Beratung bei Forwarddarlehen

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  1. Avatar von RheinPirat
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    Standard Beratung bei Forwarddarlehen

    Hallo zusammen,

    folgende Situation. Ab Mai 2023 können wir in die Nachfinanzierung für unser Reiheneckhaus im Speckgürtel Rostocks gehen. Restschuld beläuft sich dann von den ursprünglichen 182.000 auf ca. 134.000 Euro. Die Restschuld setzt sich aus zwei Krediten der DB zusammen. Ein Kredit läuft nach 10 Jahren aus, der andere wird mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt.

    Über die lokale Sparkasse haben wir im Nachrang dieses Jahr noch einen Kredit in Höhe von 88.000 und mit einer Laufzeit von 5 Jahren zwecks Modernisierungen aufgenommen. Dort werden nach den fünf Jahren noch etwa 83.000 Euro übrig sein.

    Summa summarum eine Gesamtresthöhe von ca. 217.000 von insgesamt 270.000 Euro.

    Es ist zeitlich alles so abgestimmt, dass alle drei Kredite innerhalb von 6 Monaten auslaufen bzw. aufgrund von Kündigung enden.

    Das Vorhaben ist, alle drei Kredite in einem zusammenzuführen und über ein Forward zu finanzieren. Die lokale Sparkasse hat für dieses Vorhaben bereits Interesse signalisiert und wollte am Besten jetzt schon einen Termin mit uns, um alles einzutüten. Ich habe mir aber noch etwas Zeit erbeten. Jetzt ist August anvisiert.

    Man muss dazu sagen, dass wir zwar in 2013 die Immobilie für die ursprünglichen 182.000 erworben haben, aber der Marktwert, ohne die die erfolgten Modernisierungsvorhaben, von der lokalen Sparkasse im Februar (bei der Kreditprüfung) nach einer Besichtigung auf 280.000 geschätzt wurde. Wir haben halt in den letzten 5 Jahren einiges gemacht und hinzu kommt die Haus- und Wohnungsknappheit in und um Rostock an der schönen Ostsee.

    Meine Fragen an euch sind, muss ich irgendwas beachten? Wie liegen aktuelle Zinsen bei einem Vorhaben, wie dem unseren? Gibt es irgendwelche Fallen, in die ich tappen könnte?

    Vielen Dank!
    MfG

  2. Avatar von jimmyone
    jimmyone ist offline

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    Standard AW: Beratung bei Forwarddarlehen

    Also Entschuldigung Frau Schneider... Das ist doch geschwafel.
    Wissen Sie eigentlich wie sehr sich ein Darlehen verteuert, wenn man die Dienste eines Maklers in Anspruch nimmt?!
    Ich selbst habe vor vielen Jahren das ähnlich gemacht. Wollte mich nicht mit der Bank herumschlagen und hab über ein Portal Kontakt zu einem Makler bekommen.
    Am Ende hatte ich sein Honorar trotzdem zu tragen, obwohl das die Bank natürlich bezahlt hat.

    Das machte sich ganz deutlich im Zins bemerkbar. Denn die Bank (eine Sparkasse) konnte mir ganz klar zeigen welchen Zins ich bekommen hätte bei direkter Anfrage
    und welchen ich bekomme habe, dank der Einreichung über einen Makler. Für mich muss ich sagen: Niemals wieder.

    Eigentlich braucht man keinen Makler. Die Hausbank sollte die Beratung übernehmen und der Kunde dann mittels dieser Beratung Angebote einholen können.
    Sprich der Kunde müsste was in der Hand haben.
    Noch besser wäre eine Datenbank in der solche Beratungen eingetragen werden, damit jede Bank darauf zugreifen kann und entsprechende Angebote unterbreiten kann.

    Ich musste meine "Faulheit" sehr teuer bezahlen. So einen Fehler mache ich kein zweites Mal.
    Makler sind dann gut, wenn die Bonität schlecht und die Aussichten auf eine Finanzierung unterirdisch sind.
    Oder wenn man das macht wie ich und keinen Bock hat sich mit Banken rum zu schlagen und dann aber eben genau weiß, diese Zig Tausend Euro zahle ich der Bank über den Zins zurück.

    So Long...

    Jimmyone

  3. Avatar von Batman_BU
    Batman_BU ist offline

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    Standard AW: Beratung bei Forwarddarlehen

    Ein Banker ist ein Mensch, dem eine Bank gehört!
    Unsinn. "Bank"I"er" wäre da eher zutreffend. Ein Banker ist mindestens umgangssprachlich der Begriff für Leute, die in einer Bank arbeiten.
    In der Bank arbeiten Bankangestellte. Die heute einen Abschluss haben müssen, der Ihnen die Erlaubnis zum Vermitteln von Immobiliardarlehen gebracht hat. Mit der Erlaubnis nach § 34 i der GewO sind einige Pflichten verbunden. Unter anderen, die, den Kunden bestmöglich zu beraten und die, für finanzielle Schäden die er Verursacht/ aus falscher Beratung gehaftet. Und ja, auch die Bank übt einen gewissen "Umsatzdruck" auf ihn aus.
    Und da sind wir bei dem immer wieder diskutierten Punkt: Wer steht nun eher mit seiner Beratung auf der Seite des Kunden? Der Bankangestellte mit einem Produkt - das "seiner" Bank? oder der Makler mit den Produkten "aller" Finanzierungsanbieter und der Maklerpflicht, nur im Sinne seines Mandanten/ Kunden zu wirken?
    Wenn sich alle an das halten würden, was sie da mal unterschrieben hatten, gäbe es kein Problem.

    Ja es ist besser als gut informierter Kunde in ein Gespräch mit einem Fachmann/ Makler zugehen, aber will man wirklich möglichst viele Varianten prüfen und die passende für sich heraus finden, hilft nur der Weg zum Makler.
    Mit Sicherheit ist der Weg zum Makler nicht der einzig richtige, hilfreiche. Dass eine solche Aussage von einer Maklerin kommt ist aber nicht verwunderlich.
    Auch hier wäre ich überrascht, wenn jeder Makler die kostengünstigste ETF-Variante anbietet anstatt dem vielleicht etwas teureren aktiv gemanagten Fonds - der schüttet ja auch ne nette Provision aus.

    Wenn Ihr euch ein Bein brecht und merkt, das muss gerichtet werden, könnt Ihr ja auch Internet schaun, was der Chirurg da so tut, Euch in Foren umhören, aber Ihr werden Euch nicht selbst operieren, sondern dann doch zum Fachmann gehen ...und ihn bezahlen(oder die KV) und der wird all Eure Informationen sortieren und Euch noch einmal fachmännische beraten. Und dann von Eurem Vertauen ausgehen und seine Arbeit tun, für die er ausgebildet worden ist und die er gern und gut erledigt.
    Cooler Vergleich. Überleg mal, wie viele sinnlose Operationen es in Deutschland so gibt, weil sich die Patienten auf den Rat des Arztes verlassen. Die Fallzahlen sind je nach Gebrechen erschütternd hoch. Hüftgelenke sind mittlerweile sehr beliebt.

    Geht es Euch in Eurem Beruf nicht ebenso? Erwartet Ihr nicht auch, das die Kunden Euer Fachwissen und Eure Seriosität nicht ständig anzweifeln, in Frage stellen oder Euch sogar vorsätzlich schlechtes und fehlerhaftes Arbeiten vorwerfen?
    Klar erwarte ich das. Kunden, die mir vorsätzliches, schlechtes Arbeiten vorwerfen, sind dann nicht lange meine Kunden. Wozu sollte man sich den Ärger machen?
    Wenn man das "Pech" hat, in einer Branche tätig zu sein, die einen schlechten Ruf hat (und im Falle der Banker / Finanzproduktvermitler ist das selbst verschuldet) dann muss man sich entsprechend absichern und für solche Fälle vorbereitet sein. Niemand streitet ab, dass es auch vernünftige Berater gibt - es wird ja auch tatsächlich besser, aber das Ausgangsniveau ist erschreckend niedrig gewesen.


    Gilt hier nicht auch: "Was ich denk und tu, trau ich auch anderen zu!", sei es Gutes oder Schlechtes.
    [
    Nein. Das Verkaufsverhalten einiger Leute beißt sich ganz massiv mit meinen Vorstellungen von fairem Geschäftsgebaren, Moralvorstellungen und Ethik.
    Ich würde mich freuen, wenn das beim Antworten mal mehr beachtet würde.
    s.o.

  4. Avatar von Batman_BU
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    Standard AW: Beratung bei Forwarddarlehen

    Zitat Zitat von marinapecunia
    Wenn Ihr euch ein Bein brecht und merkt, das muss gerichtet werden, könnt Ihr ja auch Internet schaun, was der Chirurg da so tut, Euch in Foren umhören, aber Ihr werden Euch nicht selbst operieren, sondern dann doch zum Fachmann gehen ...und ihn bezahlen(oder die KV) und der wird all Eure Informationen sortieren und Euch noch einmal fachmännische beraten. Und dann von Eurem Vertauen ausgehen und seine Arbeit tun, für die er ausgebildet worden ist und die er gern und gut erledigt.
    .
    ... weil mir das gerade zu dem Thema noch einfällt. Mein Kind war vor einiger Zeit sehr krank, die Kinderärztin wollte zügig ein Antibiotikum verschreiben. Wäre ja nicht schlimm. Am Ende war es eine Erkrankung, die mit Antibiotika nicht therapierbar war. Die Ärztin ist sicherlich auch Fachfrau auf ihrem Gebiet. Den Job "Gut" erledigen reicht dann aber leider nicht immer.

    Bei meinem eigenen "Beinbruch" war der Arzt bei Abnahme des Casts sehr entzückt über die tolle Heilung, sichtbar auf dem Röntgenbild. Es wurde allerdings nur eins am Tag des Unfalls gemacht...

    Fachleute findet man überall. Aber selbst in Jobs, bei denen die Ausbildung deutlich schwerer und langwieriger ist als ne IHK-Prüfung sind die häufig eher oberflächlich unterwegs.

  5. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Beratung bei Forwarddarlehen

    Absolut unterhaltsam die Diskussion, wirklich interessant, vielleicht kommt ja noch einer und klärt das mal auf

    Mal kurz zu den Kosten eines Maklers, die seitens der Bank aus der Zinsmarge bezahlt wird. Summa summarum belaufen sich die Aufschläge ungefähr bei

    10 Jahren bei 0,15% (wer zeichnet noch 10 Jahre??)
    15 Jahren bei 0,11%
    20 Jahren bei 0,06%

    nur was bringt diese nackte Diskussion über Konditionen und Aufschläge? Aufschläge die einige noch nicht mal beziffern können, auch hier wieder pauschal einen Aufschlag unterstellen, der aber auch noch unterschiedlich ist, trotzdem wird so getan, als wüsste man alles und verteufelt dieses pauschal und ohne Kenntnis der tatsächlichen Sachlage? Was ist denn das Entscheidende bei einer Immobilienfinanzierung, um letztendlich den günstigsten Zins fest zu machen? Was leistet ein guter Finanzierungsmakler? Was ist sein Tätigkeitsgebiet und wo sollte seine eigentliche Dienstleistung beheimatet sein?

    Vor allem, auf welche Konditionen sind diese Aufschläge denn aufzuschlagen, was hat denn der Verbraucher selbst generieren können. Wollen wir das jeweils günstigste Angebot am Markt untersellen und so tun, als wäre das jedem Verbraucher zugänglich gemacht worden, bzw. er wäre auf dieses gestoßen?!

    Im übrigen, diese Vergütungen der Dienstleistungen finden sich zurecht mittlerweile in jedem Immobiliardarlehensvertrag wieder und noch nie standen diese bei meiner Dienstleistung in irgendeinerweise zur Diskussion! Vielleicht gibt es ja doch Makler die im Vorfeld gute Arbeit verrichtet und geleistet haben, was der Verbraucher mit Akzeptanz der Vergütung auch honoriert! Kann oder könnte ja sein

    Geht es anfänglich eigentlich immer nur um die Kondition und wenn ja, worauf bildet sich die jeweils beste Kondition ab? Ist da im Vorfeld nicht so einiges zu strukturieren, verständlich zu machen und zueinander zu fügen?

    Naja und zu Oma und Opa, die da von den Banken beschissen werden, will ich mich gar nicht äussern. Nur kurz eines dazu, ihr verwechselt (aber nicht nur da) zu viel das Aktivgeschäft (Kreditgeschäft) um das es hier im eigentlichen geht, mit dem Passivgeschäft (Anlagegeschäft)!


  6. Avatar von StGe1973
    StGe1973 ist offline

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    Standard AW: Beratung bei Forwarddarlehen

    batman,

    um was es mir geht ist, dass es dieses Schwarz (böse Bankberater)/Weiss (moralisch perfekte, aber bösartig getäuschte Kunde) nicht gibt. Nehmen wir mal den Widerufsjoker. Der Sinn des Widerrufsrecht ist eigentlich, dass ein Verbraucher seine Entscheidung überdenken kann, wenn er etwas nicht verstanden hat, nochmals alle Unterlagen prüfen kann usw., usw. und dann (wenn er es will) ohne Konsequenzen einen Vertrag kündigen kann. Dann kam eine entsprechende Gesetzeslage bis zur Gesetzesänderung, dass das Widerrufsrecht unbegrenzt gilt, wenn WRB falsch ist. Glaubst du ernsthaft, dass nach 5, 6 oder 7 Jahren ein Darlehenvertrag im Sinne des Widerrufsrecht gekündigt wurde, also dass dem Verbraucher unklar war, was er da unterschrieben hat? Nein, die Zinsen sanken, Verbraucher wollen aus den Verträgen raus und billiger abschließen. Wenn die Zinsen gestiegen wären, dann hätte kein Mensch ein unbefristetes Widerrufsrecht interessiert.

    Ebenso sehe ich das bei Geldanlagen: Wenn jemand etwas unterschrieben hat, das er nicht versteht, er Fragen hat usw. alles ok. Dann kann er einen neuen Termin bei der Bank oder einer Verbraucherzentrale machen und den Vertrag prüfen lassen. Wenn er damit nicht zufrieden ist, kann er es zurück geben und wegen Falschberatung den Vertrag kündigen, alles ok. Aber wenn jemand 5,6 oder 7 Jahre scheinbar seinen Vertrag versteht (indem auch alle Risiken aufgeführt sind) und jedes Jahr eine Abrechnung bekommt (die er scheinbar auch versteht), dann ist es für mich extrem unglaubwürig, wenn jemand argumentiert: Ja, also eigentlich hatte ich keine Ahnung in was ich das investiert habe.
    Es mag Einzelfälle geben (gerade bei älteren Menschen) bei denen es so war, wie es auch Einzelfälle beim Widerrufsjoker gab, die diesen wirklich im Sinne des Widerrufsrecht gebraucht haben. 99,9% (zumindest mM, was du anders sehen kannst) haben den WRJ einfach als Hebel benutzt, um aus teuren Darlehensverträgen auszusteigen und die Falschberatung war der Hebel um Verluste ersetzt zu bekommen. Beides wurde von Verbrauchern ebenso unmoralisch gegen Banken eingesetzt, wie man den Bankern unmoralisches Verhalten vorwirft. Weil zumindest meine Überzeugung 99,9% der Menschen absolut wußten, was sie da unterschrieben hatten, aber solange hohe Renditen (bei Geldanlagen) oder höhere Zinsen (bei Darlehensverträgen)existierten waren alle über viele Jahre glücklich und zufrieden mit ihren Verträgen. Im Zuge der Finanzkrise kamen dann Verluste (bei Geldanlagen) und die Zinsen sanken (bei Darlehensverträgen) und die Verbraucher bzw. Anwälte suchten nach Hebeln gegen die Banken. Plötzlich behaupteten viele falsch beraten worden zu sein und viele ließen ihre WRB prüfen...

  7. Avatar von Batman_BU
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    Standard AW: Beratung bei Forwarddarlehen

    Zitat Zitat von noelmaxim
    A

    Vor allem, auf welche Konditionen sind diese Aufschläge denn aufzuschlagen, was hat denn der Verbraucher selbst generieren können. Wollen wir das jeweils günstigste Angebot am Markt untersellen und so tun, als wäre das jedem Verbraucher zugänglich gemacht worden, bzw. er wäre auf dieses gestoßen?!

    Im übrigen, diese Vergütungen der Dienstleistungen finden sich zurecht mittlerweile in jedem Immobiliardarlehensvertrag wieder und noch nie standen diese bei meiner Dienstleistung in irgendeinerweise zur Diskussion! Vielleicht gibt es ja doch Makler die im Vorfeld gute Arbeit verrichtet und geleistet haben, was der Verbraucher mit Akzeptanz der Vergütung auch honoriert! Kann oder könnte ja sein
    In der Tat, die Möglichkeit, sich vielfältige Vergleichsangebote einzuholen ist durchaus ein positiver Aspekt von Maklern.

    Naja und zu Oma und Opa, die da von den Banken beschissen werden, will ich mich gar nicht äussern. Nur kurz eines dazu, ihr verwechselt (aber nicht nur da) zu viel das Aktivgeschäft (Kreditgeschäft) um das es hier im eigentlichen geht, mit dem Passivgeschäft (Anlagegeschäft)!
    Nein, verwechseln wir nicht. Wird eigentlich auch relativ deutlich.Auch wenn du das fett geschrieben hast...

  8. Avatar von Batman_BU
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    Standard AW: Beratung bei Forwarddarlehen

    Zitat Zitat von StGe1973
    batman,
    um was es mir geht ist, dass es dieses Schwarz (böse Bankberater)/Weiss (moralisch perfekte, aber bösartig getäuschte Kunde) nicht gibt.
    Hab ich nirgends behauptet.
    Nehmen wir mal den Widerufsjoker. Der Sinn des Widerrufsrecht ist eigentlich, dass ein Verbraucher seine Entscheidung überdenken kann, wenn er etwas nicht verstanden hat, nochmals alle Unterlagen prüfen kann usw., usw. und dann (wenn er es will) ohne Konsequenzen einen Vertrag kündigen kann. Dann kam eine entsprechende Gesetzeslage bis zur Gesetzesänderung, dass das Widerrufsrecht unbegrenzt gilt, wenn WRB falsch ist. Glaubst du ernsthaft, dass nach 5, 6 oder 7 Jahren ein Darlehenvertrag im Sinne des Widerrufsrecht gekündigt wurde, also dass dem Verbraucher unklar war, was er da unterschrieben hat? Nein, die Zinsen sanken, Verbraucher wollen aus den Verträgen raus und billiger abschließen. Wenn die Zinsen gestiegen wären, dann hätte kein Mensch ein unbefristetes Widerrufsrecht interessiert.
    Nein, glaube ich nicht. Ich halte den sog. Widerufsjoker für genauso verwerflich wie die miese Produktabzocke vieler Banker.

    Ebenso sehe ich das bei Geldanlagen: Wenn jemand etwas unterschrieben hat, das er nicht versteht, er Fragen hat usw. alles ok. Dann kann er einen neuen Termin bei der Bank oder einer Verbraucherzentrale machen und den Vertrag prüfen lassen. Wenn er damit nicht zufrieden ist, kann er es zurück geben und wegen Falschberatung den Vertrag kündigen, alles ok. Aber wenn jemand 5,6 oder 7 Jahre scheinbar seinen Vertrag versteht (indem auch alle Risiken aufgeführt sind) und jedes Jahr eine Abrechnung bekommt (die er scheinbar auch versteht), dann ist es für mich extrem unglaubwürig, wenn jemand argumentiert: Ja, also eigentlich hatte ich keine Ahnung in was ich das investiert habe.
    Genau, scheinbar. Viele Leute beschäftigen sich erst mit dem, was sie da angedreht bekommen haben, wenn es schief läuft. Und dann erst fällt auch auf, dass da ggf. eine eklatante Falschberatung stattgefunden hat. Rechtlich hat sich das ja erst nach den ganzen Skandalen zu Gunsten der Kunden geändert. Anlageprotokolle? Vor 15-20 Jahren? Ernsthaft?

    Nehmen wir Schiffsbeteiligungen, die hundertausendfach verkauft wurden - als sicheres, renditenträchtiges Investment. Was im Nachhinein raus kam: Viele dieser Fonds haben ausgeschüttet, obwohl keine Gewinne erzielt wurden. Im Vorgriff auf zukünftige Gewinne. Die Dividenden mussten entsprechend häufig auch Jahre später an den Insolvenzverwalter zurückgezahlt werden. Klasse Altersvorsorge.

    Es mag Einzelfälle geben (gerade bei älteren Menschen) bei denen es so war, wie es auch Einzelfälle beim Widerrufsjoker gab, die diesen wirklich im Sinne des Widerrufsrecht gebraucht haben.
    Nein, Einzelfälle sind das nicht. Der beste Beweis ist, das die Anlageberatung nach wie vor häufig mangelhaft ist. Und das obwohl, wie erwähnt, die rechtlichen Rahmenbedingungen eigentlich deutlich zu Gunsten der Kunden geändert worden sind.
    99,9% (zumindest mM, was du anders sehen kannst) haben den WRJ einfach als Hebel benutzt, um aus teuren Darlehensverträgen auszusteigen
    Da gehe ich mit.
    und die Falschberatung war der Hebel um Verluste ersetzt zu bekommen.
    Hier nicht.
    Beides wurde von Verbrauchern ebenso unmoralisch gegen Banken eingesetzt, wie man den Bankern unmoralisches Verhalten vorwirft. Weil zumindest meine Überzeugung 99,9% der Menschen absolut wußten, was sie da unterschrieben hatten, aber solange hohe Renditen (bei Geldanlagen) oder höhere Zinsen (bei Darlehensverträgen)existierten waren alle über viele Jahre glücklich und zufrieden mit ihren Verträgen. Im Zuge der Finanzkrise kamen dann Verluste (bei Geldanlagen) und die Zinsen sanken (bei Darlehensverträgen) und die Verbraucher bzw. Anwälte suchten nach Hebeln gegen die Banken. Plötzlich behaupteten viele falsch beraten worden zu sein und viele ließen ihre WRB prüfen...
    Sorry, aber wenn du tatsächlich glaubst, dass fast jeder die Anlageprodukte verstanden hat, die er da gekauft hat, dann können wir an dieser Stelle die Diskussion beenden. Ich gehe jede Wette ein: Weniger als 20% der (Profi)Kundenberater wissen, wie die Anlageprodukte strukturiert werden, weniger als die Hälfte versteht das Zeug wirklich. Wir sprechen mal nicht von einem "simplen" Dekafonds, sondern von sowas hier: https://www.boerse.de/zertifikate/No...-/DE000HSH3MT1
    Das Zeug wurde über die Sparkassen massenhaft vertrieben.

    Ich habe übrigens auch einen Bankhintergrund.

  9. Avatar von nordstern76
    nordstern76 ist offline

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    Standard AW: Beratung bei Forwarddarlehen

    tNa das hätte sich RheinPirat sich bestimmt nicht räumen lassen, dass ein Frage zum Forward-Darlehen eine Grundsatzdiskussion über die Vertriebsmethoden der Finanzindustrie auslöst…

    Es wäre schön zu wissen wie sein Beratungsgespräch mit der Sparkasse abgelaufen ist. Wurden eventuell andere bessere und billigere Hedgeprodukte als Alternativen angesprochen?

    Ferner ist die von StGe1973 nun nachgeschobene Erklärung:
    In meinem Post ging es speziell um Forwarddarlehen. Beileihungswert, VFE bei Zinsbindungen usw. hat mit einem Forwarddarlehen speziell nichts zu tun, sondern gilt für alle Darlehen.
    wieder nur ein Bruchteil der Wahrheit, weil eben genau mit falschem Timing und überhöhter Kalkulation des Restdarlehens seitens der Banken die Kreditnehmer regelmäßig hinter die Fichte geführt werden.

    Zu meinem Fall: Wenn einem Kunden dessen Zinsbindung erst 2023 ausläuft von zwei Bankverkäufern verschwiegen wird, dass:
    - er durch eine Sondertilgung von 7500 € einen besseren Zins erhält
    - er bei etwas Geduld einen besseren Zins erhält
    - der Kreditbedarf in 2023 überhöht berechnet wird (was wiederum zu einer höheren Zinssumme führt)
    - der Kreditgeber und damit alle Ansprechpartner durch Weiterverkauf geändert werden kann
    und zur Krönung
    - doppelte Vorfälligkeitsentschädigungen bei vorzeitigem Immobilienverkauf mit keiner Silbe angesprochen wurden
    is das für mich eine SCHLECHTBERATUNG über die ich durchaus an dieser Stelle berichten kann, um andere Bankkunden mündig zu machen.
    (Ich warte im übrigen immer noch auf die Beratungsprotokolle…)

    Gegen das Internetbashing gibt es bestimmt wieder genügend Lobhudeleien bei der nächsten Incentiv-Vertriebler-Sause.

    Mich würde aber wirklich interessieren, ob der RheinPirat nun die Offerte der Sparkasse angenommen hat und welche Konditionen er verhandeln konnte.

    sonnige Grüße vom Nordstern

  10. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Beratung bei Forwarddarlehen

    Zitat Zitat von nordstern76
    tNa das hätte sich RheinPirat sich bestimmt nicht räumen lassen, dass ein Frage zum Forward-Darlehen eine Grundsatzdiskussion über die Vertriebsmethoden der Finanzindustrie auslöst… Was ist das? Ist die hier vertreten?

    Es wäre schön zu wissen wie sein Beratungsgespräch mit der Sparkasse abgelaufen ist. Wurden eventuell andere bessere und billigere Hedgeprodukte als Alternativen angesprochen?

    Ferner ist die von StGe1973 nun nachgeschobene Erklärung:
    In meinem Post ging es speziell um Forwarddarlehen. Beileihungswert, VFE bei Zinsbindungen usw. hat mit einem Forwarddarlehen speziell nichts zu tun, sondern gilt für alle Darlehen.
    wieder nur ein Bruchteil der Wahrheit, wie vieles von deinen Ausführungen auch, sorry weil eben genau mit falschem Timing und überhöhter Kalkulation des Restdarlehens was ist das??? seitens der Banken die Kreditnehmer regelmäßig hinter die Fichte geführt werden.????

    Zu meinem Fall woher nimmst du die Sicherheit, dass das ein Standardfall ist bzw. wie und womit begründest du das? ??: Wenn einem Kunden dessen Zinsbindung erst 2023 ausläuft von zwei Bankverkäufern 2 schlechte, von dir ausgewählte!! verschwiegen wird, dass:
    - er durch eine Sondertilgung von 7500 € einen besseren Zins erhält???? Wer garantiert diese Sondertilgung und wer leistet diese? Eine Restschuld ergibt sich aufgrund des Altvertrages und des Tilgungsverlaufs, alles andere wird besprochen und erfragt! Was passiert, wenn diese Sondertilgung nicht geschieht, obwohl sie Sinn ergibt? Ich sage dir z.B., mach 7.000 Euro Sondertilgung, die resultierende Restschuld ergibt einen besseren Beleihungsauslauf und dann kommt die nicht? Restschuld höher als das Forwarddarlehen und dann? Wer ist schuld? Wieder der Berater, dei Bank? Nee, die vermeintliche Restschuld wird gemeinsam festfgelegt, gemeinsam und die Konsequenzen muss dann auch der Verbraucher tragen, im übrigen im Beratungsprotokoll schriftlich festgehalten!!!
    - er bei etwas Geduld einen besseren Zins erhält???? Woher weisst du das? Warum hast du eigentlich ein Forward in Erwägung gezogen, wenn du weisst, dass die Zinsen nicht steigen, was ja sogar sein kann und ggf. auch so sein wird?
    - der Kreditbedarf in 2023 überhöht berechnet wird (was wiederum zu einer höheren Zinssumme führt)??? Die steht ersteinmal ganz klar fest anhand des Altvertrages, verminderte Summen kannst nur du vorgeben und zu diesen musst du auch stehen, im übrigen wird dies im Beratungsprotokoll festgehalten, solltest du auf Abweichungen bestehen!!
    - der Kreditgeber und damit alle Ansprechpartner durch Weiterverkauf geändert werden kann ??? Wann hat tatsächlich bei bedienten Krediten mal ein Weiterverkauf stattgefunden? Welche Bank verkauft bediente Kredite?? Und selbst wenn, was wird aus dem Kredit, insbesondere aus bzw. mit dem Zinssatz geschehen?
    und zur Krönung
    - doppelte Vorfälligkeitsentschädigungen bei vorzeitigem Immobilienverkauf mit keiner Silbe angesprochen wurden
    is das für mich eine SCHLECHTBERATUNG über die ich durchaus an dieser Stelle berichten kann, ja, da ist ggf. etwas verrutscht in deiner Partnerschaft, ggf. beruflichen Veränderung, aber wusstest du das, wolltest du nicht vordergründig Zinsen sichern? Hat man dich gezwungen? und um andere Bankkunden mündig zu machen.??? Bist du gezwungen worden oder gab es Veränderungen, die du durchaus hättest bedenken können, mindestens aber hättest erfragen können, was für den Fall der Fälle passiert? ???Wer zeichnet ein Forward, wenn er weiß, er möchte seine Immobilie verkaufen und weiß er das nicht, was war der Gegenwert sich für ein Forward zu entscheiden? Angst vor einem evtl. Zinsanstieg?
    (Ich warte im übrigen immer noch auf die Beratungsprotokolle…) Dann zahlst du auch keine Vorfälligkeitsentschädigung und deine ganzen Klagen richten dir keinen Schaden an, denn ohne Vorlage dieses Protokolls wirst du vor jedem Richter Recht bekommen, dass du beschissen worden bist!!

    Gegen das Internetbashing gibt es bestimmt wieder genügend Lobhudeleien bei der nächsten Incentiv-Vertriebler-Sause. ?? Was ist das?? Wer hat dich beraten? Wo hast du dein Darlehen gezeichnet? Bashing???

    Mich würde aber wirklich interessieren, ob der RheinPirat nun die Offerte der Sparkasse angenommen hat und welche Konditionen er verhandeln konnte.

    sonnige Grüße vom Nordstern
    Es mag einiges irgendwie stimmig sein, auch ist an vielem irgendwie etwas dran, aber so kommen wir auf keinem Nenner! Das geschilderte gibt es wohl, ja, aber lass dir aber von jemanden der hier seit 8 Jahren vielen, vielen Verbrauchern ihr Vorhaben hat begleiten können und öffentlich auftritt sagen, das was du beschreibst ist nicht Gang und Gebe und spiegelt das seriöse und erfahrene Geschäft in keinster Weise wieder und bitte akzeptiere, dass du zu deinem Unglück auch einiges beigetragen hast, mindestens aber - was entscheidend ist - mit einem guten Fachanwalt auf dem Banken und Kapitalmarktsektor zu korrigieren ist, wenn dem so ist, wie du es hier kund gibst!

    Im übrigen, das mit dem Widerrufsjoker stellt sich in der Realität ganz anders da, als es hier auch falsch beschrieben wurde. Verbraucherrecht ist kein einseitiges (Banken-,) Recht, es ist ein Recht welches mit dem Widerrufsjoker endlich von den Verbrauchern eingeklagt wude und wonach es auch neue Spielregeln seitens der Banken oder für diese gegeben hat, denn die WoKri 2016 sind Richtlinien, die eben auch aufgrund dieses Rechtes für den Verbraucher entstanden sind und du wärst nicht der Erste, der positiv von Rückabwicklungen aufgrund von Fehlern seitens der Banken berichten könnte.

  11. Avatar von StGe1973
    StGe1973 ist offline

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    Standard AW: Beratung bei Forwarddarlehen

    Batman,

    man kann das endlos diskutieren und das führt zu keinem Ziel. Ich denke JEDEM und zwar absolut JEDEM Menschen ist klar, wenn ich jemandem Geld leihe, dass das Risiko besteht, dass dieser insolvent werden kann. Nichts anderes sind Anleihen (egal in welcher Form) und genau so steht es in jedem Verkaufsprospekt. Das ist für jeden Menschen auch absolut verständlich und nachvollziehbar. Jeder Mensch, der in einer Firma arbeitet erlebt Zahlungsausfälle. Eine Ware wird gegen Rechnung geliefert, der Kunde bezahlt nicht und meldet Privatinsolvenz an und man hat einen Zahlungsausfall. Egal ob Waren, Geld oder was auch immer es besteht das Risiko, dass der andere insolvent wird.

    Nur und genau das ist der Punkt, wie hoch schätzt man dieses Risiko ein? Bis Lehman war es eigentlich unvorstellbar, dass eine Großbank pleite gehen könnte und Banker wie Privatleute sahen das eher als theoretisches Risiko, wie man es heute bei BMW, Daimler usw. sieht. Natürlich möglich, aber sehr, sehr unwahrscheinlich. Plötzlich kam Lehman, das sehr unwahrscheinliche Risiko trat ein und aus vermeintlich sicheren Anlagen wurden riskante Anlagen. Genau so kann man es mit europäischen Staatsanleihen und GR sehen. Bis dahin eigentlich undenkbar, dass ein Eurostaat pleite geht und plötzlich tritt dieses kleine Risiko ein.

    Aber die Argumentation der Falschberatung oder Nichtverstehen des Verkaufsprospektes würde bedeuten, dass dieser Mensch nicht weiß, dass ein Unternehmen pleite gehen kann. Es mag da Einzelfälle geben, aber 99,9% der Menschen wissen das ganz genau. Sie wissen auch ganz genau, was dann passiert. Mitarbeiter, Lieferanten, Gläubiger usw. haben noch Forderungen an das Unternehmen, die im Normalfall ausfallen oder nur zu einem sehr geringen Teil bedient werden. Weil wenn das Unternehmen alle Forderungen bedienen könnte, dann wäre es auch nicht insolvent. Insofern sehe ich da keine Falschberatung, sondern eine Behauptung, um seinen Verlust ersetzt zu bekommen.

  12. Avatar von Batman_BU
    Batman_BU ist offline

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    Nein, genau das bedeutet es eben nicht. Das Wissen um
    mögliche Insolvenz vorauszusetzen entbindet den Berater nicht von der Aufklärungspflicht, es entbindet ihn nicht davon, risikoadäquat zu beraten.

    Es gibt sicher Leute, die das alles verstehen. Ich möchte wetten: wenn wir direkt nach einem Beratungsgespräch Kunden befragen was sie da gekauft haben, wie hoch die Gebühren sind, wie das Risiko zu bewerten ist und wie hoch der Maximalverlust ist... wir werden bei weitem nicht an 50% zufriedenstellender Antworten kommen. Und das ist dann das Problem.
    Wenn wir das ganze noch auf Versicherungen ausweiten wird’s amüsant.

  13. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Zitat Zitat von Batman_BU
    Nein, genau das bedeutet es eben nicht. Das Wissen um
    mögliche Insolvenz vorauszusetzen entbindet den Berater nicht von der Aufklärungspflicht, es entbindet ihn nicht davon, risikoadäquat zu beraten.

    Es gibt sicher Leute, die das alles verstehen. Ich möchte wetten: wenn wir direkt nach einem Beratungsgespräch Kunden befragen was sie da gekauft haben, wie hoch die Gebühren sind, wie das Risiko zu bewerten ist und wie hoch der Maximalverlust ist... wir werden bei weitem nicht an 50% zufriedenstellender Antworten kommen. Und das ist dann das Problem.
    Wenn wir das ganze noch auf Versicherungen ausweiten wird’s amüsant.

    Ich kann die Quote mit 50% in keiner Weise bestätigen
    , das ist viel, viel zu hoch, überhaupt nicht, wirklich.

    Mit den Versicherungen, da gebe ich dir irgendwie wieder Recht, möchte ich persönlich nicht anbieten, verkaufen oder vermitteln wollen.

    Insolvenzen, die fürchterlich und schrecklich und zu vermeiden sind, sind leider Teile unseres Wirtschaftssystems und Wirtschaftskreislaufs. Muss und kann man nicht für gut heißen, ist aber so, denn gäbe es diese nicht, gäbe es - vereinfacht dargestellt - auch kein Risiko und das muss man in die Hand nehmen, um z.B. ein Unternehmen zu gründen, Arbeitsplätze zu schaffen, Gewinne zu erwirtschaften die versteuert werden müssen usw. Der Schaden der durch Insolvenzen entsteht wird durch die Firmen die funktionieren, Arebistplätze schaffen und erhalten, Steuern die zu zahlen sind und durch den Konsum der Produktion/Produktivität voraussetzt um ein vielfaches kompensiert.

    Nicht schön und jeder sollte sich dafür hüten und schützen in eine Insolvenzsituation zu kommen, aber so funktioniert nun mal - natürlich billig und vereinfacht dargestellt - unsere Wirtschaft.

  14. Avatar von tneub
    tneub ist offline

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    Standard AW: Beratung bei Forwarddarlehen

    Zitat Zitat von Batman_BU
    Es gibt sicher Leute, die das alles verstehen. Ich möchte wetten: wenn wir direkt nach einem Beratungsgespräch Kunden befragen was sie da gekauft haben, wie hoch die Gebühren sind, wie das Risiko zu bewerten ist und wie hoch der Maximalverlust ist... wir werden bei weitem nicht an 50% zufriedenstellender Antworten kommen. Und das ist dann das Problem.
    Zitat Zitat von noelmaxim

    Ich kann die Quote mit 50% in keiner Weise bestätigen
    , das ist viel, viel zu hoch
    Wenn du schon sagst, dass 50% zufriedenstellender Antworten viel, viel zu hoch sind, dann ist das alarmierend.

  15. Avatar von Batman_BU
    Batman_BU ist offline

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    Glaub was du willst.

    Mal ein Beispiel, ohne die Tests einer Prüfung unterzogen zu haben.


    https://www.test.de/Anlageberatung-N...gut-4964413-0/

  16. Avatar von Batman_BU
    Batman_BU ist offline

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    Thomas, du verkaufst im Grunde noch ein recht simples Produkt und auch da wird es sicherlich nicht überall
    sauber laufen. Bei Annuitätendarlehen würde ich persönlich eher Richtung 80% gehen, mit Bausparvertrag, Vorfinanzierung und ggf. noch Riester... eher 20%. Wenn überhaupt.

    Während meiner Ausbildung durfte ich solche Berstungsmeisterleistungen erleben: „eigentlich dürfen wir das nicht finanzieren, aber mit der Risikoleben und der Arbeitslosigkeitsabsicherung können wir ihren Traum vom Haus erfüllen!“

  17. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Sorry, ich habe mich da falsch ausgedrückt. Die Qoute derer, die ihre Finanzierung nicht verstanden haben liegt nicht ansatzweise bei 30%. Es erklärt sich aber für mich, warum hier die TE's teilweise vor etwas geschützt werden soll, wo sie nicht vor zu schützen sind, weil sie sehr wohl wissen was sie zeichnen, welche Investition sie tätigen und dass das eine Lebensinvestition ist.

    Das heisst nicht, dass man den TE's sehr wohl Hilferstellungen geben soll, sie auf etwas aufmerksam machen soll und sie sensibilisieren sollte, von mir aus auch warnen sollte, aber es kommt immer darauf an wie man das tut und ob das der TE auch wünscht.

    Ich möchte da auch von mir aus nur für mich sprechen, aber auch nur das kann ich beurteilen und eben da sind meine Erfahrungen - die hier viele kennen, da ich viele Vorhaben begleiten durfte - andere, eben auch, weil die Verbraucher sehr wohl aufgeklärt sind und das was sie zeichnen sollen und wollen sehr wohl hinterfragen.

    Vielleicht mal eins kurz dazu. Ich saß mal in der Commerzbank, bei weitem konnte und durfte ich dort nicht das leisten und so agieren, was ich heute selbstbestimmt und unabhängig leiste und wie ich heute selbstbestimmt und unabhängig agiere!

  18. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Zitat Zitat von Batman_BU
    Thomas, du verkaufst im Grunde noch ein recht simples Produkt und auch da wird es sicherlich nicht überall
    sauber laufen. Bei Annuitätendarlehen würde ich persönlich eher Richtung 80% gehen, mit Bausparvertrag, Vorfinanzierung und ggf. noch Riester... eher 20%. Wenn überhaupt.

    Während meiner Ausbildung durfte ich solche Berstungsmeisterleistungen erleben: „eigentlich dürfen wir das nicht finanzieren, aber mit der Risikoleben und der Arbeitslosigkeitsabsicherung können wir ihren Traum vom Haus erfüllen!“
    Ich gebe dir ja irgendwo auch Recht, aber warum soll ich ein Produkt verkaufen, wenn die Verbraucher das nicht verstehen? Die sind doch nicht nur bei mir, lassen sich doch auch woanders beraten, insbesondere viele Verbraucher die sich hier an uns wenden sind doch inernetaffirm (was ich gut finde) und glaube mal, die recherchieren, belesen sich und vergleichen.

    Die Sparkassen und Volksbanken haben doch wunderbaren Erfolg mit ihren Vorfinanzierungsmodellen mit den schlechten BSV der Schwäbsich Hall und der LBS, aber sie haben es nicht leichter, wenn die Verbraucher sich auch bei mir ein Angebot einholen und sich beraten lassen, nur wenn ich merke, ich komme mit einem Annuitätenmodell besser hin, dann biete ich es auch an, vor allem, ich verdeutliche die Kosten und natürlich mache ich auch die Erfahrung, dass die Kunden das Produkt nicht verstanden haben und versuche es transparent darzustellen, aber ich kann doch nur für mich sprechen und da gibt es diese Erfahrung und diese Quote nicht und so leid es mir tut, es gibt nunmal auch Fallbeispiele, wo das Annuitätenmodell mit dem Ablösebausparer passt, aber dann muss ich es auch detailiert und fundiert verdeulichen, wo der Vorteil liegt.

    Kann dazu nur sagen, so dumm sind die Verbraucher und die TE's nicht, vielleicht am Anfang etwas unbeholfen und unsicher, aber bevor gezeichnet wird wissen sie in der Regel wo der Frosch die Locken hängen hat

  19. Avatar von StGe1973
    StGe1973 ist offline

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    Standard AW: Beratung bei Forwarddarlehen

    batman,

    jetzt musst du schon unterscheiden, über was wir sprechen. Es gibt immer Qualitätsunterschiede bei Banken, Handwerkern, Ärzten, Krankenhäusern und wo auch immer. Da muss sich ein Kunde vorher informieren oder im Zweifelsfall eine Zweitmeinung einholen, welchen z.B. Handwerker er beauftragt.

    Der andere Punkt ist eine willentliche und beabsichtige (also sagen wir in betrügerischer Absicht) Falschberatung, bei dem Kunde ein Produkt verkauft wird, das er nicht will und überhaupt nicht versteht. Deshalb der Vergleich zum Widerrufsrecht, weil das der typische Fall ist. Der Kunde soll Zeit haben zu überlegen (wenn er in irgendeiner Weise überredet oder gedrängt wurde), ob er das wirklich will und braucht und nicht. Wenn das der Fall war, dann soll er natürlich als Darlehensnehmer oder als Geldanleger ohne Nachteile kündigen können.

    Aber nach 4, 5 oder 6 Jahren nach Vertragsabschluss weiß ein Kunde sehr genau, was er gekauft hat. Er kann jederzeit in seinem Vertrag nachlesen, bekommt jährliche Abrechnungen usw. Im Anlagefall steht da genau, ob er in Immobilien, Aktien oder Anleihen investiert hat. Und jeder weiß genau, dass Aktien auch fallen können, Immobilien an Wert verlieren können bzw. nicht vermietet werden können oder dass ein Unternehmen insolvent werden kann.

    Der andere Punkt sind Versicherungen, wie Kreditausfallversicherungen usw. Diese wurden aber mW an private Menschen nur als Absicherung für eigene Kredite verkauft. Als Geldanlage wie Credit Deflaut Swaps ist das mW nicht passiert. Aber da würde der Begriff Falschberatung wirklich zutreffen. Das sind Produkte die ein "normaler" Mensch ohne entsprechende Vorbildung oder extrem lange Einarbeitungszeit nicht verstehen kann. Ob Banker und institutionelle Investoren, die z.B. mit solchen CDS auf verbriefte Kreditbündel aus US Immobilienkrediten gehandelt haben, diese Produkte wirklich verstanden haben, mag ich nicht beurteilen. Aber für einen normalen Menschen absolut nicht zu verstehen...

  20. Avatar von Hanomag
    Hanomag ist offline

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    Standard AW: Beratung bei Forwarddarlehen

    Zitat Zitat von StGe1973
    Der andere Punkt ist eine willentliche und beabsichtige (also sagen wir in betrügerischer Absicht) Falschberatung, bei dem Kunde ein Produkt verkauft wird, das er nicht will und überhaupt nicht versteht. Deshalb der Vergleich zum Widerrufsrecht, weil das der typische Fall ist. Der Kunde soll Zeit haben zu überlegen (wenn er in irgendeiner Weise überredet oder gedrängt wurde), ob er das wirklich will und braucht und nicht. Wenn das der Fall war, dann soll er natürlich als Darlehensnehmer oder als Geldanleger ohne Nachteile kündigen können.
    Richtig, aber auch hier: Bitte nicht Äpfel mit Birnen verwechseln. Der Verbraucher soll nämlich widerrufen können, weil eine Kündigung noch nicht möglich ist.

    Und jetzt bitte keine Grundsatzdiskussion wie beim Einschreiben/Wertbrief?
    Aber nach 4, 5 oder 6 Jahren nach Vertragsabschluss weiß ein Kunde sehr genau, was er gekauft hat. Er kann jederzeit in seinem Vertrag nachlesen, bekommt jährliche Abrechnungen usw. Im Anlagefall steht da genau, ob er in Immobilien, Aktien oder Anleihen investiert hat. Und jeder weiß genau, dass Aktien auch fallen können, Immobilien an Wert verlieren können bzw. nicht vermietet werden können oder dass ein Unternehmen insolvent werden kann.
    Und dennoch hat die Rechtsprechung ganz bewusst Widerrufe zugelassen. Dies sicherlich nicht, um zigtausenden Verbrauchern einen Vorteil zu verschaffen. Nein, der Hauptgrund war die Sensibilisierung der Institutionellen bezüglich Verbraucherrechte. Allerdings hat der BGH 2009 noch nicht ahnen können, welches Nachwirkungen sein Urteil nach sich ziehen würde. Denn niemand hatte damas mit so extrem fallenden Zinsen gerechnet. Deshalb war man in der Folgezeit bemüht, die Auswirkungen abzumildern. Unüblicherweise haben die OLG's uneinheitlich gerichtet (zumindest in dieser Sache) und der BGH tat sich auch sehr schwer mit der Herstellung einer einheitlichen Linie. M. E. war dieses Hinhalten eine Taktik, um möglichst viele Vergleiche anzustreben. Die hat beiden Seiten etwas gebracht und der BGH konnte sein Gesicht wahren.

    Der andere Punkt sind Versicherungen, wie Kreditausfallversicherungen usw. Diese wurden aber mW an private Menschen nur als Absicherung für eigene Kredite verkauft. Als Geldanlage wie Credit Deflaut Swaps ist das mW nicht passiert. Aber da würde der Begriff Falschberatung wirklich zutreffen. Das sind Produkte die ein "normaler" Mensch ohne entsprechende Vorbildung oder extrem lange Einarbeitungszeit nicht verstehen kann. Ob Banker und institutionelle Investoren, die z.B. mit solchen CDS auf verbriefte Kreditbündel aus US Immobilienkrediten gehandelt haben, diese Produkte wirklich verstanden haben, mag ich nicht beurteilen. Aber für einen normalen Menschen absolut nicht zu verstehen...
    Du willst die Zielrichtung nicht wahrhaben. Es geht einfach darum, dass alle Instis (egal, ob für einfach oder schwer verständliche Produkte) verbrauchergerecht verständlich informieren bzw. belehren.

  21. Avatar von Batman_BU
    Batman_BU ist offline

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    Standard AW: Beratung bei Forwarddarlehen

    batman,

    jetzt musst du schon unterscheiden, über was wir sprechen. Es gibt immer Qualitätsunterschiede bei Banken, Handwerkern, Ärzten, Krankenhäusern und wo auch immer. Da muss sich ein Kunde vorher informieren oder im Zweifelsfall eine Zweitmeinung einholen, welchen z.B. Handwerker er beauftragt.
    Qualitätsunterschiede? Wir sprechen hier von gravierenden Mängeln und Falschberatung. Hier wird nicht aus einem Strauß Produkte, die alle den gleichen zweck erfüllen, das dritt oder viertbeste angeboten, sondern etwas, das überhaupt nicht zu den Kundenanforderungen passt.

    Der andere Punkt ist eine willentliche und beabsichtige (also sagen wir in betrügerischer Absicht) Falschberatung, bei dem Kunde ein Produkt verkauft wird, das er nicht will und überhaupt nicht versteht.
    Genau darum geht es. Und genau das ist hunderttausendfach passiert. Vielfach nachgewiesen, auch gerichtlich geklärt.
    Und ich bin davon überzeugt: Es werden nach wie vor massenhaft Produkte verkauft, die die Kunden nicht durchblicken. Sich darauf zu berufen, dass der Kunde sich ja selbst informieren könnte, greift deutlich zu kurz. Gerne können wir da deine Beispiele mit Ärzten oder Handwerkern nehmen. Wenn man von allem, was da "verkauft" wird, die Details erfragte und verstehen möchte, müsste man sich selbst in diesen Themen ausbilden und bräuchte den Arzt oder Handwerker nicht mehr.


    Aber nach 4, 5 oder 6 Jahren nach Vertragsabschluss weiß ein Kunde sehr genau, was er gekauft hat. Er kann jederzeit in seinem Vertrag nachlesen, bekommt jährliche Abrechnungen usw. Im Anlagefall steht da genau, ob er in Immobilien, Aktien oder Anleihen investiert hat. Und jeder weiß genau, dass Aktien auch fallen können, Immobilien an Wert verlieren können bzw. nicht vermietet werden können oder dass ein Unternehmen insolvent werden kann.
    Nein, genau das greift zu kurz. Da steht zwar drauf, was für eine Anlageklasse das ist, aber wie das ganze strukturiert wird und welche Fallstricke es gibt, das versteht der normale Kunde nicht. Viele Banker übrigens ebenfalls nicht. Und wenn das ganze 3-4 Jahre funktioniert hat, dann schaut man sich den Vertrag sicherlich nicht mehr an. Es ist ja eingetroffen, was der Berater versprochen hat. Sichere Anlage, hohe Zinsen. Bravo. Wenn im Jahr fünf dann das Konstrukt zusammenbricht versteht der Kunde erst, das ihm da nicht das verkauft wurde, was er haben wollte. Warum wohl hat man irgendwann gesagt, dass beispielsweise bei Charts bestimmte Zeiträume als Mindestangabe gezeigt werden müssen? Wenn der Kunde nicht vielfach übervorteilt wurde, warum hat man dann den Anlegerschutz so massiv ausgebaut und die Banken in die Pflicht genommen?

    Der andere Punkt sind Versicherungen, wie Kreditausfallversicherungen usw. Diese wurden aber mW an private Menschen nur als Absicherung für eigene Kredite verkauft. Als Geldanlage wie Credit Deflaut Swaps ist das mW nicht passiert. Aber da würde der Begriff Falschberatung wirklich zutreffen. Das sind Produkte die ein "normaler" Mensch ohne entsprechende Vorbildung oder extrem lange Einarbeitungszeit nicht verstehen kann. Ob Banker und institutionelle Investoren, die z.B. mit solchen CDS auf verbriefte Kreditbündel aus US Immobilienkrediten gehandelt haben, diese Produkte wirklich verstanden haben, mag ich nicht beurteilen. Aber für einen normalen Menschen absolut nicht zu verstehen...
    Und nun rate mal, wie die strukturierten Produkte, die den Kunden u.a. in Sparkassen verkauft wurden, "abgesichert" wurden. Und warum da überall Lehman Brothers drin steckte...


    Du willst die Zielrichtung nicht wahrhaben. Es geht einfach darum, dass alle Instis (egal, ob für einfach oder schwer verständliche Produkte) verbrauchergerecht verständlich informieren bzw. belehren.
    Genau darum geht es. Letztlich für beide Seiten vorteilhaft: Der Kunde bekommt etwas, was er versteht und haben möchte und die Bank verdient eine angemessene, transparente Provision. Ohne großes rechtliches Risiko im Nachgang.

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