Kündigung eines Immobilienkredites und Forwarddarlehens nach Erbschaft

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  1. Avatar von Noeknoek
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    Standard Kündigung eines Immobilienkredites und Forwarddarlehens nach Erbschaft

    Hallo,

    wir haben unser Darlehen über 300.000 Euro im Jahre 2009 abgeschlossen mit eff. Zinsen von 3,89% und seinerzeit 1% Tilgung. Derzeit sind noch ca. 120.000 Euro offen. Die monatl. Rate beträgt ca. 730 Euro. Der Vertrag läuft nach 10 Jahren aus in 10/2020. Es sind 5.000 Euro Sondertilgungen vorgesehen pro Jahr. Dieses Jahr haben wir noch nicht sondergetilgt.
    .
    Vor 2 Jahren haben wir bei der gleichen Bank ein Forwarddarlehen aufgenommen über 100.000 Euro mit ca. 1,8% Zinsen und 3% Tilgung und einer deutlich geringeren monatlichen Belastung.

    Nun ja, jetzt verfügen wir nach einer Erbschaft über Finanzmittel, die wir möglichst sinnvoll einsetzen wollen.

    Wie können wir das Darlehen am geschicktesten loswerden und mit ungefähr welchen Kosten hätten wir zu rechnen?

    Vielen dank für Eure Tipps und Hilfe....


    Noeknoek

  2. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Kündigung eines Immobilienkredites und Forwarddarlehens nach Erbschaft

    Zitat Zitat von Batman_BU
    NOEL MAXIM, oder... "wie ich mir mal wieder Ausreden konstruiere"...

    Ich hab zwar keine Ahnung, wovon du da mal wieder schwafelst, aber es ging nicht um irgendeinen merkwürdig obskuren Fall auf deinem Schreibtisch, sondern ganz konkret um den Hinweis auf die Möglichkeit, standardisierte Verträge aufgrund eines Formfehlers zu widerrufen, der (Formfehler) tatsächlich in nahezu 100% aller Fälle keinerlei Auswirkungen gehabt haben wird. Außer natürlich jetzt, weil es die Möglichkeit gibt, solche Darlehen nach xJahren immer noch zu widerrufen. Aber du kannst mir natürlich gerne sagen, welcher Schaden - ganz konkret - dem normalen Verbraucher tatsächlich durch fehlerhafte Widerufsbelehrungen entstanden sind.

    Wir nehmen als Beispiel mal einen Darlehensnehmer, der 2010 zu 3,8% ein Darlehen bei einer Sparkasse zu damals Wettbewerbs"okayen" Konditionen abgeschlossen hat (er wurde also nicht über den Tisch gezogen, sondern hat ein einigermaßen faires Angebot erhalten), um sich ein Haus zu kaufen, das Darlehen regelmässig bedient hat und 2015 nun den sog. Widerufsjoker anwenden wollte. Mit welcher konkreten Begründung wäre ein Widerruf aufgrund eines Formfehlers für einen bisdato für beide Seiten funktionierenden Vertrag moralisch und ethisch vertretbar. (Eine Änderung der Marktkonditionen ist weder moralisch noch ethisch als Begründung in Ordnung, das nur so als Hinweis)

    Ich bin gespannt, was dabei rauskommt.
    Nur eins kurz zu deinem zarten Versuch, Verbraucherschutz als Bankenrecht oder einseitiges Recht anzusehehe, bzw. zu verkaufen! Glaubst du ernstaft, wäre dem so wie du schreibst, es würden tagtäglich Urteile zu Gunsten der Verbraucher bei den Landgerichten, nach Berufung bei den Oberlandesgerichten und nach der Revision beim BGH in punkto Widerruf ergehen? Ja? Donnerwetter!

    Oder meinst du es wäre richtig, dass Banken rechtlich abgesicherte Muster einfach abändern? Ja?

  3. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Kündigung eines Immobilienkredites und Forwarddarlehens nach Erbschaft

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Nur eins kurz zu deinem zarten Versuch, Verbraucherschutz als Bankenrecht oder einseitiges Recht anzusehehe, bzw. zu verkaufen! Glaubst du ernstaft, wäre dem so wie du schreibst, es würden tagtäglich Urteile zu Gunsten der Verbraucher bei den Landgerichten, nach Berufung bei den Oberlandesgerichten und nach der Revision beim BGH in punkto Widerruf ergehen? Ja? Donnerwetter!
    Zu meinem Erstaunen gibt es beim Widerrufsjoker bis heute keine klare Linie. Denn, auch zugunsten der Banken ergehen über alle Instanzen gesehen tagtäglich Urteile. Der BGH ziert sich regelrecht vor dem Zeigen einer klaren Kante.
    Zitat Zitat von noelmaxim
    Oder meinst du es wäre richtig, dass Banken rechtlich abgesicherte Muster einfach abändern? Ja?
    Warum nicht, wenn sie unpassend sind.

    Offensichtlich hat der BGH 2009, als er das erste entsprechende Urteil aussprach, nicht ahnen können, welche Lawine er damit losgetreten hat. Meines Erachtens hat man deshalb mit einer zögerlichen und widersprüchlichen Rechtsprechung gebremst und damit - ganz bewusst - die Vergleichsbereitschaft der Prozessgegner gefördert.

  4. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Kündigung eines Immobilienkredites und Forwarddarlehens nach Erbschaft

    Hanomag, ja, aber wäre dem so wie batman hier erzählen will, dann gäbe es nicht ein Urteil pro Verbraucher und unabhängig davon, Kommentare wie...erst das große Fressen und dann....im Bezug auf Ethik und Moral finde ich unangebracht!

    Die Möglichkeit des WR-Jokers oder des Formfehlers besteht und kann hier Sinn machen, entscheiden tut das ganz alleine der TE/Verbraucher, aber die Ethik und Moral oder batman sein Geschreibsel hält mich nicht davon ab, den Verbraucher aufzuklären und seine Möglichkeiten aufzuzeigen. Eben auch, weil ich im Bezug auf Ethik und Moral im Bezug auf Banken ganz sicher keine Grundsatzdiskussionen führe.

  5. Avatar von Batman_BU
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    Standard AW: Kündigung eines Immobilienkredites und Forwarddarlehens nach Erbschaft

    Batman, das interessiert hier doch niemanden, ruf mich an, wenn ich dich interessiere.
    Mich interessiert das, ich will aber sicherlich nicht mit dir telefonieren.
    Ich habe hier normal auf den TE geantwortet und kann überhaupt nicht erkennen, wo ich mich hier narzistisch zeige oder verhalte, auch wird dir dies eher keiner der vielen TE's bestätigen, die michh persönlich kennengelernt haben.
    Im gleichen Satz bestätigst du das doch nur wieder...
    Es geht dir mal wieder nur um mich,
    Unsinn.
    [QUOTE]dem TE bietest du keinen Mehrwert, gehst noch nicht mal auf sein Anliegen ein.[QUOTE]
    Oh doch.
    Ich habe eine konkrete Frage gestellt, da bisher keine Antwort dazu kam, muss ich sicherlich auch nicht weiter dazu spekulieren. Ob daraus ein Mehrwert entsteht oder nicht sei mal dahingestellt.
    Ich bin gerne bereit dir zu zeigen wer ich bin, wie gesagt, viele TE's konnten das hinterfragen und haben das auch getan, mach du es auch oder lass mich raus, denn ich habe keine Lust und es nervt auch, meine Werteform von Ethik und Moral hier darzustellen und zu posten.
    Mag ja sein, dass das hunderttausende Menschen tun. Mir reicht deine Nichtantwort hier eigentlich schon aus. Danke dafür
    Nur eins kurz zu deinem zarten Versuch, Verbraucherschutz als Bankenrecht oder einseitiges Recht anzusehehe, bzw. zu verkaufen!
    Mache ich nicht, keine Sorge. Das weißt du aber auch, zumindest dann, wenn du dich an den hier verlinkten Beitrag erinnerst. Da ist nämlich genau die andere Seite Ziel meiner Kritik.
    Insofern ziemlich billiger, durchschaubarer Versuch von dir abzulenken.

    Glaubst du ernstaft, wäre dem so wie du schreibst, es würden tagtäglich Urteile zu Gunsten der Verbraucher bei den Landgerichten, nach Berufung bei den Oberlandesgerichten und nach der Revision beim BGH in punkto Widerruf ergehen? Ja? Donnerwetter!
    Ich hab absolut keine Ahnung, was dieser Absatz bedeuten soll oder was du hier versuchst, zu sagen. Das ist echt ein wenig konfus.
    Ich kann ja noch mal kurz verdeutlichen, dass es mir nicht um die rechtliche Bewertung, sondern um eine Frage von Moral und Ethik geht. Eigentlich ganz deutlich geworden. Ich bin mir recht sicher, dass es Urteile in beide Richtungen gibt. Bin aber zu faul zu googlen.
    Es gibt da den schönen Spruch "nur weil man etwas kann heißt es noch lange nicht, dass man es auch tun sollte".
    Oder meinst du es wäre richtig, dass Banken rechtlich abgesicherte Muster einfach abändern? Ja?
    Ich habe meine Meinung dazu schon geschrieben, du kannst natüriich gerne weiter von der Beantwortung der Fragen ablenken. Spricht für sich selbst.

    Hanomag, ja, aber wäre dem so wie batman hier erzählen will, dann gäbe es nicht ein Urteil pro Verbraucher und unabhängig davon, Kommentare wie...erst das große Fressen und dann....im Bezug auf Ethik und Moral finde ich unangebracht!
    Erneut Unsinn. Gesetzliche Regelungen und Moral und Ethik müssen nicht deckungsgleich sein. Das sieht man nicht nur hier ganz deutlich, sondern in vielen anderen Bereichen. Und da passt der Spruch ganz hervorragend: So lange es um die eigene Tasche geht, bin ich mir selbst der nächste. Es ist egal, was mit anderen passiert.
    Die Möglichkeit des WR-Jokers oder des Formfehlers besteht und kann hier Sinn machen, entscheiden tut das ganz alleine der TE/Verbraucher, aber die Ethik und Moral oder batman sein Geschreibsel hält mich nicht davon ab, den Verbraucher aufzuklären und seine Möglichkeiten aufzuzeigen. Eben auch, weil ich im Bezug auf Ethik und Moral im Bezug auf Banken ganz sicher keine Grundsatzdiskussionen führe.
    Ich will dich von nichts abhalten, ich habe bereits geschrieben, dass ich hier nur etwas deutlich machen wollte. Bzw. machst du das selbst ganz herovrragend. Ich habe übrigens auch geschrieben, dass ich das Nutzen des WRJ durchaus nachvollziehen kann, ich halte es eben für moralisch (in praktisch allen Fällen) äußerst fragwürdig.
    Und ich finde es erstaunlich, wenn man mit dem Verweis auf das Fehlverhalten anderer die eigene moralische Flexibilität noch ein Stückchen weiter dehnt. Im Kindergarten wurde mir da schon anderes beigebracht.

  6. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Kündigung eines Immobilienkredites und Forwarddarlehens nach Erbschaft

    Ich habe alles beantwortet, bin auf alles eingegangen, auch eine Aussage zu der Thematik Ethik Moral im Bezug auf Banken habe ich getätigt.

    Batman, jemanden mit dem ich kein Bier trinken würde - erinnerst du dich :-) - und mit dem ich nicht telefonieren würde wäre meiner Zeilen nicht wert, ich verstehe nicht, warum diese Polemik sein muss.

    Es funktioniert hier doch eben alles ganz ordentlich, verstehe nicht, warum ich dir so wichtig bin, echt nicht.

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    Standard AW: Kündigung eines Immobilienkredites und Forwarddarlehens nach Erbschaft

    Alles gut, jeder kann sich von deinen Aussagen ein wunderbares Bild machen. Herrlich.

    Ich habe alles beantwortet
    Wo? Bitte mal nen link auf den Beitrag setzen. Sollte ich die Antworten tatsächlich überlesen habe bitte ich vielmals um Entschuldigung. Habs aber gerade wieder nicht finden können.

    Batman, jemanden mit dem ich kein Bier trinken würde - erinnerst du dich :-) - und mit dem ich nicht telefonieren würde wäre meiner Zeilen nicht wert, ich verstehe nicht, warum diese Polemik sein muss.
    Nein, erinnere ich nicht. Es gibt aber sehr viele Leute, mit denen ich kein Bier trinken würde und mit denen ich auch keine Telefonate führen möchte. Das ist aber sicherlich kein Ausschlusskriterium für eine öffentliche Diskussion. Wer sich in einem Forum rumtreibt muss auch damit rechnen, dass seine dort getätigten Äußerungen zumindest hinterfragt werden. Deine ermüdenden Versuche, andere Leute sozusagen mundtot zu machen, ziehen halt nicht immer.

    Übrigens, wieder so ein Vorwurf von dir. Weißt du überhaupt, was Polemik ist?
    Die hartnäckige Bitte um Beantwortung konkreter Fragen - übrigens ja nicht nur hier in diesem Thema - ignorierst du ja.

    Es funktioniert hier doch eben alles ganz ordentlich, verstehe nicht, warum ich dir so wichtig bin, echt nicht.
    Du bist halt einfach richtig toll, nur deswegen

  8. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Kündigung eines Immobilienkredites und Forwarddarlehens nach Erbschaft

    Batman, es werden und wurden wieder einige neue Threads eröffnet, beteilige dich mit Hilfe und Unterstützung an diesen, ich denke wir sind soweit vorerst ermal wieder durch

    Wenn was ist ruf durch oder komm auf ein Getränk rum, bist gerne - auch wenn du nie ein Bier mit mir trinken würdest - gesehen und herzlich willkommen. Danach können wir über meine Personalie reden, wird das alles nicht gewünscht - was ich absolut akzeptiere - sollten wir meine Personalie im Interesse derjenigen um die es hier gehen soll und um was es gehen soll aussen vor lassen.

  9. Avatar von Batman_BU
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    Standard AW: Kündigung eines Immobilienkredites und Forwarddarlehens nach Erbschaft

    Das find ich ja drollig. Also kannst du deine ganzen Aussagen und Vorwürfe überhaupt nicht belegen, sondern wolltest einfach nur andere Leute schlecht machen.
    Wie gesagt, trinken kannst du alleine oder mit deinen Freunden. Mit denen darfst du auch gerne telefonieren.

  10. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Kündigung eines Immobilienkredites und Forwarddarlehens nach Erbschaft

    Batman, ist gut jetzt, ich weß überhaupt nicht wovon du redest.

    Wie gesagt, aus meiner Sicht ist lange alles geagt, wenn du noch was möchtest.....du weßt ja Bescheid.

  11. Avatar von Batman_BU
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    Zitat Zitat von noelmaxim
    Batman, ist gut jetzt, ich weß überhaupt nicht wovon du redest.

    Wie gesagt, aus meiner Sicht ist lange alles geagt, wenn du noch was möchtest.....du weßt ja Bescheid.
    Kein Problem, ich erkläre dir noch das mal in Kürze:

    Du sprichst von Polemik, ich möchte wissen, wo du das liest. (Dann kann man das ja zukünftig beachten und ggf. entschärfen)
    Du sprichst von Dingen, die ich mir ausdenken würde. Ist auf Seite eins in diesem Thema. Was genau meinst du damit?

    Die anderen Fragen hast du ja durch dein Ausweichen bereits sehr deutlich beantwortet. Wenn du diese beiden Rückfragen zu deinen Äußerungen nicht beantworten kannst gehe ich davon aus, dass es einfach nur ein billiger, einfallsloser Versuch war, andere Leite schlecht zu machen.

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