Sonderfall beim Sonderkündigungsrecht gemäß § 489 BGB

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  1. Avatar von Joiki4711
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    Standard Sonderfall beim Sonderkündigungsrecht gemäß § 489 BGB

    Diese Auslegung bestätigten die Richter vom Landgericht Bochum in ihrem Urteil vom 14. September 2015, Aktenzeichen I-1 O 68/15. Sie entschieden, dass in diesem Sonderfall das Vertragsdatum der Darlehensverlängerung relevant ist. Im Gegensatz zu einer Anschlussfinanzierung bei einem neuen Darlehensgeber kommt es bei einer Darlehensverlängerung mit einem Forward-Darlehen bei derselben Bank ja im Grunde nicht zu einer Auszahlung einer Kreditsumme. Daher ist für die Ermittlung der Kündigungsfristen das Datum der Vertragsunterzeichnung mit den geänderten Vereinbarungen ausschlaggebend. Sollte man zum Beispiel mit einem Forward-Darlehen drei Jahre im Voraus seine Anschlussfinanzierung beim gleichen Kreditinstitut geregelt haben, könnte man daher bereits nach sieben Jahren während des laufenden Forward-Darlehens die Kündigung nach § 489 BGB vornehmen – zuzüglich selbstverständlich der zusätzlichen immer gültigen Kündigungsfrist von sechs Monaten.

    **Nun meine Frage:**

    Der Ursprunsvertrag wurde mit der Viktoria-Versicherung gemacht welche in die Ergo aufgegangen ist. Die AXA hat dann den Kredit der Ergo abgelöst.

    Gilt dieser Fall als "ein Kreditgeber"??? Dann kommt der § 489 zur Anwendung. Kompliziert aber vielleicht kann jemand helfen Danke.

  2. Avatar von Hilfe
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    Standard AW: Sonderfall beim Sonderkündigungsrecht gemäß § 489 BGB

    Nööööööööööööö

  3. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Sonderfall beim Sonderkündigungsrecht gemäß § 489 BGB

    Ungeachtet aller Aussagen und Überlegungen, was hat die AXA mit der Ergo zu tun?

  4. Avatar von Batman_BU
    Batman_BU ist offline

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    Standard AW: Sonderfall beim Sonderkündigungsrecht gemäß § 489 BGB

    Der Ursprunsvertrag wurde mit der Viktoria-Versicherung gemacht welche in die Ergo aufgegangen ist. Die AXA hat dann den Kredit der Ergo abgelöst.

    Gilt dieser Fall als "ein Kreditgeber"??? Dann kommt der § 489 zur Anwendung. Kompliziert aber vielleicht kann jemand helfen Danke.
    Viktoria und ERGO gelten als ein Kreditgeber. Die Axa ist davon unabhängig, also ein neuer Vertragspartner.

  5. Avatar von Joiki4711
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    Standard AW: Sonderfall beim Sonderkündigungsrecht gemäß § 489 BGB

    sorry nicht AXa sondenr Allianz, bitte um Vergebung.

  6. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Sonderfall beim Sonderkündigungsrecht gemäß § 489 BGB

    Das ist nichts anderes!

  7. Avatar von Joiki4711
    Joiki4711 ist offline
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    Standard AW: Sonderfall beim Sonderkündigungsrecht gemäß § 489 BGB

    Vergebung nicht AXa sondenr Allkianzt, sind also Viktoria-Ergo und Allianz ein Kreditgeber?????

  8. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Sonderfall beim Sonderkündigungsrecht gemäß § 489 BGB

    Nein, warum sollte das so sein??

  9. Avatar von Joiki4711
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    Standard AW: Sonderfall beim Sonderkündigungsrecht gemäß § 489 BGB

    Das verstehe ich nicht. Ergo ist in den Vertrag von Viktoia mit allen Details eingestigen, ERgo hat das Forwardarlehen bewilligt 3 Jahre im Voraus und Allianz ist in den Vertrag von ERgo eingesteigen mit allen Bedingungen. Für den Wechsel/Übernahme der Versicheurng kann doch der Versicheurngsnehmer nicht benachteiligt werden.

  10. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Sonderfall beim Sonderkündigungsrecht gemäß § 489 BGB

    ??? Lesen sie das Urteil doch noch mal genau. Prolongation (hier Forward Prolongation) heisst, bzw. damit ist gemeint, Darlehen beim gleichen Darlehensgeber, diesen haben sie mit der Umschuldung bzw. Anschlussfinanzierung aber mit der Allianz nicht mehr.

  11. Avatar von Joiki4711
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    Standard AW: Sonderfall beim Sonderkündigungsrecht gemäß § 489 BGB

    Darlehen beim gleichen Darlehensgeber.

    Ich habe bei Ergo umgeschuldet und Allianz hat den Vertrag von ERgo 1:1 übernommen. Ich kann doch nichts dafür wenn Allianz ERgo übernimmt.

  12. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Sonderfall beim Sonderkündigungsrecht gemäß § 489 BGB

    Wann hat die Allianz denn die Ergo übernommen? Das sind beides eigenständige, vor allem große und finanzstarke Konzerne!

    Die Allianz hat mit der Ergo überhaupt nichts zu tun! Sind eigenständige Wettbewerber am Markt!

  13. Avatar von Batman_BU
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    Standard AW: Sonderfall beim Sonderkündigungsrecht gemäß § 489 BGB

    so langsam wird ein Schuh draus.

    Der Vertrag wurde von Seiten der Ergo an die Allianz verkauft. Dann müsste, nach meinem laienhaften Rechtsverständnis, die Allianz der "erste" Kreditgeber sein. Entsprechend wäre das dann wie in dem Gerichtsurteil zu werten. Dickes aber: Im Zweifel lieber einen Anwalt fragen und die 100 EUR dafür in die Hand nehmen.

  14. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Sonderfall beim Sonderkündigungsrecht gemäß § 489 BGB

    Batman_bu, warum denn verkauft??

    Er hat ungeschuldet, von der Ergo (die die die Viktoria übernommen hat) zur Allianz.

    Die Ergo verkauft ihre Darlehen doch nicht, noch nie nötig gehabt.

  15. Avatar von Batman_BU
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    Standard AW: Sonderfall beim Sonderkündigungsrecht gemäß § 489 BGB

    Batman_bu, warum denn verkauft??

    Er hat ungeschuldet, von der Ergo (die die die Viktoria übernommen hat) zur Allianz.

    Die Ergo verkauft ihre Darlehen doch nicht, noch nie nötig gehabt.
    Lese ich daraus bzw. kann man so verstehen.
    Ich habe bei Ergo umgeschuldet und Allianz hat den Vertrag von ERgo 1:1 übernommen.
    Wenn das nicht so ist und die Allianz das Darlehen nicht "gekauft" hat , bleibt meine ursprüngliche Aussage:

    Viktoria und ERGO gelten als ein Kreditgeber. Die Axa(Allianz) ist davon unabhängig, also ein neuer Vertragspartner.

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