    Übel ist es, wenn man Zinsen erhalten hat und diese trotz Freibetrag nicht angegeben hat.
    Das kann zum mehrfachen Strafbetrag führen, weil die jährlichen Steuerunterlagen für diese Jahre falsch sind!

    Am besten wäre es aus ihre Lage heraus, selbst wenn sie nicht betroffen sind!

    Eine genaue Beschreibung, die zu dieser Mitgliedschaft zu dieser Gurkentruppe kam.
    Der wie man darauf kam, die Veranstaltungsorte, welche Idioten dort als Ansprechpartner namentlich dienten, die Flyer sind auch sehr wertvoll, die Darstellung der Sicherheit dürfte entweder in den § 32 c KWG (dt. Recht) oder in den Irrtum zum Betrug (dt. § 263 StGB) führen.

    Allerdings ist auch die Einlage bis auf wenige Prozente weg. Und bei dem meisten Mitarbeiter ist eh nichts zu holen sein, weil für seinen Luxus ihr Geld verbraten wurde.
    Aber Strafanzeigen, wegen Betrug, Täuschung und damit eine Haftunterbringung und dann letztlich mit Mahnbescheid die Forderung gegen eine Restschuldbefreiung absichert.

    Könnte über die Jahre eine erhöhte Rückforderung führen, aber ob jetzt hilft?
    Deshalb: Bitte demnächst besser aufpassen, beim Geld.

    bruno68

  4. Avatar von memet
    memet ist offline

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    Standard AW: Erfahrungen mit MW Global Investments CVBA

    Ich kann nur jedem raten, gegen die Steuerbescheide vorzugehen:

    https://rsw.beck.de/aktuell/daily/me...alertragsteuer

    Voraussetzung für die Steuerpflicht ist nämlich, dass der Schuldner zum Zeitpunkt der angeblichen Wiederanlage der Kapitalerträge objektiv leistungsbereit und leistungsfähig war.

    Das war die MW ganz sicher nicht!

  5. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Erfahrungen mit MW Global Investments CVBA

    Wie geahnt!
    MW Finance - Zahlreiche Gerichtsurteile zugunsten von Anlegern

    Viele Anleger haben in der Vergangenheit über die "MW Finance Group" Anteile an einer Fincap Investment CVBA bzw. einer MW Global Investments CVBA erworben. Dabei soll es sich um Genossenschaften mit beschränkter Haftung nach belgischem Recht handeln. Geworben wurde u.a. mit einer Wertsteigerung von 200 % in den vergangenen 10 Jahren.

    Zurzeit wenden sich vermehrt Anleger an uns, die sehr verunsichert sind, weil sie versprochene Zahlungen nicht erhalten und auf Nachfragen nicht reagiert bzw. nur vertröstet wird.

    Existenz der Gesellschaften

    Bisherige Recherchen unsererseits zur Existenz der belgischen Gesellschaften lassen nichts Gutes ahnen:

    Die Fincap Investment CVBA (nachstehend „Fincap“) wurde laut dem belgischen Unternehmensregister „Banque-Carrefour des Entreprises“ im Jahr 2016 von Amts wegen Zwangs-gelöscht, nachdem sie mehrere Jahre hintereinander keine Jahresabschlüsse veröffentlicht hatte. Die infolge der Zwangslöschung eingeleitete Liquidation wurde laut belgischem Unternehmensregister im Januar 2019 beendet. Jedenfalls die von uns vertretenen Anleger wurden hierüber nicht informiert. Weitere Recherchen unsererseits ergaben, dass bei Gründung der Fincap Investment CVBA 75 % des Stammkapitals von einer Mycap Holding AG in der Schweiz gezeichnet wurden. Diese Mycap Holding AG ist laut einem uns vorliegenden Handelsregisterauszug bereits im Jahr 2017 gelöscht worden, nachdem das zuvor eingeleitete Konkursverfahren „mangels Aktiven“ eingestellt wurde.

    Die MW Global Investment CVBA ist im belgischen Unternehmensregister überhaupt nicht zu finden! Sie war dort nach unseren Recherchen auch niemals eingetragen.
    Die in der Beitrittserklärung zur MW Global Investments CVBA angegebene Registernummer des belgischen Unternehmensregisters ist die Registernummer der – zwangsgelöschten – Fincap.


    Verzögerungen bei der Rückzahlung von Geldern
    Für die Anleger stellt sich die Frage nach dem Verbleib ihrer Gelder. Denn wenn die Fincap CVBA schon seit 2019 liquidiert ist, hätten die Anlegergelder im Rahmen der Liquidation zurückgezahlt werden müssen. Auch der Verbleib der von Anlegern in die gar nicht existente MW Global Investments CVBA investierten Gelder ist ungeklärt. In einer uns vorliegenden Stellungnahme teilt die MW Finance AG nur mit, der Verbleib der Gelder sei geklärt. Eine nähere Erläuterung hierzu erfolgt nicht, es werden auch keine Nachweise vorgelegt.

    Zahlreiche von uns vertretene Anleger erhalten versprochene Zahlungen nicht bzw. nicht mehr.

    Stille Beteiligungen als Nachfolgemodell?
    Seit einiger Zeit wird Anlegern der o.g. Gesellschaften angeboten, ihre (vermeintlichen) Beteiligungen an der Fincap bzw. MW Global Investments CVBA umzuwandeln in eine stille Beteiligung an einer von vier Gesellschaften, die alle MW Finance GmbH heißen und an unterschiedlichen Orten (Willich bzw. Düsseldorf, Wiesbaden, Stuttgart und Bonn) sitzen.

    Anlegern, die eine solche stille Beteiligung zeichnen sollen, werden zwei Dokumente vorgelegt:
    Ein Vertrag über die Eingehung der stillen Beteiligung als solcher sowie eine weitere „Vereinbarung über die Erbringung der Stillen Einlage“.

    Auch hier gibt es zahlreiche Auffälligkeiten:
    So beinhaltet die „Vereinbarung über die Erbringung der Stillen Einlage“ eine Abtretung der Rechte und Pflichten des Anlegers an der – seit 2016 Zwangs-gelöschten und 2019 endgültig liquidierten – Fincap.

    Ursprünglich hatten sich die Anleger an der Fincap Investment CVBA bzw. der MW Global Investment CVBA in der Erwartung beteiligt, dass ihre Einlagen in börsennotierte Unternehmen investiert werden. Im Rahmen der stillen Beteiligung soll das Kapital aber nun in Unternehmen investiert werden, deren Geschäftszwecke

    „das Makeln von und mit Versicherungsverträgen, die Vermittlung nationaler und internationaler Allfinanz-Dienstleistungen sowie das Coachen von Vertrieben, Geschäftspartnern und Firmen“ bzw. „die Tätigkeit als Versicherungsmakler sowie verwandte Dienstleistungen“ (MW Finance GmbH, Düsseldorf),
    „die Vermittlung von Versicherungen aller Art und Finanzierungen“ (MW Finance GmbH, Bonn),
    „die Vermittlung von Versicherungs- und Bausparverträgen gem. §§ 93 ff. HGB, Finanzierungen sowie Geld- und Vermögensanlagen aller Art, einschließlich entsprechender Beratungen, …“
    (MW Finance GmbH, Wiesbaden) oder
    „die Beratung und Betreuung bei Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzgeschäften sowie verwandte Dienstleistungen“ (MW Finance GmbH, Stuttgart) lauten.

    Mit anderen Worten: Die Anleger investieren mit Abschluss der stillen Beteiligung nicht in Portfolios namhafter Unternehmen, sondern in Gesellschaften, die Versicherungen vermitteln!


    Hierüber wurden jedenfalls die von uns vertretenen Anleger im Rahmen der „Beratung“, ihre vermeintlichen Beteiligungen an den belgischen CVBAs in stille Beteiligungen an den o.g. deutschen Gesellschaften umzuwandeln, regelmäßig nicht aufgeklärt.

    Auch die gesetzlich vorgeschriebenen Anlegerinformationen wurden ihnen nicht erteilt. Denn eine stille Beteiligung stellt eine Vermögensanlage gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) dar. Es besteht deshalb eine Prospektpflicht nach § 6 VermAnlG, wenn keine der Ausnahmevorschriften in § 2 VermAnlG erfüllt ist. Der Anbieter muss dann nach § 13 VermAnlG außerdem ein Vermögensanlagen-Informationsblatt erstellen. In der Datenbank der BaFin, in der solche Prospekte gem. § 9 Abs. 3 bzw. 13a Abs. 3 VermAnlG zu veröffentlichen sind, findet man weder Verkaufsprospekt noch Informationsblatt. Auch den von uns vertretenen Anlegern wurden diese Informationen nicht erteilt. Es gibt lediglich eine Broschüre „Stille Beteiligung an einer MW Finance GmbH“. Diese erfüllt allerdings nicht die gesetzlichen Anforderungen an einen Verkaufsprospekt (vgl.§ 7 VermAnlG).

    Handlungsmöglichkeiten betroffener Anleger
    Neben der Kündigung der jeweiligen Beteiligung und Rückforderung des Beteiligungskapitals kommen u.a. auch Schadenersatzansprüche gegen die Anlageberater bzw. -Vermittler wegen nicht anlegergerechter Beratung und nicht anlagegerechter Aufklärung über die Risiken der jeweiligen Beteiligung in Betracht.

    Darüber hinaus sind auch Schadenersatzansprüche gegen die Verantwortlichen persönlich denkbar.
    Wir haben mittlerweile zahlreiche Urteile für Anleger erstritten.

    Mit von uns erwirktem Urteil vom 30.12.2022 hat das Landgericht Bonn sowohl die MW Vermögens- und Finanzberatung GmbH als auch deren Geschäftsführer, Herrn H. persönlich, verurteilt, einer von uns vertretenen Anlegerin Schadenersatz zu leisten.

    Die Klägerin und ihr Mann hatten – wie zahlreiche andere Anleger – über die MW Vermögens- und Finanzberatung AG Anteile an einer Fincap Investment CVBA bzw. einer MW Global Investments CVBA erworben. Nach den Feststellungen des Landgerichts ist unstreitig, dass es die MW Global Investments CVBA nie gegeben hat.

    Die Kammer sieht in ihrem Urteil die Anforderungen der Rechtsprechung des (BGH, Urteil vom 04.02.2021 – III ZR 7/20) an eine Haftung wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB als erfüllt an. Im Rahmen einer Gesamtbetrachtung des unstreitigen sowie des als zugestanden zu wertenden Klägervortrags stehe ein sittenwidriges Handeln des Herrn H. fest, der gewusst habe, dass die Gelder der Anleger nicht in die Fincap CVBA flossen und die MW Global Investments CVBA als Zielgesellschaft nicht existierte. Dieses Verhalten müsse sich auch die MW Vermögens- und Finanzberatung GmbH zurechnen lassen, deren Geschäftsführer Herr H. ist.


    Der von uns vertretenen Anlegerin sprach das Gericht Ansprüche in Höhe sämtlicher von ihr eingezahlter Beträge (abzüglich erhaltener „Ausschüttungen“) zzgl. Zinsen sowie entstandene Steuernachteile und Steuerberatungskosten zu. Das Urteil ist - wie weitere von uns erstrittene Entscheidungen - noch nicht rechtskräftig. Die Beklagten haben gegen das Urteil Berufung eingelegt.
    https://www.anwalt.de/rechtstipps/mw...rn-210574.html
    Wie heißt es so schön: "Das Geld ist weg, deshalb ist es, wie nicht mehr vorhanden"

    bruno68

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