Steuerliche Fragen zu Währungsanlagen -> Crypto-Währungsanlage (Bitcoin & Co.)

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  1. Avatar von thomasp
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    Standard Steuerliche Fragen zu Währungsanlagen -> Crypto-Währungsanlage (Bitcoin & Co.)

    Hallo zusammen.

    Ich habe eine Frage im Zusammenhang mit einer Investition im sicherlich noch vergleichsweise neuen Crypto-Markt...

    Angenommen jemand hat im Dezember 2017 auf einer entsprechenden Tradingplattform im Internet in eine Crypto-Währung investiert und im Januar 2018 diese Positionen mit insgesamt 5000 EUR Gewinn auf dieser Tradingplattform wieder verkauft.
    Das Kapital verblieb nach ausgewiesener Gutschrift dann zunächst im Account, auf der besagten Trading-Plattform mit Sitz im Ausland. (Steuern werden von dieser Plattform automatisch nicht abgeführt!)
    Im nahezu sofortigen Anschluss (2 Tage später) ergab sich nach Kursrückgängen die Gelegenheit zum erneuten, tieferen Einstieg in die selbe Crypto-Währung. Die sozusagen kurz herausgelösten 5000 EUR wurden also erneut investiert.

    Meine Fragen hierzu wäre nun:

    Wenn der jenige welche die Positionen der investierten ca. 5000 EUR nun langfristig, z. B. bis ins Jahr 2021, halten will, muss er dann dennoch im Jahr 2019 den Gewinn von 5000 EUR versteuern, ohne aber wissen zu können, ob der investierte 5000 EUR Gewinn im Jahr 2021 nicht zu einem Totalverlust führt?

    Wenn diese Investition zu einem Verlust führen würde, wie könnte derjenige dies steuerlich geltend machen, wenn ansonsten jedoch keinerlei andere börsliche Aktivitäten zur möglichen Gegenrechnung durchgeführt würden?

    Wäre dann eine steuerliche Abgeltung des 5000 EUR Gewinns im Jahr 2019 gar falsch und könnte dieser jemand ebentuell auch erstmal bis ins Jahr 2021 zuwarten, um erst dann, nach dem Verkauf im Jahr 2021 steuerlich zu bilanzieren?

    Vielen Dank vorab und vielleicht erbarmt sich ja ein fachkundiger Teilnehmer einer Beantwortung...

  2. Avatar von Hanomag
    Hanomag ist offline

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    Standard AW: Steuerliche Fragen zu Währungsanlagen -> Crypto-Währungsanlage (Bitcoin & Co.)

    Zitat Zitat von thomasp
    Wenn der jenige welche die Positionen der investierten ca. 5000 EUR nun langfristig, z. B. bis ins Jahr 2021, halten will, muss er dann dennoch im Jahr 2019 den Gewinn von 5000 EUR versteuern, ohne aber wissen zu können, ob der investierte 5000 EUR Gewinn im Jahr 2021 nicht zu einem Totalverlust führt?
    Dann auf jeden Fall, aber sollte sich innerhalb des Jahres ein Verlust einstellen, dann sollte er diesen realisieren, weil dieser dann mit dem Gewinn verrechnet werden kann.
    Wenn diese Investition zu einem Verlust führen würde, wie könnte derjenige dies steuerlich geltend machen, wenn ansonsten jedoch keinerlei andere börsliche Aktivitäten zur möglichen Gegenrechnung durchgeführt würden?
    Vorsicht, solche Spekulationsgewinne sind keine Kapitaleinkünfte und können demzufolge auch nicht mit Verlusten aus der Veräußerung von Aktien verrechnet werden. Es handelt sich hierbei um sonstige Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften und bei einer Haltedauer > 1 Jahr entfällt die Versteuerung.

    Wäre dann eine steuerliche Abgeltung des 5000 EUR Gewinns im Jahr 2019 gar falsch und könnte dieser jemand ebentuell auch erstmal bis ins Jahr 2021 zuwarten, um erst dann, nach dem Verkauf im Jahr 2021 steuerlich zu bilanzieren?
    Wenn der Gewinn im Jahr 2018 war, muss er für dieses Jahr versteuert werden.[/QUOTE]Hier ein Artikel zur Versteuerung solcher Gewinne.

  3. Avatar von thomasp
    thomasp ist offline
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    Standard AW: Steuerliche Fragen zu Währungsanlagen -> Crypto-Währungsanlage (Bitcoin & Co.)

    Vielen Dank für diese allumfängliche Auskunft! Hab' ich mir schon ungefähr so gedacht...

  4. Avatar von Cici
    Cici ist offline

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    Standard AW: Steuerliche Fragen zu Währungsanlagen -> Crypto-Währungsanlage (Bitcoin & Co.)

    Ergänzend möchte ich noch darauf hinweisen, dass bei Kryptowährungen als Veräußerung auch gilt, wenn von einer Kryptowährung in eine andere getauscht wird. Tauschst du bspw. Bitcoin in Litecoin, dann muss zum Zeitpunkt des Tausches der Wert der Bitcoins in Euro bestimmt werden und Gewinne daraus ggf. versteuert werden. Gleichzeitig gilt für Litecoin dann der entsprechende Eurowert als Anschaffungspreis, der beim späteren Verkauf/Tausch der Litecoins für die Gewinnberechnung herangezogen wird. Die Versteuerung kann also nicht (wie oft angenommen) ewig hinausgezögert werden, nur weil man seine Coins nicht zurück in Euros tauscht. Das gleiche Prinzip gilt übrigens auch bei der Nutzung von Coins für Waren oder Dienstleistungen.

  5. Avatar von thomasp
    thomasp ist offline
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    Standard AW: Steuerliche Fragen zu Währungsanlagen -> Crypto-Währungsanlage (Bitcoin & Co.)

    Danke Cici. Werde das demjenigen welchen ebenfalls weiterleiten. 😜

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