Kündigung meiner Riester-Rente bei zwei vorhandenen Riester-Renten (Ehepaar)

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  1. Avatar von guschi
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    Standard Kündigung meiner Riester-Rente bei zwei vorhandenen Riester-Renten (Ehepaar)

    Hallo zusammen,

    meine Frau und ich haben beide eine Riester-Rente und werden steuerlich zusammen veranlagt. Jetzt möchte ich meine Riester-Rente (auf Fondsbasis) kündigen. Ich habe lediglich die ersten 3 oder 4 Jahre eingezahlt und dann den Vertrag ruhen lassen. Meine Frau zahlt (auch seit 2007) jedes Jahr Betrag X auf ihren Vertrag ein, erhält ihre Zulage plus Kinderzulagen und möchte den Vertrag auch weiter laufen lassen.

    Laut meiner Überprüfung der seit dem Beginn der Riester-Verträge erhaltenen Steuerbescheide (seit 2007) ist die Steuererstattung immer niedriger gewesen als die Zulage, sodass es immer die Zulage für die beiden Riester-Verträge gab (sodass also bei der Steuererklärung die Riester-Beiträge nie als Sonderausgaben abgezogen wurden, sondern immer die Zulagen in den Riester-Vertrag "geflossen" sind).

    In den Erläuterungen der jeweiligen ESt-Bescheide gab es hierzu auch einen Hinweis, nämlich: "ein Sonderausgabenabzug der geltend gemachten Altersvorsorgebeiträge (§ 10a EStG) in Höhe von X kommt nicht in Betracht, weil der nach Ihren Angaben errechnete Zulagenanspruch günstiger ist".

    Insofern gehe ich davon aus, dass wir keine steuerlichen Vergünstigungen während meiner Einzahlungs- bzw. Ruhephase des Riester-Vertrages erhalten haben und somit für mich bei einer Kündigung meines Riester-Vertrages auch keine Steuerrückzahlung eintreten wird - sehe ich das richtig (übrigens ist mir schon klar, dass ich meine erhaltenen Zulagen aus dem Vertrag zurückzahlen und die erhaltenen Kapitalerträge (genannt: Überschußguthaben) aus dem Vertrag selbstverständlich versteuern muß)?.


    Weitere Frage hinsichtlich der Zusammenveranlagung:
    Da ich mit meiner Ehefrau zusammenveranlagt werde, hierzu eine Frage: wenn ich nun meinen Riester-Vertrag kündige, hat dies dann irgendwelche Auswirkungen auf den Vertrag meiner Frau (auf ihre bisher erhaltenen Zulagen) oder werden vom Finanzamt evtl. noch einmal die vergangenen Steuererklärungen neu berechnet? Oder ist es vielmehr so, dass bei unseren Steuererklärungen ja sowieso nie die Sonderausgaben in der Steuererklärung abgezogen wurden (siehe oben) und daher auch diesbezüglich keine Steuernachzahlungen zu erwarten sind?

    Danke im Voraus.

    G.

  2. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Kündigung meiner Riester-Rente bei zwei vorhandenen Riester-Renten (Ehepaar)

    Zitat Zitat von guschi
    Insofern gehe ich davon aus, dass wir keine steuerlichen Vergünstigungen während meiner Einzahlungs- bzw. Ruhephase des Riester-Vertrages erhalten haben und somit für mich bei einer Kündigung meines Riester-Vertrages auch keine Steuerrückzahlung eintreten wird - sehe ich das richtig (übrigens ist mir schon klar, dass ich meine erhaltenen Zulagen aus dem Vertrag zurückzahlen
    Richtig.
    Zitat Zitat von guschi
    und die erhaltenen Kapitalerträge (genannt: Überschußguthaben) aus dem Vertrag selbstverständlich versteuern muß)?.
    Nur sofern Guthaben minus Einzahlungen und Zulagen positiv bleibt. Hier habe ich vor einiger Zeit beispielhaft beschrieben, wie ein gekündigter Vertrag steuerlich behandelt wird.
    Zitat Zitat von guschi
    Da ich mit meiner Ehefrau zusammenveranlagt werde, hierzu eine Frage: wenn ich nun meinen Riester-Vertrag kündige, hat dies dann irgendwelche Auswirkungen auf den Vertrag meiner Frau (auf ihre bisher erhaltenen Zulagen) oder werden vom Finanzamt evtl. noch einmal die vergangenen Steuererklärungen neu berechnet? Oder ist es vielmehr so, dass bei unseren Steuererklärungen ja sowieso nie die Sonderausgaben in der Steuererklärung abgezogen wurden (siehe oben) und daher auch diesbezüglich keine Steuernachzahlungen zu erwarten sind?
    Wenn Deine Frau während dieser sozialversicherungspflichtig oder in Elternzeit war (unmittelbar förderberechtigt), dann wird sich bei ihrem Vertrag nichts ändern.

  3. Avatar von guschi
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    Standard AW: Kündigung meiner Riester-Rente bei zwei vorhandenen Riester-Renten (Ehepaar)

    Vielen Dank für die Antwort!

    Bin mir allerdings bei der Berechnung nach deinem Beispiel nicht ganz sicher, daher im folgenden kurz die Infos von der Versicherung :

    Rückkaufswert: 6.900,-- Euro
    Überschussguthaben: 970,-- Euro
    ------------------------------------------
    (hier steht nichts) = 7.870,-- Euro

    Dem Vertrag gutgeschriebene Zulagen: 540,-- Euro

    Das wären alle Angaben. Über meinen eingezahlten Betrag steht nichts geschrieben. Müsste dieser nicht auch noch aufgeführt werden, oder wird einfach nur der Rückkaufswert angegeben? Eingezahlt habe ich übrigens nach meiner Recherche: 4.800,--. Von daher im Prinzip keine so schlechte Entwicklung für einen Riestervertrag auf Fondsbasis - oder mache ich hier irgendeinen Rechenfehler (habe ja auch noch einiges an Abschluss- u. Vertriebskosten gezahlt)?

    Jedenfalls habe ich mir demnach die folgende (einfache) Rechnung aufgestellt:
    7.890,--
    - 540,--
    ------------
    = 7.350,--

    minus bspw. 30 % Steuern auf das Überschußguthaben von 970,-- Euro = 291,--

    = ca. 7.000,-- Euro als Betrag, den ich erhalten würde (steuerliche Vorteile nach §10a habe ich ja nicht erhalten). Wäre das so korrekt?

    Weitere Frage: diese 7.000,-- Euro würden dann ja von der Versicherung irgendwann in 2 oder 3 Monaten überwiesen werden. Wird dieser Betrag dann in voller Höhe auch noch zusätzlich meiner Einkommensteuer in dem Jahr der Auszahlung angerechnet (sodass ich dann nochmal 7.000,-- Euro zusätzlich mit bspw. 30 % versteuern müsste und somit nochmal extra ca. 2.100 Euro Einkommensteuer (oder etwas weniger wg. der Progression) bezahlen müsste)?

    Über eine Antwort würde ich mich freuen.
    G.

  4. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Kündigung meiner Riester-Rente bei zwei vorhandenen Riester-Renten (Ehepaar)

    Zitat Zitat von guschi
    Rückkaufswert: 6.900,-- Euro
    Überschussguthaben: 970,-- Euro
    ------------------------------------------
    (hier steht nichts) = 7.870,-- Euro

    Dem Vertrag gutgeschriebene Zulagen: 540,-- Euro

    Das wären alle Angaben. Über meinen eingezahlten Betrag steht nichts geschrieben. Müsste dieser nicht auch noch aufgeführt werden, oder wird einfach nur der Rückkaufswert angegeben? Eingezahlt habe ich übrigens nach meiner Recherche: 4.800,--.
    Mit der Kündigung bekommst Du also 7.870 €? Oder wird das Überschussguthaben nur beim offiziellen Ablauf fällig?

    Bei einem Guthaben von 7.870 € bekommst Du (7.870 € - 540 € =) 7.330 € ausgezahlt und musst (7.330 € - 4.800 €) = 2.530 € versteuern. Der Betrag von 2.530 € wird Deinem zu versteuernden Einkommen zugeschlagen und je nach Progression mit einem Steuersatz zwischen 15 und 42 Prozent versteuert.
    habe ja auch noch einiges an Abschluss- u. Vertriebskosten gezahlt)?
    Die wurden doch schon während der Laufzeit abgezogen.

  5. Avatar von guschi
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    Standard AW: Kündigung meiner Riester-Rente bei zwei vorhandenen Riester-Renten (Ehepaar)

    In der Überschrift zu den gemachten Angaben von der Versicherung steht "Zum 1.10.2017" - insofern gehe ich davon aus, dass dies der Betrag ist, der für das Datum 1.10.2017 gilt (und nicht der Betrag ist, der erst beim offiziiellen Ablauf fällig wird).

    Wusste gar nicht, dass "nur" die Differenz von Rückkaufwert (minus Zulagen) und Einzahlungen bei der Versteuerung angerechnet wird (bezogen auf das Beispiel: 2.530). Es wird also nicht noch einmal "extra" das Überschußguthaben zur Versteuerung herangezogen?

    Ablauf wäre demzufolge: Versicherung meldet nach meiner Kündigung diese der ZfA (die die gutgeschriebenen Zulagen und evtl. gewährte Steuervorteile zurückfordert), die Zulagen würden dann direkt von der Versicherung einbehalten und von dieser an die ZfA gezahlt. Und ich erhalte ein Kündigungsschreiben, worin der Betrag aufgeführt ist, der an mich zurückbezahlt wird (siehe unten: Exkurs). Wie lange könnte es denn eigentlich in der Regel dauern, bis der Betrag auf meinem Konto gelandet ist? Ansonsten würde also neben dem Abzug der Zulagen noch der Betrag von 2.530 € in dem betreffenden Jahr auf mein Jahreseinkommen hinzugerechnet, sodass ich in dem Jahr natürlich etwas mehr zu versteuern hätte, richtig?

    Exkurs: Ich habe übrigens mal irgendwo gelesen, dass in den meisten Fällen auch eventuelle Steuervorteile direkt von der Versicherung an das Finanzamt abgeführt werden? Ist zwar in meinem Fall nicht relevant, aber wer weiß, vielleicht habe ich ja auch irgendwo etwas übersehen. Jedenfalls soll man dann in dem Kündigungsschreiben, welches man von der Versicherung erhält, auch ersehen können, ob und in welcher Höhe Steuervorteile an das Finanzamt zurückgezahlt worden sind. Vielleicht hat jemand dieses Prozedere schon durchlaufen und kann etwas hierzu sagen?

    Gruß

  6. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Kündigung meiner Riester-Rente bei zwei vorhandenen Riester-Renten (Ehepaar)

    Zitat Zitat von guschi
    In der Überschrift zu den gemachten Angaben von der Versicherung steht "Zum 1.10.2017" - insofern gehe ich davon aus, dass dies der Betrag ist, der für das Datum 1.10.2017 gilt (und nicht der Betrag ist, der erst beim offiziiellen Ablauf fällig wird).
    Vermutlich richtig.
    Zitat Zitat von guschi
    Wusste gar nicht, dass "nur" die Differenz von Rückkaufwert (minus Zulagen) und Einzahlungen bei der Versteuerung angerechnet wird (bezogen auf das Beispiel: 2.530). Es wird also nicht noch einmal "extra" das Überschußguthaben zur Versteuerung herangezogen?
    Das wäre ja auch doppelt gemoppelt.
    Zitat Zitat von guschi
    Ablauf wäre demzufolge: Versicherung meldet nach meiner Kündigung diese der ZfA (die die gutgeschriebenen Zulagen und evtl. gewährte Steuervorteile zurückfordert), die Zulagen würden dann direkt von der Versicherung einbehalten und von dieser an die ZfA gezahlt. Und ich erhalte ein Kündigungsschreiben, worin der Betrag aufgeführt ist, der an mich zurückbezahlt wird (siehe unten: Exkurs). Wie lange könnte es denn eigentlich in der Regel dauern, bis der Betrag auf meinem Konto gelandet ist? Ansonsten würde also neben dem Abzug der Zulagen noch der Betrag von 2.530 € in dem betreffenden Jahr auf mein Jahreseinkommen hinzugerechnet, sodass ich in dem Jahr natürlich etwas mehr zu versteuern hätte, richtig?
    Soweit richtig.
    Zitat Zitat von guschi
    Vielleicht hat jemand dieses Prozedere schon durchlaufen und kann etwas hierzu sagen?
    Dazu habe ich hier ein bisschen geschrieben.

  7. Avatar von guschi
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    Standard AW: Kündigung meiner Riester-Rente bei zwei vorhandenen Riester-Renten (Ehepaar)

    Vielen Dank bis jetzt für Deine Anworten, hat mir weitergeholfen.

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