Einmalzahlung als Altersvorsorgeaufwendung wenn Höchstbetrag schon ausgenutzt

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  1. Avatar von hanneswurst
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    Standard Einmalzahlung als Altersvorsorgeaufwendung wenn Höchstbetrag schon ausgenutzt

    Seit einiger Zeit zahlen meine Frau und ich in eine Basisrente, und wenn am Ende des Jahres noch Geld übrig ist, zahlen wir dort noch einen zusätzlichen Einmalbetrag ein. Insgesamt müssen wir (beide selbstständig) noch einiges tun, um auf einen annehmbaren Rentenanspruch zu kommen.

    Dieses Jahr haben wir 80.000€ übrig (das ist aber leider eine Ausnahme). Wir haben noch ca. 35.000€ die wir einmal zahlen können, und dann ist der Höchstbetrag erreicht, d.h. wenn wir die übrigen 45.000€ noch einzahlen würden, könnten wir diese nicht mehr als Altervorsorgeaufwendung absetzen.

    Frage: in welche Art von Rente, Versicherung usw. sollten wir diese 45.000€ investieren, wenn wir eine gute (garantierte) Rente damit erzielen möchten? Wir haben noch knapp 20 Jahre bis zum Rentenalter.

  2. Avatar von EasyD
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    Standard AW: Einmalzahlung als Altersvorsorgeaufwendung wenn Höchstbetrag schon ausgenutzt

    Was bedeutet das konkret: Bedingung ist, dass diese Anlage ihnen später eine Möglichkeit der lebenslangen Verrentung bietet? Mit Garantie meinen sie, dass kein Wertverlust möglich ist?

    Andere Gedankengänge, wie z.B. Immobilienerwerb, womit sich ja auch Steuervorteile generieren lassen, sind für sie ausgeschlossen, da später Mieteinnahmen nicht garantiert werden können?

    Insgesamt sei schon einmal angemerkt, dass hier nur Ansätze für Ideen gegeben werden können, jedoch keine konkreten Empfehlungen, da das Gesamtbild fehlt.

  3. Avatar von hanneswurst
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    Standard AW: Einmalzahlung als Altersvorsorgeaufwendung wenn Höchstbetrag schon ausgenutzt

    Es sollte ein einfaches Produkt sein - eben so wie eine Basisrente. Meine Frau besteht auf Verrentung zumindest als Option. Dass auch solche Produkte nie risikofrei sein können ist uns klar. Immobilienerwerb ist aus diesem Grund ausgeschlossen: zu kompliziert. Eine selbstgenutzte Immobilie käme vielleicht in Frage, wenn die Kinder (frühestens in sieben Jahren) ausgezogen sind.

    Ich bin wirklich nur auf Ideensuche und dankbar für jeden Ansatz. Ich kenne mich zwar gut mit Aktien- und Anleihenanlage aus, aber eben nicht mit Produkten wie Rentenversicherungen etc. Deswegen bin ich auch auf Grund gelaufen, als ich festgestellt habe, dass wir nur noch einen Teil der Basisrente von der Steuer absetzen könnten, wenn wir alles da hineinstopfen (was wir sonst tun würden). Ich nehme an, wir würden Geld verschenken, wenn wir über den Höchstbetrag hinaus Geld in die Basisrente investieren.

  4. Avatar von EasyD
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    Standard AW: Einmalzahlung als Altersvorsorgeaufwendung wenn Höchstbetrag schon ausgenutzt

    Okay, das grenzt zumindest schon einmal die Auswahl ein. Eine Verrentung bieten ausschließlich Versicherungen, also kommt gemäß dem nur eine Versicherung in Frage. Ich persönlich finde übrigens die Wahl der Verrentung für alle Menschen, die alt werden wollen und sich nicht zu Zeitpunkt x groß Gedanken machen möchten über eine erneute Anlage des Kapitals, auch sehr passend.

    Sie schreiben, dass sie fürchten, Geld zu verschenken. Wie meinen sie das? Ziel wäre also ein anderes Versicherungsprodukt, was steuerlich förderfähig ist? Da wären ein paar nähere Angaben zu ihrer Selbstständigkeit ideal. Was machen sie? Sind sie Einzelunternehmer? Wie sind sie krankenversichert?

  5. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Einmalzahlung als Altersvorsorgeaufwendung wenn Höchstbetrag schon ausgenutzt

    Zitat Zitat von hanneswurst
    Ich nehme an, wir würden Geld verschenken, wenn wir über den Höchstbetrag hinaus Geld in die Basisrente investieren.
    Ich vermute mal, dass die Überzahlungen steuerlich wie die Beiträge an eine normale private Rentenversicherung behandelt werden. Da der Höchstbetrag überschritten wird, wird die Zahlung aus versteuertem Einkommen geleistet und muss deshalb bei der Rentenzahlung anteilig nur mit dem reduzierten Ertragsanteil versteuert werden.

    So zumindest werden Überzahlungen bei der Riesterrente behandelt.

  6. Avatar von utopus
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    Standard AW: Einmalzahlung als Altersvorsorgeaufwendung wenn Höchstbetrag schon ausgenutzt

    Was spricht dagegen dieses Jahr die 35000€ einzuzahlen und im Januar 19 das Maximum für das nächste Jahr?

    Würde eine Immobilie persönlich allerdings als sicherer ansehen - bei der Basisrente ist das Geld "weg" - es hat die Versicherung und man kann das Ganze nicht rückabwickeln ... ob der Steuervorteil hier wirklich so hoch ist? (Problem bei Euro-Inflation/Versicherungspleite ...) nicht vererbbar - wenn man früh stirbt, hat man vermutlich nicht viel davon - oft muss man sehr alt werden, damit sich sowas rechnet.

  7. Avatar von hanneswurst
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    Standard AW: Einmalzahlung als Altersvorsorgeaufwendung wenn Höchstbetrag schon ausgenutzt

    Zitat Zitat von utopus
    Was spricht dagegen dieses Jahr die 35000€ einzuzahlen und im Januar 19 das Maximum für das nächste Jahr?
    Zitat Zitat von utopus

    Würde eine Immobilie persönlich allerdings als sicherer ansehen - bei der Basisrente ist das Geld "weg" - es hat die Versicherung und man kann das Ganze nicht rückabwickeln ... ob der Steuervorteil hier wirklich so hoch ist? (Problem bei Euro-Inflation/Versicherungspleite ...) nicht vererbbar - wenn man früh stirbt, hat man vermutlich nicht viel davon - oft muss man sehr alt werden, damit sich sowas rechnet.


    Das ist schon mal eine sehr gute Idee. Können wir jedoch nur einmal machen, d.h. insgesamt bleibt es immer bei einem maximal absetzbaren Altersvorsorgebetrag von (für 2018) 47.424 Euro pro Jahr. Bleibt 2019 wieder etwas mehr übrig, dann stehen wir wieder vor der gleichen Frage.

    Versicherung oder Immobilie ist sicherlich auch eine Geschmacksfrage - mich stört der Aufwand beim Immobiliengeschäft, ich würde das nur selbstgenutzt machen. Ist vielleicht in 10 Jahren eine Option. Wie leben im Zentrum einer Großstadt, da kann man froh sein, wenn man zur Miete gut untergekommen ist.

  8. Avatar von hanneswurst
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    Standard AW: Einmalzahlung als Altersvorsorgeaufwendung wenn Höchstbetrag schon ausgenutzt

    Zitat Zitat von Hanomag
    Ich vermute mal, dass die Überzahlungen steuerlich wie die Beiträge an eine normale private Rentenversicherung behandelt werden. Da der Höchstbetrag überschritten wird, wird die Zahlung aus versteuertem Einkommen geleistet
    Zitat Zitat von Hanomag
    und muss deshalb bei der Rentenzahlung anteilig nur mit dem reduzierten Ertragsanteil versteuert werden.

    So zumindest werden Überzahlungen bei der Riesterrente behandelt.


    Das habe ich mich auch gefragt, konnte mir aber nicht ganz vorstellen, wie der Fiskus das in 20 Jahren noch auseinander dividiert bekommt. Ansonsten wäre es ja einfach: alles in die Basisrente (bei uns die Europa Versicherung) und der Teil, den wir überbezahlt haben, profitiert zwar nicht vom Steuertausch (der bei uns günstig ist, denn wir werden im Alter definitiv einen kleineren Steuersatz zahlen also jetzt), aber bringt immer noch eine vernünftige Garantierente. Für 2018 /19 würden wir es wie von utopus vorgeschlagen machen.

  9. Avatar von hanneswurst
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    Standard AW: Einmalzahlung als Altersvorsorgeaufwendung wenn Höchstbetrag schon ausgenutzt

    Zitat Zitat von EasyD

    Sie schreiben, dass sie fürchten, Geld zu verschenken. Wie meinen sie das? Ziel wäre also ein anderes Versicherungsprodukt, was steuerlich förderfähig ist? Da wären ein paar nähere Angaben zu ihrer Selbstständigkeit ideal. Was machen sie? Sind sie Einzelunternehmer? Wie sind sie krankenversichert?
    Die Befürchtung ist: wenn wir für 2018 über 47.424€ in die Basisrente einzahlen, dann wird der Anteil, den wir nicht steuerlich geltend machen können, doppelt versteuert. Jetzt - da es bereits versteuertes Geld ist - und bei Rentenauszahlung.

    Meine Frau und ich sind freiberuflich tätig und gesetzlich krankenversichert.

  10. Avatar von hanneswurst
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    Standard AW: Einmalzahlung als Altersvorsorgeaufwendung wenn Höchstbetrag schon ausgenutzt

    Zitat Zitat von Hanomag
    Ich vermute mal, dass die Überzahlungen steuerlich wie die Beiträge an eine normale private Rentenversicherung behandelt werden. Da der Höchstbetrag überschritten wird, wird die Zahlung aus versteuertem Einkommen geleistet und muss deshalb bei der Rentenzahlung anteilig nur mit dem reduzierten Ertragsanteil versteuert werden.
    Gar nicht so leicht, im Netz etwas darüber zu finden. Auf https://www.hbup.de/produkte/basisre...rup/update.php steht:

    Eine Änderungsmitteilung ist insbesondere dann wichtig, wenn Ihre bisherige Beitragszahlung den steuerlich geförderten Höchstbetrag bereits erreicht oder diesem sehr nahe kommt. Eine zu hohe Zahlung von Beiträgen in die Rürup-Rente ist nämlich nicht empfehlenswert, da eine Überzahlung keinen steuerlichen Vorteil bringt, die später aus dieser Überzahlung gezahlte Rente aber dennoch versteuert werden muss.

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    Standard AW: Einmalzahlung als Altersvorsorgeaufwendung wenn Höchstbetrag schon ausgenutzt

    Bei einer Überbezahlung müsste der Versicherer die "zu viel eingezahlte" Summe separat ausweisen. Technisch gesehen entsteht dann dadurch ein zweiter Vertrag der 3.Schicht. Hier lässt es sich jedoch für sie relativ schnell klären, hanneswurst, ob die Europa das dann auch so hinbekommt mit einem kurzen Telefonat.

    Grundsätzlicher Tipp bei den Planungen für ihre Altersvorsorge: Haben sie bitte auch immer vor Augen, dass normalerweise nicht beide Partner gleichlang leben. Schließen sie möglichst die Verträge so ab, dass beide Partner etwa eine identische Rentenzahlung später erhalten. So lässt sich dann auch häufig z.B. Geld sparen hinsichtlich gewählter Rentengarantiezeiten, weil evtl. nicht in der Länge benötigt.

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    Standard AW: Einmalzahlung als Altersvorsorgeaufwendung wenn Höchstbetrag schon ausgenutzt

    Zitat Zitat von hanneswurst
    Eine Änderungsmitteilung ist insbesondere dann wichtig, wenn Ihre bisherige Beitragszahlung den steuerlich geförderten Höchstbetrag bereits erreicht oder diesem sehr nahe kommt. Eine zu hohe Zahlung von Beiträgen in die Rürup-Rente ist nämlich nicht empfehlenswert, da eine Überzahlung keinen steuerlichen Vorteil bringt, die später aus dieser Überzahlung gezahlte Rente aber dennoch versteuert werden muss.
    Das könnte durchaus so sein. Ich habe in meiner Steuerlektüre auch nur den Verweis auf die Riester-Rente gefunden. Es wäre aber auch nicht empfehlenswert, weil Du dann zu viel auf dieses eine Pferd setzen würdest.

    Zitat Zitat von hanneswurst
    Das habe ich mich auch gefragt, konnte mir aber nicht ganz vorstellen, wie der Fiskus das in 20 Jahren noch auseinander dividiert bekommt.
    Das wäre kein Problem für den Fiskus. Bei der Riester-Rente hat er diese Aufgabe den Anbietern übertragen. Die müssen zwei Konten führen.

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