Unschuldung Pfandtausch

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  1. Avatar von Depunkt
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    Standard Unschuldung Pfandtausch

    Hallo,

    meine Ehefrau hat sich von mir getrennt. Wir bewohnten ein finanziertes Einfamilienhaus. Die Immobilie soll nun über einen Makler verkauft werden (Ich kann und möchte das Haus nicht behalten). Wir sind erst vor ca. 3,5 Jahren in das Haus eingezogen und müssten somit eine Vorfälligkeitsentschädigung leisten. Es sind noch ca. 125.000 € offen.

    Meine Eltern besitzen eine Eigentumswohnung die z. Z. vermietet ist. Nun kam der Gedanke, dass ich die Wohnung aufkaufe und den Kredit vom Haus auf die Wohnung übertrage.

    Die Immobilie würde unter dem Marktwert an mich verkauft werden.

    Ist so etwas möglich / bzw. was gibt es besonderes zu beachten?

    Gruß

  2. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Unschuldung Pfandtausch

    Dies ist durchaus möglich dass Sie einen Pfandtausch einleiten.
    Also Übertrag Darlehen aus bestehendem Haus wo verkauft wird in die zukaufende Wohnung der Eltern.

    Doch hier gibt es auf jeden Fall eine Umfangreiche Bonitäts und Objektprüfung.
    Deswegen auf jeden Fall mit der Bank sprechen ob diese generell einem Pfandtausch zustimmen. (Betreff Darlehen EUR 125.000)

  3. Avatar von Depunkt
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    Standard AW: Unschuldung Pfandtausch

    Anmerkung: Die Wohnung hat einen wesentlich höheren Marktwert als 125.000 €. Kann es dabei eigentlich zu Problemen von anderen Seiten kommen z. B. Steuer?

  4. Avatar von Honey1979
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    Standard AW: Unschuldung Pfandtausch

    Zitat Zitat von Depunkt
    Anmerkung: Die Wohnung hat einen wesentlich höheren Marktwert als 125.000 €. Kann es dabei eigentlich zu Problemen von anderen Seiten kommen z. B. Steuer?
    Ja........

  5. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Unschuldung Pfandtausch

    Zitat Zitat von Honey1979
    Ja........
    Ohne Begründung kann man genauso Nein sagen. Also begründe mal Dein Ja.

  6. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Unschuldung Pfandtausch

    Honey und die wären?

    Edit: Das kam jetzt zeitgleich mit Hanomag seinem Post.

  7. Avatar von Honey1979
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    Standard AW: Unschuldung Pfandtausch

    Wenn der Wert deutlich höher ist, dann wäre es eine verdeckte Schenkung.
    Auch Schenkungen unterliegen der Schenkungssteuer.
    Kommen die Eltern ins Pflegeheim und können die Kosten nicht aus eigenen Mitteln tragen, wird auch hier das Sozialamt Nachforschungen anstreben.
    Der Verkaufspreis sollte immer einem Drittvergleich stand halten.

  8. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Unschuldung Pfandtausch

    Geschenkt werden würde dann die Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem tatsächlichen Wert, dies bei einem Freibetrag in Höhe von 400.000 Euro.

    Wie viel ist die Immobilie wert? Was wird der Kaufpreis werden?

    Wird es noch weitere Schenkungen geben? Wenn ja wann? Welche Höhe usw.?

    Das klärt man dann am besten mit einem Steuerberater und einem Notar.

    Möglicherweise meinte Hanomag, dass man das ruhig ausführlicher hinterfragen kann, wir schreiben ja sonst auch nicht wenig

  9. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Unschuldung Pfandtausch

    Eine ggf. mögliche Spekulationssteuer scheinst Du zu vergessen. Schließlich ist es ein vermietetes Objekt, mit dem beim Verkauf innerhalb von 10 Jahren auch für den teilentgeltlichen Erwerb ein (Teil-)gewinn erzielt werden kann.
    Zitat Zitat von Honey1979
    Wenn der Wert deutlich höher ist, dann wäre es eine verdeckte Schenkung.
    Auch Schenkungen unterliegen der Schenkungssteuer.
    Dafür gibt es alle 10 Jahre satte Freibeträge.
    Zitat Zitat von Honey1979
    Kommen die Eltern ins Pflegeheim und können die Kosten nicht aus eigenen Mitteln tragen, wird auch hier das Sozialamt Nachforschungen anstreben.
    Ein möglicher Aspekt, aber bis die 125.000 € verbraten sind, fragt möglicherweise keiner nach mehr. Außerdem kann das Sozialamt eher vom Häuschen knabbern, wenn die Eltern es behalten.
    Zitat Zitat von Honey1979
    Der Verkaufspreis sollte immer einem Drittvergleich stand halten.
    Das gilt eher bei einer Vermietung unter Angehörigen. Hier geht es auch um die Einsparung von Grunderwerbsteuern.

  10. Avatar von Honey1979
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    Standard AW: Unschuldung Pfandtausch

    Sicherlich ist das "Zum Teil" richtig Hanomag.... man sollte aber auch nicht auf die Unwissenheit anderer Bauen.
    Wenn keine Vorsorgevollmacht besteht und ein findiger Berufsbetreuer ins Spiel kommt "Rechtsanwalt" Dann sucht er sich unter Umständen aus, woran er zuerst knabbert.

    Wenn du den Maximalen Rentensatz von ca 2500 bekommst, die Gattin nicht arbeiten war und bei im Pflegeheim sind, ca 4000,000 / Monat / Kopf .... Dann halten die 125000 auch nur für knapp 2 Jahre.
    Muss ja nicht so sein, ich gebe es nur zu bedenken.

    Die Eingangsfrage lautete :
    Kann es dabei eigentlich zu Problemen von anderen Seiten kommen z. B. Steuer?

    Mit nein, ist die Frage sicherlich nicht einfach zu beantworten.

  11. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Unschuldung Pfandtausch

    Honey,

    erwartest du umfangreiche und kostenlose Beratung hier oder Diskussionen, Anregungen, Hilfestellungen oder Rat und Tat? Dies mit dem Hinweis auf die jeweiligen Experten wie Steuerberater, Anwälte, Notare oder die Banken als Vertragspartner?

    Vor allem hast du doch überhaupt keine Haftung, du könnest ja nun wirklich ohne Haftung mehr als nur ein Ja schreiben, zumal wir doch eh viel schreiben.

    Aus meiner Sicht sollte man auch nicht immer annehmen, der TE würde das blind glauben was wir hier schreiben oder er wäre doof und bekommt alleine nichts geregelt und oft genug verweise doch insbesondere auch ich auf die jeweils zuständigen Experten.

    Schreibst du mehr als ja....stellst du etwas zur Diskussion und davon profitieren (vorausgesetzt es bleiben die persönlichen Anfeindungen aussen vor) alle hier, da man dann relativieren, verbessern und korrigieren kann.

    Schlussendlich aber müssen wir den TE auch von der Hand und seine eigene Entscheidung lassen. Denke aber auch dass das die meisten TE gut auf Reihe bekommen und wunderbar lösen in dem sie nachfragen, sich weiter informieren oder im zweifelsfall sich an die entsprechenden Experten wenden.

  12. Avatar von Honey1979
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    Standard AW: Unschuldung Pfandtausch

    Ich entschuldige mich für mein kurzes "Ja"

    Beim letzten Thema hast du als antwort nur geschrieben:
    Ein Darlehen kann nach BGB §489 und §490 selbstverständlich auch innerhalb der Zinsfestschreibungszeit gekündigt werden.

    Das wollte ich dann näher erörtert haben und da hast Du dann ein riesen Faß raaus gemacht, dass ich diesen Stummeligen Satz hinterfrage....

    Dir passt aber auch nix von dem was ich mache....

  13. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Unschuldung Pfandtausch

    Honey, der TE wollte das in dem anderen Thread nicht beantwortet sehen, sondern du, weil du eine Frage gestellt hattest und dann das alles relativieren und erklärt haben wolltest, damit der TE nun nicht blöd nach BGB kündigt! Unnötig war das, du wusstest was gemeint war und der TE hatte danach nicht gefragt und ich habe dann ja auch geschrieben, dass es u.a. sinnvoll ist einen Anwalt zu konsultieren, was du dann für unnötig erklärt hast. Zudem unterstelle ich, dass die TE dann nicht blind handeln und selbst wenn er es getan hätte, eine Schaden wäre nicht entstanden, man hätte die Kündigung abgelehnt.

    Ja Honey, wo sollte das dann hinführen. Siehe mir nach, dass ich aufgrund meiner Haftung ganz sicher nicht detailiert darauf eingehe, wo das BGB mit dem Paragraphen 490 bei der Ablehnung Ausweitung des Kreditengagements weiter helfen kann. Sei dir aber sicher, dass hier auch Anwälte mitlesen. Zu dem verweise ich ja eben auf diese, damit du - solltest du davon mal profitieren wollen - diese Anwälte kontaktierst. Ich hatte dir ja nicht vorgeworfen, dass du das nicht wusstest, bzw. nicht weist wie man "berechtigte Interessen" definieren kann, vielmehr war ich ob deiner Frage irritiert, während du aber schreibst, du brauchst Anwälte da nicht.

    Das sehen wir halt anders, du so, ich so und liest du deine Frage noch mal als erste Antwort auf die Frage des TE und dann meine Erklärung dazu noch mal, dass diese Antwort im ersten Absatz deiner Frage galt und vor allem meinen frühen Hinweis auf einen Anwalt, dann hätten wir beide uns diesen Disput im Interesse der anderen sparen können und dein sorry eben ist doch ein erster Hinweis darauf, dass wir anderen einiges ersparen können zukünftig

  14. Avatar von Honey1979
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    Standard AW: Unschuldung Pfandtausch

    Ok,
    dann lassen wr es erst mal so stehen, damt es nicht wieder eskaliert

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