Aktueller Stand zur EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie

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  1. Avatar von Goldmark
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    Standard Aktueller Stand zur EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie

    Liebe Baufi-Experten,

    sorry, wenn ich etwas ausholen muß und das Ganze etwas kompliziert klingen mag. Das liegt aber nicht an mir, sondern an der EU-Bürokratie …

    Kurz zum Hintergrund: Habe in 2001 zwei Eigentumswohnungen (München) gekauft. Ein Baustein meiner privaten Altersvorsorge. Das Ganze lief eigentlich prima (Vermietung, Wertsteigerung, bei jeder Prolongation noch niedrigere Zinsen, immer höhere Mieten usw.). Bis April 2016 … (s. u.)

    Die Darlehen habe ich stets ganz easy (am Telefon in einer Minute) prolongiert. Zinsfestschreibung mal 3, 5, 8 oder auch mal 10 Jahre. Vertrag wurde mir dann per Post zugesandt - ich habe unterschrieben und kommentarlos zurückgesandt. Alles ganz einfach. Die Darlehen bewegen sich inzwischen übrigens im Realkreditbereich. Beleihungsauslauf nach meiner Schätzung nur noch ca. 25%.

    Als ich bei Ablauf der Zinsbindungsfrist im April 2016 die Annuität (geringere Tilgung) neu einstellen wollte (steuerliche Gründe), gab es plötzlich Probleme mit der Bank. Kurz zuvor (März 2016) war eine neues EU-Bürokratiemonster (Stichwort: s. o. WoKri) in deutsches Recht implementiert worden - noch dazu wohl ziemlich schlecht umgesetzt vom BMJV (Heiko Maas).

    Aussage der Bank: "Da es bei einer Umstellung der Annuität logischerweise zu einer Laufzeitverlängerung des Darlehens käme, wäre dies keine Prolongation mehr sondern sozusagen eine Neufinanzierung mit vollumfänglicher Neuprüfung". Anschließend wurde ich seitens der Bank mit seltsamen Begriffen konfrontiert: Restlebenserwartung, Kapitaldienstfähigkeit, Kreditwürdigkeitsprüfung usw. - obwohl es in meinem ganzen Leben noch niemals irgendeine "Kreditstörung" gab. Zudem sollte ich eine unvorstellbar lange Liste mit Objekt-Unterlagen abarbeiten (selbst von meinem längst lastenfreien Eigenheim inkl. Innen- und Außenfotos) über Unterlagen zu meinem Vermögen bis hin zu Renteninformationen.

    Habe dann "aufgegeben" und die Variante "Prolongation" gewählt - statt Neueinstellung der Annuität. Nachteil: Die Annuität besteht nun zu über 80% aus Tilgung. Für eine vermietete Wohnung völlig sinnfrei ...

    Zusätzliches Pech: Die EU-Richtlinie war damals noch brandneu und meine Bank wußte wohl selbst nicht so richtig, wie sie damit umgehen soll ...

    Zitat Bank: "Man wolle mich vor einer eventuell nicht tragbaren Kreditaufnahme schützen" - mir unbegreiflich, denn meine beiden Darlehen gibt es ja längst !?

    Nur am Rande: Könnte die Restschulden auch ablösen (Tagesgeldkonto) - dies ist aber steuerlich, vermögenstechnisch usw. m. E. wenig sinnvoll.

    Nun war ich wohl nicht der Einzige, den diese EU-Regulatorik ziemlich geärgert hat. Als Betroffener habe ich das Ganze verfolgt. Jedenfalls gab es bald eine Bundesratsinitiative von einigen Ländern und auch Nachbesserungen (2017: Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz) und zum 1. Mai ist eine VO in Kraft getreten, die wieder für klare Verhältnisse und vernünftige Regelungen sorgen soll (Immobiliar-Kreditwürdigkeitsprüfung-Leitlinienverordnung). Monsterworte …

    Da bei mir bald wieder eine Zinsbindung ausläuft (April 2019), würde mich sehr interessieren, wie das die Profis sehen:

    1. Gelten inzwischen wieder die altbewährten Regeln ?
    2. Hat sich das mit WoKri in der Praxis besser eingespielt ?
    3. Wie haben sich die o. g. Nachbesserungen (z. B. ImmoKWPLV) konkret ausgewirkt ?
    4. Angeblich wird diese Richtlinie auch von den Banken unterschiedlich ausgelegt, also mal strenger, mal lockerer ?

    Kam mir damals nicht mehr wie ein selbstbestimmter Verbraucher sondern wie ein der staatlichen Betreuung bedürftiges Kind vor !?
    Deshalb will ich mich dieses Mal rechtzeitig vorher informieren

    Über jede Erfahrungen aus der Praxis würde ich mich freuen !


    PS: Da es hier um selbstgenutztes Wohneigentum gehen soll, meine Frage eventuell verschieben an passende Stelle im Forum (Immobiliengeschäfte ?)

  2. Avatar von florianmeier
    florianmeier ist offline

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    Standard AW: Aktueller Stand zur EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie

    Wahrscheinlich. Bei dem Argument "Steuern sparen" kann man wohl den gesamten übigen Verstand ausschalten, so daß sogar in klare Pleiteprojekte des grauen Kapitalmarkts investiert wurde.

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