Wohnriester? Eigenbedarf und Nachzahlungen bei Renteneintritt?

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  1. Avatar von Finanztina1
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    Standard Wohnriester? Eigenbedarf und Nachzahlungen bei Renteneintritt?

    Hallo liebe Community,


    in erster Linie möchte ich mich für hilfreiche Antworten jetzt schon bedanken. Ich habe mich hier extra angemeldet um diese Frage stellen zu können, weil ich momentan ratlos bin.


    Ich habe vor ca. 9 Monaten einen Wohnriester-Vertrag bei der Württembergischen abgeschlossen. Genauer gesagt einen Wohnsparvertrag mit einer Bausparsumme von 50 000 Euro wobei hiervon mind. 40 % angespart werden müssen.


    Mein Freund und ich sind der Meinung, dass unser Berater unehrlich war und uns einige Punkte verschwiegen hat. Wir haben uns vor ca. 2 Wochen ins Internet eingelesen und dort steht, dass die Wohnung/das Haus nur zum Eigenbedarf verwendet werden kann und dass bei Renteneintritt diese Vergünstigung zurückgezahlt werden müssen.


    Wir wollen in etwa 3 Jahren eine Wohnung kaufen und in dieser ein paar wenige Jahre wohnen. Anschließend wollen wir sie verkaufen oder vermieten. Sind uns unsicher. Bei eventuellen Kinder wollen wir später etwas größeres.


    Daraufhin rief ich den Berater an, er meinte, dass man bei RENTENEINTRITT die Vergünstigungen nicht zurückzahlen muss.
    Jedoch steht das im Internet so.


    Nun ist meine Frage, was stimmt wirklich?


    Liebe Grüße und Danke


    Finanztina1

  2. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Wohnriester? Eigenbedarf und Nachzahlungen bei Renteneintritt?

    Zitat Zitat von Finanztina1
    Ich habe vor ca. 9 Monaten einen Wohnriester-Vertrag bei der Württembergischen abgeschlossen. Genauer gesagt einen Wohnsparvertrag mit einer Bausparsumme von 50 000 Euro wobei hiervon mind. 40 % angespart werden müssen.
    Das war nicht die beste Entscheidung, weil man acu, wenn sinnvoll, das Kapital jeder anderer Riestersparform in die selbstgenutzte Immobilie stecken kann.
    Zitat Zitat von Finanztina1
    Mein Freund und ich sind der Meinung, dass unser Berater unehrlich war und uns einige Punkte verschwiegen hat. Wir haben uns vor ca. 2 Wochen ins Internet eingelesen und dort steht, dass die Wohnung/das Haus nur zum Eigenbedarf verwendet werden kann
    Soweit richtig, aber nur, wenn innerhalb von fünf Jahre nach Aufgabe der Selbstnutzung kein Folgeobjekt zur Selbstnutzung angeschafft wird. Entweder muss das zwecks späterer Versteuerung (Ersatz für nicht anfallende Rente) aufgebaute Wohnförderkonto nach Ablauf dieser 5 Jahre versteuert oder es wird ein entsprechender Betrag in eine andere Riestersparform (z. B. Fondssparplan) eingezahlt. Dieser wird aber zum Rentenbeginn incl. der angehäuften Zinsen auch steurpflichtig.
    Zitat Zitat von Finanztina1
    und dass bei Renteneintritt diese Vergünstigung zurückgezahlt werden müssen.
    Das stimmt so nicht. Eine zum Rentenbeginn anfallende Riesterrente muss, wie andere Renten auch, voll versteuert werden. Wird das geförderte Kapital in eine selbst genutzte Wohneinheit investiert, dann muss es ersatzweise über eine fiktive Rente versteuert werden. Dazu wird das für das Eigenheim entnommene Kapital vom Zeitpunkt der Entnahme bis zum Rentenbeginn in einem fiktiven Rentenkonto (Wohnförderkonto) vermerkt und jedes Jahr um - gemessen am heutigen Zinsniveau - relativ hohen 2 % hochgezinst. Bei jüngeren Sparern kann sich - entsprechend der langen Laufzeit bis zur Rente - ein relativ hoher steuerpflichtiger Betrag aufbauen. Bei rentennahen Jahrgängen erhöht sich der steuerpflichtige Betrag eher moderat. Die 2-prozentige Verzinsung soll mehr oder weniger die Ersparnis bei den Finanzierungszinsen steuerpflichtig machen. Der Gewinn einer anderen Riestersparform wird ja auch mal versteuert.

  3. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Wohnriester? Eigenbedarf und Nachzahlungen bei Renteneintritt?

    Hanomag, gut erklärt, aber schwer verständlich für Verbraucher, die damit nicht tagtäglich zu tun haben.

    Ich möchte gerne mal wissen, was hier ein Wohnriester zu suchen hat, ganz ehrlich! Wollen den Erwerb später verkaufen oder vermieten, vielleicht was neues dann kaufen, dies in 3 Jahren. Was hat da ein Wohnriester zu suchen?

    Die Riesteranlage wird jetzt schon falsch verkauft, vrstanden wird sie trotz Recherche auch nicht und eine fachlich richtige Aussage von Hanomag wird kein Licht ins Dunkle bringen.

    Im übrigen, nur mal so nebenbei, der Wohnriestervertrag (ein riesterzertifizierter Bausparvertrag) ist bei der Wüstenrot Bauspakasse AG, die gehört zum W&W Konzern, ebenso wie die Württembergische Versicherung.

  4. Avatar von Hanomag
    Hanomag ist offline

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    Standard AW: Wohnriester? Eigenbedarf und Nachzahlungen bei Renteneintritt?

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Ich möchte gerne mal wissen, was hier ein Wohnriester zu suchen hat, ganz ehrlich! Wollen den Erwerb später verkaufen oder vermieten, vielleicht was neues dann kaufen, dies in 3 Jahren. Was hat da ein Wohnriester zu suchen?
    Das solltest Du aber wissen. Wenn das Gro an Eigenkapital im Riestervertrag steckt, dann kann dessen Einbindung zur Verbesserung der Finanzierungskonditionen sehr sinnvoll sein. Auch dann, wenn die Immo nur drei Jahre bewohnt wird.

  5. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Wohnriester? Eigenbedarf und Nachzahlungen bei Renteneintritt?

    Kannst du mir das kurz verdeutlichen? Verstehe ich nicht, wirklich nicht. In Riester gebundenes Kapital verbessert in 3 Jahren beim Kauf die Konditionen?

    Wie und wo geht das?

  6. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Wohnriester? Eigenbedarf und Nachzahlungen bei Renteneintritt?

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Kannst du mir das kurz verdeutlichen? Verstehe ich nicht, wirklich nicht. In Riester gebundenes Kapital verbessert in 3 Jahren beim Kauf die Konditionen?
    Das sollte ja nur der allgemeine Hinweis sein, dass Sparer mit entsprechend viel Eigenkapital in einem Riestervertrag,dieses zwecks Verbesserung des Beleihungsauslaufs, in ihre Finanzierung einbeziehen können. Und das gilt jetzt genauso wie in 3 oder 10 Jahren. Oder zweifelst Du dieses etwa an?

    Ich selbst habe dem TS vorneweg geschrieben, dass der von ihm geschlossene Vertrag nicht die beste Entscheidung war. Nun hat er leider diesen Vertrag. Vielleicht hast Du eine Empfehlung, was er nun damit machen soll?

  7. Avatar von Finanztina1
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    Standard AW: Wohnriester? Eigenbedarf und Nachzahlungen bei Renteneintritt?

    Vielen Dank für die Antworten. Ich werde diesen Kündigen.
    Ist denke ich die beste Entscheidung.

    Wie hoch wird das ganze zum Renteneintritt versteuert?

  8. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Wohnriester? Eigenbedarf und Nachzahlungen bei Renteneintritt?

    Zitat Zitat von Finanztina1
    Wie hoch wird das ganze zum Renteneintritt versteuert?
    Wenn Du erst in diesem Jahr abgeschlossen hast, dann hast Du noch keine Zulage/Steuervergünstigung erhalten und musst demzufolge auch nichts zurückzahlen. Und zum Renteneintritt gibt es erst recht nichts zu versteuern.

    Lässt Du den Vertrag ruhen (einfach nicht weiter bedienen), dann werden Dir zum Rentenbeginn Deine Einzahlungen incl. Zulagen voll ausgezahlt werden. Das vermute ich sehr stark, bin mir aber nicht ganz sicher, weil Du dann ja auch die Abschlussgebühr zurückerhalten würdest. Wieviel hast Du bisher eingezahlt?

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