Pflegegeld für Nichtangehörigen wird nicht als Einkommen akzeptiert

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  1. Avatar von Amando
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    Lächeln Pflegegeld für Nichtangehörigen wird nicht als Einkommen akzeptiert

    Guten Abend,

    bin beim Recherchieren auf diese Seite gekommen.

    Folgender Fall:
    Ich arbeite Teilzeit in meinem eigentlichen Hauptberuf, dies vor allem wegen der Pflege von einem Nichtangehörigen. Die Krankenkasse entrichtet für mich Rentenversicherungsbeiträge, ich muß dieses Geld auch als Einnahme beim Finanzamt versteuern.

    Nun geht es bei mir darum, daß ich meinem Ex seinen Anteil an unserem (noch) gemeinsamen MFH-Haus abkaufen möchte.

    Meinen Teil am Haus habe ich bei der Hypo finanziert, es ist zum Teil endfinanziert worden, in 10 Jahren soweit abbezahlt.

    Vorab hatte ich bereits bei der hiesigen Raiffeisenbank nachgefragt, ob diese das evtl. finanzieren würden. Da hieß es noch, das Pflegegeld selbstverständlich Einkommen wäre.
    Da ich jedoch lieber alles bei derselben Bank finanzieren würde, habe ich nun bei der Hypo den Antrag gestellt - und bekam nun die Antwort, das Pflegegeld wäre kein Einkommen und somit wäre eine Unterfinanzierung da. Obwohl ich dann - wegen dann möglicher Eigennutzung einer der Wohnungen - mit dieser Finanzierung sogar mehr Geld zur Verfügung hätte wie vorher, da ich eine relativ hohe Miete zahle.

    Sehen das alle Banken so? Ich verstehe das ja, wenn jemand selbst das Pflegegeld benötigt bzw. keine andere zukünftige Möglichkeit mehr hätte, aus dem Teilzeitjob dann einen Vollzeitjob zu machen, wenn die Pflege wegfällt. Aber ich könnte ja dann wieder mehr in meinem Hauptberuf arbeiten.
    Weiterhin sagte er, daß selbst von den Mieten, die ich von den anderen Wohnungen erhalte, nur ein Teil berücksichtigt wird, weil es ja das Ausfallwagnis bei Miete gibt. Ja, aber ein Ausfallwagnis gibt es doch überall? Welcher Job ist heute tatsächlich noch sicher? Wer weiß, ob er mal krank wird und nicht mehr arbeiten kann, obwohl die Finanzierung noch Jahre läuft.
    Weiterhin hatte ich eine Tilgungsaussetzung mit KfW angesprochen, wo eben ein Teil der benötigten Summe vorerst nur mit Zins finanziert wird, aber in 10 Jahren, wenn meine ursprüngliche Finanzierung ausgelaufen ist, ich dann natürlich viel höher tilgen könnte. Auch hier meinte er, wäre so nicht gewollt und üblich.

    Hat mir die Raiffeisenbank hier nun bzgl. Pflegegeld etwas Falsches gesagt (es war nun eine Vorabprüfung) und sehen das alle Banken so?
    Wie soll ich hier weiter vorgehen?
    Bin weiblich und alleinerziehend, falls dies relevant ist.

    Vielen Dank an die Fachleute

  2. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Pflegegeld für Nichtangehörigen wird nicht als Einkommen akzeptiert

    Hallo Amando, Pflegegeld ist für die Bedürftigen da und wird in der Regel nicht als Einkommen angerechnet.

  3. Avatar von BenniG
    BenniG ist gerade online

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    Standard AW: Pflegegeld für Nichtangehörigen wird nicht als Einkommen akzeptiert

    Wenn die Raiffeisenbank es finanzieren will, dann nutze doch für den anderen Anteil die Raiffeisenbank.
    Handelt es sich um eine im Grundbuch aufgeteilte Immobilie, wo ihr beide 500/1.000 Miteigentumsanteilen besitzt oder habt ihr euch den Kaufpreis einfach aufgeteilt? Hat dein Ex seinen Teil auch finanziert? Was für Eintragungen sind im Grundbuch?

    Ich könnte mir es so erklären, dass die Raiffeisenbank dich als Neu(kredit)kunden gewinnen will und deswegen etwas großzügiger ist.
    Für die Hypo ist es einfach nur eine Ausdehnung des Geschäfts. Das Objekt bleibt gleich, dein Einkommen bleibt gleich und nur der Kredit und damit deine Belastung, wird höher.

  4. Avatar von Hilfe
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    Standard AW: Pflegegeld für Nichtangehörigen wird nicht als Einkommen akzeptiert

    Hallo,

    zuerst solltest du auch mla die hypo anfragen, den geht die Raiffeisenbank den auch in den nachrnag mit der Grundschuld ? Das ist auch noch ein haken...

  5. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Pflegegeld für Nichtangehörigen wird nicht als Einkommen akzeptiert

    Bezüglich des derzeitigen Grundschuldgläubigers ist es müßig darüber zu diskutieren, ob Pflegegeld anerkannt wird oder nicht, denn wenn die Bank es nicht anerkennt, dann tut sie dies nicht und ist zu respektierren und akzeptieren.

    Bei einem neuen Grundschuldgläubiger für den Anteil des Mannes merkt Hilfe zurecht an, dass es dann - so wie sich das alles liest - eine Vorlast geben wird und dann wäre erst mal zu klären, in wie weit die neue Bank diese (deine) Vorlast akzeptiert.

    Es wäre auch zu klären, wie sich das mit dem Pflegegeld verhält, bzw. für was es genau gezahlt wird, denn auch da hat Bankkaufmann zurecht angemerkt, dass das Pflegegeld für den zu pflegenden ist und wenn es dort Überschüsse gibt, diese dann ggf. nicht mehr da ist, wenn die Pflegekosten sich erhöhen und das Pflegegeld komplett für die Pflege aufgewendet wird.

    Zu dem, 80% der Jahreskaltmiete nicht anzusetzen, kann ich nicht nachvollziehen, aber auch das muss - so es eine Bank so entscheidet - akzeptiert werden. In der Regel aber ist es nachhaltiges und zu berücksichtigendes Einkommen, was der Habenseite prozentual hinzugerechnet wird.

  6. Avatar von BenniG
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    Standard AW: Pflegegeld für Nichtangehörigen wird nicht als Einkommen akzeptiert

    Woher hast du denn die 80% der Kaltmiete, die nicht angesetzt wird? Das kann ich nicht nachvollziehen.

  7. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Pflegegeld für Nichtangehörigen wird nicht als Einkommen akzeptiert

    Ganz einfach, mind. 80% der Kaltmieteinnahmen werden von 90% der Banken als nachhaltig anzusetzende Einnahmen anerkannt und der TE schreibt, dass auch da irgendetwas bemängelt oder kritisiert, mind. aber negativer gesehen wird, als es bei dem Großteil der Banken gesehen und gehandhabt wird.

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