Riesterentnahme zum Betreiten von laufenden Tilgungsraten

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  1. Avatar von Hanomag
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    Standard Riesterentnahme zum Betreiten von laufenden Tilgungsraten

    Meine Recherchen bei der ZfA und dem Anbieter unserer Riesterverträge (UniProfiRente) haben ergeben, dass wir bei ausreichendem Schuldenstand unserer selbst genutzten Wohnimmobilie das angesammelte Altersvorsorgevermögen ausgezahlt bekommen und dieses bis zu 12 Monate - ab Antragstellung bei der ZfA - ohne besonderen Nachweis (die Tilgungsrate ist ja bekannt) zum Schuldentilgen (auch der laufenden Raten) verwenden dürfen. Beim recherchieren habe ich den Eindruck gewonnen, dass nach Ablauf der 12 Monate weder die ZfA noch der Anbieter prüfen werden, ob tatsächlich getilgt wurde. Zumindest kann ich bis zum sukzessiven Abfluss des Geldes über den jeweiligen Restbetrag frei verfügen. Meine Frage, ob bei einem gesamtschuldnerischen Ehepaar geprüft werde, ob die Tilgung nicht einseitig zu hoch sei, wurde verneint. Es wurde sogar (abweichend von meinem Rechtsverständnis) gesagt, dass dies bei einem Ehepaar egal sei.

    Zum Ablauf:

    Ich beantrage jetzt - unter Beifügung zahlreicher Belege - bei der ZfA die Entnahme zur Schuldentilgung, bekomme diese bis Mitte Januar genehmigt und beantrage dann beim Anbieter, der in der Zwischenzeit auch von der ZfA informiert wurde, die Auszahlung. Diese erfolgt laut Anbieter vollständig, incl. des Betrages, den ich noch vor Jahresende zur Sicherstellung unserer 2017er-Zulagen, abziehen lasse.

    Da der Vertrag zum 31.12.2018 ausläuft, muss ich für die im Mai 2018 und 2019 fällig werdenden Zulagen - sowie für die Einzahlungen in 2018 - keinen weiteren Auszahlungsantrag stellen. Der Anbieter zahlt diese - auch schon deshalb, weil dieser Betrag für eine Rente nicht ausreicht - unaufgefordert ab 01.01.2019 aus. Je nach Einkommenssituation, beantrage ich anschließend in 2019 - zur Milderung der Steuerprogression nacheinander - entweder die Einmalversteuerung (abzüglich 30 %) meines höheren oder des niedrigeren Wohnförderkontos meiner Frau und im Folgejahr die des anderen Ehepartners.

  2. Avatar von Spiagei
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    Standard AW: Riesterentnahme zum Betreiten von laufenden Tilgungsraten

    Hallo,

    wußte nicht das man das Guthaben auch für die Raten verwenden kann....das merke ich mir. Danke

    Wegen der Versteuerung. Das heißt du gehts 2019 in Rente ?
    Überlege dir auch die andere Versteuerungsvariante. Denke das ist oft der bessere Weg, da du ja nun bis zum 85 Zeit hast das zurückzuzahlen und dies meist nur eine minimale Steuer bewirkt. Rechnet man noch die Inflation mit ein, kann sich das rechnen.

    lg Stefan

  3. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Riesterentnahme zum Betreiten von laufenden Tilgungsraten

    Zitat Zitat von Spiagei
    wußte nicht das man das Guthaben auch für die Raten verwenden kann....das merke ich mir. Danke
    Das wusste ich bis vor kurzem auch nicht. Habe ich hier von einem, der es auch durchgezogen hat, gelernt.
    Zitat Zitat von Spiagei
    Wegen der Versteuerung. Das heißt du gehts 2019 in Rente ?
    Überlege dir auch die andere Versteuerungsvariante.
    Steuerlich bin ich topfit. Ich werde die verschiedenen Möglichkeiten mit meinen aktuellen Daten Anfang 2019 durchexerzieren.
    Zitat Zitat von Spiagei
    Denke das ist oft der bessere Weg, da du ja nun bis zum 85 Zeit hast das zurückzuzahlen ...
    Ich gehe davon aus, dass Du es besser weißt. Hier wird nichts zurückgezahlt. Es wird ausschließlich sofort oder sukzessive versteuert.
    Zitat Zitat von Spiagei
    ...und dies meist nur eine minimale Steuer bewirkt. Rechnet man noch die Inflation mit ein, kann sich das rechnen.
    Es sind nur geringe Summen. Mein WoFöKto wird Ende 2019 ca. 10.000 € beinhalten, das meiner Frau ca. 5.000 €. Verteilt man die Versteuerung der WoFöKonten auf 2 Jahre und reduziert sie jeweils um den Rabatt von 30 %, dann steigt die Progression auch nicht dramatisch. Ich schaffe damit den Hinterbliebenen auch Probleme vom Hals, falls ich oder meine Frau vor dem 85. sterben würde.

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